Zeitvertrag läuft aus; Meldung beim Arbeitsamt

Begonnen von fhwi, 10:25:07 So. 06.September 2009

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fhwi

Hallo;

ich habe dieses Forum bei einer Internetsuche gefunden und bin begeistert.


Mein Problem stellt sich wie folgt dar:

Ich habe einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. der Ende Dezember ausläuft.
Nun habe ich im Vertrag gelesen und mir auch von Freunden bestätigen lassen, dass man sich in diesem Falle drei Monate vorher
bei der Arbeitsagentur melden sollte.

Das habe ich als moderner Mensch über das Internetportal der ARGE auch versucht, die Daten wurden angenommen und ich habe den
Bestätigungsbrief mit Nr., UN/PW erhalten. Da bei der Dateineingabe zum Schluss der Satz "Arbeitslosmeldungen sind immer persönlich einzureichen" auftauchte, habe ich bei der ARGE angerufen, um einen Termin dafür zu erhalten.

Dabei wurden meine Daten nochmals abgefragt und die Dame am Telefon hat sich nach meiner Beschäftigungssituation erkundigt, etc. ...
Schliesslich wurde ein telefonischer Termin vereinbart, um die restlichen Daten zu erfassen.

Meine Frage ist nun, ob es dabei Fallstricke gibt, die man besser nicht erwähnen sollte?
Antworten, die einem negativ ausgelegt werden?

Eine weitere Frage: Die Dame am Telefon sagte mir, dass mit diesem Gespräch meine Meldepflicht erledigt wäre.
Grund: Mir ist vom Arbeitgeber ein weitere befristeter Vertrag (Befristung aus Sachgrund) in Aussicht gestellt worden.
Sobald sich dies entschieden hätte, wäre noch Zeit genug, den Antrag abzugeben.

Nach allem was ich gelesen habe, muss ich doch trotzdem zum Amt, oder ist das wirklich erledigt?

MfG;
fhwi


Workless

ZitatMir ist vom Arbeitgeber ein weitere befristeter Vertrag (Befristung aus Sachgrund) in Aussicht gestellt worden.
Sobald sich dies entschieden hätte, wäre noch Zeit genug, den Antrag abzugeben.

Gib den Antrag ab. So lange du deinen neuen (befristeten) Arbeitsvertrag noch nicht in den Händen hältst, hast du ihn noch nicht.
Und wer hat dir gesagt, es wäre auch dann noch genug Zeit, wenn die Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung gefallen ist? Und vor allen Dingen - wie beweist du diese Aussage?

Gibst du den Antrag ab, brauchst du dich später nicht mehr drum zu kümmern (wenn es gut läuft) und musst dir auch keine Gedanken mehr darum machen, wann mit Geld zu rechnen ist.
Und solltest du tatsächlich doch noch weiter beschäftigt werden, kannst du ja eine Änderungsmitteilung abgeben.
Ein Grund gegen den Antrag wüsste ich: Deine Daten werden gesammelt und gespeichert. Aber ich finde jetzt mal nicht, dass das so schwerwiegend ist, dass du den Antrag nicht abgeben solltest.
Wird ja vermutlich sowieso in näherer Zukunft auf dich zukommen.

fhwi

Und wer hat dir gesagt, es wäre auch dann noch genug Zeit, wenn die Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung gefallen ist? Und vor allen Dingen - wie beweist du diese Aussage?

Erhalten habe ich diese Aussage, als ich bei der ARGE-Hotline angerufen habe, um das ganze Prozedere einer Arbeitslosmeldung zu erfahren.
Dabei habe ich mich nach den Fristen dafür erkundigt; wann vor Ablauf des zeitvertrages ich mich melden muss und in welcher Form das zu geschehen hat.
Dann wurde ein Telefon-Interview vereinbart und die Dame am Telefon sagte mir, damit wäre der Meldepflicht Genüge getan.

Nun habe ich allerdings im Internet gelesen, dass man dafür persönlich vorstellig werden muss und bin einigermaßen verwirrt.

LG;
fhwi

matten

moin fhwi,
geh doch einfach hin und mach das persönlich
dann bist du auf der sicheren Seite..

matten

jobless0815

Zitat von: fhwi am 19:59:25 Mo. 07.September 2009
...
Nun habe ich allerdings im Internet gelesen, dass man dafür persönlich vorstellig werden muss und bin einigermaßen verwirrt.

LG;
fhwi


Die telefonische Meldung des Ende der Beschäftigung ist nur der erste Schritt.
Es müssen ja Unterlagen ausgefüllt werden, norrmalerweis schicken die dir
diesbezüglich so ein Paket, dieses füllsts du aus und gibst das persönlich
bei der Behörde ab. Es kann sein, dass die Behörde anbietet, dies
telefonisch  zu erledigen, aber ich würde mich rückversichern ob nun zunächst alle Daten
vorhanden sind und bis zur Einladung deines Arbeitsvermittlers - sofern keine Vertragsverlängerung
ansteht-  KEIN weiterer, vorheriges  persönliches Erscheinen notwendig ist !!
Anrufen, Namen des Gesprächspartners notieren und Inhnalt des Gespräches.

Oder du gehst beid er BA vorbei (möglichst sehr früh am Morgen, sonst oft sehr voll), nimm deinen
Ausweis und deine Kundennummer mit und sag denen, was bisher gelaufen ist, dann können die entscheiden,
ob noch was fehlt an Formularen etc..

Jedenfalls hats du aber der 3 Monatsfrist (also 3 Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses)
, die Ende September diesen Monat abläuft, schon mal durch deinen Anruf Genüge getan.

Feierabend

Hallo

Hattest du denn einen 6 Monatsvertrag ? es sind nur maximal 18 Monate zulässig insgesamt die dich ein Unternehmen befristet einstellen kann. dann müssen die dich fest einstellen. Sprich : wenn die dich nach dem 3. Vertrag der 6 Monate hat weiter haben wieder befristet dann kannst du den zwar unterzeichnen aber im kündigungsfall sind die angeschmiert.

wenn ich das nicht richtig wiedergegeben habe bitte korrigieren vom jemand der den sachverhalt genau kennt.

Carpe Noctem

Zitat von: Feierabend am 00:34:10 Sa. 12.September 2009
es sind nur maximal 18 Monate zulässig insgesamt die dich ein Unternehmen befristet einstellen kann. dann müssen die dich fest einstellen. Sprich : wenn die dich nach dem 3. Vertrag der 6 Monate hat weiter haben wieder befristet dann kannst du den zwar unterzeichnen aber im kündigungsfall sind die angeschmiert.

Es geht max. 2 Jahre mit max. 3 Verträgen.

Persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit ist immer 3 Monate vor Ablauf des Zeitvertrages erforderlich, und zwar als "Arbeitsuchendmeldung" (schriftlich bestätigen lassen!) damit man später keine Sperrzeit bekommt. Arbeitslos meldet man sich erst wenn es dann soweit ist dass man tatsächlich keinen Job mehr hat, dann stellt man auch den Antrag.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

fhwi

Hallo;

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe mich nochmals beim Arbeitsamt erkundigt und daraufhin einen Brief mit einem Terminvorschlag und einem
Formular erhalten. Dieses Formular brachte ich ausgefüllt zum Termin mit und wurde daraufhin in die "Datenbank der
Jobsuchenden", aufgenommen, nachdem meine Skills abgefragt wurden.

<Ironie an>Nun harre ich all der Stellenangebote, die täglich auf mich einstürtzen werden.</Ironie aus>

Bzgl. meines zu verlängernden Zeitvertrages soll dies so laufen:

Ich hatte bisher einen befristeten Vertrag über 2 Jahre ohne Begründung für die Befristung.
Nun soll dieser Vertrag drei!!! Jahre verlängert werden, mit der Begründung, dass er nur für ein Projekt gilt, welches in dieser Zeit durchgeführt werden soll. Die bisherige Arbeit darf ich zusätzlich zum Projekt natürlich weiterhin erledigen :(

MfG;
fhwi

jobless0815

Zitat von: fhwi am 15:07:29 Mi. 16.September 2009

...
Ich hatte bisher einen befristeten Vertrag über 2 Jahre ohne Begründung für die Befristung.
Nun soll dieser Vertrag drei!!! Jahre verlängert werden, mit der Begründung, dass er nur für ein Projekt gilt, welches in dieser Zeit durchgeführt werden soll. Die bisherige Arbeit darf ich zusätzlich zum Projekt natürlich weiterhin erledigen :(

MfG;
fhwi

Diese projektorientierte Verlängerung (Befristungsverlängerung über die 2 jahre hinaus wegen besonderem Grund) ist leider
grundsätzlich gesetzeskonform. Aber in deinem fall stinkt das: wen du den Job weitermachts empfehel ich dir dann
eien Arbeistrerchtler aufzusuchen, späetsn wenes an das Ende der 3 Jahre geht, du wärst nä,lich nichtd er Erste
der erfolgerich auf Festanstellung geklagt hätte. Die werden natürlich nicht begeistert sein u. vermutlich versuchen
dich irgendwie auszukicken (gibr da so klassiche Massnhamen, will aber hier keine AG`s ggfs noch auf Gedanken bringen).

Aber du hättes ggfs die Chance erst mal fest übernommen zu werden.

Carpe Noctem

Zitat von: fhwi am 15:07:29 Mi. 16.September 2009
Die bisherige Arbeit darf ich zusätzlich zum Projekt natürlich weiterhin erledigen :(

Bingo! Sammel Beweise dafür, dann bist du unbefristet übernommen :-)

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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