Frage bez. Krankenhaus Aufenthalt und Kostenübernahme

Begonnen von ccmogli, 16:50:18 Mo. 25.Januar 2010

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ccmogli

Meine Freundin kommt für 4 Tage ins Krankenhaus. Man hat ihr gesagt, dass sie da €16 am Tag zahlen muss.
Jetzt ist die Frage: melden wir das beim JobCenter?
Wir bekommen HartzIV.
Unsere Sorge ist jetzt, dass folgendes passiert:
- Wir stellen Antrag auf Übernahme der Kosten
- JobCenter lehnt die Zahlung ab
- JobCenter zieht meiner Freundin Geld für die 4 Tage ab, da sie da nicht zu Hause war etc.

Kann mir dazu jemand was sagen?

hanni

Zitat von: ccmogli am 16:50:18 Mo. 25.Januar 2010

- JobCenter zieht meiner Freundin Geld für die 4 Tage ab, da sie da nicht zu Hause war etc.

lt. BSG darf die Regelleistung von Arbeitslosengeld II-Empfängern nicht gekürzt werden darf, wenn sich die Hilfebedürftigen im Krankenhaus aufhalten.

Az:B 14 AS 22/07 R

zu den anderen Fragen meldet sich sicher noch jemand :)

ccmogli


Eivisskat

Im Krankenhaus ist normalerweise bekannt, dass H4-Betroffene keine "Liegegebühren" zahlen müssen.

Also den H4-Nachweis in der KH-Verwaltung beim Auschecken vorlegen. Am Besten vorher schon im KH anrufen und nach den benötigten Unterlagen erkundigen.

Auch bei der Krankenkasse nachfragen, die kennen sich damit auch bestens aus und rechnen eh mit dem KH ab.


Madame-Cherie


Das man als Hartz IV Empfänger keine Liegegebühren zahlt stimmt so nicht. Der Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung ist 10€/Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr.


Außer wenn man die Befreiungskriterien von Zuzahlungen erfüllt hat. Bzw. die Belastungsgrenze erreicht hat (§ 62 SGB V). Dann kann man bei seiner Krankenkasse beantragen, von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden.

2% ist die Obergrenze des Einkommens (bzw. 1% für diejenigen, die unter die Chroniker-Regelung fallen).

Bis zu dieser Summe müssen Zuzahlungen zu Krankheitskosten aus eigener Tasche geleistet werden. Wer als einzige Einkommensquelle Alg II bezieht, für den wird die Regelleistung ohne Unterkunfts- und Heizkosten zugrunde gelegt; für alleinstehende Alg II-BezieherInnen ergibt sich eine Pauschale Zuzahlungsgrenze pro Kalenderjahr von 84,24 € (2%) bzw. 42,12 € (1% chronisch Kranke).

Nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar.

(Lucius Annaeus Seneca)

Eivisskat

Zitat von: Madame-Cherie am 20:02:22 Mo. 25.Januar 2010

Das man als Hartz IV Empfänger keine Liegegebühren zahlt stimmt so nicht. Der Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung ist 10€/Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr.


Doch es stimmt! Ich habe 14 Tage im KH gelegen und keinen Cent bezahlt, nachdem ich meinen Bewilligungsbescheid vorgelegt habe und sich das KH mit meiner KK kurzgeschlossen hat. Zuzahlungsbefreit war ich zu dem Zeitpunkt nicht.

Madame-Cherie

Hallo Eivisskat,

ich kann mir zwar nicht erklären aus welchem Grund Du diesen Eigenanteil nicht bezahlen musstest. Aber es ist definitiv so wie oben beschrieben. Trotz allem kann ccmogli es ja versuchen. Ich bin gespannt auf die Reaktion.

LG
Madame-Cherie
Nicht weil es unerreichbar ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es unerreichbar.

(Lucius Annaeus Seneca)

Strombolli

Also ich bin, wie meine gesamte Family im sog. Hausarztprogramm. Da bezahlen wir 20€ pro Jahr an die Kasse, binden uns an einen Hausarzt, der uns dann im Bedarfsfall überweist und zahlen KEINE Praxisgebühren (ausser Zahnarzt). Ausserdem sind wir sooo alt 46/52, dass wir in die Diabetiker Falle der chronisch Kranken gerutscht sind. Damit stiegen die Zuzahlungen über den zumutbaren Wert und wir wurden zuzahlungsbefreit. Damit entfallen also auch die Liegegebühren die ein Krankenhaus erhebt und wir waren jeweils schon jeder mal ne Woche "drin".

Was lebe ich hier im Landkreis Großkotzhausen-Ost, doch in paradiesischen Zuständen...
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

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