Muss ich als ALG-II'er die Heizkosten Rückerstattung zurückgeben?

Begonnen von Ocean, 13:11:24 Mi. 14.April 2010

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Ocean

Hallo,

ich beziehe seit 1 Jahr: 351 Euro ALG-II plus 289 Euro für Unterkunft m. Stromheizung.

Ich habe Mitte Januar 2010 von meinem Stromanbieter für das Jahr 2009 eine Rückzahlung über 320 Euro bekommen. (Habe eine Stromheizung)

Muss ich diese eigentlich dem Amt wieder zurück erstatten?

Viele Grüße, Ocean

Arwing

Hallo Ocean, zahlst du die Stromkosten für die Stromheizung aus deinem Regelsatz (von den 361 €)? Falls ja, dann darfst du die Rückzahlung behalten. Nur Heizkosten, die von der Arge persönlich Monat für Monat übernommen werden, fließen als Rückerstattung zurück an die Arge.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Ocean

Hallo Arwing,

die Heizkosten (habe eine Elektroheizung) werden von der Arge übernommen. So muss ich wohl einen Teil zurückzahlen. Januar, Februar und März 2009 bekam ich noch ALG-I.

Grüße

Arwing

Gut, wenn die Heizkosten für die Elektroheizung von der Arge übernommen werden, dann werden sie natürlich ihren Anteil zurückfordern. Ist denn auf der Rückerstattung augeschlüsselt, wie sie sich zusammensetzt? Also z.B. Heizstromkostenverbrauch seperat getrennt von den anderen Stromkosten?
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

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