Arbeitslos nach FHR

Begonnen von Bozo, 17:20:01 Mo. 31.Mai 2010

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Bozo

Hallo

Ich bin zurzeit Schüler und werde die Schule im sommer mit Fachabitur beenden. Ich beziehe Bafög und dies erhalte ich dementsprechend bis Juli.
Ich werde nun wieder auf Arbeitsamt angewiesen sein und möchte mich als Arbeitslos melden, ich bin auf der suche nach einem Studienplatz.
Ich habe das Arbeitsamt darauf angesprochen  (telefonisch) und die Studienberatung hat  mir daraufhin einen Anmeldebogen geschickt, um zu wissen, was ich zurzeit machen und was ich später machen möchte.
Ich möchte diesen Sommer Urlaub machen und nicht direkt in eine komische Maßnahme gesteckt werden, wenn eine Maßnahme, dann erst nach dem Sommerferien deswegen weiss ich nicht, ob ich mich als arbeitssuchend oder Ausbildungssuchend melden soll! und man muss sich auch andrerseits rechtzeitig beim Arbeitsamt melden, wenn man deren Leistungen haben möchte.

Ich bin 25 und wohne alleine. Ich beziehe nur Bafög und habe keine Berufsausbildung, nur fachabitur bald. Weiss jemand, wie ich es schaffen kann, meinen Urlab diesen Sommer noch machen kann, ohne dass sie mich in eine Sinnlose Maßnahme stecken können?!, weil nach soviel Schule braucht man eine Erholungszeit.



SirTurbo

Sorry, da haste wohl schlechte Karten...
So ein Späßchen ist im Gesetz mW nicht vorgesehen... Du weisst doch, wer nicht arbeitet äh arbeiten will soll auch nicht essen...^^

Im Ernst - für Dich kommt ja wohl nur H4 in Frage... und das gibt es nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst...
Dir stehen zwar auch in H4 jährlich 3 Wochen Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen zu - so ganz am Anfang der Arbeitslosigkeit dürfte das mit der Genehmigung eher eng werden weil ja damit zu rechnen sei, Dich kurzfristig in Arbeit zu bringen...

Alles was Du mE machen könntest wäre zB ein netter Arzt und eine passende Krankheit...
Nicht legal aber machbar... ausser Du willst ein paar Wochen am Stück im Ausland urlauben^^ Aber wenn Du mal ne Woche weg willst?

Bozo

Ok danke für deine Antwort, mir ist eigentlich klar, was mich erwartet, ich wollte wissen als was ich mich melden soll, aber man muss eh alle schriftlichen
Unterlagen abgeben und somit entscheiden sie, was dann noch für dich in frage kommt. Ich hab bald meinen termin, mal abwarten erstmal.
Das mit dem 3 wochem im jahr weiss ich schon und es wäre witzig, direkt am anfang der arbeitslosigkeit urlaub zu beantragen  :] :]. Aber wiederrum wäre es nicht witzig mich sofort in eine maßnahme zu stecken  :-[

Fantomas

Zitat von: SirTurboDir stehen zwar auch in H4 jährlich 3 Wochen Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen zu - so ganz am Anfang der Arbeitslosigkeit dürfte das mit der Genehmigung eher eng werden weil ja damit zu rechnen sei, Dich kurzfristig in Arbeit zu bringen...
Das ist so nicht ganz richtig. Dieser Passus wurde m.W. 2008 abgeschafft. Damals konnte man die EAO über Wikipedia einsehen, welche unten im Downloadbereich abrufbar war. Scheinbar hat man die EAO dort raus genommen, denn ich kann sie nicht mehr öffnen. Jedenfalls kann ich mich daran erinnern, daß unter der Rubrik der Neuerungen genau dieser Passus entfernt wurde. Vielleicht kann das jemand nachreichen.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

SirTurbo

Hmm, genau weiss ich es auch nicht...
aber ich bin mir ziemlich sicher noch in letzter Zeit von Leuten gehört zu haben, die genau mit dieser Begründung Stress mit der Bewilligung hatten...

Fantomas

Ich habe mir die Hacken wund suchen müssen, aber ich wusste, daß da was war. Die BA scheint neuerdings zu versuchen Infos gezielt zu verstecken. Neulich haben die ja auch fachlichen Hinweise einfach mal versteckt.  Also. Ich zitiere
Zitat Folgender Satz 2 wurde durch 2. EAO-ÄndAO vom 26. 9. 2008 gestrichen:
2In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsamt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen.
Die 2. EAO-ÄndAO trat mit dem Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Laut Redaktion wurde Heft 12/2008 am 6. Januar 2009 veröffentlicht.
Quelle

Zu finden auf Seite 2.
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

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