Frist für Lohnzahlung nach Kündigung ?

Begonnen von unkraut, 17:39:49 Sa. 18.Dezember 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

unkraut

Hallo gesagt ...
Ich habe nun schon alle möglichen Seiten im Netz bemüht aber vergebens oder falsch gesucht ?

Ich bin zum 31.12.`10 gekündigt ( mit 8 Wo Kf ) .
Den  ganzen Monat Dezember nehme ich AZK und RestUrlaub .
Gäbe also kein Problem bis zum 31. 12 meinen letzten Lohn ordentlich abzurechnen und zu überweisen .
Habe meinen AG auch diesbezüglich dazu schriftlich aufgefordert .
Leider ohne Antwort und Kommunikation geht gegen null .
Nun hatte ich nur die Novemberabrechnung im Kasten .

Meine Frage hierzu : Gibt es eine gesetzliche Frist bis wann der AG nach der Kündigung den letzten Lohn abzurechnen und zu zahlen hat ?

Wenn man bis " zum letzten " arbeiten muß käme die Abrechnung sicherlich ja auch erst am 20. des Folgemonats obwohl das Arbeitsverhältnis ja längst beendet ist .

Ich glaube mal was von 7 Arbeitstagen gehört zu haben ?

Fragende Grüße vom Unkraut

Konnte auch dazu weder in meinem AV noch im TV (AMP) was finden .


Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

DJ1980

AMP???
Das sind doch diejenigen welchen, die nicht ganz ok waren, oder nicht?

Aber egal....
Es kann durchaus sein, auch wenn du den kompletten Monat Dez. zu Hause warst, das die Abrechnung, und damit auch der Lohn, erst im Januar kommt. Hat auch irgendwas mit den Steuergeschichten zu tun, und vom Internen Aufwand sowieso....

Rein rechtlich würd ich sagen, hätte eine Klage zum derzeitigen Punkt auch noch keine wirkliche Chance und währe vertane Zeit!
Aber: Ab Mitte Januar würde ich deinem Chef schon mal eine Rechnung schicken und ihn damit in Verzug setzen. Letztendlich handelt es sich bei Löhnen um nicht viel anderes als bei irgendwelchen Rechnungen.
Sprich, hier wird ein normales Mahnverfahren eingeleitet. Rechnung, Mahnung, und dann: Bämm!
Der einzige Unterschied zu einer normalen Rechnung bei Löhnen findet sich darin, das natürlich auch die Sozialversicherungsträger mit involviert sind, und es einige spezielle Strafgesetze für Lohnhinterziehung und dergleichen gibt. (Nagelt mich jetzt nicht auf die "Fachausdrücke" fest, ist schon einige Zeit her, das wir das mit der Cheffin meiner Freundin durchexerziert haben)
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Jonny79

Zitat von: DJ1980 am 18:51:19 Sa. 18.Dezember 2010
AMP???
Das sind doch diejenigen welchen, die nicht ganz ok waren, oder nicht?

Prinzipiell scheint das (leider) nicht ganz zu stimmen:

Außerdem hat sich der AMP ganz bewusst für eine neue Rechtskonstruktion seiner Tarifverträge entschieden: Tarifpartner ist nicht mehr allein die CGZP, sondern zusätzlich weitere Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB). Das entspricht dem Modell der Tarifverträge des DGB für die Zeitarbeit, bei dem Juristen von einem mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne sprechen. Der große Vorteil dieser neuen Konstruktion - die neuen AMP-Tarifverträge sind deutlich breiter aufgestellt und dadurch nur sehr schwer angreifbar, weil die Rechtswirksamkeit der Tarifverträge getrennt zu beurteilen ist. Die fehlende Tariffähigkeit einer der beteiligten Gewerkschaften würde daher nicht auf die von den anderen beteiligten Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge ausstrahlen.

http://www.amp-info.de/Tarifvertraege.46.0.html

Auch in meinem Landkreis, sind noch manche Leihbuden beim AMP und nutzen da wohl TVs "der weiteren Einzelgewerkschaften"

Unkraut müsste also im AV schauen, mit welcher Gewerkschaft seine Leihbude was hat.

Allerdings wissen die Leihbuden ja nicht WELCHE weitere Einzelgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB)
als nächstes für Tarifunfähig erklärt wird und so dürfen sie bei der TV Wahl mal schön Russisch Roulette spielen >:D
Ich bin arm, aber sexy!

Pfiffi

Im Arbeitsvertrag ist einer der notwendigen Punkte die Lohnzahlungsmodalitäten.

Also wäre dieser erst einmal zu lesen und dann zu überlegen.

Dumm nur das Dein Arbeitgeber so auf ohne Kommunikation macht.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Mumpitz

ZitatMeine Frage hierzu : Gibt es eine gesetzliche Frist bis wann der AG nach der Kündigung den letzten Lohn abzurechnen und zu zahlen hat ?

Die gesetzliche Frist für Lohnzahlungen ist vereinfacht gesagt, der letzte des Monats - wenn nichts anderes im AV vereinbart ist.
Da Du aber einen anderen Zahlungstermin im AV (auch bedingt durch den Tarifvertrag) hast, gilt weiterhin dieser Termin. Wenn also die Monatsabrechnung und die Gehaltsabrechnung immer erst Mitte des Folgemonats kam, dann gilt das auch weiterhin und es spielt keine Rolle, ob der Vertrag gekündigt wurde.

  • Chefduzen Spendenbutton