Beistand wird jetzt in Zwickau mit Gewalt verhindert

Begonnen von Eivisskat, 09:27:30 Sa. 30.Juli 2011

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Eivisskat

ZitatHandfester Beistand

Beistand wird jetzt In Zwickau mit Gewalt durch den Security-Rambo und mit Erpressung durch den Geschäftsführer verhindert.

[...]

Ich wollte also an dem Herrn vorbei in das Zimmer von Frau Scheibner. Herr Wolff packte mich in seiner Dienstbeflissenheit und da ich mich von keinem gern in dieser Art und Weise angreifen lasse und mich auch nicht an meinem Recht hindern lasse, entstand ein kleiner Ringkampf, in dessen Folge wir zu Boden gingen. Es war übrigens eine gute Erfahrung. Es hat mir gezeigt, dass man durchaus noch in der Lage ist, auch noch körperlich mithalten zu können, obwohl so eine Auseinandersetzung nicht unbedingt nötig ist.

[...]

Die Aufregung und die Unruhe ging ganz allein von Frau Schürer aus, die ständig auf mich einredete, wie überhaupt der ganze Tumult vom Jobcenter und seinen Angestellten ausgeht. Denn hätte Frau Ewert sich hingesetzt und die Bescheide noch einmal zur Hand genommen und angesichts der Mittellosigkeit des Hilfebedürftigen eine Barzahlung angeboten, wäre eigentlich nichts passiert.

[...]


http://www.ali-gegenwind.de/2011/07/15/handfester-beistand

 

Pfiffi

Da kann man geteilter Meinung sein, wenn ich als Beistand nicht pünktlich bin und der eHB sich das Heft des Handelns so aus der Hand nehmen lässt, da werden dann immer Missverständnisse eintreten. Die "Arbeit" als Beistand ist mehr als löblich, nur sollte man genau wissen was man tut und wie man es tut, wenn man mit dem Kopf durch die Wand will, kommt so etwas dabei raus.

Wie geschrieben Respekt vor der rührigen Art das begleitet wird, nur sollte dies eindeutig professioneller geschehen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Judy

Martin Behrsing hat auf dem Link oben also bei ali-gegenwind auch einen Kommentar hingeschrieben so in etwa in dem Sinn, dass man als Beistand eben besser nicht handgreiflich werden sollte, egal wie sehr provoziert wird.

Ist eigentlich auch meine Meinung, was hätte denn dagegen gestanden, einfach zu gehen? Wenn der Beistand nicht reingelassen wird, ist der Termin eben beendet. Das wurde mir auch hier einmal im Forum geraten. Wenn die Security handgreiflich wird, kann man dagegen doch auch Anzeige erstatten, wenn das ohne Grund geschah. Aber letztendlich hat die Security ja auf Anweisung des SB gehandelt, wenn ich mich recht erinnere. Also wiederum die Sachlage, dass man dann besser den Termin beendet, bevor es zu einer handgreiflichen Eskalation kommt. Hätte auch so richtig mies ausgehen können, siehe Thread: Tod im Jobcenter.

Ruby

Das liest sich mal wirklich seltsam. Ein Beistand der sich mit der Security körperlich auseinandersetzt, ist wohl eher weniger geeignet für die Tätigkeit. Ich hatte schon öfter das Vergnügen als Beistand tätig zu werden und hätte mich in diesem Fall einfach angeklopft und laut gesagt das ich Beistand bin und gern dazu kommen möchte. Das ganze in einem sehr selbstbewussten Tonfall. Ok ich war aber auch immer pünktlich.

Durch meinen Versuch immer so sachlich wie möglich zu bleiben, was mir bei anderen gut gelingt bei mir selber nicht, bin ich dort sogar oft recht gern gesehen. Quasi als Vermittler zwischen den Parteien, der sich nur einmischt wenn es unsachlich wird oder eben nicht mit rechten Dingen zugeht.


lg Ruby

schwarzrot

Judy liess doch mal den gesamten artikel durch (über link zur elo-ini oben). Einfach gehen ging wohl nicht, weil betroffener mittellos war und das ansonsten, wenn es nach der SB gegangen wäre, monatelang gedauert hätte.

Ich finde auch, dass mensch sich von den 'security'-spacken nicht provozieren lassen sollte. Aber die dürfen einen nicht anfassen, nur weil die SB meint einen nicht mehr im büro haben zu wollen. Wer sowas tut muss halt damit rechnen, dass das opfer sich wehrt.
Ausserdem kann es sein, dass es in manchen (östlichen) 'JC's heftiger zugeht.
D.h. die reaktion des begleiters war soweit rechtlich ok und zum glück hat er genug zeugen, die seine version bestätigen, dass er den 'security' nicht anfänglich angegangen ist.
Dass der leiter des 'JC' auch davon abgesehen hat, der begleitung hausverbot zu erteilen, spricht da m.m.n. auch bände.
Und dass viele securities in ihrer geistigen umnachtung, gerne rumprollen und meinen sie hätten polizeiliche rechte, sollte uns betroffenen nicht neu sein.

Ob das, was der Behring da geleistet hat eine 'sachliche' kritik ist, kann mensch auch länger diskutieren.  ;)



"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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Judy

Zitat von: schwarzrot am 17:50:16 Sa. 30.Juli 2011
Judy liess doch mal den gesamten artikel durch (über link zur elo-ini oben). Einfach gehen ging wohl nicht, weil betroffener mittellos war und das ansonsten, wenn es nach der SB gegangen wäre, monatelang gedauert hätte.

Okay, da gebe ich klein bei, aber man hätte gehen und mit Polizei wiederkommen können oder mit mehreren Leuten? Mag aber auch an meiner Abscheu vor gewaltgeladenen Szenen liegen. Aber stimmt schon, der Fall war dringend. Und vielleicht hätte man eben nicht so schnell wiederkommen können, aus irgendwelchen Gründen, manchmal findet sich so schnell kein Beistand und gleich gar nicht mehrere.
Schwierig zu beurteilen, ob das jetzt nun tatsächlich Notwehr war und somit die beste Reaktion. Ich hab trotz deinem Einwand Bauchweh bei der Sache, wenn ich mir das so live vorstelle.
Wenn ich mir aber vorstelle, dass es um ein Tier oder ein Kind ginge, hätte ich aber auch vielleicht zurückgeprügelt...
Ich enthalte mich lieber, hab eh den Kopf voll mit Computerproblemen. Ich bin zwar auch nicht immer einer Meinung mit Martin, aber die habe ich jetzt im Stress sozusagen ohne Nachdenken übernommen, so ganz nach dem Motto: Wenn sogar der Martin das sagt, dann muss es ja wohl so sein....

inline

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll,
ich meine, wenn der Typ mittellos ist und seine Ansprüche nicht entsprochen werden, das existenzielle nicht gesichert ist..,dann hätte er auch sagen können, dass er das  ggf. per EA bei Gericht durchsetzt bzw. auch glaubhaft macht, dass er gleich dort hingeht.. Dann geben die beim JC auch nach, wenn das Recht auf deren Gegenseite liegt.

Andererseits haben die ja in relativ kurzer Zeit geschafft alle mal live  kennenzulernen, vom SB, Standortbestimmer (was ist eigentlich ein Standortbestimmer ?)  sorry Standortleiterin bis zum Geschäftsführer (der hier Volljurist ist)..
Schafft ja auch nicht jeder, die so schnell aus ihren Löchern zu locken.  

DJ1980

Habe mir jetzt den Link nicht angeschaut, aber aus den hier genannten "Fakten" stelle ich fest:

Ein eHb bekam (wohl unberechtigt) keinerlei Leistungen mehr, vorraussichtlich über einen sehr langen Zeitraum. Der von ihm erbetene Beistand kam zu spät zum Termin hat nachträglich um einlass gebeten.

Dieser wurde ihm verwert, das wollte er nicht anerkennen, und die "Security" wurde "handgreiflich"!

Also:

Das JC hat eine Körperlverletzung begangen, indem es dem eHb unrechtmäßig (das setze ich jetzt mal vorraus) die Leistungen verweigert hat. Das ist nun für mich in diesem Moment erstmal aber zweitrangig, da ich mich mehr auf die Keilerei beziehen möchte:

Die Security hat dort Hausrecht!!! Dieses wird der entsprechenden Firma IMMER vor Auftragsannahme schriftlich zugesichert! Ergo war die mittelbare Gewaltanwendung (erstmal) vollkommen rechtmäßig. IHR alle dürft ja schließlich jeden und alles, notfalls auch mit körperlicher (!!!) Gewalt, eures Grundstücks/Wohnbereichs verweisen. Und genauso verhält sich das auch mit diesen Securoty- Dödels...

Was hier in diesem Fall jedoch (bei einem pfiffigen Anwalt) zum Tragen kommen könnte, ist die vorher bereits begangene Körperverletzung des JC´s! Der Beistand könnte nun auf folgendes "pledieren": Er kannte ja die Situation des eHb, und wollte schlichtweg "Nothilfe" leisten. Dann hätte der Freak vonner Security ein Problem, da er sich dann der Mittäterschaft an einer Körperverletzung (seitens des JC´s) tateinheitlich mit einer Körperverletzung (die er ja durch den Gewaltsamen Rauswurf begangen hat) schuldig gemacht.

Aber vielleicht hätte ich mir auch erst den ganzen Link durchlesen sollen... Aber da hab ich heute echt keine Nerven mehr zu...

Klärt mich auf, wenn ich irgendwelche wichtigen Fakten aussenvor gelassen habe.
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Eivisskat

Im Grunde geht es nur darum, dass überhaupt NIX passiert wäre, wenn die idiotische SB a.) von Anfang an ihre Arbeit richtig gemacht hätte und b.) sich zumindest an dem Tag ihren Fehler verbessert hätte, sowie eine Bar-auszahlung als Vorschuß geleistet hätte.

Genau wie neulich in Frankfurt...

>:( :(


Pfiffi

Meine Meinung hatte ich schon zum Teil oben dargelegt, auch wenn hier Körperverletzung und andere Sachen ins Spiel kommen.
Einen solchen Beistand würde ich als Betroffener nicht gern dabei haben. Da weiß man vorher nicht ob man nicht "verprügelt" wird wenn auf das Amt geht.
Von dieser Seite her ist die Vorgehensweies eher kontraproduktiv. Dann ist es nun einmal Tatsache das man gegenüber den Behörden oft erst sein Recht durchsetzen kann wenn es vor Gericht geht, vorher scheint es oft keine Möglichkeit zu geben, das die Behörde sachlichen-rechtlich richtigen Argumenten zugänglich ist, das die Fronten oft verhärtet sind. Auch eine Problematik des Beistands wird da beleuchtet, als "Vermittler" zwischen Behörde und Betroffenen, das ist nicht Aufgabe eines Beistandes, ein Beistand sollte meiner Meinung nach, als das was er sein sollte auftreten, als Beistand des Betroffenen, er sollte ein Protokoll führen, und in direkter Kommunikation mit dem Betroffenen stehen, den um den geht es, nicht um den Beistand.
Leider scheint sich in Zwickau eine Situation heraus gebildet zu haben, die es beiden Seiten schwer macht. Man beachte ältere Beiträge diesbezüglich und auch das da mittlerweile schon geklagt wurde und mit Hausverbot seitens der Behörde reagiert wurde. Die Fronten sind also nicht die welche man sich vorstellt.Wie und warum die Behörde so reagiert ist mir dabei egal, es sollte aber den Beiständen zu überlegen geben, wie man am effektivsten und ohne sich auf "Prügelei" einzulassen die Beistandschaft organisiert. Ein wichtiger Punkt wäre z.B. das man den Betroffenen im vorraus einmal genau informiert das er selbst für sich die Verantwortung hat und man nur "Begleitend" und nicht gesprächsführend dabei anwesend ist. Den der Beistand ist Beistand und nicht der um den es da in der Behörde geht. Notfalls muss man auch einmal einen Termin beenden und den Weg zum Gericht gehen, diese Konsequenz sollte man durchziehen, alles andere kann eben böse enden wie in Frankfurt oder hier in Zwickau.
Eins sollte man nicht aus den Augen verlieren, ob eine solches Verhalten wirklich angemessen ist und gerade für die Zukunft ist es eher als negativ anzusehen, die Verhältnisse, wer in der Behörde der Weisungsberechtigte ist, ist doch klar geregelt. 

Daher nochmals so rührend und gut man das versucht in Zwickau umzusetzen, da ist noch einiger Bedarf an Wissen und Kenntniss über Verwaltungsvorgänge offen, der aber bei entsprechender Anwendung gute Chancen hat, einen gute und sehr qualifizierte Arbeit als Beistand zu leisten.
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Judy

Es ist jetzt auch noch die Frage, wie schnell die Geldforderung per Gericht durchgesetzt werden könnte. Mir hätte man beinahe meine neue Wohnung verweigert, aber weil ich sonst obdachlos geworden wäre, hat mir das mein Anwalt innerhalb von 2 Tagen mit Hilfe des SG Freiburg durchgesetzt, das geht einszweifix, wenn es dringende Fälle sind.
Aber wie es hier genau ist, da bin ich mir nicht so im Klaren, hatte es mir aber auch so in etwa vorgestellt, dass das Geld ganz schnell eingeklagt sei, aber das setzt auch erst mal einen guten Anwalt voraus, den muss man dann ja auch schon kennen. Ich kannte meinen schon von einer anderen Sache her, und wußte, mit dem Menschen kann ich rechnen, weil das ein Mensch ist, der sich eben um Leute kümmert und das nicht nur wegen dem Geld macht.

Mein Fazit daraus ist auf jeden Fall: Beistand sollte unbedingt so zuverlässig sein, dass er pünktlich ist. Die Unpünktlichkeit des Beistands hat ja die ganze Situation überhaupt erst ausgelöst. Zwickau ist aber wohl schon auch ein Sonderfall. Hoffentlich passiert das bald, dass die Behörden die Gerichtskosten nicht mehr umsonst kriegen, dann gehen die auch wieder vorsichtiger mit ihren "Kunden" um. Was für eine Ironie des Wortes!

Pfiffi

Ja es sind sicher in der Konstellation die dort vorlag einige Sachen nicht optimal gelaufen.
Man kann nur hoffen das beide Seiten daraus lernen, und es nicht zu weiteren Vorfällen wie in Frankfurt kommt.

Weil es kann nicht angehen, man hat Termin oder auch nicht beim Amt, und wacht im Krankenhaus, oder eben nicht mehr im Leichenschauhaus auf.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

inline

Zitat von:  DJ1980 Die Security hat dort Hausrecht!!! Dieses wird der entsprechenden Firma IMMER vor Auftragsannahme schriftlich zugesichert! Ergo war die mittelbare Gewaltanwendung (erstmal) vollkommen rechtmäßig. IHR alle dürft ja schließlich jeden und alles, notfalls auch mit körperlicher (!!!) Gewalt, eures Grundstücks/Wohnbereichs verweisen. Und genauso verhält sich das auch mit diesen Securoty- Dödels...

??? auch wenn man Hausrecht hat, darf man keinen mit körperlicher Gewalt des Grundstücks verweisen, außer bei  Notwehr.
Man kann mit klaren Worten den ungebetenen Gast  des Hauses verweisen oder die Polizei rufen.

Jemand mit Gewalt aus dem Haus vertreiben und sei es , dass man Hunde knurren lässt, das ist ja wohl  wild west manier.

Zitat von: JudyAber wie es hier genau ist, da bin ich mir nicht so im Klaren, hatte es mir aber auch so in etwa vorgestellt, dass das Geld ganz schnell eingeklagt sei, aber das setzt auch erst mal einen guten Anwalt voraus, den muss man dann ja auch schon kennen.

nein, eine EA kann man auch ohne Anwalt bei Gericht erwirken, also ich meine wenn es existenzbedrohend ist und das Recht auf dessen Seite liegt. Es reicht dann schon die Ankündigung beim JC , es zu machen.

Mein Fazit ist irgendwie, lieber keinen Anwalt und Beistand nehmen, als einen der nicht wirklich bei der Sache ist, bzw. den man nicht in seiner Handlung einschätzen kann.

DJ1980

ZitatHuh? auch wenn man Hausrecht hat, darf man keinen mit körperlicher Gewalt des Grundstücks verweisen, außer bei  Notwehr.
Man kann mit klaren Worten den ungebetenen Gast  des Hauses verweisen oder die Polizei rufen.

Jemand mit Gewalt aus dem Haus vertreiben und sei es , dass man Hunde knurren lässt, das ist ja wohl  wild west manier.

Ob das Wild/West- Manier ist oder nicht, ist mir in so einem Fall (also ungebetener Typ auf meinem Grundstück) doch völlig scheißegal! Und die BUllen brauchen, gerade hier bei uns auffem Dorf, mindestens ne halbe Stunde, bis die hier sind. Ergo bleibt mir ja auch gar nichts anderes übrig, als den Gegner mit körperlicher Gewalt, oder nennen wir es besser mit körperlichem Zwang, von meinem Haus und Hof zu entsorgen.

Das einsetzen eines Hundes fällt übrigens NICHT mehr unter körperlichen Zwang/ körperliche Gewalt. Der Hund steckt ja schließlich nicht in mir drin.

Mein Hund kommt nur dann zum Einsatz, wenn es sich um mehrere ungebetene "Gäste" handelt. Und auch das ist dann vollkommen rechtmäßig.

Wenn ich hier Leute auffem Hof habe, die ich hier nicht will, fühle ich mich immer bedroht, und deshalb ist bei der Anwendung des Hausrechts auch immer von Notwehr auszugehen. Und damit kommste, insofern du natürlich immer die verhältnismässigkeit im Auge behalten hast, auch vor Gericht immer mit durch!!!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

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Judy

Aber ob man das bei einem Jobcenter so 1: 1 mit einem ungebetenen Besuch auf einem Hof vergleichen kann?


inline

Zitat von:  DJ1980Das einsetzen eines Hundes fällt übrigens NICHT mehr unter körperlichen Zwang/ körperliche Gewalt. Der Hund steckt ja schließlich nicht in mir drin.

Was ist denn das für eine Ausrede, dann kannst du ja auch eine  Kobra mit ins JC nehmen, ok ist anders dann bist du ja wieder gast,

ok anderes Beispiel , die vom JC machen einen Hausbesuch, dann lässt du die Kobra laufen, wenn die dann zugebissen hat, sagste, was solls, die steckt ja nicht in mir drin.


DJ1980

Zitat von: inline am 17:15:37 So. 31.Juli 2011
Zitat von:  DJ1980Das einsetzen eines Hundes fällt übrigens NICHT mehr unter körperlichen Zwang/ körperliche Gewalt. Der Hund steckt ja schließlich nicht in mir drin.

Was ist denn das für eine Ausrede, dann kannst du ja auch eine  Kobra mit ins JC nehmen, ok ist anders dann bist du ja wieder gast,

ok anderes Beispiel , die vom JC machen einen Hausbesuch, dann lässt du die Kobra laufen, wenn die dann zugebissen hat, sagste, was solls, die steckt ja nicht in mir drin.



Spinn hier nicht rum. Ich glaube, du hast das etwas falsch verstanden! Ich wollte mit dem von dir zitierten Text nur sagen, dass das einsetzen eines Hundes rechtlich gleichzusetzen ist mit dem Einsatz von Waffen jeglicher Art, Waffenähnlichen Gegenständen oder als wenn du mit mehreren Leuten zusammen agierst. Also quasi die Verhältnismäßigkeit bei weitem überschreitest, oder, für den Fall, das es sich halt nicht um Notwehr handelt, eine gefährliche oder schwere Körperverletzung begehst.
Aber warum diskutiere ich darüber überhaupt mit dir? Hat ja offensichtlich keinen Zweck....

Du hast augenscheinlich keinerlei Ahnung von diesen Themen oder bist schlichtweg einfach nur so dermaßen pazifistisch eingestellt, das es dir scheißegal ist, ob jemand in deiner Bude rumlungert und dich nach Herzenslust ausraubt, schlägt, vergewaltigt oder was weiß ich.....
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Pfiffi

Seid ihr aber etwas vom Thema abgekommen, den Tiere sind auf Behörden nicht zugelassen, Beistände schon. ;)
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JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

DJ1980

Und hier mal ein Auszug aus Wikiblödia:

ZitatDer Hausherr ist befugt, das Hausverbot notfalls mit Gewalt im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen das Hausverbot verstoßen, liegt der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs vor (§ 123 StGB).

Auch wenn es nur von Wikiblödia ist, so trifft dies dennoch zu. Das kannste auch überall anders nachlesen!

Ich komme ursprünglich aussem Sicherheitsdienst und denke, das ich bezüglich dieser §§ und deren Anwendung mehr Ahnung und vorallem auch Erfahrung habe wie du!
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DJ1980

Zitat von: Pfiffi am 07:46:22 Mo. 01.August 2011
Seid ihr aber etwas vom Thema abgekommen, den Tiere sind auf Behörden nicht zugelassen, Beistände schon. ;)

Ja, ne, es geht hier nur wieder darum, das es immer noch Leute gibt, die denken, das ein Security- Dödel überhaupt keine Rechte hat und die Anwendung von verhältnismäßiger, körperlicher Gewalt grundsätzlich verboten ist. Und wie du sehen kannst, ist dem eben nicht so.

Und das mit dem Hund, damit fing Eiviskat an....
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Eivisskat

Zitat von: DJ1980 am 07:49:07 Mo. 01.August 2011

Und das mit dem Hund, damit fing Eiviskat an....

Ich weiss nix von einem Hund, welcher Hund ???.... sondern hab' hier nur den Artikel reinkopiert, weil er mir wieder mal so typisch schien, für das vorsätzlich blöde, inkompetente Verhalten der SB's (das wir alle leider seit Jahren kennen...) und OHNE dieses solche Situationen - wie auch die gerade in Frankfurt - gar nicht passieren müssten.

Ob der Hund, der Security, der verspätete (Schläger-) Begleiter nun dies oder das hat oder auch nicht, ist mir nebensächlich.

Denn auch ein Security wäre dann vermutlich völlig überflüssig, ebenso wäre es komplett egal, ob die Begleitung nun 10min zu spät kommt oder nicht.

Aber bitte, wie ihr wollt, nur weiter, dann habt ihr was zu tun am frühen Morgen  ;) >:D...

schwarzrot

Zitat von: DJ1980 am 21:19:14 Sa. 30.Juli 2011
Die Security hat dort Hausrecht!!! Dieses wird der entsprechenden Firma IMMER vor Auftragsannahme schriftlich zugesichert! Ergo war die mittelbare Gewaltanwendung (erstmal) vollkommen rechtmäßig. IHR alle dürft ja schließlich jeden und alles, notfalls auch mit körperlicher (!!!) Gewalt, eures Grundstücks/Wohnbereichs verweisen. Und genauso verhält sich das auch mit diesen Securoty- Dödels...

Was hier in diesem Fall jedoch (bei einem pfiffigen Anwalt) zum Tragen kommen könnte, ist die vorher bereits begangene Körperverletzung des JC´s! Der Beistand könnte nun auf folgendes "pledieren": Er kannte ja die Situation des eHb, und wollte schlichtweg "Nothilfe" leisten. Dann hätte der Freak vonner Security ein Problem, da er sich dann der Mittäterschaft an einer Körperverletzung (seitens des JC´s) tateinheitlich mit einer Körperverletzung (die er ja durch den Gewaltsamen Rauswurf begangen hat) schuldig gemacht.

Ich denke gegen ende trifft es das schon eher. Du darfst eben nicht mal so einen an die wäsche, auch nicht mit 'hausrecht', sondern musst erstmal mit worten den betroffenen zum verlassen des 'hauses' auffordern.
Sonst hört sich das was du schreibst so an, wie die feuchten träume der 'Security'-verbrechermafia.
Ausserdem kannst du dich auch mal fragen, warum der gesetzgeber den §13 SGBX abs.7 hat, wenn jeder dahergelaufene 'security'dödel einfach meint jeden angrapschen zu dürfen, der ihm vor die brille kommt:
Zitat(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9 des Sozialgerichtsgesetzes zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen.
Die begleitung macht hier eine quasi amtliche hilfeleistung, insofern geht es eben nicht, mal so eben ein hausverbot auszusprechen, was das 'JC' ja auch wohlweisslich nicht gemacht hat. Der  sercurityspacken hat also konkret falsch reagiert.

Nochwas zu deinem gesetzesposting: Hier wird ganz bewusst von 'notfalls' und 'notwehr' geredet, d.h. diese ist erst gegeben, wenn der betroffene sich nach ansprache nicht freiwillig entfernt. Und selbst da muss die wahl der mittel angemessen sein, wie du ja schon richtig schreibst.
Es gibt nicht umsonst das gewaltmonopol des staates, alles andere wäre lynchjustiz. Klar das geistig minderbemittelte securitateverbrecher das immer wieder anders sehen.

Und ich denke auch nicht, dass solchen mitarbeitern die gesetzeslage vernünftig beigebracht wird (von ausnahmen abgesehen). Im zweifel ist halt der mitarbeiter in seinen allmachtsphantasien schuld. (Diese fälle gibt es ja öfters, hauptsache die firma macht gewinn mit dem elend).

http://leipzig-seiten.de/index.php?option=com_content&view=article&catid=69:leipzig&id=4312:urteil-im-prozess-gegen-security-mitarbeiter-in-leipzig&Itemid=343

http://www.eventfaq.de/13811-security-zu-geldstrafe-verurteilt/

http://www.derwesten.de/staedte/essen/gericht/Security-Mitarbeiter-muss-fuenf-Jahre-in-Haft-id3300491.html

Wie mensch sehen kann, haftet so gut wie nie der auftraggeber, der sich solche 'dienste' ins haus holt oder der 'service', am arsch sind immer die für solche drecksarbeit abgestellten, zumal wenn sie überreagieren.

Hier nochmal der entsprechende paragraf:
ZitatStGB § 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
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Wieder aktuell: Bertolt Brecht

DJ1980

Schwarz- Rot, du hast vollkommen Recht. Ich hatte auch nicht vor, diesen Volltrottel vonner Security in Schutz zu nehmen. Ich wollte lediglich mal die Rechte und Pflichten etwas hinterleuchten, da es diesbezüglich ja immer wieder Mißverständnisse gibt. Leider verstehen aber manche auch das nicht.

ZitatDu darfst eben nicht mal so einen an die wäsche, auch nicht mit 'hausrecht', sondern musst erstmal mit worten den betroffenen zum verlassen des 'hauses' auffordern.

DAS versteht sich wohl von selbst! Wobei es auch hier wieder verschiedene kleinigkeiten gibt, wo dann das Gericht zum Schluß davon ausgeht, das der ungebetene Gast davon ausgehen konnte, das er dort nicht erwünscht ist. Aber das würde jetzt zu sehr ins Detail gehen.

Na ja, und das man diesen Beistand wohl getrost inne Tonne treten kann, das brauch man wohl auch nicht weiter diskutieren... Mich würde aber mal interessieren, wie es dann später ausgegangen ist, insofern das irgendwann mal vor Gericht landen sollte....
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Aloysius

Ich glaube, hier bilden sich schon wieder zwei Fronten, die im Grunde das Gleiche wollen, aber sich an Details einer Situation in die Haare kriegen

Die 'Geschäftspraktiken' in diesem Jobcenter sind skandalös, und da wird offensichtlich gewohnheitsmäßig und vorsätzlich Recht gebrochen. Das schlägt sich dann natürlich auich darin nieder, daß sie als Folge dessen Wachleute anstellen, weil sich dagegen Widerstand bildet.

Beistand ist eine sehr wichtige Tätigkeit. Einerseits schlicht als Zeuge, dann in Konfliktsituationen auch als Mediator, der als nicht direkt beteiligter Dritter die Schärfe herausnehmen kann.

Man sollte sich dann aber auch jemanden wählen, der nicht eskaliert, sondern deeskaliert, ohne dass es unbedingt notwendig ist.

In der Ausgangssituation hätte der Beistand dem Betroffenen durch die Tür mitteilen könne, er solle das Gespräch bitte erst einmal abbrechen, um es dann gemeinsam weiterzuführen. Er hätte auch bereits früher dem Betroffenen raten können, er möge das Büro erst betreten, wenn er wieder da ist. Oder er hätte den anderen Betroffenen, dem er spontan beigestanden hat, sagen können, er möge bitte entweder den Termin verschieben, oder warten.

Er hat stattdessen eine körperliche Konfrontation gewählt, und sich - wie er schildert, ganz stolz - mit einem mit Wachmann geprügelt.

Nun kann man noch weiter nachforschen, wie die Situation genau abgelaufen ist, ich denke, der Beistand hat versucht, sich an dem Wachmann vorbei zu drücken, und damit Körperkontakt hergestellt. Dann hat der Wachmenn wohl den Beistand am Arm gefasst und ihn von sich gedrückt, oder gestossen, und ich vermute, der Beistand hat ihn festgehalten und mit sich gezogen, und sich entweder fallen lassen oder durch den Schwung des Stoßes gefallen.

Die körperliche Konfrontation ging vom Beistand aus, er hatte andere Optionen.

Das systematisch Beistand verhindert werden soll, ist, ich wiederhole, Rechtsbruch.
Reden wir drüber

Pfiffi

@Aloysius, ganz so ist dies nicht wie Du es darstellst, der Beistand ist niemals, Zeuge oder Mediator, er ist und bleibt Beistand, da liegt ein feiner Unterschied drin, das hier möglicherweise eine Provokation vorausging durchaus möglich, die Reaktion des Beistandes ist in jedem Falle sehr fragwürdig.
Der Betroffene scheint auch nicht richtig aufgeklärt worden zu sein. Zeuge ist man vor einem Gericht, Mediator ist man um zu vermitteln, ein Beistand hat nur eine Aufgabe, die Begleitung eines eHB und die Wahrnehmung seiner Interessen und Rechte, alles von ihm gesagte oder geäußerte ist zu werten als ob es der eHB selbst gesagt hätte, wenn nicht sofort von diesem widersprochen wird. Stelle Dir mal bildlich vor was in einem solchen Falle einer "Rangelei" möglicherweise gesagt wird. Die wenn man es so mal sagen darf "Befehlskette" liegt den Wachmann betreffend bei der SB, wenn diese stillscheigend ein solches Verhalten eines Wachmannes duldet, dann ist es also mit Billigung von Ihr.
Das Beispiel zeigt mir das dort in Zwickau die SB überfordert sind, die Wachmänner überfordert sind, und auch die Beistände der konkreten Situation nicht gewachsen sind. Sie tun der Sache keinen Gefallen. Und was noch schlimmer ist, sie stellen es als einen "Sieg" hin, der bei genauer Betrachtung ein Schuß in den Ofen ist. Ein solches Verhalten sollte man in Z nochmals genau überlegen und die Strategie für Beistandschaft überdenken.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Aloysius

Zitat von: Pfiffi am 15:59:00 Mo. 01.August 2011
@Aloysius, ganz so ist dies nicht wie Du es darstellst, der Beistand ist niemals, Zeuge oder Mediator, er ist und bleibt Beistand, da liegt ein feiner Unterschied drin, das hier möglicherweise eine Provokation vorausging durchaus möglich, die Reaktion des Beistandes ist in jedem Falle sehr fragwürdig.
Der Betroffene scheint auch nicht richtig aufgeklärt worden zu sein. Zeuge ist man vor einem Gericht, Mediator ist man um zu vermitteln, ein Beistand hat nur eine Aufgabe, die Begleitung eines eHB und die Wahrnehmung seiner Interessen und Rechte, alles von ihm gesagte oder geäußerte ist zu werten als ob es der eHB selbst gesagt hätte, wenn nicht sofort von diesem widersprochen wird. Stelle Dir mal bildlich vor was in einem solchen Falle einer "Rangelei" möglicherweise gesagt wird. Die wenn man es so mal sagen darf "Befehlskette" liegt den Wachmann betreffend bei der SB, wenn diese stillscheigend ein solches Verhalten eines Wachmannes duldet, dann ist es also mit Billigung von Ihr.
Das Beispiel zeigt mir das dort in Zwickau die SB überfordert sind, die Wachmänner überfordert sind, und auch die Beistände der konkreten Situation nicht gewachsen sind. Sie tun der Sache keinen Gefallen. Und was noch schlimmer ist, sie stellen es als einen "Sieg" hin, der bei genauer Betrachtung ein Schuß in den Ofen ist. Ein solches Verhalten sollte man in Z nochmals genau überlegen und die Strategie für Beistandschaft überdenken.

Zeuge ist der Beistand natürlich aktiv dann, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt - aberr dafür muss er ja eben anwesend gewesen sein, oder?

Und ic denke schon, daß er auch eine teilweise vermittlende (mediatorische) Funktion haben kann.

Zu den Wachleuten: Sie sind ja (vor allem auf diesem Amt) ganz offensichtlich nicht als Schutzpersonen, sondern als offensive Einheit zur Störung von Beistand beauftragt. Das will ich nicht relativieren.
Reden wir drüber

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