EGV - wie schätzt ihr diese ein!!!

Begonnen von Shortkey, 23:16:42 Mi. 08.Februar 2012

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Shortkey

Hi,

anbei meine neue Eingliederungsvereinbarung - ich habe sie erst einmal mitgenommen und
nicht vor Ort unterschrieben. Ich habe schon genug Fehler (eine Umschulung habe
ich mir aufgrund einer großen Dummheit selbst vergeigt) begangen, aber eine Sanktion hat
mich bisher zum Glück nicht getroffen.  ;D

http://imageshack.us/photo/my-images/651/egv1.png

http://imageshack.us/photo/my-images/833/egv2.png

Wie ist eure Meinung dazu. Wenigstens muss ich keine sinnlose Maßnahme, die den
Steuerzahler eine Menge Geld kostet - mitmachen.

LG Shortkey

Tante Maria

Herzlichen willkommen , neuer user.Warumhast du dir deine umschulung selber vergeigt?In wie fern hast du da Fehler gemacht? Deine EGV ist noch rechstwirdrig.Was ist dein Anliegen? willst du die dann unterschreiben ? Oder willst du lieber auf den Va warten?

In deiner EGV sind die Bewerbskostenübernahme nicht konkretsiert.Antwort (Absage Schreiben ) der Arbeitgeber sollst du den SB nachweisen? Wie soll   das den gehen ? :o Zumal man keinen gesetzlichen Anrecht hat , das der Arbeitgeber eine Absage Schreiben erteilt. :o

Hat man vorher mit dir über die EGv gesprochen?Oder hast du sie per Post zugesandt bekommen? Hattest du für Ort Vorschläge gemacht?

Du bist damit einverstanden ,dass der jobcenter deine relvante Daten für den Arbeitgeberservice der Agentur der Arbeit zugriff auf deine Bewerberdaten erhält.Das ist ein no go.

Hiermit pausaliert deine Daten einfach ohne deine Zustimmung ,wo du keinen kronkreten Einblick hast ,jeder der Arbeitgeber zugriff drauf hat.

Das ist was für Datenschutz. Wo ist es anoym?

Warum soll du innerhalb 3 tagen die AU vorlegen?  Gehört in keiner EGV ,dabereits schon im Gesetz geregelt.

Rudolf Rocker

ZitatWenigstens muss ich keine sinnlose Maßnahme, die den
Steuerzahler eine Menge Geld kostet - mitmachen.

Na, dann lies Dir den letzten Absatz auf Seite 2 (den vor der Rechtsfolgebelehrung) noch mal ganz genau durch!

Der Absatz der mit "Sollte aufgrund..." anfängt!


Dieser Absatz ist ein Scheunentor mit dem Sie nach Deiner Unterschrift alles von Dir verlangen können, was sie wollen.
Wenn Du unterschreibst wäre das quasi eine Blanko- Vollmacht für das JC!

Der Absatz davor regelt, das die EGV so lange ihre Gültigkeit behält, solange die Hilfsbedürftigkeit besteht.
Das bedeutet (wie in meinem Fall ja geschehen) das diese EGV auch nach Ablauf der angeblich halbjährigen Frist ihre Gültigkeit nicht verliert!






Nick N.

Genau. Die zwei Punkte machen alles andere irrelevant. Sie besagen praktisch: Ich trete die wenigen mir nach dem SGB verbliebenen Rechte auch noch an das Jobcenter ab.

Das restliche Geschwafel ist dann so gesehen bloss noch ein Feigenblatt.

Die Zahl der Bewerbungen: Bewerbungen dürfen überhaupt nicht zahlenmässig festgelegt werden, sagt ein Prüfbericht der Bundesagentur für Arbeit, falls Dich solche Hintergründe interessieren:
http://www.harald-thome.de/download.html
Hier musst Du dann in der Liste nach "Prüfbericht der BMAS zur Rechtmässigkeit von Eingliederungsvereinbarungen" suchen.

Ausserdem bist Du offenbar nach EGV verpflichtet, Dich auf jeden Mist zu bewerben, den sie Dir zuschicken, das widerspricht erstens der Begrenzung auf fünf, was ist, wenn sie Dir zwanzig zuschicken?
Ausserdem kommen oft Sachen, für die man gar nicht qualifiziert ist, da ist es Zeitverschwendung, sich zu bewerben. Aber das JC ist ja sehr grosszügig mit unserer Zeit! :evil:

Die Ziele sind ausserdem völlig unzureichend definiert. Es reicht überhaupt nicht, einfach "Eingliederung in Arbeit" hinzuschmieren.
Allerdings, wenn Du dies bemängelst, musst Du konsequenterweise weitere Informationen geben, die dann gegen Dich verwendet werden können.
Zweischneidiges Schwert.


Konkrete Möglichkeit, was man machen kann: Alles durchstreichen bis auf Name und Adresse, das Ding unterschrieben zurückschicken.
Das haben andere hier schon gemacht, so weit ich weiss.

Oder: Das Teil archivieren, und einen Brief schicken, in dem man dazu auffordert, schriftlich darzulegen, inwiefern die Vorschläge der Eingliederung dienen sollen - aber für jede einzelne Klausel! Also auch für die Rechtsfolgenbelehrung.
Auch für die Ortsabwesenheit: Es mag nämlich wichtig sein, dass man erreichbar ist, aber es ist wurscht, ob das JobCenter das kontrolliert: Dies ist für die Eingliederung irrelevant, gehört daher nicht in die Vereinbarung. Ist ausserdem eh gesetzlich geregelt...
Das ist allerdings bloss ne Idee, ich weiss nicht, ob das andere schon so gemacht haben, ich selbst jedenfalls noch nicht.

Oder man macht einen auf Ralph Boes:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA-berichte.htm
Allerdings muss man da sehr stur und konsequent sein.

Man kann auch sonst eigene Vorschläge machen, auch wenn es dabei nicht um das Grundgesetz, sondern um die eigene Eingliederung geht, so weit sie nach eigenem Ermessen sinnvoll und wünschenswert scheint.
Wenn Du eine Umschulung hattest oder wolltest, scheinst Du ja n Plan zu haben, wo Du hinwillst.
Du kannst auch die konkreten Vorschläge gleich in Form einer kompletten EGV machen, statt an der untauglichen Vorlage rumzudiskutieren.

Schreib drüber "Eingliederungsvereinbarung",
schreib rein, was Du machen willst, schreib rein, wie das JobCenter Dich dabei unterstützen soll (und damit meine ich nicht diese läppischen Bewerbungs- und Fahrtkostenzuschüsse, das schreiben sie immer rein). Die beiden Seiten müssen ausgewogen sein, das heisst, wenn Du Dir ein Bein ausreissen willst, ist das JC ebenfalls dazu verpflichtet.
Alles andere hat in einer EGV theoretisch nichts zu suchen.
Güligkeitsdauer solltest Du noch festlegen, halbes Jahr, oder fünfeinhalb Monate, wieso sollst Du Dich an solche Vorgaben halten, wenn das JC es nicht tut, und ich würde gerne sehen, dass sie dann zu Dir sagen: Moment mal, normal ist ein halbes Jahr! :D
Auch hier weiss ich nicht, ob es schon auf diese Weise gemacht wurde. Oft wird empfohlen, "eigene Vorschläge einzubringen", aber wie ich es verstehe, wird das dann als Ergänzung zur schon vom JobCenter vorgeschlagenen EGV gemacht.
Ich sehe persönlich den Sinn dieser Vorgehensweise nicht, das ist in meinen Augen Beihilfe zur eigenen Entrechtung.

Ich sag es Dir vorher: Wenn keine Rechtsfolgenbelehrung drin ist, unterschreibt das JC die EGV nie! Aber sie können Dir schlechter ans Bein pinkeln, wenn Du einen eigenen, ernstgemeinten Vorschlag machst. Und wenn er in der Sache ernst gemeint ist, hast Du auch Deine eigenen Gedanken geklärt.
Falls jemand das Gegenteil beweisen will und eine gültige EGV ohne RFB hat, her damit, dann will ich sofort auf Gleichbehandlung klagen!

Handlungsansätze gibt es viele.

Wichtig ist noch: Hier bei chefduzen kann man darüber reden, was das alles für eine Schweinerei ist. Mit dem Sachbearbeiter drüber zu diskutieren bringt nix. Siehe auch hier:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25042.0

Hab ich Dich jetzt etwa irgendwie erschlagen? :baby:
Satyagraha

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:53:06 Do. 09.Februar 2012
Na, dann lies Dir den letzten Absatz auf Seite 2 (den vor der Rechtsfolgebelehrung) noch mal ganz genau durch!

Der Absatz der mit "Sollte aufgrund..." anfängt!


Dieser Absatz ist ein Scheunentor mit dem Sie nach Deiner Unterschrift alles von Dir verlangen können, was sie wollen.
Wenn Du unterschreibst wäre das quasi eine Blanko- Vollmacht für das JC!

Der Absatz davor regelt, das die EGV so lange ihre Gültigkeit behält, solange die Hilfsbedürftigkeit besteht.
Das bedeutet (wie in meinem Fall ja geschehen) das diese EGV auch nach Ablauf der angeblich halbjährigen Frist ihre Gültigkeit nicht verliert!
Rudi das hatten wir doch schon in den letzten wochen mal besprochen, dass diese 'ewigkeitsklausel' juristisch zu gar nix verpflichtet, weil 'beide seiten sind sich einig', ja worüber denn? Es wird dann eben nur wieder vollkommen frei die änderungen zwischen beiden vertragparteien verhandelt.
Es ist nicht so, dass da eine seite einfach mal so was vorschreiben kann und auch nicht, dass eine seite einfach mal so den zeitpunkt bestimmen kann, ab dem 'wegen wesentlichen änderungen in den persönlichen verhältnissen' eine abänderung der EGV stattfinden muss.

Die 'ewigkeitsklausel' ist also murks und soll nur uninformierte betroffene verscheissern.
Vor allem verpflichtet sie zu gar nix.

Ansonsten teile ich die meinung von Nick. Besser mit dem prüfbericht EGV der BA argumentieren. Die grundgesetz-sachen würde ich als zusatz, oder i-tüpfelchen verwenden.
Es sei denn du hast vor (und die kraft) wie Ralph Boes das medial und gerichtlich durchzuziehen.
Ich drück dir in beiden fällen die daumen.  :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatRudi das hatten wir doch schon in den letzten wochen mal besprochen, dass diese 'ewigkeitsklausel' juristisch zu gar nix verpflichtet, weil 'beide seiten sind sich einig', ja worüber denn?

Naja, wie Du bei meiner Zuweisung ja sehen kannst beruft sich das JC dort auf eine uralte EGV!
Ob das juristisch haltbar ist oder nicht interessiert die sowas von gar nicht!!
Und worüber sich beide Seiten einig sind?
Steht da doch: Das die EGV jederzeit geändert werden darf!

Die halten sich hier nichtmal an Urteile des BSG! (Stichwort. KdU + 10%)

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:09:09 Fr. 10.Februar 2012
Und worüber sich beide Seiten einig sind?
Steht da doch: Das die EGV jederzeit geändert werden darf!
Ja und genau dann, wenn beide seiten sich darüber einig sind!  ;D
Heisst also nicht: Das 'JC' darf mal eben so. ;)
Zitat
Die halten sich hier nichtmal an Urteile des BSG! (Stichwort. KdU + 10%)
Da hilft nur klagen, klagen, klagen, wenn die es so hart brauchen, dann gehts eben nicht anders. :(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatJa und genau dann, wenn beide seiten sich darüber einig sind!  Grin
Heisst also nicht: Das 'JC' darf mal eben so

Ich verstehe den Satz so, das sich die Vertragsparteien darüber einig sind, das bei blablabla eine Abänderung der EGV erfolgen wird.

Mit anderen Worten: Wenn ich die EGV unterschreibe bin ich auch damit einverstanden das diese jederzeit abgeändert werden kann!

Über die Art der Abänderung müssen sich eben nicht beide Seiten einig sein, sondern nur darüber das das JC dies Abänderung jederzeit durchführen kann!
Das ist der Trick!


PS: In meiner EGV stand dieser Satz haargenau so drin, wie bei Shortkey!
Im VA steht dieser Satz aber nicht mehr!
Warum wohl?? ;D ;D ;D

schwarzrot

Zitat von: schwarzrot am 10:50:37 Fr. 10.Februar 2012Die 'ewigkeitsklausel' ist also murks und soll nur uninformierte betroffene verscheissern.
Lies dich mal ins vertragsrecht ein.
Ein vertrag kann immer nur dann geändert werden, wenn beide seiten der konkreten änderung zustimmen. ::)

Ansonsten frag mal einen anwalt, wenn du mir nicht glauben willst.

Diese schmus-klausel verpflichtet zu gar nix. Ausser das du das denken sollst.



Ausserdem ist die 'ewigkeitsklausel' auch logischer müll: Es wird ja von BEIDEN seiten gesprochen. D.h. nach deiner lesensart, das jobcenter wäre auch damit einverstanden, mit dir sofort änderungen der EGV festzuschreiben, wenn du meinst es hätte sich irgendwas 'wichtiges in deinen verhältnissen' geändert.
Das werden die ganz bestimmt nicht wollen.  ;)

Die 'ewigkeitsklausel' ist auch schon wegen mangelnder bestimmtheit zu nix verpflichtend.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ja, dieser ganze Absatz hat in einer EGV nichts zu suchen! (Mein VA hat sowas nicht mehr!)
Das sie die "Ewigkeitsklausel" tatsächlich anwenden, habe ich ja bei meiner Zuweisung gesehen!

Außerdem legen sie sowieso alles so aus, wie sie wollen!

Z.B.:

Kommst Du Dingen nicht nach, wie sie in der (unterschriebenen) EGV stehen, sagen sie es ist ein Vertrag!
Kommt aber das JC Dingen nicht nach die in der EGV stehen ist es plötzlich nur eine Vereinbarung!


Ich frage mich grade warum wir hier über solche Absätze dikutieren! ;D ;D
Die komplette EGV (mit allem drumherum) ist Verfassungswiedrig und somit einfach nur eins:

Für´n Arsch! ;D

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:10:16 Fr. 10.Februar 2012Ich frage mich grade warum wir hier über solche Absätze dikutieren! ;D ;D
Die komplette EGV (mit allem drumherum) ist Verfassungswiedrig und somit einfach nur eins:

Für´n Arsch! ;D
Weil es leider viele leute gibt, die diesen schmus 'freiwillig' unterzeichnet haben und leider genau das über die 'ewigkeitsklausel' denken, was du denkst.
Damit fühlen sie sich verpflichtet jede weitere EGV zu unterschreiben. Obwohl das müll ist.

Das jobcenter arbeitet vor allem mit worthülsen, verstrickung der betroffenen und mit (möglichst diffuser) angst. Dies gilt es zu durchbrechen. Und das klappt nicht, wenn du leuten noch mehr angst machst, oder schreibst, das irgendwas verpflichtend ist, was nicht so ist.

Natürlich ist ne EGV fürn arsch (ausser mensch handelt da wirklich was tolles drin aus).
Und das die im 'JC' viel behaupten, wenn der tag lang ist, weisst du ja genau so wie ich.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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Rudolf Rocker

ZitatWeil es leider viele leute gibt, die diesen schmus 'freiwillig' unterzeichnet haben und leider genau das über die 'ewigkeitsklausel' denken, was du denkst.
Damit fühlen sie sich verpflichtet jede weitere EGV zu unterschreiben. Obwohl das müll ist.


Nein, da muss ich Dir wiedersprechen!
95% der Leute machen sich über solche Absätze überhaupt gar keine Gedanken!
Nicht eine Sekunde! Nicht mal im Ansatz!

Ich mache den Leuten auch keine Angst, ich erzähle wie es wirklich abgeht und es ist nunmal so das sich das JC in meinem Fall auf eine uralte EGV beruft!

Es ist denen SCHEIßEGAL, ob das SG in drei Jahren eine Sanktion vielleicht mal einkassiert oder nicht! Es interessiert niemanden!!

Und desshalb unterschreibt mensch auch keine EGV!
Und das ist der Standpunkt den ich vertrete!
Keine Unterschrift!!

Letztendlich muss das aber jede_r für sich selbst entscheiden!

Ich finde es aber nur fair, die Leute darauf hinzuweisen, welche Konstrukte das JC aus einer EGV basteln kann!
Das die Rechtswiedrig sind ist uns ja  klar!
Aber der Weg diese Rechtswiedrigkeit auch einzuklagen ist ein ziemlich langer und führt im Grunde genommen nur über die Sanktion zum Sozialgericht!

Oder hast Du zufällig ein Nach-2011- Urteil, das eine EGV/ VA für rechtswiedrig erklärt hätte, nur aufgrund der Tatsache das es einen VA gab? (Also ohne Sanktion).




schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:51:33 Fr. 10.Februar 2012Oder hast Du zufällig ein Nach-2011- Urteil, das eine EGV/ VA für rechtswiedrig erklärt hätte, nur aufgrund der Tatsache das es einen VA gab? (Also ohne Sanktion).
So ähnlich:
(da kommt übrigens auch deine 'ewigkeitsklausel' nochmal vor, in ähnlicher weise, wie ich oben geschrieben habe, ist also nicht so einfach eine bestehende EGV einfach mal (einseitig) zu ändern)
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/82459-formulierte-beschwerde-lsg-gegen-beschluss-sg-egv-va-aenderungsvorschlaege.html#post1026192

http://www.elo-forum.org/attachments/eingliederungsvereinbarung/42065d1327833008-formulierte-beschwerde-lsg-gegen-beschluss-sg-egv-va-aenderungsvorschlaege-lsg-beschluss-egv_va-120112_geschwaerzt2.pdf

Irgendwo war noch einer, dass eine erhöhung der bewerbungsanzahl pro monat in einem VA gegenüber einer EGV nicht statthaft ist, den find ich aber nicht mehr... (war soweit ich erinnere auch neueren datums)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker


Nick N.

@Shortkey
Bist Du noch da, und hast Du noch Fragen?
Hilft Dir die Hartz-IV-Wissenschaft hier (mit der ich ja selber angefangen habe) eigentlich weiter?
Oder möchtest Du noch Informationen, die sich enger auf Dein konkretes Problem beziehen, und wenn ja, welche?

Vorerst mach ich mal weiter mit der "wissenschaftlichen" Seite.
Finde es auch gut, dass klar wird, dass es da unterschiedliche Sichtweisen dazu gibt. Ein Riesen-Vorteil in einem Forum im Gegensatz zur normalen Beratung offline, wo einen nur einer berät, und dann wieder die kontrastierenden Zweitmeinungen fehlen.

@schwarzrot
"Rudi das hatten wir doch schon in den letzten wochen mal besprochen, dass diese 'ewigkeitsklausel' juristisch zu gar nix verpflichtet, weil 'beide seiten sind sich einig', ja worüber denn? Es wird dann eben nur wieder vollkommen frei die änderungen zwischen beiden vertragparteien verhandelt.
Es ist nicht so, dass da eine seite einfach mal so was vorschreiben kann und auch nicht, dass eine seite einfach mal so den zeitpunkt bestimmen kann, ab dem 'wegen wesentlichen änderungen in den persönlichen verhältnissen' eine abänderung der EGV stattfinden muss."

Gut, da können wir uns mal einigen , dass wir unterschiedlicher Meinung sind.

Juristisch gesehen seh ich das auch so. So wie ich selber die Klauseln lese, würde ich die auch so verstehen, und sobald man sich zum Landessozialgericht durchgekämpft hat, hat das auch ne Auswirkung auf die Realität.
Vorher kommt die Realität vom JobCenter, und die berufen sich auf diese Klauseln.
Allerdings könnte man aus Rudolf Rockers Erfahrungen auch die Konsequenz ziehen, dass man dann auch ruhig unterschreiben kann, weil es eh schon wurscht ist, aber das wäre dann doch Defätismus...

Zwischen dem vielen Klagen und dem konsequenten Kurs von Ralph Boes liegt immer noch ne Menge anderes, was man übersehen kann, wenn man zu schnell zum Gericht läuft, und was imho manchmal die elegantere Lösung ist.

"Besser mit dem prüfbericht EGV der BA argumentieren."
Ergänzung.
Spar Dir Stress. Erwähne weder den Prüfbericht noch irgendwelche Gesetze namentlich. Diese zeigen Dir lediglich auf, welche Argumente ziehen können. Beziehe Dich aber in Stellungnahmen auf die Realität.
Ich bin eigentlich gar nicht dafür, gegen eine vorgeschlagene Egv zu argumentieren, sondern wenn, dann gleich einen kompletten eigenen Vorschlag zu schreiben.
Doch würde man gegen die EGV argumentieren, würde man zum Beispiel sagen: "Es hat ja keinen Sinn, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen festzulegen. Ich habe nämlich gar keinen Einfluss auf die Arbeitsmarktlage und das Angebot an Stellen, die auch wirklich eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Ich kann mich ja nicht dazu verpflichten, dass jeden Monat fünf solcher Angebote existieren."
Die Idee kommt aus dem Prüfbericht.
("Zumutbarkeit" ist eine Geissel der Menschheit, die muss das JC selber ins Spiel bringen, wir nehmen  ihm nicht die Drecksarbeit ab. Sag ich jetzt mal.)

Mit dieser Form zu argumentieren kannst Du Gedanken und Inspirationen aus dem Prüfbericht, aus dem SGB, aus dem Grundgesetz, aus der Arbeitsmarktpolitik, aus Deiner Berufserfahrung, aus dem täglichen Leben und alles mögliche kombinieren, ohne dass es einen gemischten Eindruck macht. ;)

Nochmal zum Thema Klagen: Darum kümmert sich die Rechtsabteilung. Das kriegt der SB erstmal nicht mit. Es macht ihm also keinen Stress, er freut sich erstmal, dass jemand anders den Stress hat.
Erst, wenn der SB noch mehr Widersprüche produziert als seine Kollegen, dann kriegt er überhaupt was mit.
Satyagraha

Rudolf Rocker

Gibt wohl noch mehr Leute die Verfassungsrechtlich gegen eine EGV argumentieren ;D ;D ;D:


Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)

Pfiffi

Nochmals 2 kurze Gedanken zur Thematik.

1. behält solange ihre gültigkeit wie nicht anderes vereinbart. ( Eine EGV hat konkret und hinreichend bestimmt zu sein) das trifft auch auf diesen Satz zu, sie wird als Vertrag gewertet vor Gericht und damit denke ich soll dieser Satz in keiner EGV stehen.

2. Man hat nach einem Urteil kein Recht auf eine bestimmte EGV, okay, damit kann man handeln, aber einfacher ist es zu warten auf den VA, jedenfalls zu unterschreiben, bringt nur ein einseitig begünstigendes Konstrukt hervor, dies sollte allen klar sein.

Das nächste viele unterschreiben und denken dann erst darrüber nach was sie unterschrieben haben, dann kommt das große erwachen, sie fühlen sich hintergangen, hilflos und wissen nicht was zu tun ist, hier heißt es aufklären.

Übrigends auch wenn ich keine EGV "verhandel" soll mir das JC den Weg konkret schriftlich begründen warum diese EGV mich dem Ziel näher bringt, das werden sie nicht können, da dies auf Mutmaßungen basiert. Das reicht vor Gericht, ein verhandeln kann auch schnell als "Schwäche" ausgelegt werden.

Und noch ein Punkt, man sollte sich auf Termine, bei welchem zu 90 % eine EGv "besprochen werden soll" genauestens vorbereiten, man hat die möglichkeit den Termin zu lenken. Man besitzt einen VA in Form einer Einladung welche nur so vor Anhaltspunkten für ein mehrstündiges Gespräch strotzt, das man da genug machen kann, allein das fehlende Vertruen welches ja auch schriftlich in der Einladung dokumentiert ist, gibt soviel Gesprächsstoff ( kommen sie nicht zum Termin, wird sanktioniert) Das ist keine Basis auf Augenhöhe automatisch gegen meine Würde. Ende sage ich bloß es gibt herrlich verdutzte Gesichter auf der gegenseite.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

slaveconan

MAL NE GANZ ANDERE frage mit EGV, zum beispiel die alte EGV ist gültig bis zum  1.12.2012, und die neue wurde noch nicht unterschrieben bzw. hat man vorschläge gemacht und es kam bisher keine antwort vom Jobcenter.
Muss man sich dann an die Pflichten halten ab 1.12.2012 nach der alten EGV oder wie insbesondere eigenbemühungen !
Danke schonmal für die antwort

Pfiffi

Genau das ist der Punkt, welcher Unsicherheit hervorruft, konkret wenn ein Datum in der EGV drin steht, endet diese auch an diesem Tag.

Aus einer vergangenen EGV für Dich irgendwelche Pflichten abzuleiten, werden nur ganz renitente SB versuchen, aber glaube mir die gibt es.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

schwarzrot

Zitat von: Pfiffi am 19:19:06 Do. 03.Mai 2012
Aus einer vergangenen EGV für Dich irgendwelche Pflichten abzuleiten, werden nur ganz renitente SB versuchen, aber glaube mir die gibt es.
Yup, in dieser situation einfach zum sachbearbeiter: 'Können sie mir das bitte schriftlich geben, oder vieleicht ihren teamleiter hinzurufen' und es hat sich mit 'ich erzähl dir was vom pferd'.
So einfach geht das.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

slaveconan

aber laut gesetz usw, usw. muss man sich dann nicht mehr dran halten(eigenbemühungen), wenn z.b. die alte EGV abgelaufen ist und die neue immer noch in der schwebe ist.
oder wie oder was?
Meine war ja sozusagen anfang des monats abgelaufen und meine neue ist in der Schwebe und von mir nicht unterschrieben, da ich mit ne Erwerbslosenverein nen gegnvorschlag machte und ich es einreichte mit stempel und unterschrift, und das war vor 4wochen ! Seitdem nix mehr gehört, nur zwangsstellenvorschläge bisher bekommen  ;D

Pfiffi

Nicht, oder besser gesagt noch nicht unterschriebene EGV gibt es auch keine Pflicht daraus, rechtswirksam erst mit Unterschrift, achte nur darauf wenn Du unterschreibst das aktuelles Datum drin steht.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

slaveconan

JA YEEEEEEEEEEEEEEEEPPPPPPPPPPPPP also gut, danke  ;D

Rudolf Rocker

ZitatSeitdem nix mehr gehört, nur zwangsstellenvorschläge bisher bekommen

Vorsicht!
Nicht die VVs mit den Eigenbemühungen verwechseln!
Die Vermittlungsvorschläge haben mit der EGV/ dem VA nichts zu tun!
Das sind eigenständige Verwaltungsakte!

Streetfigther

Immer wieder Ärger mit der EGV!
Jeder muss wissen was er tut und seine eigene Situation genau kennen.
Am 18.04.12 hatte ich mal wieder einen Meldetermin,der Termin wird immer so gewählt das das Sanktinscenter mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht auf direktem Wege erreichbar ist.48 km.
Neue Sanktionsvermittlerin,viel aufgesetzte Freundlichkeit,anscheinend besorgt um meine Gesundheit.Bin kurz vor Vollendung des 60.Lebensjahres und habe keine gesundheitlichen Einschränkungen was Ihr wohl nicht passte.
Nun interressiert mich deren Standardgelabere wenig und ich lasse sie labern.
Dann kam die Standard EGV-eine Bewerbung im Monat.Die nehmen Sie bitte mit,und schicken Sie mir unterschrieben zurück,dann unterschreibe ich und schicke sie an Sie zurück.
Die Sanktionsvermittlerin weiss das ich niemals eine Standard EGV freiwillig unterschreibe.
Ich habe dann das Datum in die EGV eingesetzt und bei Unterschrift bitte wenden eingetragen,weil manche Sanktionsvermittler nicht wissen das es auch eine Rückseite gibt.
Es folgt der übliche Text und meine Unterschrift.

Ich unterschreibe die EGV nur unter dem Vorbehalt, dass nicht ein einziges Grundrecht außer Kraft gesetzt
oder auch nur angetastet ist und dass sie in vollem Umfang dem Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes
vom 09. Februar 2010 entspricht:
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ... sichert jedem
Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und
für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
unerlässlich sind. Dieses Grundrecht ... hat als Gewährleistungsrecht ... eigenständige Bedeutung.
Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden..."(Ralph Boes)


Mit freundlichem Gruß ...

Da kommt garantiert keine Antwort und auch kein Vewrwaltungsakt.Das geht schon 2 Jahre so.
Jeder der so einen Wisch unterschreibt sollte sich bewusst sein das mit der Unterschrift sämtliche Bürgerrechte an das Sanktionscenter abgetreten werden,es sei denn die EGV hat wirklich einen Nutzen für den Betroffenen,was wohl bundesweit sehr unwahrscheinlich ist.
Man ist ja nirgendwo ausgegliedert worden.
Gegen den Verwaltungsakt kann man Widerspruch einlegen und Klage einreichen.

Pfiffi

Die Variante mit Text hinzufügen und unter Vorbehalt unterschreiben, kann bei genauer Betrachtung im Einzelfall gemacht werden, allerdings sollten einige Vorraussetzungen bei dem der es so löst vorhanden sein, Punkt 1, es ist ein Vertrag und wird als socher auch vor Gericht gesehen, eine geleistete Unterschrift auch unter Vorbehalt ist erst einmal sachlich betrachtet eine geleistete Unterschrift, besser wäre dann bei einer solchen Vorgehensweise mit Feststellungsklage dieses Unterdrückungskonstrukt sich in Luft auflösen zu lassen.

Aber und das ist dass wichtigste Du kommst klar damit.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

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