Maßnahme oder Minijob...ja was denn nun ?

Begonnen von MarcoW75, 09:09:23 Sa. 06.Oktober 2012

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MarcoW75

Hallo!
Ich wurde einer Maßnahme zur beruflichen Integration zugewiesen. Allerdings habe ich noch einen Minijob, der sich zeitlich mit der Maßnahme überschneidet. D.h. ich müsste Mittags gehen, um meinen Minijob ausüben zu können. Meine Fallmanagerin meint, ich solle den Minijob gefälligst nach Feierabend bei der Maßnahme machen. Mal davon abgesehen, daß ich dann insgesamt mal locker eine 55h-Woche hätte (+7,5h Fahrzeiten/Woche), so ist der Minijob nicht verschiebbar,da er natürlich an die Öffnungszeiten der Firma gebunden ist.  
Wo ist das Problem ? Nun, der Maßnahmeträger besteht darauf, daß ich die Maßnahme täglich bis zum offiziellen Feierabend mache (eben weil die Fallmanagerin meint,ich solle meinen Minijob nach Feierabend machen). Gleichzeitig droht mir aber faktisch der Rausschmiss im Minijob, wenn ich meine Arbeitszeit eigenmächtig verschieben würde (hab ich sogar schriftlich). Und die Fallmanagerin lässt sich verleugnen bzw antwortet nicht auf mein Schreiben diesbezüglich. Die Frage ist nun, wie ich weiter vorgehen soll ? Einfach Mittags gehen, um meinen Minijob ausüben zu können ?

Generell scheint das Thema Überschneidung von Maßnahme und Minijobs wohl sehr geteilte Meinungen hervorzurufen. Einerseits stellt das SGBII eine eigenmächtige oder selbst verursachte Kündigung des Minijobs unter Strafe, andererseits wird man aber auch verpflichtet, seine Bedürftigkeit weitestgehend zu vermindern (was auch mit einem Minijob der Fall ist). Andererseits sagen die Zumutbarkeitsregeln,daß auch eine Maßnahme zumutbar ist. Und entsprechend sind auch die Meinungen in den diversen Foren:  In den meisten Fällen wird geschrieben, daß der Minijob Vorrang hat (was ich auch so sehe), in anderen Fällen wird die Meinung vertreten, daß der Minijob zugunsten der Maßnahme aufgegeben werden müsse.  Dies ist m.E. aber nur dann der Fall, wenn aus der Maßnahme definitiv ein Vollzeitjob entsteht (z.B. wenn man eine Stellenzusage in der Tasche hat und dafür z.B. noch eine Fortbildung macht), nicht jedoch bei den üblichen Maßnahmen der Sinnlosbranche.

mousekiller

Setze dich mit dem Maßnahmeträger in Verbindung und triff mit ihm eine Vereinbarung über deine Teilnahmezeiten. Da du verpflichtet bist, alle Maßnahmen zur Verrringerung deiner Hilfsbedürftigkeit zu ergreifen, ist der Zwang einer Teilnahme während der Arbeitszeit ungeeignet.

ZitatNach § 2 SGB II steht die Verringerung der Hilfebedürftigkeit an erster Stelle, d.h. ein Job, egal mit welchem zeitlichen Umfang, geht einer Eingliederungsmaßnahme generell vor.
Nur in Ausnahmefällen ist es zulässig, neben dem Job die Teilnahme an einer Maßnahme zu fordern, und zwar dann, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um den ALG II-Bezieher in die Lage zu versetzen, seine Hilfebedürftigkeit weiter zu veringern als bislang (vgl. § 16d Abs. 1 SGB II) und die Maßnahme mit seinem Job zeitlich vereinbar ist (vgl. § 2 SGB II).
Würde der Leistungsträger die Teilnahme an einer Maßnahme fordern, die zeitlich nicht mit dem Job vereinbar ist, müsste man den Job aufgeben und würde damit seine Hilfebedürftigkeit vergrößern, sowie sich der Gefahr eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1c SGB II aussetzen. Eben deshalb ist eine solche Forderung rechtlich unzulässig.

Quelle
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Hallo MarcoW75 !

Das kommt relativ Häufig vor das Minijobber in eine Maßnahme gesteckt werden.
Die Begründung ist oft, das Minijobs keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind.

Die Folge davon ist dann, das Minijobber ihren Job los sind und dafür in einer sinnlosen Maßnahme ein halbes Jahr vor dem PC Solitär spielen dürfen.

Hast Du eine EGV unterschrieben oder per VA bekommen?
Wenn ja, müsste mensch wissen, wie der Umgang mit Maßnahmen dort geregelt ist!

Ohne eine EGV können sie Dich nicht zu einer Maßnahme zwingen. Das gibt das SGB nicht her!

Frag mal nach der Rechtsgrundlage, warum Du Deinen Minijob für eine Maßnahme aufgeben sollst und lass Dir das dann mal schriftlicvh geben!
Bei Falschaussage des SB dann Schadensersatzklage gegen diesen, wegen Verlust des Minijobs!

karpfen

dein minijob ist ein job auf dem ersten arbeitsmarkt und hat damit vorrang vor jeder maßnahme! denn damit verringerst du ja auch deine hilfebedürftigkeit.

kündigst du deinen minijob bzw. wirst gekündigt, weil du deinen verpflichtungen aus dem job nicht mehr nachkommen kannst handelst du dir zudem noch erstmal eine 30 %tige sanktion ein.

mir scheint, deine sb braucht mal eine sgb II - schulung!

ansonsten kannich meinen vorpostern nur zustimmen!
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Rammstein

Schon wieder dieser Jobcenter-Wahnsinn... Sie sorgen dafür, dass man nie seine Ruhe hat...

bodenlos

Zitat von: karpfen am 23:58:06 Sa. 06.Oktober 2012
...
kündigst du deinen minijob bzw. wirst gekündigt, weil du deinen verpflichtungen aus dem job nicht mehr nachkommen kannst handelst du dir zudem noch erstmal eine 30 %tige sanktion ein.
..


Die allerdings würde nie durchkommen, wenn marco nachweist, das die Maßnahe  die Kündigung letztlich zur Folge hatte.

@Marco

Wüde schriftich fragen, was genau die Maßnahme beinhaltet und warum sie sinnvoller als ein Minijob sein soll.
Plus schriftliche Bestätigung das (falls du dich enstchließen solltest) bei TeilnahmeanMmaßnahme  und Kündigung des Minijobs
nicht sanktioniert  zu werden. Alles in Abstimmung mit dem AG natürlich.

Wenn ich fragen darf: wie hoch ist der Stundenlohn bei deinem Minijob, ungefähr?



karpfen

Zitat von: bodenlos am 14:17:47 So. 07.Oktober 2012
Zitat von: karpfen am 23:58:06 Sa. 06.Oktober 2012
...
kündigst du deinen minijob bzw. wirst gekündigt, weil du deinen verpflichtungen aus dem job nicht mehr nachkommen kannst handelst du dir zudem noch erstmal eine 30 %tige sanktion ein.
..


Die allerdings würde nie durchkommen, wenn marco nachweist, das die Maßnahe  die Kündigung letztlich zur Folge hatte.


aber versuchen werden sie es bestimmt ...  kotz
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

bodenlos

Zitat von: karpfen am 14:23:36 So. 07.Oktober 2012
Zitat von: bodenlos am 14:17:47 So. 07.Oktober 2012
Zitat von: karpfen am 23:58:06 Sa. 06.Oktober 2012
...
kündigst du deinen minijob bzw. wirst gekündigt, weil du deinen verpflichtungen aus dem job nicht mehr nachkommen kannst handelst du dir zudem noch erstmal eine 30 %tige sanktion ein.
..


Die allerdings würde nie durchkommen, wenn marco nachweist, das die Maßnahe  die Kündigung letztlich zur Folge hatte.


aber versuchen werden sie es bestimmt ...  kotz


Ich kann und will ja nichts auschließen, aber dann wäre es einfach die dermaßen zur Schnecke zu machen, so einfach
hätte ich es gerne mal.


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