Abgabe der eV beim Gerichtsvollzieher

Begonnen von convar, 15:47:19 Do. 11.Oktober 2012

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convar

jo und moin,
hatte vor ein paar Monaten mal wieder den 3jahres Termin beim GV, Abgabe der eV.
Zu diesem Zeitpunkt war ich mal wieder arbeitslos,
war aber gerade von einem DrecksJob gekündigt worden so dass ich in der Phase war
Kündigungszeit Übergang zur Arbeitslosigkeit

jetzt bekam ich über den § 903 eine Vorladung zu neuerlichen Abgabe der eV

hatte dann Widerspruch eingelegt weil die Vorladung offensichtlich unbegründet war

dann hat der RA nachgeschoben und die Begründung geliefert, die da wäre, weil das bestandene Arbeitsverhältnis aufgelöste wurde.....

ok, auf den Haftbefehl ist geschissen.....

werde jetzt erst mal die Kavalarie auffahren lassen, das wird die Dreckssäcke bestimmt ne ganz Stange kosten ;D und am Ende werden
die eh nichts kriegen ;D

jo - jetzt meine Frage:
der Gerichtsvollzieher ist so eine üble Marke, der versucht immer um das eV Formular herum noch an Infos zu kommen, macht so auf schleimig freundlich.....echt, ich krieg schon jetzt einen Würganfall wenn ich an den Typen denke

also, ich wollte so vorgehen. Wenn ich das Amtszimmer betreten habe und er wieder loslegt mit dem Gesülze sage ich ihm, ich bitte um das eV Formular, ich setz mich raus, fülle den Wisch aus und hau wieder ab, zum reden habe ich heute keinen Bock

was meint ihr dazu?

Siebdruck

Und wenn möglich, einfach eine Begeitung mitnehmen, die dich Unterstützt.
Sagt der Foerster zu einem Jungen, der Pilze sammelt:
"Die sind doch alle giftig!"
"Macht nichts", meint das Kind, "die verkaufe ich an der Autobahn."

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