ALG II und erstantrag wohngeld auszahlung wird laufend hingehalten

Begonnen von HubMitz, 05:32:07 Do. 21.Februar 2013

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

HubMitz

Hallo zu meinem Problem :

ich habe seit Dez nach meiner Umschulung von der DRV-Bund mich Arbeitslos gemeldet der ging auch durch und bekomme seitdem auch ALG I bis ende Mai.

Vorsorglich habe ich Wohngeld beantragt seit Dez und seitdem wird laufend immer was benötigt oder Dokumente verlangt geantwortet wir erst immer wenn die Frist abgelaufen ist, vor der frist wird schon gar nicht reagiert....

Da ich derzeit von 624 € lebe musste ich beim Amt ALG II beantragen und bat diese vorerst in Vorlage zu treten bis das Wohngeld mein Antrag genehmigt wird.

Jetzt warte und warte ich ewig rum man vertröstet mich laufend und meint das mein Antrag in Bearbeitung ist aber von 624 € kann ich nicht leben !

Wie kann ich jetzt versuchen dem Amt druck auszuüben das man mir wenigstens einen Vorschuss leistet in BAR ! ?

Mir wollte man schon Lebensmittel Gutscheine anbieten aber habe abgelehnt denn ich seh nicht ein mich hier einzuschränken denn mir steht ja das Geld zu !

Leider war ich auch im Rückstand mit meiner Miete das bekam auch die Wohngeldstelle mit und hat wieder eine neue frist gesetzt um das problem zu lösen.

Natürlich hat das Amt versucht mich abzuwimmeln aber habe jetzt alle Unterlagen beigeschafft das man mir hilft.

jetzt verlangt man von mir das ich eine Meldbescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorbei bringe aber die kostet geld und ich habe kein Geld !

Ich dachte der Personalausweis reicht und da das Amt selber zugriff auf meine Daten hat kann diese doch selber bei der Stadt anfragen ?! oder sehe ich das falsch ?


Kann mir jemand helfen ? und wie formuliere ich jetzt das mir Bargeldausgezahlt wird das ich noch um die Runden komme bis Monatsende :(

Danke für Eure hilfe ,)

hanni reloaded

Bei einem Erstantrag wird geprüft, also geb ich mal keine Garantie für meinen Tipp:

Geh mit Beistand zum Amt und verlange schriftlich eine Vorschußzahlung auf zu erwartende
Leistungen gemäß § 42 SGB I i.v.m. § 42 SGB II (Barzahlung).





Ohne Gewähr.


Rudolf Rocker

Hallo HubMitz!

Bist Du zufällig in einer DGB Gewerkschaft?
Dann nutze den Rechtsschutz.

Ansonsten so machen wie es hanni gesagt hat.
Wollen sie nicht zahlen. lass Dir die Begründung für die Ablehnung schriftlich geben!
Dann ab zum SG und Antrag auf Einstweilige Anordnung.
Das kostet nichts.

HubMitz

Hallo,

danke für Euren Rat.

Inzwischen habe ich den Bescheid erhalten nur leider kommt mir dieser bescheid etwas Koscher vor.

Mir wurde ALG II Leistung bewilligt allerdings 151,71 € da ich ja von der ARGE noch 624 € bekomme. Zeitgleich läuft noch ein Antrag bei der Wohngeldstelle für das Wohngeld. Da ich ja im Mietrückstand bin wurde die Zahlung nun Komplett an mein vermieter überwiesen allerdings wurde nur Beträge in Höhe der Differenz die mir als ALG II zusteht.

Jetzt fühl ich mich etwas beschissen man hat die  Mietrückstände nicht Komplett überweisen sondern hat stattdessen mein ALG II bedarf genutzt der für mein Lebensunterhalt gedacht ist. kotz

Jetzt habe ich den verdacht das man mir das Wohngeld nicht gewährt weil ich ALG II ergänzend beziehe und mir bleiben stattdessen nur 624 € übrig als wäre nichts gewesen .... ich weiss das ist etwas Komplex aber mich hat man nicht gefragt ob ich Wohngeld beziehen möchte oder ALG II.

Leider bin ich nicht im DGB ;/

HubMitz

Tja gerade ne E-mail erhalten Wohngeld wurde Abgelehnt wie ich mir gedacht habe da ich ALG II beziehe.Ohne mein Wissen wurde einfach mal ALG II bevorzugt genehmigt.

Ich bekomm jetzt echt das  kotz, ich habe echt den verdacht das man wohl das extra gemacht hat da man sonst an das Geld nicht ran kommt also hat man einfach mir die Ergänzende Leistung genutzt als Rückzahlung und ich schau in die Röhre so hat man sich das geld gespart !


wie kann ich dagegen vorgehen ?

Rudolf Rocker

Also KdU und ALG II sind erst mal zwei unterschiedliche Dinge!
Die KdU sind ausschließlich, wie der Name ja sagt, für die Kosten der Unterkunft.
ALG II wird aber nicht mit irgendwelchen Vermietern abgerechnet!

Genaueres kann ich Dir leider auch nicht sagen, weil ich die Unterlagen und den Verwaltungsvorgang nicht kenne.
In Deinem Fall ist es das Beste einen Fachanwalt für Sozialrechtz aufzusuchen und/ oder die nächste Elo- Inni anzusteuern, die dann vor Ort mal auf die Unterlagen schauen können.

Ferndiagnose ist bei sowas schwierig!

HubMitz

Sorry vielleicht kam das etwas falsch rüber ...

Also ich beziehe derzeit von der Arbeitsagentur 624€ Arbeitslosengeld zeitgleich habe ich im Dezemeber 2012 Wohngeld beantragt da meine Umschulung zum 11.12.2012 beendet war.

Da sich die bearbeitung gezogen hatte bin ich auf das Amt gegangen und bat um Übernahme die Differenz bis mir Wohngeld genehmigt wird, zeitgleich habe ich auch noch beim Amt übernahme meiner Mietschulden gebeten.

So jetzt wurde mir ein Bescheid erstellt in der mir 151,71 gewährt wird ALG II allerdings fliesst das Geld an meinem vermieter Komplett so habe ich mir das nicht gedacht ! ich dachte man gewährt mir die Übernahme der Miteschuld und ich erhalte Ergänzende Hilfe zum lebensunterhalt seperat auf mein Konto.

So wird also 100 % von meinem Satz die mietschuld bezahlt und ich muss von 624 € leben von dem ich noch meine Miete in Höhe von 377 € bezahlen muss !

Rudolf Rocker

Also:

Du beziehst ALG I und hast Wohngeld beantragt.
Dann ergänzendes ALG II und Antrag auf Übernahme der Mietschulden.
Wohngeld wurde abgelehnt mit der Begründung: Sie bekommen ALG II.

Soweit klar!

Aber warum jetzt 151,71 € direkt an den Vermieter fließen, kann man nicht sagen, ohne den Bescheid zu kennen.
Hast Du die Möglichkeit, den hier anonymisiert reinszustellen?

Ansonsten bleibt das hier ein Ratespiel mit verbundenen Augen.
Das nützt aber keinem.



dagobert

Hmm, aus dem Bescheid geht auch nicht viel hervor, allerdings solltest du den Namen der SB noch rausnehmen.

Zitat von: HubMitz am 11:16:56 Do. 21.Februar 2013
So jetzt wurde mir ein Bescheid erstellt in der mir 151,71 gewährt wird ALG II allerdings fliesst das Geld an meinem vermieter Komplett so habe ich mir das nicht gedacht !
Das hast du dann bei der Antragstellung so angegeben/genehmigt. Falls nicht: Widerspruch einlegen.

Für die Mietschulden kannst du beim JC evtl. ein Darlehen beantragen. (Wird dann mit monatlich 10% der Regelleistung getilgt.) Ob das genehmigt wird kann ich von hier aus allerdings nicht beurteilen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Ahh jetzt!

Der ermittelte Bedarf beträgt: 754,11 €
Dein Einkommen (ALG I): 632,40 €

754,11 - 632,40 = 151,71


Das scheint auch eine Optionskomune zu sein und kein Jobcenter!
Da gabs doch noch irgendwelche Besonderheiten bei denen?

Leider beantwortet der Bescheid nicht warum Dein Vermieter die 151,71 € bekommen soll.
Von einem Darlehen steht da nichts.
Und selbst wenn dürften es ja, wie dagobert schrieb, nur 10% sein.
Aber was ist denn jetzt KdU und was ist Regelsatz?

Ich hoffe Codi liest das hier!
Der steigt durch solche Bescheide besser durch!










hanni reloaded

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:59:55 Do. 21.Februar 2013


Leider beantwortet der Bescheid nicht warum Dein Vermieter die 151,71 € bekommen soll.



ZitatSGB II

§ 22

.....


(7) Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen.

Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn

1.  Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,

Rudolf Rocker

Das gilt doch für die KdU?
Ist denn die komplette bewilligte Leistung KdU?
Dazu finde ich in dem Bescheid keine Angaben!

hanni reloaded


dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:59:55 Do. 21.Februar 2013
]Aber was ist denn jetzt KdU und was ist Regelsatz?
Steht auf dem 2. Foto oben.
Regelbedarf                                         382,00€
KdU 333,11€ + Heizkosten 39,00€ = 372,11€ für die Wohnung
                                                        = 754,11
Warum die jetzt an den Vermieter überweisen ist mir auch unklar. Kann sein daß hanni Recht hat und die das wegen den Mietschulden machen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

Zitat von: dagobert am 18:05:27 Do. 21.Februar 2013
Warum die jetzt an den Vermieter überweisen ist mir auch unklar. Kann sein daß hanni Recht hat und die das wegen den Mietschulden machen.
Ist recht einfach zu erklären: wer mietschulden hat, von dem mutmasst das 'JC', dass die KDU für lebenhaltung/alkohol/zigaretten/spielschulden/etc. zweckentfremdet wurde.
Daher wird für solche personen, die miete dann direkt zum vermieter gezahlt.

Zum wohngeld und ALGII:
ALGII ist nachrangig, d.h. wer wohngeld, oder wasauchimmeranderesgeldirgendwoherbekommt, bekommt kein ALGII.
Zitat§ 12a Vorrangige Leistungen
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12a.html

ZitatDemnach sind nicht wohngeldberechtigt die Empfänger von

   ALG II, sofern darin die Kosten für die Unterkunft enthalten ist

   Sozialgeld
   Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II (ALG II)
   Übergangsgelder in Höhe des Betrages des ALG II
   Verletztengeld in Höhe des Betrages des ALG II
   Grundsicherung im Alter
   Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
   Sozialhilfe
   ergänzender Hilfen zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen in stationären Einrichtungen, die den Lebensunterhalt umfassen und nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden
   Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
   Leistungen der Kinder- und Jugendpflege in Haushalten, zu denen ausschließlich Personen gehören, die diese Leistungen empfangen
http://www.wohngeldantrag.de/geld/berechtigung.htm
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

So wie ich das Verstanden habe sollte das JC bzw. Optionskommune in Vorleistung treten bis das Wohngeld bewilligt wurde.
Nun wurde das WG aber abgelehnt mit der Begründung: Sie bekommen ja ALG II.

Scheint mir ein typischer Fall von Behörde A schiebt es auf Behörde B und Behörde B wieder auf A!
Und unser TE hängt jetzt irgendwie dazwischen.

Ich fürchte hier muss wirklich ein Fachanwalt ran.
Da muss Wiederspruch gegen den WG Bescheid eingelegt werden.
Die werden sich aber dumm stellen und auf die OK zeigen.
Das kann ein Fass ohne Boden werden wenn man da nicht energisch zwischenkloppt!

Wie gesagt: Am besten Anwalt!

Codeman

Hallo Rudolf,

ich habs gelesen und werde auch was dazu sagen (so als ehem BuT + Wohngeld Sachbearbeiter ;) )

@HubMitz

Grundsätzlich hast du richtig gehandelt. ALG I + Wohngeld ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird Wohngeld nur dann gezahlt, wenn du

a) min. 80% des sozialhilferechtlichen Existenzminimums erreichst UND
b) mit der Zahlung von Wohngeld ALG II Bezug vermieden wird.

Bei dir sind 83% erreicht, also ist a) schon mal erfüllt allerdings mangelt es an b)

Von ALG I werden gemäß §16 Abs.2 WoGG pauschal 6% als Freibetrag gewährt

632,40 € abzüglich 6% sind bei mir 594,46 bereinigtes ALG I.

Von deinen Mietkosten werden die Heizkosten abgezogen, denn die bleiben bei der Berechnung seit 2012 außen vor.

Jetzt ist die Frage in welcher Stadt du wohnst, weil es für alle Anträge sogenannte Mietobergrenzen gibt.

Nehmen wir an du wohnst in Hanau, dort gilt die Mietenstufe 4. D.h. 1 Person, egal wie teuer die Miete ist, wird nur die, in der jeweils gültigen Tabelle für Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro, genannte Miethöhe für 1 Person bekommen. Das ist eine Art Kappungsgrenze.
Diese liegt bei 358,00€. Deine anzurechnende Miethöhe liegt drunter. Also No Problemo.

Dann schaut man in die Tabelle zur Gegenüberstellung von Einkommen und Wohngeldbeträgen und schaut sich deine Miete an: 333,11 €

Wenn ich das richtig gelesen habe würde dein Anspruch auf Wohngeld genau 110,00€. Dein Anspruch auf ALG II ist höher und deshalb wäre es sowieso zu einer Ablehnung gekommen. Der Textbaustein dafür lautet "Kein Wechsel aus Transferleistungen".

Die Wohngeldbehörde hatte also jetzt die Wahl:

a) Textbaustein Ablehnung wegen §7 WoGG - Transferleistungsbezieher
b) Textbaustein Ablehnung wegen nicht gedeckten Existenzminimum -> Verweis ARGE
c) Textbaustein Ablehnung wegen Kein Wechsel aus Transferleistungen


Zu der Frage wieso dein Geld an deinen Vermieter geht, hat @schwarzrot schon was gesagt. Ergänzend dazu muss ma wissen, dass für die Mietzahlung der kommunale Träger zuständig ist und wenn Einkommen vorhanden ist, dieses zu erst auf den Bund-Anteil im ALG II (Regelbedarf) angerechnet wird. In diesem Fall besteht noch Zahlungsverpflichtung des kommunalen Trägers und dieser geht, wie @schwarzrot richtig schrieb, zuerst an den Vermieter.


Grüße
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Rudolf Rocker

ZitatZu der Frage wieso dein Geld an deinen Vermieter geht, hat @schwarzrot schon was gesagt. Ergänzend dazu muss ma wissen, dass für die Mietzahlung der kommunale Träger zuständig ist und wenn Einkommen vorhanden ist, dieses zu erst auf den Bund-Anteil im ALG II (Regelbedarf) angerechnet wird. In diesem Fall besteht noch Zahlungsverpflichtung des kommunalen Trägers und dieser geht, wie @schwarzrot richtig schrieb, zuerst an den Vermieter.

Super! Danke Codi!

Einmal im Leben mit Profis arbeiten! ;D
Jetzt habe ich das auch kapiert!
Bei vorhandenem Einkommen wird erst der Regelsatz verrechnet und nachrangig die KdU!

HubMitz

WOW, ich danke sehr allen für die ausführliche Antwort ;)

Jetzt weiß ich Bescheid mir wurde auch heute mitgeteilt das ich die Differenz überweisen soll also Miete - 151,71 € aber so genau steige ich da auch nicht durch wie ich also der  Mietrückstand ausgeglichen wird. Entweder bekomme ich nochmal ein Bescheid wo dann aufgeführt wird das als Darlehn der Betrag gewährt wird oder irgendwie is da was schief gelaufen ...

Codeman

@HubMitz

nur ganz kurz - morgen muss ich wieder ins Büro ;) - Anträge bearbeiten .....

Ja das mit der Differenz stimmt. Der Mietrückstand kann ausgeglichen werden, in dem du ein Darlehen bei deinem Jobcenter beantragst. Dieses wird die offenen Mietrückstände an deinen Vermieter überweisen und im Gegenzug 10% seiner eigenen Leistung weniger an Dich auszahlen (so wie der Mietrückstand ausgeglichen ist, müsste das JC die Restzahlung von 151 € , gemindert um die 10% Aufrechnung, wieder an dich leisten).

So jetzt ab ins Bett..... :)

Gutes Nächtle gewünscht.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

  • Chefduzen Spendenbutton