Wohngeld II

Begonnen von KasparHauser, 12:07:37 Di. 29.Juli 2014

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KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ich habe gerade anhängenden Brief an unseren Bezirksbürgermeister gesandt.
Ich bitte um Meinungen.
KH


Bezirksamt Neukölln von Berlin
Bezirksbürgermeister Herrn Heinz Buschkowsky
-   persönlich –


per Telefax

Berlin, 29. Jul. 2014

OFFENER BRIEF
DAB UND FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN
DEN BEZIRKSSTADTRAT BLESING
DEN BEZIRKSSTADTRAT SZCZEPANSKI
HERRN NOFFKE


Sehr geehrter Herr Buschkowsky,
da meine Söhne studierten und das Wohngeldamt in der Vergangenheit viele Monate brauchte, unsere Anträge endlich zu bearbeiten, hatten wir am 25.10.12 einen Verlängerungsantrag für die Zeit ab dem 1.4.2013 gestellt.
Dieser Antrag wurde nur halb bearbeitet und einseitig begrenzt einzig als Erhöhungsantrag ausgelegt.  Beantragt war vollumfänglich rechtstreue Bescheidung und damit auch eine Bearbeitung nach § 22 Abs. 4 Wohngeldgesetz. Dies sollten Sie prüfen lassen.

In der Folgezeit habe ich – auch bei den Verfahren vor dem VG und OVG – mehrfach gebeten, dass unsere Anträge endlich korrekt bearbeitet werden. Leider haben sich alle geweigert, sich auch nur nachweislich ansatzweise mit dem Wunsch der Antragenden [§ 145 BGB] auseinanderzusetzen. So auch obige Personen.
Ich bin kein Jurist, aber ich vermute hier und bei der anschließenden Aufarbeitung des Behördenhandelns die Straftatbestände  z.B. der Strafvereitelung, Betrug  bzw. falsche Verdächtigung zugunsten des Bezirksamtes und zu unseren Lasten oder gar Urkundenunterdrückung in Gestalt der Verleugnung eines so gestellten Antrages bzw. dessen ständige inhaltliche Beschädigung. Wann ist in Ihren Augen denn dann der Zeitpunkt erreicht, dessen Überschreiten die Anwendung von § 320 StGB "freiwillig die Gefahr abwendet, bevor ein erheblicher Schaden entsteht." auch für einen wohlwollenden Richter unmöglich macht.
Bitte lassen Sie dies prüfen und stellen Sie gegebenenfalls Strafanzeige.
Mit freundlichen Grüßen

KasparHauser

Hier spricht KasparHauser

Ein wenig enttäuschend ist die Reaktion hier aus meiner Sicht.

Meiner Familie wird Wohngeld vorenthalten mit erfundnen Argumenten.
Gleichzeitig werde ich mit einer Strafanzeige verfolgt, die natürlich von der Justiz angenommen wird.

(Vergleiche die Bearbeitung meiner Strafanzeigen unter Polizeigewalt.blogger.de)

Meine beiden studierenden Söhne und ich (Diplom-Volkswirt, Diplom-Kaufmann) sollen Anträge unvollständig ausgefüllt haben, die
wir seit Jahren korrekt ausgefüllt hatten? OK, bei Anfang gab es Schwierigkeiten, da nicht klar war, wer denn nun das Wohngeld bekommt.
Dies war aber lange geklärt, der Mieter, also ich und zwar für meine studierenden Söhne.

Aus meinser Sicht ist dies gut und planmäßig organisiert. Nicht umsonst gab es 2013 in Berlin netto 1080 neue Wohnungslose.
Und nicht umsonst decken sogar zwei Stadträte diesen Vorgang.

Und die System-Medien, an die ich mich gewandt habe, sind nicht bereit, hierüber zu berichten.

Hat jemand eine Idee, dies an die Öffentlichkeit zu bringen? Gerne per BM.

Irgendwas ist faul in diesem Staat.
KH

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