Nun ist es soweit. DAS STREIKRECHT WIRD ABGESCHAFFT!

Begonnen von Rappelkistenrebell, 13:18:52 Mi. 09.September 2015

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Rappelkistenrebell

Das brd Regime verbietet gerade den ersten Streik einer nicht dem DGB angeschlossenen Gewerkschaft


Das Hessische Landesarbeitsgericht hat den Pilotenstreik bei der Lufthansa vorerst gestoppt. Das Gericht erließ in Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Pilotengewerkschaft Cockpit.

Die Piloten der Lufthansa hatten seit Mitternacht ihren Streik fortgesetzt, nachdem am Dienstagabend die Arbeitsgerichte in Frankfurt und Köln die Klagen der Fluggesellschaft abgewiesen hatten. Die Lufthansa hatte Berufung eingelegt. Mit der Einstweiligen Verfügung des Landesarbeitsgerichts ist der Streik erst einmal vom Tisch. Laut ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl ist das Landesarbeitsgericht die entscheidende Instanz und der Vorgang könne nicht vor das Bundesarbeitsgericht getragen werden.


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http://www.heute.de/gericht-stoppt-pilotenstreik-bei-lufthansa-40027680.html

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Hessisches Landesarbeitsgericht verbietet Streik der Piloten

09.09.15 - Heute mittag verbot das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main den gestern begonnenen dreizehnten Streik der Lufthansa-Piloten. Der Streik sei rechtswidrig. Laut Angaben der Lufthansa habe das Gericht keine weiteren Rechtsmittel zugelassen. Dieses Streikverbot ist ein politischer Skandal. Zuvor hatte Lufthansa bei mehreren anderen Gerichten versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um den Streik zu verhindern.

Bis sie fündig wurde und einen Richter fand, der ihre arbeiterfeindliche Rechtsauffassung teilt, traf der Streik die Airline empfindlich. Bereits am Dienstag fiel jeder zweite der 170 Langstreckenflüge durch Streik aus, wovon mehr als 20.000 Passagiere betroffen waren. Am heutigen Mittwoch wurden die Kurz- und Mittelstreckenflüge bestreikt. Von 1.520 Flügen fielen ca. 1.000 mit 140.000 von 180.000 Passagieren aus. Die vorausgegangen bisherigen zwölf Streiks haben die Lufthansa 330 Millionen Euro gekostet.

Wie das Landesarbeitsgericht Köln mitteilte, zog die Lufthansa-Tochter Germanwings nach dem Urteil in Frankfurt ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) zurück. Die ursprünglich für den frühen Mittwochnachmittag geplante Verhandlung vor dem Kölner Gericht wurde daraufhin abgesagt. Lufthansa will die Pilotenvereinigung mit einer Schadensersatzklage von 60 Millionen Euro überziehen.

Die MLPD erklärt der Pilotenvereinigung ihre Solidarität! Streikverbot und Schadensersatzforderung müssen umgehend vom Tisch!

Der Konzern hält bisher knallhart daran fest, für seine Höchstprofite die Arbeitsbedingungen der Piloten auf dem Rücken der Flugsicherheit weiter zu verschlechtern. So will die Lufthansa  durchsetzen, künftig auf ihrer Billigtochter Eurowings ausdrücklich Piloten einzusetzen, die deutlich geringere Gehälter und schlechtere Tarifbedingungen erhalten. Generell will der Konzern keine neuen Piloten mehr zu den Bedingungen des bisherigen Konzerntarifvertrags einstellen.

Gegen diese Erpressung und Spaltung durch Lohndumping auf dem Rücken der Piloten und der Passagiere wehrt sich die Pilotenvereinigung Cockpit. Sie setzen sich damit auch solidarisch gegen die geplante Spaltung der Belegschaft ein. Markus Wahl, Pressesprecher von Cockpit, erklärte am 2. September: "Somit fallen die Verhandlungen bezüglich der Versorgungsregelungen auf den Stand vom April 2014 zurück. ... Die Lufthansa-Konzernspitze trägt die volle Verantwortung für die Eskalation dieses Konflikts".

Die Piloten hatten sich mit ihrem Streik auch vor dem arbeiterfeindlichen Gerichtsurteil eines massiven politischen Drucks zu erwehren. Nach Gutsherrenart begründet die Konzernspitze, die Streiks seien unrechtmäßig, da sie sich gegen ihr "Wings"-Sparkonzept richteten und damit in ihre "unternehmerische Freiheit" eingriffen. Zudem sei die Verhältnismäßigkeit verletzt, weil es für Lufthansa unmöglich sei, "Gegenmaßnahmen" zu ergreifen. Die Piloten sollen wohl statt zu streiken sich auf kollektives Betteln verlegen? Der Zweck von Streiks besteht aber nun bekanntlich mal darin, in die "unternehmerische Freiheit der Ausbeutung" einzugreifen und das ist auch gut so. Das Urteil unterstreicht, wie nötig in Deutschland ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht ist.

Der reaktionäre Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) geiferte mit Schaum vorm Mund von "Terrorismus", da Cockpit angeblich "Hundertausende ständig in Geiselhaft einer kleinen Minderheit" nehme. Solche offene Hetze zielt auf die Isolierung der Piloten ab, könnte solch ein beherzter Kampf auf Kosten der Konzernprofite doch durchaus auch die Belegschaften in die Großbetrieben ermuntern, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Der Hetze muss entschieden entgegengetreten und die Solidarität organisiert werden. Zugleich ist es ein wichtiger Anlass, die Auseinandersetzung um die Rücknahme des "Tarifeinheitsgesetzes" der Bundesregierung weiterzuführen.

Quelle

http://www.rf-news.de/2015/kw37/politischer-skandal-hessisches-landesarbeitsgericht-verbietet-streik-der-piloten
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Aus: Ausgabe vom 10.09.2015, Seite 8 / Ansichten

Grundrecht in Gefahr
Streikverbot bei Lufthansa
Von Daniel Behruzi


Es wird hierzulande wieder mehr gestreikt. Zuletzt haben nicht nur Lokführer und Piloten, sondern auch Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, bei der Post und an der Berliner Charité die Arbeit niedergelegt, um Standards zu verteidigen oder gar Verbesserungen zu erreichen. Aber dieses noch kleine Pflänzchen Widerstand soll offenbar zertreten werden.

Deshalb inszenierten die medialen Wasserträger der Unternehmerschaft Ende vergangenen Jahres eine Empörungskampagne gegen den »Bahnsinnigen« GDL-Chef Claus Weselsky. Darum beschloss die kapitalhörige Regierung ein Gesetz zur sogenannten Tarifeinheit, mit dem das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften eingeschränkt wird. Willige Helfer fanden die Gewerkschaftsfeinde auch bei einer »Professoreninitiative« um den Bonner Juristen Gregor Thüsing, die im Auftrag der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung eine Beschränkung von Arbeitskämpfen in Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge propagierte. Und nun hat sich mit dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main auch ein Akteur der »dritten Gewalt« dieser Kampagne angeschlossen. Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Ausstand der Vereinigung Cockpit (VC), die sich gegen die mittelfristige Beseitigung erreichter Tarifstandards bei der Lufthansa zur Wehr setzt.

Die Frankfurter Richter beriefen sich auf die restriktive Auslegung des deutschen Arbeitskampfrechts, die den Gewerkschaften das Mittel des Streiks nur für tariflich regelbare Ziele zugestehen will. »In diesem Einzelfall« gehe es der Pilotenvereinigung gar nicht um die gekündigten Tarifregelungen, behaupteten sie. Vielmehr wolle die Gewerkschaft mit den Arbeitsniederlegungen – die bis Weihnachten im Wochenrhythmus fortgesetzt werden sollten – den Ausbau der Lufthansa-Billigtochter Eurowings verhindern. Und das ist nach gängiger Lehre eine »unternehmerische Entscheidung«, die von den Beschäftigten nicht in Frage gestellt werden darf.

Das zeigt, wie hohl das Gerede von »Mitbestimmung« und »Tarifautonomie« im bundesrepublikanischen Kapitalismus tatsächlich ist. Die Belegschaften sollen keinerlei Einfluss auf Umstrukturierungen nehmen können – selbst wenn diese zur Untergrabung und letztlich Beseitigung tariflicher Errungenschaften führen. Das ist, als würde einem der Kontrahenten beim Boxen der Schlagarm amputiert.

Doch auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung ist die Entscheidung des LAG extrem fragwürdig. Immerhin zwölf Mal hat Cockpit im laufenden Konflikt bereits zu Streiks aufgerufen und bekam dieses Recht in mehreren Urteilen bestätigt. Beim 13. Mal sollen die Streikziele plötzlich illegal sein? Und: Ist es jetzt Sache der Gerichte zu interpretieren, welches die »eigentlichen« Ziele einer Tarifvertragspartei sind? Das würde das Streikrecht aller Gewerkschaften empfindlich treffen. Entsprechend groß sollte deren Solidarität mit den Piloten sein.

Quelle

http://www.jungewelt.de/2015/09-10/042.php

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xyu

ZitatWieder einmal stand in dieser Woche eine Gewerkschaft wegen ihrer Maßnahmen in einem Arbeitskampf vor Gericht. Es handelte sich um die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). In seinem Beschluss vom 9. September 2015 verbietet das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in Frankfurt/M. der VC ,,einstweilig", de facto aber endgültig, ihren Streik bei der Lufthansa fortzusetzen. Die FAU Berlin solidarisiert sich mit der VC und protestiert gegen den richterlichen Eingriff in das Grund- und Menschenrecht des Streikrechts.
Solidarität: FAU Berlin verurteilt die Einschränkung des Streikrechts während des Arbeitskampfes der Piloten.



Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken teilt dazu mit: ,,Immerhin sieben Mal scheiterte die Deutsche Lufthansa mit ihren Versuchen, Streiks der Vereinigung Cockpit verbieten zu lassen. Auch die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die jüngsten Streiks der Piloten scheiterten bei den Arbeitsgerichten Köln und Frankfurt. Die Streiks seien sämtlich ,verhältnismäßig' gewesen. Jetzt aber hat die Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil vom 9.9.2015, Az.: 9 SaGa 1082/15) anders entschieden: Mindestens teilweise seien Ziele verfolgt worden, die tariflich nicht regelbar gewesen seien. Der Streik sei damit zugleich ,offensichtlich' rechtswidrig gewesen."



Dieser Beschluss stellt in den Augen der FAU Berlin einen schwerwiegenden Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Streik dar. Weil es in Deutschland glücklicherweise kein restriktives Streikgesetz gibt, suchen unnachgiebige Unternehmen immer wieder Schützenhilfe durch deutsche Gerichte. In den letzten Jahren hatte sich durch eine Lockerung der alt-bundesrepublikanischen Rechtsprechung ein, aus gewerkschaftlicher Perspektive, positiver Trend abgezeichnet (Solidaritätsstreik, Flash-Mob, etc.): eine langsame Annäherung an europäische Standards. Hiervon hebt sich die Entscheidung der 9. Kammer des LAG Hessen nun deutlich ab. Besonders gravierend ist die Unterstellung des Gerichts, die VC habe ,,unzulässige Streikziele" – diese Kategorie ist ein weiteres Relikt alt-bundesrepublikanischer Rechtsprechung – verdeckt verfolgt. Hierbei kann es sich naturgemäß nur um Kaffeesatzleserei handeln.
https://berlin.fau.org/news/solidaritaet-fau-berlin-verurteilt-die-einschraenkung-des-streikrechts-waehrend-des-arbeitskampfes-der-piloten

schwarzrot

Who is who?
Zitat
1. Sonderbares Gerichtsurteil
Mike1267 13.09.2015
Der Richter des LAG Hessens ist zufälligerweise Dozent an der European Business School, die großzügig von der Lufthansa gefördert wird. Wen wundert da noch was? Medien, Politik, Justiz unabhängig? Weit gefehlt...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/lufthansa-pilotengewerkschaft-provoziert-den-naechsten-streik-a-1052591.html

ZitatHessisches Landesarbeitsgericht 9. Kammer
Dr. Michael Horcher (Vorsitzender Richter).
http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2015/09/streikverbot-fuer-piloten-lag-folgt-argumenten-von-lufthansa-und-allen-overy
Zitaterläuterte der Vorsitzende Richter Michael Horcher seine überraschende einstweilige Verfügung.
http://www.sueddeutsche.de/news/karriere/tarife-gericht-stoppt-mogel-streik-der-lufthansa-piloten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150908-99-11049


ZitatSie sind hier : EBS Universität : Law School : Fakultät & Forschung : weitere Lehrende
weitere Lehrende
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Dr. Michael Horcher
Richter am Arbeitsgericht Wiesbaden
https://www.ebs.edu/law-school/forschung-fakultaet/lehrbeauftragte-law-school.html



März 2011:
ZitatEBS-Affäre spitzt sich zu

Mehrere Professoren der European Business School stellen dem umstrittenen Präsidenten Christopher Jahns ein Ultimatum. Derweil tauchen Mitglieder des Stiftungsvorstandes wie Deutsche Bank und Lufthansa ab.
http://www.fr-online.de/wiesbaden/selbstbedienungs-vorwuerfe-ebs-affaere-spitzt-sich-zu,1472860,8236624.html

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

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