Werkstätten für Behinderte WfbM

Begonnen von counselor, 14:16:47 Fr. 16.Juni 2017

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counselor


https://youtu.be/kkZlKEEuYgo

Die SPD sollte sich was schämen. Man schwadroniert davon, dass man die Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Sozialleistungen und den Löhnen bzw Renten wissenschaftlich untersuchen müsse. Das ist eine Schimäre, denn wenn man den Beschäftigten Mindestlohn oder Tariflöhne zahlen würde, dann wären sie nicht mehr auf Renten und Sozialleistungen angewiesen. Allerdings ginge die Anstellung der Beschäftigten bei den Trägern der Werkstätten zu Lasten der Profite dieser Träger und zu Lasten der Profite der Firmen, die Aufträge an die Werkstätten vergeben. Die müssten dann entsprechend höhere Preise für die Leistungen der Werkstatt zahlen. Und das ist anscheinend seitens der sozialfaschistischen Bundesregierung nicht gewollt.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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ZitatWerkstätten für Menschen mit Behinderung - Ausbeutung oder Sprungbrett?

Der Hashtag #ihrbeutetunsaus hat Schlagzeilen gemacht. Viele halten das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderung für überholt. Selten schafften es Menschen aus der Rehamaßnahme in den ersten Arbeitsmarkt, so die Kritik.

Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/werkstaetten-fuer-menschen-mit-behinderung-ausbeutung-chance-100.html
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Zum 1.1.23 steigt der Grundbetrag vom Lohn in den WfbM
ZitatGrundbetrags-Erhöhung ab dem 1. Januar 2023

Wie viele von Euch schon gehört haben, wird der Grundbetrag für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ab dem 1. Januar 2023 um 17 Euro auf insgesamt 126 Euro erhöht.
Es sind neu weitere 7 Euro dazu gekommen.

Quelle: https://nrw-werkstattraete.de/grundbetrags-erhoehung-ab-dem-1-januar-2023/

ZitatBasisgeld oder Mindestlohn

Die gesellschaftliche Diskussion um eine gerechtere Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nimmt Fahrt auf. Immerhin besteht gerade die Möglichkeit, dass einige der Forderungen in den Koalitionsvertrag einfliessen und sich damit die Möglichkeiten zur Umsetzung verbessern.

Im Mai wurde hier schon einmal die Problematik beleuchtet und über eine vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) beauftragte Studie berichtet, die vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) erstellt werden soll.

Quelle: https://www.fokus-sozialrecht.de/basisgeld-oder-mindestlohn

ZitatBAG WfbM veröffentlicht Vorschläge für eine Reform des Entgeltsystems in Werkstätten

Die BAG WfbM hat Vorschläge für ein zukunftsfähiges Entgeltsystem veröffentlicht. Sie sind das Ergebnis eines zweijährigen verbandsinternen Prozesses.

Quelle: https://www.bagwfbm.de/article/6220

Die verschiedenen Reformvorschläge sind zu begrüßen. Sie führen -ausgenommen der Vorschlag der CDU/CSU- zu einer echten Verbesserung der Situation behinderter Menschen in den Werkstätten.
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Kuddel

Zum Glück gibt es einen Wandel im politischen Interesse.
Vor zwanzig, dreißig Jahren gab es nur wenige, die solche Randbereiche für ein politisches Thema gehalten haben. Die Gesellschaft, die Gewerkschaften und der größte Teil der Linken wollten nicht erkennen, daß es ein Teil des Ausbeutungssystem ist.

Die Arbeitsbedingungen in den Werkstätten für Behinderte sind inzwischen durch die beharrlichen Aktivitäten einiger weniger in den Mainstreammedien und vereinzelt in der Politik angekommen.

Ein weiteres Schmuddelthema für Gewerkschafter und Linke ist Knastarbeit. Es wurde derweil auch in Deutschland eine Gewerkschaft für den Bereich gegründet: Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)

https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenengewerkschaft/Bundesweite_Organisation

https://ggbo.de/

Ich halte das für sehr wichtige Entwicklungen.


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ZitatDer Stundenlohn in Behindertenwerkstätten – Bloß moralisch bedenklich oder sogar verfassungsrechtlich problematisch?

Wer in Deutschland in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, verdient durchschnittlich 220 € im Monat. Das macht einen Stundenlohn von ca. 1,46 € – gerade mal etwa ein Achtel des festgeschriebenen Mindestlohns. Doch handelt es sich hierbei lediglich um eine ,,bloß" moralisch bedenkliche Bezahlung für die von Menschen mit einer Behinderung geleistete Arbeit oder stößt dies möglicherweise sogar auf verfassungsrechtliche Bedenken?

Quelle: https://www.juwiss.de/67-2022/
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Hartzhetzer

Ich kann die Ausbeutung in diesen Werkstätten bestätigen. Zu einer Zeit vor rund 15 Jahren wo ich mich auf einem ziemlichen Tiefpunkt befand war bei mir das Thema Arbeit in einer Behindertenwerkstatt im Gespräch.

In Leipzig-Stötteritz gibt es eine Werkstatt für psychisch Kranke in Leipzig.
https://www.gutshof-stoetteritz.de/

Ich weiß nicht ob es auch gemischte Werkstätten gibt oder ob psychisch Kranke immer getrennt von Menschen mit Beispielsweise Down Syndrom arbeiten.

Im Rahmen des Gespräches fand auch eine Besichtigung der Werkstatt statt:
In der ersten Etage ein Raum vergleichbar mit einem Klassenzimmer an der Wand hing ein Handgebasteltes Schild.
"Wir bemühen uns schnell und effizient zu arbeiten, quatschen nicht allzuviel miteinander und machen außerhalb der regulären Pausen so wenig wie möglichen Pausen."
In dem Raum wurden AOK Kartons gefaltet und anschließend mit Werbeartikel abgepackt. Es war Sommer, im freien, auf dem Hof saß eine andere Gruppe und überklebte die Etiketten von Sauerkrautgläsern mit LWB (Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, Vermieter von überwiegend Sozialwohnungen) Werbeaufklebern, die Neumieter zum Einzug erhalten sollten.
Dann hatten die einen Straßenverkaufsladen in dem Handarbeitsprodukte der Behinderten verkauft wurden. Korbstühle, Körbe, Korkpinnwände aus geklebten Wein- und Sektkorken um mal einiges zu nennen.
Sie hatten eine Kantine die auch Laufkundschaft von der Straße bewirtet hat. Für die Behinderten der Werkstatt waren die Preise für Essen und Getränke selbstverständlich reduziert und ein Mittagessen pro Arbeitstag war gratis.
Die Werkstatt verfügt über eine Gärtnerei, einen Umzugsservice mit eigenem LKW der von jedermann außerhalb gebucht werden kann und Außenarbeitsgruppen. Eine Bekannte von mir arbeitet zum Beispiel über so eine Außenarbeitsgruppe 7 Stunden täglich in einer sozialen Einrichtung, ich glaube in einem Pflegeheim als Reinigungskraft.

Damals verhielt es sich so:

Die Werkstatt hat einen 7 Stunden Arbeitstag mit 2 Pausen zu 30 Minuten bei einer 5 Tage Woche. Erwähnenswert ist das die Behinderten in der Werkstatt volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Das bedeutet sie werden mit dem Entzug ihrer Rente bestraft wenn sie in einem regulärem Job länger wie 3 Stunden täglich bei maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten. Das Argument dafür ist, das man bei einer vollen Erwerbsminderung nicht über die Ressourcen verfügt länger wie 3 Stunden täglich zu arbeiten, wer es doch macht zeigt das er zu Gesund für einen weiteren Rentenbezug ist, da er ja länger wie 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Wenn die Rentenkasse die Arbeitserlaubnis für die Werkstatt erteilt (Antrag auf teilhabe am Erwerbsleben) kommt man in der Werkstatt auf eine Warteliste. Da die Wartelisten dort voll sind kann es bis zu 2 Jahre dauern bis man anfangen kann in der Werkstatt zu arbeiten. Während dieser Wartezeit hat man natürlich die Möglichkeit mehrere Praktika mit 14 Tagen Dauer zu verrichten, natürlich unbezahlt. Hinzu kommt, dass die Rentenkasse circa ein halbes Jahr braucht bis sie den Antrag auf teilhabe am Erwerbsleben bearbeitet hat. Also nichts mit schneller und unbürokratischer Arbeitsstelle.

Wenn man dann tatsächlich mit Arbeiten beginnt hat man eine 2 jährige Ausbildungszeit, was bei den Hoch qualifizierten Arbeiten die dort so verrichtet werden natürlich nicht verwundert. Während dieser Ausbildungszeit kann man von der Rentenkasse Übergangsgeld bekommen.
Darüber hinaus bekommt man in dieser Zeit keine entgeltliche Vergütung. Die Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr bekommt man bezahlt, sowie ein kostenloses Mittagessen pro Tag. Nach den 2 Jahren entscheidet die Rentenkasse ob man wieder tauglich für den ersten Arbeitsmarkt (Hartz IV) ist oder ob man einen dauerhaften Arbeitsplatz in der Werkstatt bekommt. Erst dann, wenn man einen dauerhaften Arbeitsplatz in der Werkstatt hat, bekommt man seine Arbeit mit 100 bis 170 € pro Monat vergütet. Die Vergütung wird nicht auf Sozialleistungen und Rente angerechnet.

Auf der Webseite der Werkstatt stand 2009:
Zitat"Mit einem Auftrag helfen unsere Kunden nicht nur Arbeitsplätze zu sichern, sondern können darüber hinaus ihrem sozialen Engagement Ausdruck verleihen. Zum beiderseitigen Vorteil sind wir an stabilen und langfristigen Geschäftsbeziehungen interessiert. Unsere Geschäftspartner profitieren dabei in erster Linie von unserer Termintreue und einem sehr günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem können sich Unternehmen (gem. § 140 SGB IX) den Betrag für die auf der Rechnung ausgewiesenen Leistungen auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe von ihrem jeweiligen Integrationsamt anrechnen lassen."

Was ist eine Ausgleichsabgabe? Salopp gesagt ist es eine Strafgebühr wenn man die Arbeitsplätze des eigenen Unternehmens nicht zu einer vom Staat festgelegten Quote mit Behinderten besetzt. Dieser § 140 SGB IX ermöglicht es dem Unternehmen mit Bezahlung des Auftrags an die Werkstatt diese Strafgebühr zu 50 % erlassen zu bekommen. Der Unternehmer braucht tatsächlich keine Quote mehr zu erfüllen, denn diese hat er geldlich zum Teil erfüllt sobald er der Werkstatt den Auftrag bezahlt. So etwas fördert natürlich die Bereitschaft von Firmen enorm Behinderte zu einem ordentlichen Lohn mit behindertengerechten Arbeitsbedingungen in ihrer Firma einzustellen.
(Im Jahr 2009 betrug der Erlass 100 %).
Die Nazis vollzogen auf ihre Weise, was die Sozialdemokratie sich immer erträumt hatte: eine »ordentliche Revolution«, in der alles ganz anders wird, damit alles so bleiben kann, wie es ist.

Zitat Schwarzbuch Kapitalismus Seite 278

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