vorläufige Zahlungseinstellung - Nachweispflicht d. Eingang der Bewerbung beim Arbeitgeber???

Begonnen von Secaryn, 12:54:03 Fr. 22.Juli 2005

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Secaryn

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand von Euch zu folgendem einige Tipps geben:

Habe vom der BA einen Brief erhalten mit Betreff "vorläufige Zahlungseinstellung" erhalten.
Es wäre bei einem vorgeschlagenen Arbeitgeber kein Kontakt/Bewerbung zustandegekommen/eingetroffen, daher wird die Zahlung nun von ALG nun vorläufig eingestellt.

Habe sofort dort angerufen - natürlich war der zuständige Sachbearbeiter nicht zu erreichen. Und habe dort mal nachgefragt, was das denn nun soll - da ich die Bewerbung zeitnah abgeschickt hatte.

Die genervte Dame erzählte mir dann, ich sei in der Nachweispflicht, dass die Bewerbung eingegangen sei und, wenn diese dort wg. der Deutschen Post nicht eingetroffen sei, sei dies mein Problem.

Auf meine Frage, welcher § des SGB dies denn regele, bekam ich leider nicht wirklich eine Antwort. Naja das würde wohl in den Durchführungshinweisen stehen.

Was kann ich denn da schönes in den Widerspruch schreiben? hmmm? Also ich hab ja mal die §§ des SGB überflogen und wüsste nicht, das es da eine rechtliche Regelung mit Posteingängen von Bewerbungen gab.

Was haltet ihr denn von der Story?

Poldi

Hi,

geh mit zwei Leuten dorthin und frage, was das soll, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht (Dienstanweisungen sind keine Rechtsgrundlagen), und wenn sie die Zahlungseinstellung nicht sofort schriftlich zurücknehmen, Du zu einem Anwalt gehst, der dann

- eine Einstweilige Anordnung des Sozialgerichtes gegen die Zahlungseinstellung beantragt und auch erhält, weil solche Zahlungseinstellungen rechtlich nirgends abgedeckt sind

- Strafanzeige gegen die an dieser Sache beteiligten Sachbearbeiter wegen des Verdachtes der Nötigung, Bedrohung und Rechtsbeugung im Amt (§§ 240, 241 und 339 StGB) erstatten wird

Hier bei uns haben sie diese Spielchen auch versucht, und wir haben exakt wie oben beschrieben gehandelt - die jeweils mitgegangenen zwei Zeugen reichten allerdings schon aus, damit das stets zurückgenommen wurde, denn es entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

Lass Dir nur nix gefallen von den Patten und hab immer ein Handy dabei, um die Polizei zu rufen, z.B. dann wenn sie Dir Dein Recht auf Begleitung (§ 13 Abs 4 SGB X) streitig machen wollen.

Wir haben hier schon öfter in solchen Situationen die Polizei in die ARGE gerufen, und mittlerweile klappt das, die machen keinen Ärger mehr, weil die Polizisten irgendwann man stinkig wurden und dem ARGE-Geschäftsführer (ARGEn sind ja GmbHs) sehr deutlich in unserem Beisein den Marsch geblasen haben.

P.

Spätlese

Ein ganz großes Übel ist das.
(Schickt einem die BA was und man erhält das nicht, so ist der Nachweis schon das Postausgangsbuch oder der SB der es verschickt hat. Versendet man selbst z. B. Bewerbungen und es erfolgt keine Eingangsbestätigung oder Rücksendung, dann sieht das optisch nicht so gut aus und man teilt mit, dass man selbst Nachweise erbringen muss.)

Mich persönlich betraf das noch nicht, hörte aber schon von anderen, dass
- die evtl. Zeugen benennen, der die Bewerbung eingeworfen hat
- Bewerbungen per Einschreiben verschickt werden (wobei nicht alle Kosten erstattungsfähig sind).
- Bewerbungen zum Versand gegen Ablieferungsbeleg bei der BA zum Versand abgegeben werden - da haben die dann den schwarzen Peter.
- Bewerbungen im Nahbereich persönlich oder von Bekannten abgegeben  werden
- Bewerbungen von privaten Briefdiensten, die die Einlieferung an den Adressaten quittieren vorgenommen werden
- Kurzbewerbungen z. B. per Telefax (dann hat man ja eine Absendebestätigung) oder gegen bestätigte E-Mail wo gewünscht vorgenommen werden.
- Auch das pingelige Führen eines Versandverzeichnisses/einer Postausgangsliste kann helfen, worin man noch den Namen und Tel. von Ansprechpartnern der Fa. einträgt, wenn man mal nachfragt. Ein Indiz dafür, dass man sich gekümmert hat.

Aber unter normalen Umständen soll man hier was beweisen, was man nicht beweisen kann - Nachforschungen über die DPAG bringen ja bei Briefen nichts.

Genau so ein Murks ist das, wenn Arbeitgeber auf Bewerbungen überhaupt nicht antworten (die Unterlagen somit verloren sind, habe ich auch 3-4 Mal im Jahr) oder diese ohne Anschreiben zurücksenden - dann Briefumschlag verwahren.

Also: widersprechen - mit so einer Begründung macht man es sich sehr einfach, aber es wird ja gefordert soundsoviel % Finanzmittel einzusparen.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Micki

Einsprucheinlegen wäre net ungeschickt. Per Einschschreiben.

Was mich interessieren würde: Wann hast du denn die Bewerbung abgeschickt und wann kam der Wisch von der Agentur?

So weit ich weis gibts nämlich keine gesetzlichen Vorschriften wie lange die Bearbeitung einer Bewerbung dauern kann.

Rekord liegt bei einer Bekannten von mir bei 18 Monate zwischen Abschicken und Absage.

Ich machs halt immer so: Wenn ich 3 Wochen nach dem Abschicken noch nix von der Firma gehört habe, einen höflichen Anruf, in dem ich mich erkundige ob meine Bewerbung denn eingegangen ist. Das ganze hat aber das Risiko das die Absage 2 Tage später im Brifkasten ist, jedoch weis man dann auch was Sache ist.

Secaryn


Micki

Also etwa 5 Wochen. Also Einspruch weil ich denke 6 Wochen sind noch net umbedingt eine Zeit wo man sich wundern muß, das man keine Absage hat.

Secaryn

na dann werde ich mal mit meinem widerspruch loslegen.
Ich hab vor die sofortige Wiederaufnahme der Zahlung zu verlangen und eine dementsprechende schriftliche Bestätigung innerhalb einer Woche - wenn ich die nicht bekomme, innerhalb der angegebenen Frist, werde ich rechtl. Schritte einleiten, da ich in o.g. Angelegenheit keine rechtliche Grundlage erkennen kann.

Was haltet ihr davon?


Secaryn


Troll

Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

mousekiller

Nicht fragen, einstellen!  ;) Selbst wenn es jetzt aktuell niemand braucht, irgendwann findet sich jemand...
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Secaryn

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 21.07.2005 und antworte/widerspreche wie folgt:

1.   Ich habe meine Bewerbungsunterlagen am 14.06.2004 an die von Ihnen genannte Firma geschickt. Das diese dort nicht eingetroffen sind, können Sie mir wohl nicht ernsthaft als Eigenverschulden (§ 144 SGB III) anlasten?

2.   Laut o.a. Gespräch sei es mein Problem, wenn die Postsendung den Empfänger nicht erreicht. Dies würde aus den ,,Durchführungshinweisen" hervorgehen. Bedeutet für mich – es gibt für diese Behauptung keine rechtliche Grundlage.

3.   Daher kann es auch keinen Grund geben für ein Ruhen des ALG-Anspruches und somit auch keinen Grund für eine ,,vorläufige Zahlungseinstellung".

4.   Zunächst verlange ich die sofortige Wideraufnahme der Leistungszahlung und die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Woche, weil hier keine Rechtsgrundlage (siehe Punkt 1 bis 3) vorhanden ist. Die notwendigen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Kopf dieses Briefes. Sollte ich innerhalb der o.a. Frist keine Nachricht erhalten, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

5.   Außerdem verlange ich eine detaillierte Stellungnahme, warum es hier um eine vorläufige Zahlungseinstellung und nicht um eine Sperrzeitprüfung geht. Ich beziehe mich hier auf die Amtspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte und Belehrungen

6.   Wenn ich verpflichtet wäre jede Bewerbung als Einschreiben zu senden, dann hätte ich darüber informiert werden müssen. (ref. Amtspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte und Belehrungen) (Im ausgehändigten Merkblatt ist hierüber keine Information zu finden)

7.   Des weiteren würde es mich interessieren, mit welchem Ansprechpartner des betreffenden Betriebes Sie Kontakt hatten, da ich mich am 22.07.2005 telefonisch dort vergewissern wollte, ob meine Bewerbungs-Unterlagen in der Zwischenzeit evtl. aufgefunden wurden. Die auf Ihrem Stellenvorschlag als Ansprechpartner angegebene Frau xxx ist leider derzeit im Urlaub. Frau xxx ist lt. Diesem Tel.-Gespräch auch die einzige Ansprechpartnerin für diese Angelegenheit.



Mit der Bitte um Stellungnahme,

verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Wilddieb Stuelpner

Also muß man jetzt für jede abgesendete Bewerbung mindestens den Kassenbon vom Postschalter archivieren, den man besuchte, falls das AA Zweifel hat, daß man tatsächlich Eigeninitiative betrieben hat oder dies nur vorgibt.

Wie paßt die Pauschalierung der rückerstatteten Bewerbungskosten von 5 Euro je Bewerbung mit den weitaus höher liegenden Kostenaufwand eines Einschreibens mit Rückschein zusammen?
Kann man neuerdings auch eine Kalkulation aller tatsächlich stattgefundenen Aufwendungen je Bewerbung als Zahlungsrückerstattung der AA präsentieren und wird dies auch ohne weitere Querelen anerkannt?

Die Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht durch die AA nach §§ 14,15 SGB I ist ein altes, leidiges Problem. Das ist wie bei den kleingedruckten AGB von Versicherungsverträgen. Wenn die Angelegenheit abgelaufen, kriechen die Winkeladvokaten mit Ausnahmetatbeständen und Ausschlußregelungen aus ihren dunklen Löchern. Ach ich vergaß, daß wir bei AAs tatsächlich eine Versicherung vor uns haben - die AV. Also ist derjenige Mitarbeiter der AV der Beste, der sie vor weiteren Zahlungsschaden bewahrt. Da geht es nicht um die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, sondern um das Schutzverhalten der behördlichen Mitarbeiter, Leistungen je nach Kassenlage zu verweigern. Man braucht ja noch allerhand Zaster selbst, um AG und Bildungsträger zu schmieren und um selbst Steuer- und Beitragsmittel zu verschwenden.

Mit dem Kundendienst des Arbeitsamtes 2000 ist es nicht weit her. Das war also nur eine Imagekampagne der Nürnberger BA und des BMWA. Oder hat jemand Zweifel, ob der Arbeitslose bei den AAs der Kunde König ist? Ich wette, die BA und AAs sind der Kaiser!!!

Klassenkampf

Ich nehme mir die Freiheit, werter Secaryn, Deine Zeilen in überarbeiteter Form darzulegen...keinesfalls ist es oberlehrerhaft aufzufassen, doch ich denke Form und Ausdruck sind grundlegende Pfeiler, seine laienhaft-fachlichen Kompetenzen in Sachen Recht zu unterstreichen. Gleichfalls soll dies nicht bedeuten, daß Deine Zeilen eines Laien entsprechen, sind aber in bestimmter Form noch zu perfektionieren.
Es sei nochmals gesagt: Nimm es mir nicht übel, daß ich mich erdreiste, Deine Zeilen hier öffentlich zu überarbeiten...es ist nicht böswillig anzusehen.

ZitatIch beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 21.07.2005 und antworte/widerspreche wie folgt:

I. Am 14.06.2004 schickte ich meine Bewerbungsunterlagen an die von Ihnen genannte Firma (evtl. Firmenname). Da es denn Anschein hat, als seien diese dort nicht eingetroffen, ist mir keine Eigenverschuldung laut SGB III § 144 anlastbar.

II. Im o.a. Gespräch wurde mir dargelegt, es unterliege meiner Nachweispflicht, falls Postsendungen den Empfänger nicht erreichen. Dieser Sachverhalt würde aus den Durchführungshinweisen hervorgehen, die allerdings keiner rechtlichen Grundlage entspringen.
Somit können diese Durchführungshinweise keine Grundlage zur vorläufigen Zahlungseinstellung des ALG darstellen.

III. Beziehend auf Punkt I. und II., fordere ich die sofortige Wiederaufnahme der Zahlungen, verbunden mit einer schriftlichen Bestätigung (binnen einer Woche). Die dazu benötigten Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Briefkopf.
Sollte mir innerhalb der genannten Frist keine Nachricht vorliegen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

IV. Zudem beantrage ich eine detaillierte Stellungnahme, weshalb es sich um eine vorläufige Zahlungseinstellung und nicht um eine Sperrzeitprüfung handelte. Damit beziehe ich mich auf die Amtspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte un Belehrungen nach ...(Paragraph einfügen).
Desweiteren stellt sich mir die Frage, weshalb ich nicht darüber informiert wurde, daß Bewerbungen als Einschreiben zu versenden sind. Denn nur so könnte ich meiner vermeintlichen Nachweispflicht nachgehen. (Gegebenenfalls würde ich diesen letzten Absatz streichen)

V. Abschließend möchte ich die Erkundigung einholen, mit welchem Ansprechpartner des betreffenden Betriebes Sie Kontakt aufnahmen. Selbst hatte ich am 22.07.2005 telefonischen Kontakt, um mich zu vergewissern, ob meine Bewerbungsunterlagen in der Zwischenzeit evtl. aufgefunden wurden. Frau xxx ist laut diesem Telefongespräch die einzige Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit. Angemerkt sei, daß Frau xxx sich derzeit im Urlaub befindet.

Mit Bitte um Stellungnahme verbleibend,

mit freundlichen Grüßen


Unterschrift


In bestimmten Teilen wirktest Du zu defensiv, gar so, als wärst Du Dir selbst Deiner Sache nicht sicher.

...können Sie mir wohl nicht ernsthaft als Eigenverschulden (§ 144 SGB III) anlasten? - Das "wohl" erscheint so, als willst Du nur blanke Entrüstung darlegen, ohne rechtliche Grundlagen in Betracht zu ziehen. Es wirkt beinahe so, als wüßtest Du nicht sicher, ob Eigenverschuldung vorliegt oder nicht.
...Bedeutet für mich – es gibt für diese Behauptung keine rechtliche Grundlage. Was es für Dich bedeutet ist irrelevant. Du beziehst Dich auf das SGB, der Grundlage Deiner Rechtfertigung. So klingt es an, als widersprichst Du nur, weil es Dir persönlich als ungerecht erscheint, ganz unabhängig von der rechtlichen Situation.

Es ist nicht schädlich diverse Rechtsauslegungen als gefestigt darzustellen, selbst wenn man als Laie sich mancher Auslegungen nicht sicher sein kann. Zu bedenken ist, daß Sachbearbeiter in der Regel gleichfalls juristische Laien sind. Regelt sich die Sache nun im Alleingang durch dies Schreiben, würde ich sie auf sich beruhen lassen. Sollte dergleichen in neuem Fall nochmals geschehen, würde ich zusätzlich als Punkt aufführen, Strafanzeige gegen den beteiligten Sachbearbeiter zu stellen - wegen des wiederholten Verdachtes der Nötigung, Bedrohung und Rechtsbeugung im Amt (§ 240, 241 und 339 StGB).
,,Diese Verhältnisse sind nicht die von Individuum zu Individuum, sondern die von Arbeiter zu Kapitalist... Streicht diese Verhältnisse, und ihr habt die ganze Gesellschaft aufgehoben."
--- Karl Marx, "Das Elend der Philosophie" ---

Secaryn

Ich nehm dir das nicht Übel.
Kriege die Krise und gehe die Wände hoch  X(

Toll und was mach ich in der Zwischenzeit? den Kitt aus den Fenstern kratzen?

Kann ich da jetzt zum Sozialamt rennen?
Was kann ich in der Zwischenzeit tun damit ich meine Miete zahlen kann?

Secaryn

So heutiger Anruf beim AA:

wenigstens etwas: bis zum 21.07. steht mir das ALG noch zu - widerspruch is unterwegs

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

LiquidSnake

@ Secaryn

Falls diu mal keine  Beleg hast, das du einen Brief weggeschickt hast, dann behaupte einfach das es eine Zeugenzustellung war! Einen Zeugen wirst du doch dann bestimmt nennen können, oder? *zwinker zwinker*

Ich würde mich von den Deppen nicht verarschen lassen!

Liquid

LiquidSnake

Hallo,

mich würde mal interessieren was nun aus der Sache gworden ist! Gib uns doch mal den Stand dder Dinge.

Gruß

Liquid

Secaryn

gerne doch ;)

habe bisher noch keine Zahlung erhalten - und heute wieder mal beim der BA angerufen - und nochmal alles mündlich dargelegt wie im Widerspruch.

Mit dem Ergebnis, das die zuständige Sachbearbeiterin mich zurückrufen würde bis spätestens Donnerstag vormittag. ???

Na da bin ich ja mal gespannt - Muss eh am Do zum Sozialamt(Grundsicherung) damit ich meine Miete zahlen kann und nen Anwalt wg. Beratungshilfe such ich mir morgen.

Ergo: Bisher nichts Neues

Secaryn

hatte gestern zwei telefongespräche mit einer dame der leistungsabteilung, der ich die ganze geschichte von vorne erzählen durfte.

ergebnis: man bemüht sich um klärung der angelgenheit und würde mich morgen (also heute) zurückrufen

Ergebnis des Rückrufes von der BA heute:

-die zahlungseinstellung wird sofort aufgehoben
-ABER da nach mehreren Gesprächen m. dem dementspr. AG - immernoch keine Bewerbungsunterlagen dort vorliegen - würde ich nur einen Teil ausgezahlt bekommen, da es sich nun um eine Sperrzeit von 3 wochen handeln würde, wogegen ich wiederum widerspruch einlegen könnte
-tja es wäre wohl nicht das problem der "allgemeinheit", wenn die post briefe nicht zustellen kann.


unverschämtheit  X(


xvb44

mach in Deiner Eingabe geltend, Secaryn:

a) die in der Tat derzeit erheblichen Probleme bei der Post (auch hier in HH derzeit wieder, gabs gerade Berichte in der MoPo)

b) auch, wenn niemand mit Dir zum Briefkasten gegangen ist: Vielleicht wohnste ja nich allein. Und jemand erinnert sich daran, dass Du MIT der Bewerbung rausgegangen bist zum Postkasten und OHNE wiederkamst.

dürfte Widerspruchsabteilung kaum beeindrucken. ggfls aber das sozialgericht.

bitte anwaltlich beraten lassen! Wir Laien können hier nicht weiterhelfen. beratungsschein holen und ab. Es gibt da auch das Mittel der einsweiligen Anordnung oder wie das genau heißt; d.h. Eilverfahren oder so.

LiquidSnake

Ich meinte schon das selbe weiter oben. Brauch doch nur einer bestätigen! Und da findet sich doch immer jemand!

Liquid

Secaryn

So stand der Dinge:

man wollte ja meinen Anspruch für Juli kompl. mit der Sperrzeit für Juni verrechnen. Jetzt kann man auf einmal eine Verrechnung in Raten arrangieren.
Dann erhalte ich heute mal wieder eine Einladung "Bewerberangebot - berufliche Situation" - Hallo ich war bereits Mitte Juni dort?!?!
komisch komisch

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