Arbeitslosengeld II ...Wohngeld ja oder nein

Begonnen von Bockwurst, 16:58:59 Mi. 25.Februar 2004

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Bockwurst

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt/SGB II = Grundsicherung für Arbeitssuchende

Arbeitslosengeld II ...Wohngeld ja oder nein

Wer weis wo steht das Wohngeld zum Arbeitlosengeld II, zusätzlich gewährt wird, oder generrell ausgeschlossen wird ?


milo

Das Wohngeld wird in "angemessenem Rahmen" gezahlt. Was angemessen ist, ist natürlich nicht in "Euro und Cent" definiert worden. "Angemessen" dürfte bedeuten, dass durchschnittliche Mietkosten für Wohnraumgrösse X aus dem Jahre "Anno Tobak" als Berechnungsgrundlage hinzugezogen werden.

Ein aktuelle Broschüre dazu gibt es bei tacheles als pdf-download:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALZ_Dortmund_ALG_II_Broschuere.pdf

Gruß, Milo

Bockwurst

Quatsch .........

Hab im Gesetz nachgelesen,,,,Sozis uns ALG 2 Empfänger erhalten kein Wohngeld.

Dann zieh dich schon mal warm an.

ZitatOriginal von milo

Das Wohngeld wird in "angemessenem Rahmen" gezahlt. Was angemessen ist, ist natürlich nicht in "Euro und Cent" definiert worden. "Angemessen" dürfte bedeuten, dass durchschnittliche Mietkosten für Wohnraumgrösse X aus dem Jahre "Anno Tobak" als Berechnungsgrundlage hinzugezogen werden.

Ein aktuelle Broschüre dazu gibt es bei tacheles als pdf-download:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALZ_Dortmund_ALG_II_Broschuere.pdf

Gruß, Milo

Leser

9. Angemessene Mietkosten
Die Leistung des Arbeitslosengeldes II umfaßt auch die
Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten. Zu den
Mietkosten zählen neben der Kaltmiete auch die
Mietnebenkosten. Die Mietkosten werden in voller Höhe
übernommen, soweit Kaltmiete und Mietnebenkosten
zusammen einen angemessenen Kostenumfang nicht
übersteigen. Die Frage, was "angemessene Mietkosten"
sind, richtet sich dabei nicht nach den bisherigen
Lebensverhältnissen, sondern danach, was für Empfänger
von Fürsorgeleistungen angemessen ist. Für
Fürsorgeempfänger und damit für Bezieher von Arbeitslosengeld
II gilt als angemessen eine Miete für eine
angemessene Wohnraumgröße zum ortsüblichen
Mietpreis.* Als angemessen gilt für Fürsorgeempfänger
eine Wohnraumgröße von 45 qm für einen Allein-stehenden;
für Mehrpersonen - Haushalte plus 15 qm für
jeden weiteren Haushaltsangehörigen.
Angemessene Wohnraumgrößen für Fürsorgeempfänger
und Bezieher von ALG II
? 1 Person - Haushalt 45 qm
? 2 Personen - Haushalt 60 qm
? 3 Personen - Haushalt 75 qm
? für jede weitere Person + 15 qm
__________________________
* In Dortmund wird vom Sozialamt für Sozialhilfeempfänger ein
ortsüblicher Mietpreis von 6,14 Euro anerkannt.
29

9.1. Zu hohe Mietkosten
Ist die Miete im Vergleich zu den für einen Fürsorgeempfänger
als angemessen angesehenen Mietkosten zu
hoch, muß die zu hohe Miete solange in voller Höhe
übernommen werden, wie es dem erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen und seinen Haushaltsangehörigen nicht
möglich oder nicht zuzumuten ist, die Mietkosten zu
senken. Nach dem Gesetz soll längstens für einen
Zeitraum von bis zu 6 Monaten eine zu hohe Miete
übernommen werden. Zumutbar sind
- eine zu große oder eine zu teure Wohnung zu
kündigen und eine neue kleinere oder preiswertere
Wohnung zu mieten
- die Wohnung komplett oder teilweise zu vermieten
Bei einer Aufforderung zur Suche nach einer neuen,
preiswerteren Wohnung ist zu beachten:
Vor Mietabschluß sollte die Zusicherung
der Agentur für Arbeit zur Übernahme der
neuen Mietkosten eingeholt werden. Nur
bei einer eingeholten Zustimmung zum
neuen Mietvertrag können von der Agentur
- die Wohnbeschaffungskosten,
- eine Mietkaution oder
- eine Umzugshilfe übernommen werden.
30

S. 29 ff
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALZ_Dortmund_ALG_II_Broschuere.pdf

Bockwurst_mit _Senf

Also ist doch meine Aussage richtig....., das ALG 2 Empfänger kein Wohngeld, nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Was willst du Pappnase denn ???ß

ZitatOriginal von Leser

9. Angemessene Mietkosten
Die Leistung des Arbeitslosengeldes II umfaßt auch die
Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten. Zu den
Mietkosten zählen neben der Kaltmiete auch die
Mietnebenkosten. Die Mietkosten werden in voller Höhe
übernommen, soweit Kaltmiete und Mietnebenkosten
zusammen einen angemessenen Kostenumfang nicht
übersteigen. Die Frage, was "angemessene Mietkosten"
sind, richtet sich dabei nicht nach den bisherigen
Lebensverhältnissen, sondern danach, was für Empfänger
von Fürsorgeleistungen angemessen ist. Für
Fürsorgeempfänger und damit für Bezieher von Arbeitslosengeld
II gilt als angemessen eine Miete für eine
angemessene Wohnraumgröße zum ortsüblichen
Mietpreis.* Als angemessen gilt für Fürsorgeempfänger
eine Wohnraumgröße von 45 qm für einen Allein-stehenden;
für Mehrpersonen - Haushalte plus 15 qm für
jeden weiteren Haushaltsangehörigen.
Angemessene Wohnraumgrößen für Fürsorgeempfänger
und Bezieher von ALG II
? 1 Person - Haushalt 45 qm
? 2 Personen - Haushalt 60 qm
? 3 Personen - Haushalt 75 qm
? für jede weitere Person + 15 qm
__________________________
* In Dortmund wird vom Sozialamt für Sozialhilfeempfänger ein
ortsüblicher Mietpreis von 6,14 Euro anerkannt.
29

9.1. Zu hohe Mietkosten
Ist die Miete im Vergleich zu den für einen Fürsorgeempfänger
als angemessen angesehenen Mietkosten zu
hoch, muß die zu hohe Miete solange in voller Höhe
übernommen werden, wie es dem erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen und seinen Haushaltsangehörigen nicht
möglich oder nicht zuzumuten ist, die Mietkosten zu
senken. Nach dem Gesetz soll längstens für einen
Zeitraum von bis zu 6 Monaten eine zu hohe Miete
übernommen werden. Zumutbar sind
- eine zu große oder eine zu teure Wohnung zu
kündigen und eine neue kleinere oder preiswertere
Wohnung zu mieten
- die Wohnung komplett oder teilweise zu vermieten
Bei einer Aufforderung zur Suche nach einer neuen,
preiswerteren Wohnung ist zu beachten:
Vor Mietabschluß sollte die Zusicherung
der Agentur für Arbeit zur Übernahme der
neuen Mietkosten eingeholt werden. Nur
bei einer eingeholten Zustimmung zum
neuen Mietvertrag können von der Agentur
- die Wohnbeschaffungskosten,
- eine Mietkaution oder
- eine Umzugshilfe übernommen werden.
30

S. 29 ff
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALZ_Dortmund_ALG_II_Broschuere.pdf

Grissom

ZitatOriginal von Bockwurst_mit _Senf

Also ist doch meine Aussage richtig....., das ALG 2 Empfänger kein Wohngeld, nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Was willst du Pappnase denn ???ß

Wieso Pappnase? Selber Pappnase, Mann. Versink in Deinem Senfglas und gib Ruh.

Ich kann dir auch meine Bockwurst sonnst wo hin stecken.



ZitatOriginal von Grissom

ZitatOriginal von Bockwurst_mit _Senf

Also ist doch meine Aussage richtig....., das ALG 2 Empfänger kein Wohngeld, nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Was willst du Pappnase denn ???ß

Wieso Pappnase? Selber Pappnase, Mann. Versink in Deinem Senfglas und gib Ruh.

Mephisto

Also,

bei AlgII gibt es keine zusätzliche Sozialhilfe oder Wohngeld (wie nach dem bisherigen Sozialgesetzbuch).

bei AlgII werden Unterkunftskosten nach dem tatsächlichem Aufwand bezahlt (HartzIV ab 2005).

Inwieweit dies noch geändert oder pauschaliert wird, hängt dann wohl auch davon ab wer am Schluß AlgII-Bezieher betreut, die Kommunen, das Land oder der Bund (Arbeitsagentur).

Ich denke das ist der Stand.
Wenn jemand genaueres weiß, bitte melden!

Bockwurst

Falsch......
Bezahlt werden bis 45 qm, wenn mehr dann Umzug innerhalb 6 Monate.

Falls du Pappnase das noch nicht weist.....Lnagzeitarbeitslose müüsen ab 2005 von den Komunen beschäftigt werden sonnst Komune pleite........

Ende der Durchsage.

ZitatOriginal von Mephisto

Also,

bei AlgII gibt es keine zusätzliche Sozialhilfe oder Wohngeld (wie nach dem bisherigen Sozialgesetzbuch).

bei AlgII werden Unterkunftskosten nach dem tatsächlichem Aufwand bezahlt (HartzIV ab 2005).

Inwieweit dies noch geändert oder pauschaliert wird, hängt dann wohl auch davon ab wer am Schluß AlgII-Bezieher betreut, die Kommunen, das Land oder der Bund (Arbeitsagentur).

Ich denke das ist der Stand.
Wenn jemand genaueres weiß, bitte melden!

Techi-Admin

Leute,

kaum ist man mal 2 Stunden nicht im Forum, schon geht hier wieder der Kindergarten los. Das kann doch nicht sein bei erwachsenen Menschen!

1. Es bringt überhaupt nichts, auf dumme Beleidigungen auch noch zu reagieren. Das ist hier kein Sprachwettbewerb um die schönste Beleidigung!
2. Wenn das Bedürfnis besteht, sich gegenseitig niederzumachen, dann bitte bei "Off-Topic"
3. Ich habe auch andere Hobbies, als am Freitagabend den Kindergärtner zu spielen und mühevoll auf Leute einzureden und auf Einsicht zu hoffen. Es soll sich niemand wundern, wenn ich auch mal kommentarlos den "Delete"-Button drücke.

Ich bin einigermassen sauer.
Techi-Admin

XHess

Warum suchen die jenigen die nun vor dem Problem stehen kein Wohngeld zu bekommen, nicht nach einer Möglichkeit etwas gegen diese Not zu tun?

*Nicht schlagen*

greetz XHess

Humpfrey

Also ich hab zwar keine Verordnung über den Stand von der Berliner Seite gefunden (leider) aber das aus Dortmund ist doch sehr aufschlußreich.

1. Falsch ist das es kein Wohngeld mehr gibt für ALG II Bezieher & Sozis.
Man bekommt dies lediglich nicht ausbezahlt, sondern der Staat (seis das Sozi oder die Agentur für Arbeit) behalten das ein - basta.
Einer Person stehen nämlich max. 225 € Wohngeld zu. (Soviel zum Beitrag oben)

2. Wenn eine Person über 45 qm dann Umzug nach spätestens 6 monaten, da habt ihr recht.

Jedoch isses bei überhöhter Miete so, das du innerhalb von MAX 6 monaten deine mieter verringert haben solltest (sogenannte Zumutbarkeit) und wenn du das nicht tust ...............tja da haben sie nichts konkretes Verfasst die pappnasen.

Jedoch war es bei unus so (in berlin) das nach ablauf von sogar 3 monaten, man lediglich den regelsatz für einen angemessenen Wohnraum zugesprochen bekommen hätte, wenn amn nicht umgezogen wäre oder untervermietet hätte.

Laut Aussage von Dortmund ist es bei den regelungen geblieben, da es sich um Zumutsbarkeitsbestimmungen beläuft.

Niemand kann einen zwingen (so verstehe ich das zumindest), wenn man seine überhöhte Miete selber zahlen möchte, hat das mat nix dagegen.
Denen gehts doch nur darum das nach Ablauf der Karenzzeit (MAX. 6 Mnate) die nicht mehr in der Schuld stehen, dir deine volle Miete zahlen zu müssen. Daher auch der offizielle Bescheid was "zumutbar" ist.
Ohne Bescheid an jenen der überhöhte Mietkosten will, müssen die eben länger wie 6 monate zahlen, und das ist nicht im Sinne des Staates.

Insofern wird ein Jeder relativ Fix solche Post erhalten

sumpf

zur angemessenen wohnungsgrösse ist derzeit noch keine seriöse auskunft zu geben. dieses ist noch durch rechtverordnung des sozialministeriums festzulegen. aber es darf vermutet werden, dass in etwa die heutigen voraussetzungen bei sozialhilfebezug gelten werden.
es grüsst der sumpf

aian19

@ sumpf

Tja, aber Deine Kollegen haben im MDR-Chat schon angegeben, das die angemessene Wohngröße für 1 Person bei 45 m² liegt, + 15m² für jeden weiteren Mitbewohner.  Soweit ich weiß, würden mir bisher als Einzelperson 50m² zustehen, wenn ich nicht irre. Wäre also schonmal eine Verschlechterung.
Und das war auch die einzige konkrete Info, die sie dort gegeben haben und sie schienen sich da auch alle einig und sicher.
D.h., entweder sind sie besser informiert als Du, oder sie haben Schmuh erzählt ! Wat isses denn nu ???
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

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