Datenschutz und Profiling bei ALG II

Begonnen von hepedidu, 14:15:29 Mi. 10.Mai 2006

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hepedidu

Nachdem es immer wieder zu Datenschutzmissständen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) gekommen ist, sieht die Bundesregierung nun den Datenschutz beim Profiling von Empfängern des Arbeitslosengeldes II, das von Fachkräften der lokalen Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden, als gesichert an. Das Profiling, so die Regierung, sei bislang nicht verbindlich vorgeschrieben.

Ganzer Text: http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1831


MfG,
Hepedidu
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