Welche Wegezeit zur Arbeit sind zumutbar ?

Begonnen von extasy, 16:33:55 Sa. 16.September 2006

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extasy

Ein Arbeitnehmer arbeitet in einem Pflegedienst wo eine 24 Stunden Einzelbereuung im drei Schichtbetrieb bei einem beatmeten Patienten zu Hause durchgeführt wird. Der Patient wohnte 20 km vom Arbeitnehmer entfernt.

Nun ist der Patient gestorben und der Arbeitnehmer muss woanders eingesetzt werden. Jetzt soll der Arbeinehmer zu einem Patienten der über 70 km von seinem Wohnort weg ist ob wohl es einen anderen Patienten gibt der nur 35 km entfernt ist. Der Arbeitnehmer war auch schon bei dem näherliegenden Patient ohne Probleme aushilfsweise eingesetzt. Der Arbeitgeber besteht jedoch auf den Patienteneinsatz der über 70 km entfernt ist. Und das obwohl der Arbeitnehmer kein PKW hat und die weite Entfernung mit Bus und Bahn und mit 2,5 Stunden Fahrzeit bewältigen müsste. Die Fahrzeit zu dem näheren Patient würde mit der Bahn nur eine Stunde dauern.

Außerdem besteht die Gefahr von Verspätungen da man 4 mal umsteigen müsste und die Zeitfenster zwischen den Umstiegspunkten recht knapp bemessen sind.Wolle man dieses Ausschließen würde der Arbeitnehmer mit ganzen drei Stunden Fahrzeit unterwegs sein.

Es drängt sich des weiteren der Verdacht auf das der Arbeitgeber mit seinem bestehen auf den weiter entfernten Einsatz den Arbeitgeber aus dem Betrieb rausekeln will weil dieser im Betriebsrat der Firma ist und sich als recht unbequem erwiesen hat.

Zu erwähnen ist noch das im Arbeitsvertrag hierrüber nichts vereinbart ist da es sich um einen soge. Patientenbezogenen Arbeitsvertrag handelt der mit dem Tod des Patienten eigentlich endet. Da der Arbeitnehmer jedoch zwischendurch bei anderen Patienten gearbeitet hat, und aufgrund seiner unkündbarkeit als Betriebsrat, handelt es sich jetzt um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, jedoch ohne jede Vereinbarung zu diesem Problem.

Welche Möglichkeiten hat man als Arbeitnehmer solcher willkührlichen Einsatzplanung zu begegnen ?

Regenwurm

extasy

handeln und nicht warten

weder ihm noch der krankenkasse noch dem patienten sind damit ein gefallen getan

für mich sieht so aus: die haben da probleme mit personal und schicheinteilung, nicht böse gemeint

handeln ruf ruf die zuständige sache an

das soll oder kann die altenheim - oder krankenhausleitung an

bitte unter zeugen
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

extasy

So, da von hier ja leider nichts konstruktives kam habe ich mich mal per Hotline (1,99/min)an einen Fachanwalt gewendet.

Die Sache sieht so aus das bis zu 2 Stunden Wegezeit zumutbar sind. Kommt auch etwas auf das Gehalt an was man bezieht. Also je mehr man verdient, desto längere Wegezeiten muss man hinnehmen. Aber bei einem normalen Arbeitnehmer wie z.B. Krankenpfleger gilt diese zwei Stunden Grenze. Insbesondere wenn es, wie in diesem Fall auch andere und nähere Einsatzmöglichkeiten für den Arbeitnehmer gibt, braucht man solch lange Wegezeiten nicht hinnehmen.

Das war doch mal ne klare Aussage. Nur schade das dieses hier keiner gewusst hatte.

Aber trotzdem Interessant für alle die auch von soetwas betroffen sein sollten.

The_Duke

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