Wohngeld hierher!

Begonnen von ginster, 06:45:48 Mi. 28.April 2004

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ginster

Hallo Leute,  :)

ich bin in der Stituation, dass die letzte Möglichkeit, an mein Wohngeld doch noch ranzukommen, der gerichtsweg ist (Anblehnung meines Widerspruchs).  :roll:

War jemand hier schon mal in der Klage oder kennt sich aus und kann mit Rat und Tat zue Seite stehen?

Wie finde ich eine optimalen Rechtsanwalt und können alle Kosten über Prozesskostenhilfe abgerecnet werden?

Ich schreibe jetzt auch noch an den Petitionsausschuss. Auch moralische Unterstützung ist willkommen.

Danke fürs Durchlesen.

ginster

ginster

Ich habe jetzt herausgefunden, dass die Prozesskostenhilfe, falls man den Prozess verliert, nur die eigenen Kosten uns die Gerichtskosten decken würde, nicht aber die Kosten des Gegners.

Außerdem kostet eine Beratung mit Beratungsbeihilfe immer noch 11,60 €. Das erscheint vielleicht nicht viel, aber wenn es dann vielleicht gar nichts bringt...

so, jetzt muss ich erstmal los

ciao

ginster

Hajo

schildere X den bisheigen Ablauf + bist Du im Bezug von Sozial- und/oder Arbeitslosenhilfe ?  Personenzahl + Miete usw.

Grüßli Hajo

ToTo

Hallo ginster, du kannst dein Wohngeld selbst berechnen, wenn du magst:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/diwo.Start_a.shtml
Gruß ToTo

ginster

Danke Toto  :D

wie ich mein Wohngeld berechnen kann, weiß ich schon, nur die scheinen es noch nicht so gut zu können...  :shock:   :(

Vielleicht lernen sie es ja noch  :lol:

Ích sehe, du bist auch aus Berlin. Kennst du oder kemand anders vielleicht einen guten Anwalt? Den brauche ich nämlich jetzt.

Das Problem ist, das die ien einkommen zugrunde legen, das ich gar nicht hatte und ich jetzt glaubhaft machen müsste, dass ich es nicht hatte.

Schön, das jemand geantwortet hat.

ToTo

Leider kann ich dir in Sachen Anwalt nicht behilflich sein. Aber es gibt da noch die Möglichkeit sich an das BALZ zu wenden. Die dürften auch wissen welche Anwälte fitt sind, wenn sie selbst nicht weiter kommen ;)
Gruß ToTo

Hajo

>>>Das Problem ist, das die ien einkommen zugrunde legen, das ich gar nicht hatte und ich jetzt glaubhaft machen müsste, dass ich es nicht hatte.<<<

Hi...-

ich nehme an, das es das alte Spielchen ist. "Du hattest einen Anspruch auf HLU - hast diesen nicht genutzt, dann aber Wohngeld beantragt...- und die Argumentieren jetzt...- > wovon haben Sie denn gelebt ? Sie müssen Einkommen gehabt haben, das Sie nicht angeben< ...- könnte so richtig sein - oder ?"

Werd mal heute Abend nachsehen ob ich ein Urteil oder ein Gutachten finde.

Grüßli Hajo

Hajo

Hallochen,

wie ich feststellte wohnst Du in d. "Oudenarder"  - Gruß an Dich und den Wedding, der bis 1988 unsere Heimat war - wir wohnten in d. Prinz Eugen Str. also nicht weit von Dir entfernt.

Liebe Grüßlis Hajo

ToTo

Jo, mitten im Ghetto :D Aber meine Wurzeln sind in Hamburg.
Gruß ToTo

ginster

Gute Idee, das mit dem Balz. Ich habe mir gleich die Zeiten rausgeschrieben. Werde da mal anrufen.

Heute morgen hatte ich eine echte Krise, wollte alles hinschmeissen,  weil es "sowieso nichts bringt" undsoweiter... Jetzt bin ich wieder etwas optimistischer. Man muss echt Nerven haben wie Stahlseile.

Zu den Hintergründen - die sind etwas kompliziert.

Es ist so, ich bin Studi, habe daher kein festes Einkommen, finanziere mich über Jobs. Daher lässt sich mein Einkommen nicht für ein Jahr im Voraus prognostizieren. Man geht also vom vergangenen Jahr aus. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte ich mit meinem Vater vereinbart, dass er mir für unbestimmte Zeit Unterhalt zahlen wollte. Kurz danach kam es zu einer "Meinungsverschiedenheit", so dass die Zahlung nie erfolgte.

Bei Antragstellung gab ich aber an "Unterhalt von Vater". Daraus folgern die nun, dass ich ein Jahr vor Antragstellung Unterhalt bekommen hätte, denn "sonst wäre meine Angabe ja widersprüchlich" - klug lässt grüßen.

Ein weiterer Punkt ist der, dass ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Widerspruchssachbearbeiter eingelegt hatte, weil der mir dumm kam und meine Fragen nicht beantwortet hat. Diese wurde völlig ignoriert und mir wurde bei einer Rechtsberatung gesagt, es wäre o.k., wenn ich erstmal eine Beantwortung dieser Beschwerde abwarten würde, ohne weitere schikanöse "Fragen" zu beantworten.

Nun ist es aber anscheinend so, dass ich rein formal die xxx des xxx doch hätte beantworten müssen, sonst könnten die das als Ausweichmanöver von mir interpretieren, was die dann anscheinend auch getan haben.

Kannn noch jemand folgen?  :?  :shock:  :idea:

ginster

Gibt es eigentlich auch Kotz-Smilies?

ToTo

Ich würde den Antrag unter Umständen zurückziehen und neu stellen - ohne Unterhalt des Vaters. Aber geh erst einmal zur BALZ, vielleicht hilft das ja schon.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind immer so eine Sache. Ich würde das vermeiden, so weit es geht.
Gruß ToTo

ginster

Es ist ja nicht mehr zu vermeiden, weil ich es bereits gemacht habe.

Was meinst du mit "so eine Sache"? Hast du da Erfahrungen? Mir wurde damls zugeraten.

Einen neuen Antrag habe ich schon gestellt, aber der gilt dann ja nicht rückwirkend.

ToTo

Naja, Dienstaufsichtsbeschwerden können auch dazu führen, dass man es noch schwerer hat. Sicher, beim Wohnungsamt ist das nicht so dramatisch, aber beim AA oder SA kann das wirklich Probleme bringen.
Gruß ToTo

Pinnswin

Ich hab mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gute erfahrungen gemacht.
Zuerst: Gleichstellungsbeauftragte konsultiert und mir Tipps geben lassen.
Dann: Dienstaufsichtsbescherde in 3facher Ausführung, eine an mein örtliches Arbeitsamt in Schleswig, dann an die Oberzentrale in Flensburg und einen an die in Nürnberg. Ich hatte dann noch eine über und hab dem Arbeitsminister auch noch gleich einen durchschlag geschickt.
Naja, die Gleichstellungs Beauftragte wurde 1/2 Jahr später wegrationalisiert, also - hatte ich doch Erfolg? Oder?
Dann zur Gewerkschaft und ab zum Gericht, dort gab es einen Vergleich, weil ich noch einen Fehler gemacht hatte, sonst hätte ich gewonnen.
Die Süssen Boyz von der Agentur waren sowas von Schmalzig nach der ganzen Angelegenheit, natürlich haben die sich weder entschuldigt, noch irgend etwas eingesehen. Die haben ihren Standpunkt und Basta! Immerhin gab es Pronto die Sperre zurück gezahlt und jede Menge liebe Briefe vom Minister und Co.
P.S. Immer höflich bleiben, aber bestimmt: Du mußt SCHREIEN, leise und durchdringend, sonst hört dich niemand.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

razorback

ZitatOriginal von ToTo

Hallo ginster, du kannst dein Wohngeld selbst berechnen, wenn du magst:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/diwo.Start_a.shtml

das ist aber humbug---kindergeld wird z.b auch mitgerechnet. ich kriege 100 euro wohngeld. bei dieser berechnung 265 euro.   ?????
....was soll man da noch machen

m-26-7

Hallo ToTo,

Danke für den Link, allerdings berücksichtigt diese Berechnung aus irgendwelchen Gründen nicht das Einkommen, was dazu führt, dass alles immer auf ein Einkommen von 0,- EUR bezogen wird. Die mag zukünftig stimmen, hilft nur augenblicklich nicht bei der Ermittlung des Anspruchs auf Wohngeld und/oder der Höhe des selbigen...

Grüsse vom m-26-7

anni-o-

Aaaalso,

ich bin 19, hab grad mein abi in der tasche und beginne nun am 1.10. meine ausbildung zur altenpflegerin, arbeiete vorher in nem mini job  und möchte ausziehen, in meine eigene wohnung.

Meine eltern würden mich evtl. unterstützen, aber ich würde lieber wohngeld beziehen, um ihnen nicht weiter auf der tasche zu liegen.
Mein vater ist jedoch selbstständig und verdient nen haufen kohle.
ich bekomm wohl kein wohngeld , oder ?

aian19

Würde sagen sieht schlecht aus für Dich, und nächstes Jahr noch viiiieeeellll schlechter !!!

Ist zwar ´ne verständliche Einstellung von Dir, ist dem Staat aber herzlich egal, der nimmt, wo er kriegen kann, ohne Rücksicht auf Verluste. :roll:
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

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