Sächsischer SPD-Politiker Andreas Weigel vor Gericht

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 01:30:59 Fr. 15.Dezember 2006

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Wilddieb Stuelpner

Dresdner Neuste Nachrichetn, vom 14. Dezember 2006

SPD-General Weigel wegen Betrugs schuldig gesprochen

Zwickau. Paukenschlag in Sachsens SPD: Der erst vor vier Tagen neu ins Amt gewählte Generalsekretär der Partei, Andreas Weigel, lässt seinen Posten bereits wieder ruhen. Das Zwickauer Amtsgericht hatte den SPD-Frontmann gestern Nachmittag des Betruges für schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt, in der Summe fast 15 000 Euro. "Herr Weigel wäre damit vorbestraft", sagte Gerichtssprecher Stephan Zantke. Weigel müsse zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig - und der SPD-General will sich mit dem Richterspruch nicht abfinden. "Die mündliche Urteilsbegründung trägt den Schuldvorwurf nicht", ließ er mitteilen. Nach Prüfung der schriftlichen Begründung werde er entscheiden, ob er in Revision am Oberlandesgericht oder in Berufung am Landgericht Zwickau geht. Die SPD gehe von einem positiven Ausgang des Verfahrens aus, betonte deren Landesgeschäftsführer Dirk Panter. Weigels Anwälte hatten auf Freispruch plädiert, selbst die Staatsanwaltschaft hatte nur 90 Tagessätze gefordert, was noch keine Vorstrafe bedeutet hätte.
Weigel hatte als früherer Geschäftsführer der Johanniter-Unfallhilfe im Sommer 2002 für eine Mitarbeiterin bei der Bundesanstalt für Arbeit Lohnkostenzuschüsse beantragt. Dabei soll er aber angegeben haben, dass es sich um eine unbefristete Stelle handelt, obwohl es eine befristete Stelle war, die nicht gefördert worden wäre. Der Bundesanstalt wäre damit ein Schaden von fast 10 000 Euro entstanden, so der Vorwurf. Weigel betonte stets, den Antrag ohne jede Betrugsabsicht unterschrieben zu haben. Die Personalleiterin bei den Johannitern habe vermutlich die Unterlagen gefälscht, so sein Anwalt. Die Fördergelder wurden inzwischen zurückgezahlt. Vor dem Verfahren war Weigels Immunität als Bundestagsabgeordneter aufgehoben worden.

Der 42-jährige Zwickauer war erst beim SPD-Parteitag am Wochenende in Oschatz in das neu geschaffene Amt eines Generalsekretärs gewählt worden. Allerdings erwischte er dabei einen Fehlstart: Nach einem heftigen Disput um eine schärfere Frauenquote war er nur mit 53 Prozent gewählt worden. Seinen neuen Posten, mit dem er der SPD mehr Profil geben soll, kann er damit nur angeschlagen beginnen. Das Debakel bedeutet dabei auch eine Schlappe für SPD-Chef Thomas Jurk, der Weigel als Kandidaten präsentiert hatte. CDU-General Michael Kretschmer hielt sich indes mit Kritik zurück: "Es geht um eine persönliche Angelegenheit aus der Vergangenheit. Wir wollen uns lieber politisch auseinander setzen."

Sven Heitkamp

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Sächsische Zeitung, vom 14. Dezember 2006

SPD-Generalsekretär wegen Betrugs verurteilt - Andreas Weigel lässt sein neues Spitzenamt vorerst ruhen.

Von Annette Binninger

Zwickau. "Ich bin kein Verbrecher." Um Fassung ringend, nahm Andreas Weigel gestern das Urteil des Amtsgerichts Zwickau entgegen. Nur vier Tage nach seiner Generals-Kür auf dem SPD-Landesparteitag wurde der 42-jährige Bundestagsabgeordnete gestern wegen Betrugs verurteilt und lässt vorerst sein Amt als Generalsekretär ruhen.

Nach fast sechsstündigem Verhandlungsmarathon hatte Amtsrichter Jürgen Dietel gegen den Politiker gestern überraschend 15 000 Euro Geldstrafe verhängt. Damit ging der Richter sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Weigel als vorbestraft gelten. Weigel, so der Vorwurf des Gerichts, habe wissentlich einen offensichtlich unberechtigten Förderantrag unterzeichnet und damit der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Schaden von rund 10 000 Euro zugefügt.

Zum Verhängnis wurde Weigel eine Unterschrift unter einen Förderantrag im Herbst 2002. Damals war Weigel noch als Vorstand der Johanniter-Unfallhilfe in Werdau tätig. Der damals 24-jährigen Olivia M. bot Weigel eine auf ein Jahr befristete Anstellung an. Ein entsprechender Arbeitsvertrag wurde von Weigel unterzeichnet. Die junge Frau trat am 1. September 2002 ihren Dienst an. Etwa zwei Wochen später unterschrieb Weigel dann einen Förderantrag an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach sollten etwa 40 Prozent der Kosten aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden. Doch im Förderantrag war plötzlich von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Rede. Dem Arbeitsamt lag auch nicht etwa die Kopie eines befristeten Arbeitsvertrags, der nicht förderungsfähig wäre, sondern eines unbefristeten Arbeitsvertrags vor. Der Schwindel flog auf, als der Arbeitsagentur bei der Förderab-rechnung auffiel, dass Olivia M. während einer Schwangerschaft gekündigt worden sein musste. Da hakten die Beamten nach.

Doppelter Fehlstart

Weigel selbst schwieg gestern beharrlich. Dafür bestätigte die Personalleiterin der Johanniter, die in der Sache bereits rechtskräftig verurteilt ist, dass sie den Vertrag manipuliert habe. Ob Weigel davon gewusst oder gar den Schwindel veranlasst hatte, daran konnte oder wollte sie sich nicht mehr erinnern. Weigel habe auf die Zuarbeiten seiner Mitarbeiter vertraut, betonte sein Anwalt Jürgen Trautmann. Zudem sei er wegen der Flut und des Bundestagswahlkampfes 2002 stark beansprucht gewesen. Er habe sicher nicht in Betrugsabsicht gehandelt. Richter Dietel wollte das nicht gelten lassen. "Als Mitglied des Bundestags und des Verteidigungsausschusses müssten Sie wissen, dass Sie Dinge nicht einfach blindlings unterschreiben dürfen." Derartige "Sozialbetrügereien" müssten hart bestraft werden.

Für die SPD ist der doppelte Fehlstart ihres Generals verheerend. Weigel war am Sonnabend erst mit einem niederschmetternden Ergebnis von 53,4 Prozent in den neuen Spitzenposten berufen worden. Sein laufendes Verfahren war bekannt. Die SPD gehe von einem für Weigel "erfolgreich verlaufenden Ausgang des Verfahrens aus", hieß es aus der Parteizentrale. Wann der General wieder als General "kämpfen" wird, ist ungewiss.

Regenwurm

ZitatDresdner Neuste Nachrichetn, vom 14. Dezember 2006
SPD-General Weigel

spd general !!! jawohl Herr General, ein Glück war ich Zivi

NA KÜHNEL; HABEN DIE SICH WIEDER EINEN RAUSGEPICKT - WAHRSCHEINLICH FÜR DIE QUOTE

mann wach auf - die Verbrecher laufen frei herum

und komm mir nicht mit deinem DDR gequatsche

Hängt Ihn höher
Berieselung
 Die wenigsten Sendungen werden gezielt aus einer Programmzeitschrift ausgewählt: ,,Wenn ich vom G`schäft heimkomm, dann will ich eigentlich nichts mehr so, wo ich auch unheimlich viel nachdenken muss". Die Berieselung steht deutlich im Vordergrund: ,,Manchmal kuckst' [...] rein, obwohl du denkst, du solltest den Scheiß ausschalten, ne? Ha. Und kuckst trotzdem weiter".
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Wilddieb Stuelpner

Freie Presse, vom 15. November 2006

SPD-Generalsekretär hofft auf nächste Instanz - Weigel: "Bin mit mir im Reinen" - Landesministerin hält Urteil für "unangemessen"

Von Hubert Kemper

Dresden/Zwickau. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Weigel setzt nach seiner Verurteilung zu 14.900 Euro Geldstrafe wegen Betruges auf eine Korrektur in der nächsten Instanz. "Ich habe mir persönlich keinen Vorwurf zu machen und bin mit mir im Reinen", sagte der Zwickauer der "Freien Presse".

Weigel war am Vortag von seiner beruflichen Vergangenheit als Geschäftsführer der Johanniter-Unfallhilfe Westsachsen eingeholt worden. Zum Verhängnis wurde ihm das Abzeichnen eines Förderantrages auf Lohnkostenzuschuss für eine befristet eingestellte Mitarbeiterin durch das Arbeitsamt. Förderfähig wäre aber nur ein unbefristeter Vertrag gewesen. Den Schaden von rund 10.000 Euro hatten die Johanniter bereits zurückgezahlt.

Als "vollkommen unangemessen" empfindet Sachsens Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) das Weigel-Urteil. Ohne den konkreten Fall vergleichen zu wollen, kenne sie aus eigener Erfahrung die "schwierige Gratwanderung", Arbeit suchenden Menschen Beschäftigung geben zu wollen und sich wortgetreu an Fördervorgaben zu halten. So lange das Urteil nicht rechtskräftig sei, gelte für Weigel die Unschuldsvermutung, sagte Stange. Er genieße ihr volles Vertrauen.

Nur einsilbig kommentierte SPD-Landeschef Thomas Jurk das Urteil und die Konsequenzen, die sich aus Weigels gerade übernommene Funktion als Generalsekretär der sächsischen Sozialdemokraten ergeben. Die Partei sei über das laufende Verfahren informiert gewesen, Weigel habe aber mit einem besseren Ausgang gerechnet, meinte Jurk. Das Zwickauer Amtsgericht war mit dem Strafmaß weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen. "Es ist selbstverständlich, dass Weigel den Rechtsweg ausschöpft", meinte Jurk.

Sein Amt als Generalsekretär des SPD-Landesverbandes will Weigel vorläufig ruhen lassen. Beim Parteitag in Oschatz war er am vergangenen Samstag im Anschluss an einen heftigen Redebeitrag gegen die beantragte Frauenquote mit lediglich 53 Prozent der Delegiertenstimmen gewählt worden. "Ich halte etwas von politischer Hygiene", begründete Weigel gestern seinen Schritt, bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht als Generalsekretär in Erscheinung treten zu wollen.

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