Nachzahlung beim Amt geltend machen?

Begonnen von TheDoc, 09:40:59 Di. 27.März 2007

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TheDoc

Hallo, hab da mal ne Frage...

die Geschichte....
Da meine tolle Sachbearbeiterin letztes Jahr zu der Erkenntniss gekommen ist mir die Bezüge (ALG II) zu streichen weil meine Frau zuviel verdient standen wir auf einmal ohne Hilfe vom Amt da...

die Fakten....
Auf dem Bewilligungsbescheid stand und steht das mir Summe x bezahlt wird... wird aber nicht da es auf der ersten Seite heißt ich hätte keinen Anspruch auf Leistungen... ja wie jetzt? 1 + 1 = 3 und sie sind raus??

Lösung...
Nach dem 3. Neuantrag und dem daraus resultierenden "negativen" Bewilligungsbescheid (auch da stand wieder ganz am Schluß; auszahlbarer Betrag X) kam dann ein Brief von der Rechtsabteilung :P

Naja halb so wild, hab dem netten Herrn wie er von mir gewünscht hat eine Begründung geschickt wieso zu jedem Bewilligungsbescheid des letzten Jahres einen Wiederspruch geschickt habe.... war ein wenig überzogen formuliert aber zeigte Wirkung....

Ende vom Lied (Leid) ....

Geld für ein Jahr rückwirkend bekommen...



So nach der Vorgeschichte nun die Frage...

Wir haben letztes jahr (in dem Zeitraum für den ich jetzt das Geld nachgezahlt bekommen hab) eine fette Nachzahlung vom Vermieter für 2005 bekommen.... Kann ich die jetzt auch vom Amt rückwirkend einfordern?

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