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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Ämter- & GEZ-Blues => Thema gestartet von: next am 14:29:32 So. 29.März 2020

Titel: Essensgeld bei beruflicher Reha anrechnungsfrei?
Beitrag von: next am 14:29:32 So. 29.März 2020
Hallo,

über Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.

Wie schätzt ihr den Fall ein, wenn man an einer ganztägigen stationären Reha teilnimmt, wo aufgrund der aktuellen Situation
kein Mittagessen mehr angeboten wird und stattdessen pro Tag 5€ berechnet wird, was in Gesamtsumme am Ende des Monats überwiesen wird?

Ist dies anrechnungsfrei, oder nicht?

Habe im Internet gelesen, dass z.B. Spesen prinzipiell anrechnungsfrei sind, soweit man nachweisen kann, ob man das Geld auch sinngemäß verbraucht hat. Falls man dies nicht nachweisen kann, ist ein Betrag von 6€ pro Tag anrechnungsfrei.

Ist eine solche Regelung bei einer beruflichen Reha auch anwendbar?
Hat jemand in einer solchen Sache schon Erfahrung gemacht?

Vielen Dank und liebe Grüße
Titel: Re: Essensgeld bei beruflicher Reha anrechnungsfrei?
Beitrag von: Onkel Tom am 10:54:58 Mo. 30.März 2020
Moin.

Es kommt darauf an, wer die Reha finanziert und von wem der Lebensunterhalt des Rehabilitannten finanziert wird.
Angerechnet wird dann, wenn Leistungen nach dem SGB 2 erbracht werden.
Solange die RV das ganze finanziert, ist mit einem Anrechnungsfreien Betrag a la Mehraufwand zu rechnen.

Läuft die Reha über AVGS, werden nur Schulungsmaterial und Fahrkosten übernommen.. Habe ich 2 Jahre durch,
durfte in der Kantiene nicht futtern und zusehen, wie ich mit dem H4-Satz klar komme..

Deine Fragestellung ist zu allgemein.. Es hängt davon ab, von wem und wie viel gefördert wird.
Titel: Re: Essensgeld bei beruflicher Reha anrechnungsfrei?
Beitrag von: next am 17:22:13 Mo. 30.März 2020
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Also die medizinische Reha (nach ca. 6 Monaten Umwandlung in berufliche Reha) wird von der Rentenversicherung finanziert. Fahrgeld auch von der Rentenversicherung.

Der Lebensunterhalt wird aufstockend über Alg2 finanziert (Partnerin arbeitet).

LG
Titel: Re: Essensgeld bei beruflicher Reha anrechnungsfrei?
Beitrag von: Onkel Tom am 09:42:06 Di. 31.März 2020
Werden die Lunchpausen direkt von der RV finanziert, ohne das Gelder dazu auf dein Konto
fließen, ist alles gut. Das Futtergeld zu sparen macht also wenig Sinn, da es durch den Anspruch
von ergänzenden Unterhalt angerechnet werden kann.. (Oder Bargeld lacht..)

Die Anrechnung von Anteil für Lebensmittel werden nur bei Krankenhausaufenthalten nicht
angerechnet, da die ersten 28 Tage mit 10 Euro Selbstbeteiligung pro Tag in Rechnung gestellt
werden.

Ich würde mir in der Reha ne Wanne anfuttern und so lernt es sich besser.. Sei froh, das die Reha
nicht mittels AVGS bewilligt wurde.. Das ist die Hölle, da der zusätzliche (Hirn)Nahrungsbedarf mit
H4 nicht zu decken ist.. Musste 2 wichtige Lehrgänge wegen Konzentrationsstörungen sausen
lassen.. War echt diskrimminierend. Hat Aufruhr gegeben, jedoch Verträge zwischen BA und BFW
nicht zur Auflösung gebracht.
Um "sozial bei Mittagstisch" dabei sin zu können, hätte ich pro Tag mindestens 4,20 Eur (Angebot
im 10ner Essensmarkenblock) bezahlen müssen. Eine einzelne kostete 6 Euro. (im Jahre 2010)
Titel: Re: Essensgeld bei beruflicher Reha anrechnungsfrei?
Beitrag von: next am 20:02:39 So. 05.April 2020
Damals bei meiner Umschulung gab es bei den Leuten, welche über Hartz finanziert wurden auch Ärger.
Hab mir bisher die Wampe angefüttert, aber wegen Corona wird es hier bald wahrscheinlich keinen Mittag mehr geben und
das Geld wohl ausgezahlt.

Über Freibetrag kann dies wohl nicht laufen, weil es kein Einkommen ist (?).
Ist schon ärgerlich, weil ich ja schon Mehrkosten habe, wenn ich mir keine Butterbrote mitnehme ...

Und auf den Ärger im Nachhinein, Rückzahlung, Klage von denen usw. habe ich auch keine Lust.
Vielleicht verzichte ich einfach drauf und Spende es dort der Allgemeinheit.
Titel: Re: Essensgeld bei beruflicher Reha anrechnungsfrei?
Beitrag von: Onkel Tom am 08:58:26 Mo. 06.April 2020
Ganz darauf verzichten, würde ich nicht.. Wird die Kantiene geschlossen und Futterknete ausbezahlt,
würde ich Kassenbons sammeln, damit der Mehrbedarf ersichtlich wird..

SBs sehen erst mal die Beträge und kommen schnell auf dem Trip "alles unser" ohne darüber nach
zu denken, das vom Regelsatz Mittagstisch nicht zu finanzieren ist. Ich gehe mal davon aus, das du
"Pendler" bist ?.. Ob dazu das JC einen Freibetrag lassen würde, ist mir unbekannt.

Schließlich könnte SB die Futterknete über den Bezug der Aufstockung angerechnen.

Ich musste mir damals Stullen etc. selbst mitnehmen.. Dies war für mich die einzige Chance, die
Umschulung nicht abbrechen zu müssen.. Gott sei Dank, das ich das in einem Laden kaufen konnte,
die Aufschnitt 2.ter Wahl verkauften.. Zum Normalkurs hätte es nicht geklappt..

War sehr grenzwertig und wenn ich das vor Beginn der Umschulung gewusst hätte, hätte ich die
Umschulung nicht gemacht.. War nach 2 Jahren echt fertig..