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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Thema gestartet von: Berenike am 14:29:51 Mi. 19.Mai 2010

Titel: EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Berenike am 14:29:51 Mi. 19.Mai 2010


...Leider ein unerschöpflicher Quell.

Erneut kauen wir heute Abend, dieses Mal mit einer sehr versierten Person, dieses leidige Dauerthema durch.

Immer noch tappen so ziemlich alle SGB II - Neulinge auf das dünne Eis der Eingliederungsvereinbarung und ahnen nicht, wess' Gewässer sich darunter verbirgt.

Heute Abend, im Arbeitsgalopp, die EGV, der VA, der Widerspruch und die evtl. Klage.

Von 19.00h bis 20.00h auf Livestream www.rdl.de (http://www.rdl.de)

Wiederholung: morgen von 11.00h bis 12.00h


Zuhören !

Berenike
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Berenike am 15:56:49 Fr. 21.Mai 2010


http://www.youtube.com/profile?gl=DE&user=Arbeitsweltradio (http://www.youtube.com/profile?gl=DE&user=Arbeitsweltradio)
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 12:45:00 Sa. 22.Mai 2010
Hab mir das auf youtoube angehört.

Gehofft hatte ich beim Hören der einzelnen Teile dann, es kämen mal konktrete und fundierte Aussagen. Leider blieb es recht allgemein und schwammig. Von den wichtigen Urteilen zu Eingliederungsvereinbarung konnte Moby nur eines nennen und das auch nicht konkret. Und ihr Hinweis, Sie würde eine EGV dann unterschreiben wenn das, was drin steht, etwas sei, was Sie ohnehin machen würde, ließ mich dann genau hin hören, was da noch alles kommt. Denn da ging bei mir eine "Warnlampe" an.

Grundlegende Überlegungen machte man sich ja auch beim Behrsing-Forum zur EGV nicht. Mein entsetzte Kritik  an der
"Muster-EGV 2009 in Beitrag #62 und #69 (http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/35494-neue-muster-egv-2009-a-2.html)  führte kurz darauf dann dazu, dass ich nicht mehr schreiben durfte.

Die Empfehlung zu einem Rechtsanwalt zu gehen war auch nicht gerade hilfreich, weil es da ja auch viel Inkompetenz in Sachen Alg II (viele machen Rentenrecht, usw) gibt und das Finden eines tauglichen Anwalts ein "Glücksspiel" sei, wie dann von Moby zu hören war.  

Schon richtig, das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Deshalb muss man sich ja die notwendige Sachkunde selbst aneignen und dem Rechtsbeistand (Anwalt) dann entsprechend "impfen".  Und dann klappt es auch beim Gericht.

Der Beratungsschein dürfe vom Amtsgericht nicht verweigert werden. Auch da gäbe es ein Urteil des BVerfG. Welches Urteil gemeint ist und was es konkret besagt - das war nicht zu hören.

Auch zum Thema Widerspruch und Klage blieb es unkonkret.  Und die Foren sind voll mit Beiträgen von Erwerbslosen, die sich mit immer neuen Eingliederungsvereinbarungen, Verwaltungsakten und Sanktionen rumschlagen müssen.

Leider blieb Moby schwammig und allgemein. Es fehlt - so mein Eindruck - an der Sachkunde. Schade.

Mich erinnerte das sehr an "Mobydick" und "Rotkäppchen".  

Schwadronieren kann ja unterhaltsam sein. In der relativ knappen Zeit wäre mehr "Butter bei die Fische" gut gewesen.

Dennoch finde ich das Erwerbslosenradio in Radio Dreyeckland recht gut und höre es gerne.

Dora
.









Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Berenike am 14:23:32 Di. 25.Mai 2010



Hallo @Dora,

Vielen Dank für die Post hier !

Zitat:

"„Gehofft hatte ich beim Hören der einzelnen Teile dann, es kämen mal konktrete und fundierte Aussagen. Leider blieb es recht allgemein und schwammig. Von den wichtigen Urteilen zu Eingliederungsvereinbarung konnte Moby nur eines nennen und das auch nicht konkret."“

Die Sendung mache ich nun seit 2,5 Jahren.

Als ich das Erste Mal einen Anwalt im Studio hatte (der sich sogar noch selber !!! Eingeladen hat) - dachte ich : HEUTE SPRENGT BERENIKES SENDUNG ALLES !!

- Ja, beinahe hätte, diese ca. 7. oder 8. Sendung, meinen Mut gesprengt.

Wenn Du eine Live-Sendung machst ist es immer spannend, wie diese verläuft! - Vor allem für den Moderator !!!

Wenn sich ein Telefongast vorsichtig ausdrückt, hat es in der Regel (meine Erfahrung) vor allem damit zu tun, dass er weiß, wovon er spricht und dafür schon oft, in der Öffentlichkeit, kritisiert wurde.

Jeder, ob Moderator oder Gast, hat (mehr als) kritische „Beobachter“ / - soll man es deshalb bleiben lassen, zum einen, Leuten, die eine Ahnung von was haben und zum anderen Leuten, die die technischen Möglichkeiten haben, zu verbieten gemeinsam daraus eine Information für ein möglicherweise aufmerksames Publikum zu machen ?

Zitat:

"„Denn da ging bei mir eine „Warnlampe“ an".“      (?????)

Ich würde vorschlagen: Du machst das demnächst besser !! Du bist eingeladen !

Zitat:

Leider blieb Moby schwammig und allgemein. Es fehlt - so mein Eindruck - an der Sachkunde. Schade.

-Wie geschrieben: Du bist eingeladen, Du kannst mir 'ne PN, hier schreiben, am 3. Mittwoch im Juni gebe ich Dir 30 Sprechminuten, ich brauch von Dir einen Klarnamen, eine Festnetz-Rufnummer und die Zusage.

Ich freue mich über jeden Mitmachenden !!!!!


Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: bodenlos am 21:13:04 Di. 25.Mai 2010
Meiner Meinung nach sind kurze sendungen auch nicht geeignet,
detailliert in die Sache zu gehen.

Das Beste was wohl noch rüberkommen kann ist: informier dich gut,
wehr dich, such dir Leute  mit Ahnung: mehr kann ein Kurzbeitrag eigentlich
nicht leisten.

Geht mann irgendow ins Detail, können sich viele Leute nicht damit identifiezieren oder
den Ausführungen nicht mehr folgen. Das bringt dann auch nichts.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 11:44:50 Mi. 26.Mai 2010
Hallo @Berenike,

zunächst vielen Dank für die Einladung. Werde mich noch bei dir melden.

Du schreibst:
Zitat von: Berenike am 14:23:32 Di. 25.Mai 2010

Wenn Du eine Live-Sendung machst ist es immer spannend, wie diese verläuft! - Vor allem für den Moderator !!!
Ja - das hab ich wohl nicht gebührend berücksichtigt.  Meine Vorstellung war, dass die Fragen dem Interviewpartner vorher bekannt sind und er so die Möglichkeit hat, seine Antworten dazu zumindest in Stichpunkten auf ein Blatt unter die Fragen zu schreiben.

Zu meiner Anmerkung:
,,Denn da ging bei mir eine ,,Warnlampe" an."

Moby sagte ja, dass sie eine EGV dann unterschreiben würde, wenn das drin steht, was Sie eh machen würde.
Moby würde sich dann aber für diese Pflichten / Handlungen per EGV nach den sehr heftigen Bestimmungen des § 31 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html) sanktionierbar machen und das auch noch freiwillig!
Und ob ein Sanktionsgrund besteht, darüber entscheidet dann zunächst nicht der/die Betroffene, sondern die ArGe.

Zu meiner grundlegenden Kritik und zum besseren Verständnis für die Bemerkung mit der "Warnlampe" hatte ich ja hier in meiner "Antwort #2" im nachfolgenden Absatz auf meine Beiträge im Erwerblosenforum von M. Behrsing hingewiesen und einen Link gesetzt. Dort findest du etliche Beiträge zum Thema EGV von mir auch im Unterforum Eingliederungsvereinbarung.  Zum Thema durfte ich aber nur bis Ende Juni 2009 schreiben und wurde dann unter "Mod-Aufsicht" gestellt, sprich gesperrt, "rausgeworfen"....

Bis dahin und weiter viel Kraft für und Spaß an deiner Arbeit!

Dora
.




Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: bodenlos am 12:33:20 Mi. 26.Mai 2010
Zitat von: Dora am 11:44:50 Mi. 26.Mai 2010
...
Moby sagte ja, dass sie eine EGV dann unterschreiben würde, wenn das drin steht, was Sie eh machen würde.
Moby würde sich dann aber für diese Pflichten / Handlungen per EGV nach den sehr heftigen Bestimmungen des § 31 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html) sanktionierbar machen und das auch noch freiwillig!
Und ob ein Sanktionsgrund besteht, darüber entscheidet dann zunächst nicht der/die Betroffene, sondern die ArGe.

...

Der Großteil der von Moby beratende Leute ist - soweit ich das beurteilen kann-   recht gut gefahren.

Man braucht sich doch nicht die EGV zu fokussieren: soweit ich das verstanden habe, gibt es genug Gesetze im
SG II die Sanktiioierunsgbetatbestädne  "versursachen" und regeln.

Zu verbreiten, das mit prinzipieller Totalverweigerung bei der EGV die beste Strategie für die Masse gefahren wird,
finde ich ziemlich "gewagt"und eher nicht hilfereich, um es mal vorsichtig zu sagen.

Deine Sperre im ELO-Forum halte ich aber nicht für angemessen, sofern der o.a. verlinkte thread dafür
ausschlaggebend für M.B. war.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 17:33:03 Mi. 26.Mai 2010
Zitat von: bodenlos am 12:33:20 Mi. 26.Mai 2010

Der Großteil der von Moby beratende Leute ist - soweit ich das beurteilen kann-   recht gut gefahren.
Weder sehe ich mich in Konkuurenz noch sonst einem Wettbewerb mit Mobydick.

Was mir auffällt ist ihre umfassende Präsenz im Netz zum Thema EGV und ihre oft stereotype Wiederholungen in Absätzen.
Und ich gebe gerne zu: In solchen Fällen bin ich argwöhnisch und schau genau hin.

Zitat von: bodenlos am 12:33:20 Mi. 26.Mai 2010
Man braucht sich doch nicht die EGV zu fokussieren: soweit ich das verstanden habe, gibt es genug Gesetze im
SG II die Sanktiioierunsgbetatbestädne  "versursachen" und regeln.
Du verkennst die zentrale Rolle der EGV. Eine solche EGV soll alle 6 Monate für 6 Monate abgeschlossen werden (EGV wäre also Dauerzustand !) und enthält (warum wohl??) im zustimmungspflichtigen Teil die sogenannte Rechtsfolgenbelehrung.

Die EGV ist das zentrale Steuerungselement im Unrechtsgesetz "Hartz IV". Und dieses Unrechtsgesetz machte aus Leistungsberechtigten (SGB XII) (erwerbsfähige) Hilfebedürftige!!

Der Bürger wird durch das Unrechtsgesetz "Hartz IV" vom Subjekt zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.
Vielleicht ist nicht jedem diese rechtlich und qualitativ enorme Veränderung durch "Hartz IV" bewusst.

Und exemplarisch für diesen Ungeist des Unrechtsgesetzes steht nun mal die Regelung dieses zentralen Steuerungselements Eingliederungsvereinbarung.  
Und den verfassungsrechtlich nicht haltbaren Bestimmungen des SGB II soll durch die Zustimmung zu der vermeintlichen "Rechtsfolgenbelehrung" im zustimmungspflichtigen Teil der EGV  eben auch (im Dauerzustand) zugestimmt werden.

Das thematisiere ich und halte es für meine Pflicht darauf aufmerksam zu machen.

Zitat von: bodenlos am 12:33:20 Mi. 26.Mai 2010
Zu verbreiten, das mit prinzipieller Totalverweigerung bei der EGV die beste Strategie für die Masse gefahren wird,
finde ich ziemlich "gewagt"und eher nicht hilfereich, um es mal vorsichtig zu sagen.
Was für ihn selbst die beste Strategie ist oder er konkret in seinem aktuellen Fall tun will, kann nur jeder selbst entscheiden. Wir können nur informieren, Tipps geben, aufklären.

Der Unterschied zu Mobydick, Rotkäppchen oder dem Elo-Forum von Martin Behrsing und dem Redaktionsmitglied dort zu mir ist der, dass ich die verfassungsorientierte Betrachtung als Grundlage habe. Diese Grundlage haben wir uns von Anfang an (also schon vor 2005) in unserem Arbeitskreis erarbeitet anhand von Fachliteratur und Fachaufsätzen etc. Es geht in Sachen Hartz IV und EGV durchaus um das "Eingemachte", nämlich um Grund- und Menschenrechte aus der Verfassung, das Rechtsstaatsprinzip (insbesondere also z. B.  auch Art. 20, Art. 28 oder z. B. auch Art. 34 GG) und das Sozialstaatsprinzip.  

ZitatDeine Sperre im ELO-Forum halte ich aber nicht für angemessen, sofern der o.a. verlinkte thread dafür
ausschlaggebend für M.B. war.
Eine Antwort  auf den Beitrag #70 von dem Redaktionsmitglied des Behrsingforums (http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/35494-neue-muster-egv-2009-a-2.html) konnte ich nicht mehr schreiben. Ich war schon gesperrt und für die anderen User auch per PN nicht mehr erreichbar.

Was da in roter Schrift ins Zitat hinein von dem Redaktionsmitglied geantwortet wird (Bestimmungen des SGB II sind AGB der ArGe) habe ich auch schon von ArGe-Geschäftsfürern zu hören bekommen. Das ist natürlich falsch, denn niemand der Leistungen bezieht oder beantragt ist in der Lage gewesen, den Änderungen des SGB II zuzustimmen oder sie abzulehnen. Bundesgesetze beschließen der Bundestag und Bundesrat.

Dora
.



Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: bodenlos am 15:34:38 Do. 27.Mai 2010
Hallo Dora,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort, ich verstehe deinen Ansatz jetzt besser.
Hatte ihn ja auch vorher nicht abgelehnt oder so.

Zu den stereotypen Antworten: das hängt aber auch stark mit den oft
- verständlicherweise - gleichen Fragen zusammen.

Viele werden überforderd sein, mit deiner Argumentation im Amt aufzuwarten, ich
denke, dass siehst du auch so . Es ist ein Dilemma, das- erst mal, aktuell - kaum aufzulösen
ist.

So stimme ich dir zu, das jede/r schauen muss, wie er am besten vorgeht. Das lässt sich nicht pauschal
beantworten, auch wenn es ein paar Grundprinzipien gibt, die JEDE/R befolgen sollte: nicht einfach
kuschen und alles hinnehmen.

Die erduldende Opferrolle einnehmen ist wahrlich der ganz falsche Weg....



Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Berenike am 16:18:37 Do. 27.Mai 2010


Hallo @Dora,

Danke für Deine Post.   

@Dora, als ich mit der Sendung anfing, wollten „alle“, im Vorfeld, wissen wie meine Fragen heißen...

- Und heraus kam: ein fürchterliches „Gelese“ - „Abgelese“. Gestammel.

Wenn ich heute jemanden in meiner Sendung habe, erfährt er/sie - *oder ich, , am Telefon  worüber wir sprechen werden und wir reden ein paar mal darüber, - wenn wir uns dann einig sind, kommt alles Live !

Und mit der Methode mache ich nach wie vor: die besten Erfahrungen !

*Bei mir kann sich jeder selber melden und sagen: „ich möchte mal was sagen“ !

Was M. Dick angeht: wir sind alle sehr zufrieden ! - Also auch hier, die regionalen Zuhörer. - Regional, -also unvoreingenommene Zuhörer, haben nur positive Reaktionen gezeigt.

Ich selber schließe mich @bodenlos, in seinem Posting, vollumfänglich an.

-- Was zur Zeit im Elo-Forum abgeht....ist mir , mehr als unverständlich !!

Ich weiß auch nicht, was ich gerade, davon halten soll.


Dein „Rausschmiß“, dazumal, ist mir auch völlig unverständlich !

Ich habe M.B. auch schon mitgeteilt, dass ich das „Verhalten“ nicht verstehe.

Schöne Grüße

Berenike




Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Fantomas am 20:23:51 Do. 27.Mai 2010
Zitat von: DoraDie EGV ist das zentrale Steuerungselement im Unrechtsgesetz "Hartz IV". Und dieses Unrechtsgesetz machte aus Leistungsberechtigten (SGB XII) (erwerbsfähige) Hilfebedürftige!!
Eine sehr treffende und kompakte Aussage, der ich nur zustimmen kann. Das System EinV ist ein ganz perfides. Unter dem Deckmantel der Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt wird dem eHb vorgegaukelt, daß sich eine ARGE ernsthaft darum sorgt wie man einem eHb helfen kann. Eine EinV soll also den Charakter eines individuellen Integrationsplans haben, der natürlich vom eHb unterschrieben werden muß. Das fatale an dieser ganzen Sache ist, daß viele auf diese wohlwollende Pseudokümmerer-Masche rein fallen. Man kann es den Menschen sogar nicht verübeln! Stellt das SGB-II ein hoch komplexes juristisches Regelwerk dar, daß anfangs nur schwer oder gar nicht zu durchblicken ist.

Gepaart mit dem alten Irrglauben, daß ein Staatsbürger in einem Amt nicht betrogen wird macht die Sache natürlich komplett. Da reicht schon eine Sanktionsandrohung eine ARGE-MA und der eHb unterschreibt, dank seiner Existenzangst, alles um bloß Ruhe zu haben. EinV sind das elementare Kontrollelement einer ARGE. Die Achillesferse sozusagen. Denn darauf baut alles weitere auf. Gibt man die Zustimmung zu einer EinV so legitimiert man all den folgenden Quatsch. Auch die Rechtsfolgen und die damit verbundenen Sanktionen. Wer sich ein wenig auskennt weiß, daß eine EinV Rechte und Pflichten regelt, welche bereits geltendes Rechts sind.

Eine EinV besteht aus 3 Blöcken. A = Pflichten des eHb. Diese sind bereits im SGB-II geregelt. Beispiel: § 2 SGB-II. B = Pflichten des Trägers. Diese sind ebenfalls Bestandteil des geltenden Rechts, können schriftlich (ohne EinV) beantragt werden und haben daher auch nichts in einer EinV zu suchen. Dann wäre da noch C. Hierbei handelt es sich um die Rechtsfolgebelehrungen. Auch diese Sind bereits gesetzlich geregelt. Seien es nun die Mitwirkungspflichten, die Erreichbarkeitsanordnung... Das Ding ist total überflüssig! Zu diesem Thema habe ich mich bereits vor einiger Zeit geäußert und habe versucht der EinV und der VA EinV ein wenig den Schrecken zu nehmen.

Zum Beitrag (http://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=ba72ada724b7a505a8c8fab28ca3c215&action=post;topic=21538.0;num_replies=9)

Im Internet schwirrt ein YT-Video herum, daß die wichtigsten Sachen auf den Punkt bringt. Natürlich ersetzt das kein Eigenstudium oder einen Anwalt. Es bietet aber eine grobe Richtschnur.

Zum Video (http://www.youtube.com/watch?gl=DE&hl=de&v=O1sc07uRunA)

Mir ist es ebenfalls unverständlich, warum es Menschen gibt die solche Sachen beschönigend in einem Forum darstellen. Weitaus ominöser wird es jedoch, wenn ein Forenbetreiber dies duldet. Sei es die EinV oder die Tätigkeiten von Schreibtischtätern. Sowas zeugt nicht gerade von einem ernsthaften Kampfeswillen gegen das Hartz-Regime. Noch viel weniger zeugt es von einer unabhängigen Sichtweise. Es ist kein Geheimnis, daß solche Hilfeforen gezielt unterwandert werden um den Widerstand von innen heraus zu brechen oder zu zermürben. Sei es durch gezielte Falschinformationen oder durch das torpedieren von Hilfe, indem helfend Personen angegriffen und diffamiert werden. Dazu gibt es auch einen Artikel.

Zum Artikel (http://joblessingermany.blogspot.com/2010/02/alg-ii-hilfeforen-werden-systematisch.html)

Es gibt m.M.n. nur noch ganz wenige Foren, wo echte Hilfe und echter Widerstand praktiziert wird. Dazu benötigt man auch eine entsprechende Redaktion, die sabotierendes Treibend im Keim erstickt und nicht gedeihen läßt. Das CD ist eines der wenigen positiven Beispiele.

Fazit:
EinV gehören nicht unterschrieben sondern direkt in den Mülleimer! Es ist zwingend erforderlich, daß jeder eHb sich nicht nur mit seinen Pflichten beschäftigt, sondern auch mit seinen Rechten. Erst mit diesem Fundus an Wissen erwächst der Mut und die Sicherheit, die man braucht, um sich das ARGE-Gesindel mittels juristischem Klageweg zu erziehen!
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 00:18:33 Fr. 28.Mai 2010
Zunächst einmal:
Ganz vielen Dank für eure Antworten!

Ich geh es mal der Reihe nach an:
@bodenlos:
Es freut mich, dass du meinen Ansatz jetzt besser verstehst.

Richtig ist auch, dass viele überfordert sein werden in ihrer ArGe entsprechend vorzutragen. Das seh ich in der Tat genau so. Und hätte ich mich zusammen mit etlichen KollegenInnen im Verein nicht schon im Vorfeld gründlich mit dem Thema beschäftigt und ihren Beistand gehabt, mir wäre es nicht möglich gewesen so wirkungsvoll vorzutragen, wie ich es dann zunächst in unserer ArGe getan habe.  Und wir alle haben von unserer gemeinsamen Arbeit profitiert.

Der schwierigste aber erste und wichtigste Schritt
in unserer entsolidariserten Gesellschaft ist wohl der, sich sein Umfeld so zu organisieren, dass man nicht alleine diesem Ungetüm Hartz IV und den Mitarbeitern in den ArGe'n oder Ämtern gegenübersteht. Unser Verein hat sich z. B. aus einer Gruppe von vorwiegend alleinerziehenden Frauen gegründet, die sich als Initiative gegenseitig unterstützten, Beistand leisteten und an die Öffentlichkeit gingen.  

Auch gingen viele Recherchen und das Lesen von Leitfäden, Fachbüchern und Fachbeiträgen, die dann überwiegend auch im Internet zu finden waren, voraus und der Austausch darüber in etlichen Arbeitstreffen. Es ist nichts davon auf meinem eigenen Mist gewachsen!

Und sehr dankbar bin ich all jenen, die als aufrechte Demokraten und hoch qualifizierte Fachleute konsequent über sehr viele Jahre, ja Jahrzehnte schon unbestechlich und konsequent zu unsererem Rechts- und Sozialstaatsprinzip und den in der Verfassung verankerten Grundrechten stehen und deshalb auch zu den "Schwachen", den Benachteiligten unserer Gesellschaft.

Das ist leider längst keine Selbstverständlichkeit mehr! Diese Menschen haben meinen ehrlichen Respekt und Dank auch deshalb, weil sie sich auch nicht zu fein waren uns auch mal persönlich und direkt mit Rat und Tat zu helfen. Das hat uns und mir viel Zuversicht und Kraft gegeben.

Sicher hilft das im konkreten Einzelfall erst mal nicht jedem. Aber mit dem notwendigen Grundwissen und Beharrlichkeit gegenüber einem Mitarbeiter der ArGe und Beistand von (einem) Gleichgesinnten oder Freunden ist es auch in kurzer Zeit möglich sich mit nachhaltigem Erfolg zu wehren.
Wichtig ist eine gute Vorbereitung auf einen Termin um die Regie bei diesem zu behalten und seinem Ziel Schritt für Schritt näher zu kommen. Das versuche ich weiterzugeben. Und in einigen Einzelfällen gelang es sogar über Internet und Telefon.

Und weil die Nacht nicht zu kurz werden soll, verabschiede ich mich erst einmal...

LG
Dora
.





Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 13:43:42 Fr. 28.Mai 2010
Hallo Berenike,

das verunsichert mich jetzt etwas:

Zitat von: Berenike am 16:18:37 Do. 27.Mai 2010
Hallo @Dora,

Danke für Deine Post. 
....
Post habe ich dir nicht geschickt - allerdings gestern spät abends eine PN. Weil ich es so verstanden hatte, du hättest Post von mir (ausserhalb des Forums hier) bekommen. Vermutlich meinst du aber meine Antwort hier in der von dir eröffneten Beitragskette, oder?

Ja - frei über ein Thema zu reden finde ich schon richtig. Gut gefunden hätte ich halt den Hinweis, wer die Aktenzeichen zu den im Gespräch genannten Urteilen notieren will, nimmt am Ende der Sendung Stift und Papier (die ja vom Hörer dann während der Sendung bereit gelegt werden können) und kann die dann mitschreiben.

Was M. Dick angeht:
Wenn alle sehr zufrieden sind soll mir das recht sein.
Wie bereits geschrieben: Unser Ansatz ist ein anderer.
Natürlich sind unsere Mitglieder und all jene, die unseren Beistand in Anspruch nehmen, sehr zufrieden, den ganzen EGV-Streß nicht oder nicht mehr zu haben.

Probleme bestehen ja nicht nur mit den EGV, sondern manche haben auch Probleme oder Schulden, weil sie auch in anderen Fällen leichtfertig etwas unterschrieben haben. Auch da unterstützen wir. Und da ist es gut den Rücken frei zu haben und sich nicht noch mit EGV oder EGV als VA rumschlagen zu müssen.

Was das Behrsing-Forum angeht:
Da ist ja nicht alles schlecht. Es ist gut, dass sich Erwerbslose einmischen in die öffentliche Diskussion.
Was das Fachliche angeht kommt das meiste wohl vom Tacheles und aus Köln. Stört mich aber nicht, denn Zusammenarbeit ist ja grundsätzlich gut.
Was ich nicht nachvollziehen kann, habe ich ja deutlich gemacht und es freut mich, dass ich hier bei euch auf Verständnis treffe. 
Danke also dafür!

Selbst lese ich noch ab und zu aber mein Interesse hat sehr nachgelassen, eben weil ich mich ja nicht mehr zu Wort melden kann.

Ein schönes Wochenende wünscht

Dora
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: ThePoor am 19:16:13 Fr. 28.Mai 2010
Pauschal EGV zu nicht zu unterschreiben zu raten halte ich mit Verlaub für nicht sinnvoll in vielen Fällen.
Man sollte differenzieren.
Bei den normalen Repressions oder sinnlos EGV ist es sicher richtig auf einer VA zu bestehen. .
aber zb.
wenn man ne SAP Schulung oder ähnliches will, bzw angeboten bekomme, werde ich die sicher ohne EGV nicht bekommen.
#also wie immer
die Medaille hat 2 seiten.

pauschal könnte man evtl sagen, wenn die nur fordern und nicht fördern, und/oder man ist mit der EGV nicht einverstanden,
dann soll das Amt die EGV per VA - Verwaltungsanweisung- erlassen, dann ist wenigstens das Recht des Hilfeempfängers einigermaßen gesichert, bzw. die VA gerichtlich überprüfbar.
Es ist ja eh Unsinn eine EGV , einen Vertrag zu unterschreiben, mit dem man nicht einverstanden ist.
Wer unterschreibt einen Mietvetrag für eine Wohnung in der er nicht wohnen will.

Die Arbeitsanweisungen der BA schließen jede Sanktion aus wenn ein ALG2 Empfönger sich weigert ein EGV zu unterschreiben.
vermutlich zähneknirschend, denn sie haben kapiert das sie jeden Prozess deshalb verlieren.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 21:21:25 Fr. 28.Mai 2010
Eigentlich wollte ich erst noch Fantomas antworten,
aber
was @ThePoor da schreibt ist Unsinn, der immer wieder in Foren zu lesen ist. Auch von Rotkäppchen und zumindest vor einiger Zet noch - auch von Mobydick.

Die Unterscheidung in "sinnlose EGV" oder "sanfte EGV" oder EGV,  die angeblich "ein Geschenk" ("Bildungsmaßnajme" etc) enthalten ist schlichtweg Unsinn und zeigt mir eines:

Die Zielrichtung der Agenda 2010 und von Hartz IV und das ganze SGB II wurden auch 5 Jahre seit in Kraft treten der vorläufig letzten Stufe von diesen Leuten noch immer nicht verstanden.

Entschuldige bitte, @ThePoor, wenn ich das jetzt so direkt und offen auch anlässlich deiner obigen Antwort hervorhebe.

Nach dem sich nun abzeichnet, dass  insbesondere der § 31 SGB II eine quasi in Gesetz gegossene Nötigung und Erpressung darstellt   (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html) und immer mehr Leute sich dem widersetzen versucht man nun die Erwerbslosen mit "differenzierter Betrachtung" sanft zur Unterschrift unter eine EGV zu bewegen. Der Vorteil sei auch, man könne sich "weiteren Ärger" ersparen, "hätte erst mal seine Ruhe" oder "5 Bewerbungen im Monat seien doch okay, usw. usw.

Klar - 5 Bewerbungen oder Bildungsmaßnahmen sind vielleicht okay - aber nicht die EGV, nicht der § 31 und auch nicht das SGB II und Hartz IV!

Und ob 5 Bewerbungen oder eine Bildungsmaßnahme - dazu braucht es keine EGV!



Warum also EGV als Dauerzustand?

Denn es soll ja alle 6 Monate für 6 Monate eine EGV abgeschlossen werden: siehe § 15 Abs 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__15.html)

Wir haben da auch eine ganze Weile überlegt. Von Beruf her sind viele Bundestagsabgeordnete ja studierte Volljuristen, praktizierende Anwälte und so manche sogar recht pfiffig. Neben  Experten wie Dr. Berlit und anderen hatte ja auch der Fachausschuß empfohlen, das Gesetz so nicht zu verabschieden. Und dabei kam es uns dann:
Was macht ein erfahrender Jurist, wenn die gesetzliche Grundlage zu dünn oder gar fragwürdig ist?
Bingo!! - er sichert sich mittels eines Vertrages, einer Vereinbarung ab!
So soll also im Dauerzustand EGV die Zustimmung zum SGB II und damit auch zum Sanktionparagraphen § 31 samt der Belehrung über die negativen Folgen vom Betroffenen per Unterschrift gegeben werden, damit man die Absicherung für ein Unrechtsgesetz von demjenigen bekommt, der zwar betroffen ist aber gar nicht über das Gesetz beschließen durfte und konnte - und leider auch meist gar keine Ahnung davon hat.

Nee, haben wir uns gesagt - so nicht! Nicht mit uns!


Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: ThePoor am 08:11:19 Sa. 29.Mai 2010
Falls Du noch mehr als Unsinn bezeichnen willst Dora, wärs evtl vorher sinnvoller zu lesen.
Dir wird wohl keiner eine mehrere 1000€ Schulung anbieten per VA , das liegt an Arbeitsanweisungen, nicht norwendigerweise am Sachbarbeiter.
das es ohne EGV geht ist auch klar, früher ging das auch.
Du scheinst nur noch Schwarz Weiß zu sehen , es giebt auch Grau-Werte.

UND noch was zu dem Gesammtsystem!
Schröder hat die die Einführung dieser seltsamen Gesetze als Schaffung des weltbesten Niedriglohnsektors bezeichnet!(soweit mir bekannt)
Das ist nicht weit entfernt von einem sogenannten ehemaligen schwachsinnigen deutschen Systems der Planwirtschaft auf Funktionärsebene.
an der Herrschaft der "Funktionäre ändert sich nichts wenn man ihnen eine anderen Titel gibt
Nicht lachen! Jutta , das ist ganz normales deutsch , und nicht kommunistisch:)


Falls Du noch ein wenig von mir als Unsinn bezeichnen willst , hier noch was:)
Habe vor 4 wochen eine EGV von 3 Monaten unterschrieben, wußte nicht mal was drin steht, weil keine Brille dabei.
Naja Profiling war klar, wäre auch nicht per VA angeordnet worden, habe mich aber bei den 2 wochen Profiling köstlich amüsiert.
Nach dem profiling habe ich mir dann doch tatsächlich die EGV mal durchgelesen...
(so ein Verhalten ist nicht anzuraten! ich gehe aber mit dem kopf durch die Wand wenn mir was stinkt)
also es steht drin Profiling... und das das Amt und ich uns in der Zeit der Gültigkeit der EGV nochmal unterhalten werden, mehr nicht.
ALSO aus welchem Grund soll ich da Maschinenstürmerei betreiben oder Prinzipienreiterei.

Mein Verhalten ist davon abhängig, wie sich Leute mir gegenüber verhalten, und nicht was in irgenwelchen Foren steht, ich kenne eh nur dieses hier.

ES gibt in Deutschland Argen die sich gegen Recht und Gesetz verhalten, und da hat Dora recht, da die dient die EGV letzlich nur dazu Hilfeempfänger zu entrechten.
Die eigentliche Idee einer EGV war gar nicht verkehrt, sie wurde aber durch Sachbearbeiter und viele deren Vorgesetzten pervertiert.
Im Prinzip sollte eh keiner mehr eine EGV unterschreiben, da die ja praktisch durch das Urteil - Kein Recht auf Mitwirkung an der EGV - sich letzlich schon selbst abgeschafft hat, da hat Dora wieder recht.

Nach meinem Geschmack führt sich das Bundessozialgericht, genauer gesagt dessen derzeitige und auch in der kürzeren Vergangenheit vorhanden Besetzung selbst als Absurdum ein.
Ich sagte es hier schon mal, und es ist ein Verdacht, aber es ist kein Beweis, aber man kann auf den Verdacht kommen das Richter Karriere machen wollen, auf Kosten des Volkes und auch auf Kosten der Judikative und der Ethik.
Sowas gelingt aber letztendlich nie, bzw nur für einen beschränkten Zeitraum, deshalb sollte man sowas lassen:)

PS:
@Berenike
wenn ich was sagen darf...
du machst mir einen sauberen Eindruck, also lasse Dich für nichts einspannen was Du selbst nicht willst..
:) steht schon in der Bibel, war aber auch vorher schon bekannt, lange.....

und doppelt PSPS
so Mädchen!
Ich habe keine Lust mich mit einem frustrierten Mädchen zu streiten,
ich ziehe dann nicht den kürzeren, der Sturere hat den kurzen!!
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: bodenlos am 09:57:55 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: Dora am 21:21:25 Fr. 28.Mai 2010


Warum also EGV als Dauerzustand?[/b][/u]
Denn es soll ja alle 6 Monate für 6 Monate eine EGV abgeschlossen werden: siehe § 15 Abs 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__15.html)

Wir haben da auch eine ganze Weile überlegt. Von Beruf her sind viele Bundestagsabgeordnete ja studierte Volljuristen, praktizierende Anwälte und so manche sogar recht pfiffig. Neben  Experten wie Dr. Berlit und anderen hatte ja auch der Fachausschuß empfohlen, das Gesetz so nicht zu verabschieden. Und dabei kam es uns dann:
Was macht ein erfahrender Jurist, wenn die gesetzliche Grundlage zu dünn oder gar fragwürdig ist?
Bingo!! - er sichert sich mittels eines Vertrages, einer Vereinbarung ab!
So soll also im Dauerzustand EGV die Zustimmung zum SGB II und damit auch zum Sanktionparagraphen § 31 samt der Belehrung über die negativen Folgen vom Betroffenen per Unterschrift gegeben werden, damit man die Absicherung für ein Unrechtsgesetz von demjenigen bekommt, der zwar betroffen ist aber gar nicht über das Gesetz beschließen durfte und konnte - und leider auch meist gar keine Ahnung davon hat.

Nee, haben wir uns gesagt - so nicht! Nicht mit uns!



Den Abschnitt fand ich sehr wichtig, weil er wie ich finde am verständlichsten deinen Standpunkt klarmacht, den Hintergrund,
die Denkweise/Strategie der "Gesetze/Vorschriftenmacher-Macher" erläutert.

Unabhängig davon, ob/wie man das jetzt in seine eigene Praxis gegenüberem Amt umsetzt.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: bodenlos am 10:02:31 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: ThePoor am 08:11:19 Sa. 29.Mai 2010
...und doppelt PSPS
so Mädchen!
Ich habe keine Lust mich mit einem frustrierten Mädchen zu streiten,
ich ziehe dann nicht den kürzeren, der Sturere hat den kurzen!!


Schade wenn, es in so einer wichtigen und interssanten Disksussion persönlich wird.
Das dient nur der den negativen Bestrebungen der Gegenseite.
das haben wir - du auch thepoor- doch nicht nötig. Meine Meinung.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: schwarzrot am 11:25:59 Sa. 29.Mai 2010
Ich find es ziemlich daneben, dass wir immer mehr leute hier im forum haben, die ohne argumentation behaupten, andere forenteilnehmer wären 'dumm', hätten 'nicht genug gelesen', wären 'nicht genug informiert'.
Das ist die gleiche entmündigung, die die arge mit ihren betroffenen versucht: 'Wir wissen schon was gut für dich ist'.  >:(

ZitatThePoor:
Im Prinzip sollte eh keiner mehr eine EGV unterschreiben, da die ja praktisch durch das Urteil - Kein Recht auf Mitwirkung an der EGV - sich letzlich schon selbst abgeschafft hat, da hat Dora wieder recht.
Nee, da hat Dora (und auch Thomas K.) eben nicht recht: Das urteil bringt im grunde keine neuen erkenntnisse, ausser dass mensch eben keinen zwingen kann einen (quasi) vertrag zu unterzeichnen, den der nicht will. Das gilt eben (leider) auch für die arge.
Auf der strasse kannst du ja auch niemanden zwingen, mit dir irgendwas zu verhandeln, wenn dieser nicht will.

Allerdings liegen die dinge ja meisst anders: Die arge will ja diesen (blödsinnigen)'vertrag' abschliessen, also ist hier oft deswegen ein hebel positives zu 'verhandeln'. Da hat ThePoor ganz recht.

Zudem kann die taktik nur auf den VA zu setzen, sich ganz schnell als holzweg herausstellen, spätestens wenn die nächste verschärfung beim ALGII, die bereits in den schubladen liegt (vergl. posts hier im forum), durchgewunken wurde. Geplant ist, dass dann auch VAs sanktionen begründen können.
Und dann gute nacht! (Wird voraussichtlich wärend der WM durchgewunken?)

Ausserdem, die hoffnung, dass die gerichte schon die VAs stoppen werden, teile ich nicht: Wir hatten hier schon ein gerichtsurteil aus Baiern, bei dem ein betroffener erfolglos gegen die massnahmen einer als VA erlassene EGV geklagt hat (find ich leider mit der blöden suchfunktion nicht mehr, vielleicht haben andere user mehr glück).

ZitatNach meinem Geschmack führt sich das Bundessozialgericht, genauer gesagt dessen derzeitige und auch in der kürzeren Vergangenheit vorhanden Besetzung selbst als Absurdum ein.
Solange solche gesetze gelten und sanktionen durchgezogen werden, ist das leider ein schwacher trost, bringt es den betroffenen gar nix, dass das ganze absurd und nicht mit dem GG zu vereinbaren ist.
Hier würden nur entscheidungen der gerichte helfen, die konkret diese unrechtsgesetze kippen. Wie lange sowas dauert und wie gut das klappt war bei Thomas BVerfG-urteil zu sehen.  :(

Also, wir können m.m.n. es uns nicht leisten, auf möglichkeiten freiwillig zu verzichten, widerstand zu leisten.
Und 'verhandeln' gehört dazu, für die, die dort einen sinn drin sehen und sich das zutrauen.

Zitatbodenlos:
Schade wenn, es in so einer wichtigen und interssanten Disksussion persönlich wird.
...
das haben wir - du auch thepoor- doch nicht nötig.
Genau sowas verstehe ich überhaupt nicht: The Poor wurde als erster beleidigt, warum gehst du gerade ihn nun an? Wie wärs wenn du mal Dora schreibst, dass das 'nicht nötig' war?
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: x-ray am 12:57:41 Sa. 29.Mai 2010
Sacht ma, was geht denn hier ab  >:( ?
Dora hat niemandem ihre Meinung oder Vorgehensweise aufgezwungen, sondern eben die  Ergebnisse und Schlussfolgerungen  ihrer Ausarbeitung dargestellt. Sie hat doch mehrmals erwähnt, dass es jedem selbst überlassen werden muss, wie er mit der EGV umgeht. Das hab ich hier schon in forscherem Ton gehört.

Es geht hier um rein um Hintergrundwissen und es ist nach wie vor jedem seine eigene Sache, ob und wie er es einsetzt!!! Und es ist keinem untersagt, hier auch seine eigene Meinung und Erfahrung einzubringen.

Doras Ton war vielleicht sehr bestimmt, aber noch lange nicht so plump und pampig wie von ThePoor. Also was soll das jetzt, dermassen persönlich zu reagieren, vor allem mit dem primitiven Argument des frustrierten Mädchen  >:( ?
Ich jedenfalls lese hier schon die ganze Zeit begeistert die Ausführungen von Dora und möchte das auch weiterhin ohne persönliche Anzickerei tun.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: schwarzrot am 13:40:50 Sa. 29.Mai 2010
Sach ma, was geht denn hier ab x-ray?

ZitatDora:
was @ThePoor da schreibt ist Unsinn, der immer wieder in Foren zu lesen ist. Auch von Rotkäppchen und zumindest vor einiger Zet noch - auch von Mobydick.

Was hat The Poor mit 'Rotkäppchen' und anderen foren zu tun?
Klar, war nicht sehr sachlich sein reply, aber wie würdest du reagieren, wäre so ein post wie oben auf dich bezogen gewesen?
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: x-ray am 14:09:56 Sa. 29.Mai 2010
Was hier abgeht, sind Unterstellungen, die ich nicht nachvollziehen kann. Oder wurde hier jemandem Blödheit unterstellt, weil er sich für das Verhandeln entschlossen hat oder davon überzeugt ist?
Hier wird niemand bevormundet, sondern es ist jedermanns freie Entscheidung, wessen Vorschlag ihm nach gründlichen Überlegen und seiner persönlichen Situation besser zusagt. Zumal ich mich nicht von einem Dritten bevormunden lasse, weil letztendlich ich die Konsequenzen meines Handelns zu tragen habe, nicht der Dritte.

Deswegen @schwarzrot, ist es natürlich von deiner Seite aus nicht verkehrt, auch auf die eventuellen Tücken eines VA hinzuweisen. Das nehme ich auch durchaus ernst und das sollte sich auch jeder in seine Überlegungen mit einbauen.

Eine rigorose Spaltung in Verweigerer und Verhandler, in der keiner die Argumente seines Gegenübers auch nur ansatzweise berücksichtigen will, hilft niemandem weiter - nur dem Feind! Und das gilt für beide Seiten  ;)
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 14:44:59 Sa. 29.Mai 2010
Hallo @ThePoor,

Ich hatte heute vormittag mit diesem posting angefangen, musste dann aber unterbrechen und setze es wie begonnen fort:

Hallo @ThePoor,

bist ja wie ich auch schon früh auf. Um die Zeit war ich im Garten zur Schneckenkontrolle. Die Viecher erwischt man nur gut zu den späten Abend- und frühen Morgenstunden.

Das Wort "Unsinn" hab ich bewusst gewählt und vermeide die Worte "Schwachsinn" oder "schwachsinnig" ganz bewusst, weil diese als Beleidigung gelten und ich das auch so sehe.

Du schreibst, mir würde keiner eine teure Umschulung anbieten wegen der Arbeitsanweisungen. Sicher weist du auch, dass Arbeitsanweisungen ggf. auf das Verhältnis Arbeitgeber zum Arbeitnehmer Wirkung haben können.  Arbeitsanweisungen sind weder Gesetz noch kannst du dich darauf berufen. Das können nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsrechtlichem Verhältnis zueinander.

Warum ich deiner Meinung nach nur noch Schwarz-Weiß sehe und keine Grautöne, führst du nicht aus. Darfste aber gerne nachholen.  ;)

Ansonsten gibst du mir ja zu einzelnen Aspekten recht - warum also sollte ich frustriert sein?
Und du hast es zwar schon mit Unterstreichung geschrieben - aber ich schließe mich dir da an:
Zitat von: ThePoor am 08:11:19 Sa. 29.Mai 2010
Im Prinzip sollte eh keiner mehr eine EGV unterschreiben, da die ja praktisch durch das Urteil - Kein Recht auf Mitwirkung an der EGV - sich letzlich schon selbst abgeschafft hat, da hat Dora wieder recht.
Dass die EGV ein "subordinationsrechtlicher Vertrag" ist und deshalb nur als einseitige Willenserklärung der ArGe gewertet werden kann, hatte ich hier bei chefduzen im Beitragsstrang "Eingliederungsvereinbarung - AUSGEWOGEN!!!" in Antwort #77 (unter Punkt 1.) (http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21440.75.html)  mit dem Hinweis auf dem LPK von Münder schon geschrieben. Das BSG-Urteil hat nur bestätigt, was schon längst bekannt war.

Und was meine Bemerkung in Antwort #14 angeht, dass manche Leute die Zielrichtung von Hartz IV nach 5 Jahren immer noch nicht verstanden haben, bin ich, was dich angeht,  ja entschädigt:
Zitat von: ThePoor am 08:11:19 Sa. 29.Mai 2010
....
UND noch was zu dem Gesammtsystem!
Schröder hat die die Einführung dieser seltsamen Gesetze als Schaffung des weltbesten Niedriglohnsektors bezeichnet!(soweit mir bekannt)
Das ist nicht weit entfernt von einem sogenannten ehemaligen schwachsinnigen deutschen Systems der Planwirtschaft auf Funktionärsebene.
an der Herrschaft der "Funktionäre ändert sich nichts wenn man ihnen eine anderen Titel gibt
Nicht lachen! Jutta , das ist ganz normales deutsch , und nicht kommunistisch:)

Und die Geschichte von deiner EGV die du unterschrieben aber nicht gelesen hast, weil du deine Brille nicht dabei hattes, finde ich amüsant. Du nimmst es locker und es ist ja gut gegangen.

So - jetzt werde ich hoffentlich Zeit finden die anderen Beiträge zu lesen und ggf. was dazu zu schreiben.

LG
Dora
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 15:27:38 Sa. 29.Mai 2010
Hallo schwarzrot,

da verstehst du etwas falsch:

Zitat von: schwarzrot am 11:25:59 Sa. 29.Mai 2010
ZitatThePoor:
Im Prinzip sollte eh keiner mehr eine EGV unterschreiben, da die ja praktisch durch das Urteil - Kein Recht auf Mitwirkung an der EGV - sich letzlich schon selbst abgeschafft hat, da hat Dora wieder recht.
Nee, da hat Dora (und auch Thomas K.) eben nicht recht: Das urteil bringt im grunde keine neuen erkenntnisse, ausser dass mensch eben keinen zwingen kann einen (quasi) vertrag zu unterzeichnen, den der nicht will.
....
1. Richtig ist, dass das BSG-Urteil die Rechtsauffassung von anderen Richtern und Juristen und z. B. Dr. Berlit (LPK) lediglich bestätigt hat. Siehe auch:
"Eingliederungsvereinbarung - AUSGEWOGEN!!!" in Antwort #77 (unter Punkt 1.) (http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21440.75.html)

2. Auch wenn da durch die HEGA von der BA vorgegriffen wurde gilt - und das ist ein Skandal!!! - noch immer der
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html)
Und in dem steht:
Zitat
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn

1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,

   a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen
.....
Dieser Hinweis nicht nur der Vollständigkeit wegen. Der § 31 SGB II ist die Achillesferse des SGB II und zudem in Gesetz gegossene Nötigung / Erpressung und (nicht nur) meiner Überzeugung nach vefassungswidrig. Und wir werden es schaffen, diesen Unrechtsparagraphen zu kippen!  
Hilfreich ist dabei allerdings nicht, wenn Erwerbslose in EGVen ständig ihre Unterschrift unter die Unrechtsfolgenbelehrung und ihren Hinweis auf den Sanktionsparagraphen § 31 unterschreiben.

Auch gehört es nicht zu meiner Taktik auf den Verwaltungsakt (VA) bzw. die Inhalte der EGV als VA zu setzen. Die EGV als VA sehe ich als das kleinere Übel, da der VA  gerichtlich voll überprüfbar.

Aber auch hier ist der Abbau von Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber uns Erwerbslosen, unsere schrittweise Entrechtung, weiter durchgesetzt worden, denn Widerspruch und Anfechtungsklage haben zunächst keine aufschiebende Wirkung! Auch das ist verfassungsrechtlich gesehen höchst bedenklich und nicht hinnehmbar!

Wir haben hier weder EGV noch EGV als VA noch Sanktionen und vermissen auch Nichts von alledem!

Dora
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: schwarzrot am 17:40:25 Sa. 29.Mai 2010
ZitatDora:
1. Richtig ist, dass das BSG-Urteil die Rechtsauffassung von anderen Richtern und Juristen und z. B. Dr. Berlit (LPK) lediglich bestätigt hat.
Genau das meinte ich.

Zitat
2. Auch wenn da durch die HEGA von der BA vorgegriffen wurde gilt - und das ist ein Skandal!!! - noch immer der
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
Auch voll d'accord. Dass der §31 weg muss, wird kein denkender erwerbslose(r) betreiten.
Überhaupt ist dieses ganze ALG-zwangssystem kontraproduktiv.

Finde in diesem zusammenhang positiv, dass du die chancen den sanktionparagraphen wegzubekommen, als so gut einschätzt. Ich bin da um einiges pessimistischer, vermutlich weil ich durch die ini-arbeit einiges mitbekomme, was (selbst in diesen 'sozial'unrechtsgesetzen) nicht erlaubt ist und vom amt trotzdem 'kreativ' angewendet wird.
Das geht bis dahin, dass sie konkrete gerichtsbeschlüsse einfach ignorieren.

Was einen zukünftigen gerichtsbeschluss gegen den §31 betrifft, so ist es davon aber herzlich unabhängig, wie viele gezwungenermassen eine EGV unterzeichenen, oder einen VA kassieren.

Im übrigen, hier im forum sind etliche versammelt, die nicht erst seit gestern gegen hartz kämpfen: Du musst nicht unbedingt alles dick unterstreichen oder farbig absetzen, damit das entsprechend gelesen wird.
Es kommt auch in normalschrift rüber, was du meinst, die leute sind hier ja nicht doof.  ;)
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 18:34:51 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: schwarzrot am 17:40:25 Sa. 29.Mai 2010
....
Auch voll d'accord. Dass der §31 weg muss, wird kein denkender erwerbslose(r) betreiten.
Überhaupt ist dieses ganze ALG-zwangssystem kontraproduktiv.
Na fein.

Da aber so viele Erwerbslose EGV "verhandeln" oder als "harmlos", "hinnehmbar", "milde" usw.  relativiert bekommen und dann unterschreiben könnte sich im Umkehrschluß deiner Logik die Frage stellen, wie viele Erwerbslose "denkende Erwerbslose" sind.

Und - nur wenn du die Frage beantworten willst - wie arbeitet ihr denn in der Ini, die du erwähnst?
.


Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: bodenlos am 18:40:29 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: schwarzrot am 11:25:59 Sa. 29.Mai 2010

...

Genau sowas verstehe ich überhaupt nicht: The Poor wurde als erster beleidigt, warum gehst du gerade ihn nun an? Wie wärs wenn du mal Dora schreibst, dass das 'nicht nötig' war?

Nicht nötig war durchaus da wort "Unsinn", gebe ich zu , das bezog sich allerdings auf den Inhalt!! seines Postings.
Man sollte das trennen können. Die Reaktion fand ich eher beleidigend.

Wollen wir das nicht weiter vertiefen, ich denke man kommt zur Sache zurück.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: ThePoor am 19:27:17 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: bodenlos am 18:40:29 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: schwarzrot am 11:25:59 Sa. 29.Mai 2010

...

Genau sowas verstehe ich überhaupt nicht: The Poor wurde als erster beleidigt, warum gehst du gerade ihn nun an? Wie wärs wenn du mal Dora schreibst, dass das 'nicht nötig' war?

Nicht nötig war durchaus da wort "Unsinn", gebe ich zu , das bezog sich allerdings auf den Inhalt!! seines Postings.
Man sollte das trennen können. Die Reaktion fand ich eher beleidigend.

Wollen wir das nicht weiter vertiefen, ich denke man kommt zur Sache zurück.

@bodenlos
Du fandest meine Reaktion beleidigend?
ich dachte ich war noch höflich,
ansonsten , ich fühle mich von Dora noch nicht beleidigt:)

@Dora
Stimmt Dora der Umkehrschluss drängt sich auf,
und deshalb unterstütze ich deine Aussagen ja auch "restlos".
der Unterschied des Kruges der zum Brunnen geht, oder des Schafes das sich sein seinen Schlächter nicht wählt, ist evident.
mal abgesehen davon das ich gar keine Ini erwähnt habe.
mir gibt man ja gar keine Chance zu klagen:), ich würde hoffen das man demnächst versucht mich mal zu verarschen, denn ich bin ganz scharf drauf 1€ Jobs vor den EU Gerichtshof zu bringen.
*
würde hoffen - Konditional der Vergangenheit---
mir wäre es lieber, man würde sich wie Du , aufregen, wenn man jünger ist,
es ist nicht mehr meine Sache die Welt zu verändern, solange man mich nicht reizt.
Und genau das hat man getan, ich war etwas "blauäugig", ich habe mir solche Ungesetzlichkeiten in einem sogenannten Rechtsstaat wie das ALG2 nur schwer vorstellen können.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Berenike am 19:52:51 Sa. 29.Mai 2010


Hallo Leute !!

...um es kurz zu machen:

ich bin schon überrascht ! -Jetzt wird hier auch schon wieder gezankt !!  Eigentlich suche/ oder freue ich mich, über Kontakte, zu objektiven Betrachtern, der Situation, - der Sozialsituation, hier in diesem Land. "Inspiration" - quasi....

Danke für die gute Beurteilung @ThePoor.

Schöne Grüße

Berenike
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: ThePoor am 19:59:26 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: Berenike am 19:52:51 Sa. 29.Mai 2010


Hallo Leute !!

...um es kurz zu machen:

ich bin schon überrascht ! -Jetzt wird hier auch schon wieder gezankt !!  Eigentlich suche/ oder freue ich mich, über Kontakte, zu objektiven Betrachtern, der Situation, - der Sozialsituation, hier in diesem Land. "Inspiration" - quasi....

Danke für die gute Beurteilung @ThePoor.

Schöne Grüße
Berenike

Beurteilung meine ich ernst,es ist keine Floskel....
l
ich halte nichts von ewig vorgefassten Meinungen, sie dienen der Sache nicht.
aber ich halte viel von freier Meinungsäußerung , solange damit auch Wissen verbunden ist.
ich habe das Mädchen in deinem interview auch nicht kritisiert, im Endeffekt hat sie sich ähnlich geäußert wie ich, nur vorsichtiger, stimmt aber auch das sie hätte mehr sagen können, aber vielleicht wußte sie das nicht..
Es ist was anderes ob man morgen kein Geld hat , auch wenn man im Recht ist, muss man sich das dann leisten können.
Und das ist ja der eigentliche Rechtsbruch der hinter den Dingen steckt, das führt dazu das Menschen ihre Rechte nicht warnehmen, bzw warnehmen künnen,
diese Erpressung muss aufhören.

@ Berenike
streitet sich doch niemand:)
ich bin nicht streitsüchtig, und Dora hat doch gedacht, also ich sehe null Streit.

und Berenike:)
zanken wird mit mir als Junge ganz schwer, ich bin mit Mädchen groß geworden, und halte Mädchen eigenlich für "klüger" als Jungs,
allerdings kann ich da auch Ausnahmen machen:)


.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: schwarzrot am 21:29:48 Sa. 29.Mai 2010
ZitatDora:
Da aber so viele Erwerbslose EGV "verhandeln" oder als "harmlos", "hinnehmbar", "milde" usw.  relativiert bekommen und dann unterschreiben könnte sich im Umkehrschluß deiner Logik die Frage stellen, wie viele Erwerbslose "denkende Erwerbslose" sind.

Und - nur wenn du die Frage beantworten willst - wie arbeitet ihr denn in der Ini, die du erwähnst?
Werde hier einen teufel tun, interne ini-infos ins netz zu stellen, oder per PM zu senden an leute, die ich nicht kenne.
Nur soviel, bei den meissten betroffenen, die bei uns aufschlagen, brennt akut die hütte (sanktion/kdu-probleme/massnahmemist). Fast alle haben sich von ihrem SB noch im 'beratungsgespräch' übertölpeln lassen ('mitwirkungspflicht'lüge) 'hier mal eben noch die EGV zu unterschreiben'. Ganz wenige schaffen es mehrere tage bedenkzeit durchzufighten und haben dann noch den mut die EGV zu 'verhandeln'.
Es auf einen VA ankommen zu lassen, trauen sich die wenigsten.

Nochmal zurück zum §13, du verwechselst m.m.n. immer noch ursache und wirkung: Das hört sich ja fast so an, als ob du meinst, weil betroffene angst haben und daher die EGV unterzeichnen, gibt es den sanktionsparagraphen.
Das gegenteil ist aber der fall.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 21:37:11 Sa. 29.Mai 2010
Hallo ThePoor,

das mit der Ini war an @schwarzrot gerichtet. Er schreibt in Antwort # 24:

"Ich bin da um einiges pessimistischer, vermutlich weil ich durch die ini-arbeit einiges mitbekomme, was (selbst in diesen 'sozial'unrechtsgesetzen) nicht erlaubt ist und vom amt trotzdem 'kreativ' angewendet wird."

Deshalb dachte ich, vielleicht will @schwarzrot ja mal was zu schreiben, wie sie arbeiten und wir könnten uns vielleicht darüber austauschen.
Zitat von: ThePoor am 19:27:17 Sa. 29.Mai 2010
@Dora
Stimmt Dora der Umkehrschluss drängt sich auf,
und deshalb unterstütze ich deine Aussagen ja auch "restlos".
der Unterschied des Kruges der zum Brunnen geht, oder des Schafes das sich sein seinen Schlächter nicht wählt, ist evident.
mal abgesehen davon das ich gar keine Ini erwähnt habe.
....


Und da geht es mir ähnlich wie dir:
Zitat von: ThePoor am 19:27:17 Sa. 29.Mai 2010
mir gibt man ja gar keine Chance zu klagen:), ich würde hoffen das man demnächst versucht mich mal zu verarschen, denn ich bin ganz scharf drauf 1€ Jobs vor den EU Gerichtshof zu bringen.
Ich würde z. B. gerne gegen den Sanktionsparagraphen (§ 31) und den § 15 zur Eingliederungsvereinbarung und die EGV-Praxis der ArGe klagen. Das wissen die auch ganz genau, denn es war mit das Erste was ich der ArGe-Geschäftsführung und Widerspruchsstelle usw. zu Hartz IV als Unrechtsgesetz vorgetragen habe.

Dora
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
 @ na siehst, ist doch alles klar..

Was diese Sanktionen angeht, hat sich das berühmte, bei mir berüchtigte BSG, ja mal wieder aus der Affäre gezogen, erstmal,
das wird dem Gericht aber nix nützen.
es werden jetzt noch mehrere Urteile auf Grund des BverG Urteils folgen.
kennst ja -- nicht anfechtbare Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März
Ich vermute die Sache ist finanziell gegessen, solange keine eindeutigen Verstöße vorliegen, aber auch dann läßt es sich nicht unter das "nicht evidente" , oder ist es nun evident, physiche Existenzminimum  kürzen.
wobei wir schon wieder dabei wären keine EGV zu unterschreiben:)

Gegen die allgemein Praxis einer EGV klagen dürft schwer werden, Vertragsfreiheit,
wie ich oben aber schon schrieb, den Mist einfach nicht unterschreiben, das Zeug schafft sich dann selbst ab, was aber dann die Repressionen nicht besser macht, es bekommt nur einen anderen Namen.

übrigrigens Dora:)
als Mädchgen ist es fast unmöglich dieser Behörde gegenüber charmant zu sein,
da hilft dann nur die volle Selbstverteigungsstrategie,
wogegen ich mich schgon wieder amüsiere, sagte ja oben, ich hab ne EGV, jetzt hab ich auch noch einen Termin Ende Juni,
bei zwei Mädchen vermutlich, mal sehn ob bis dahin noch deutsch verstehe.
Ich werde denen aber nicht sagen, das ich nie wieder eine EGV unterschreiben werde, das werden die dann schon merken, also ich werde denen zu verstehen geben das mich ihr Amt null interessiert solange sie keine für mich interessannten Vorschläge haben.

Normalerweise sind die froh wenn sie mit mir nix zu tun haben, aber eine Riesensauerei ist es wie sie Leute behandeln die sich nicht wehren können.
zb hier in der Gegend, eine der reichsten Gegenden Deutschlands, berechnen sie die Miete auf der Basis einer Erhebung von 1998,
und dann tönen auch noch Schwachköpfe aus irgendeiner Partei was von Pauschalisierung der KDU.
ALG2 ist eigentlich eine ausgezeichnete Suventionierung für Errichter von Wohnklos, 30m² für 292,70€ + Umlagen, das hat schon was.

Ich sagte ja schon immer:)
Als der Heilige Geist vom Himmel feil , hatten viele einen Regenschirm auf:)
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 22:35:28 Sa. 29.Mai 2010
Zitat von: schwarzrot am 21:29:48 Sa. 29.Mai 2010

Werde hier einen teufel tun, interne ini-infos ins netz zu stellen, oder per PM zu senden an leute, die ich nicht kenne.
Nur soviel, bei den meissten betroffenen, die bei uns aufschlagen, brennt akut die hütte (sanktion/kdu-probleme/massnahmemist). Fast alle haben sich von ihrem SB noch im 'beratungsgespräch' übertölpeln lassen ('mitwirkungspflicht'lüge) 'hier mal eben noch die EGV zu unterschreiben'. Ganz wenige schaffen es mehrere tage bedenkzeit durchzufighten und haben dann noch den mut die EGV zu 'verhandeln'.
Es auf einen VA ankommen zu lassen, trauen sich die wenigsten.
Du musstest ja nicht antworten. Hatte ich ja gleich dazu geschrieben.
Mir ist bewusst, dass Niemand über Interna schreiben wird und das erwarte ich auch nicht.

Und die Problemlagen der Leute sind ja vermutlich fast überall so, wie von dir beschrieben.
Und Beistand ist immer dann unerwünscht, wenn Unrechtmäßiges geschehen soll.
Damit fangen die Probleme für Inis und auch Einzelpersonen in der Regel ja schon an.


Zitat von: schwarzrot am 21:29:48 Sa. 29.Mai 2010
Nochmal zurück zum §13, du verwechselst m.m.n. immer noch ursache und wirkung: Das hört sich ja fast so an, als ob du meinst, weil betroffene angst haben und daher die EGV unterzeichnen, gibt es den sanktionsparagraphen.
Das gegenteil ist aber der fall.
Du meinst den § 31 nehm ich an.
Da verstehst du mich falsch.
Und du musst dir auch nichts annehmen von dem, was ich schreibe oder von den Quellen, auf die ich verweise.
Betrachte Alles von mir einfach als meine unverbindliche Meinungsäusserung.
In Antwort # 7 hab ich ja schon geschrieben, welche Rolle die EGV spielt.
Daran entwickelte sich dann ein Teil der weiteren Diskussion
Und die Frage nach euerer Arbeitsweise zielte auf den Inhalt des Themas ab und  ob und wie das in der täglichen Arbeit umgesetzt wird.


Die Leute unterschreiben etwas, was ihrer Zustimmung nicht bedarf (sieh z. B. auch Antwort # 10 von Fantomas) und nach Meinung von Experten vefassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Dazu habe ich an anderer Stelle hier im Forum bereits auf den Lehr- Und Praxiskommentar von Münder zum SGB II und die Ausführungen von Prof. Dr. Uwe Berlit zum § 31 hingewiesen.

Achillesfesrse des SGB II ist der § 31 aber auch wegen der Möglichkeit der drastischen Kürzung des Existenzminmums (bis 100 %) verbunden mit dem Entzug der Kranken- und Pflegeversicherung und dem Ausschluß von Leistungen nach SGB XII im Hinblick auf das Zitiergebot aus dem GG.

Deshalb sollen Klagen von Sach- und Rechtskundigen verhindert werden. Und deshalb wohl lässt man die auch in Ruhe mit EGV und EGV als VA.
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: ThePoor am 22:53:19 Sa. 29.Mai 2010
Dora, bei diesen Behörden ist soviel Dreck im Spiel, das die oft froh sind wenn man sie nicht bermerkt,
sind oft auch arme Schweine mit Kurzzeitverträgen, was ne Sauerei natürlich nicht entschuldigt.
Die ganze BA stinkt im mom reichlich
Wie kann man auch die Bundeswehr in das Arbeitsamt einziehen lassen:)

etwas älter, aber das Prinzip ist noch aktuell
http://www.sueddeutsche.de/politik/affaere-um-beratervertraege-gerster-wird-fuer-die-regierung-zur-belastung-1.894496 (http://www.sueddeutsche.de/politik/affaere-um-beratervertraege-gerster-wird-fuer-die-regierung-zur-belastung-1.894496)

sehr aktuell:)
Der Bundesrechnungshof habe nun das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, den Schaden festzustellen und ,,mögliche Straftatbestände" zu prüfen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article7639615/Arbeitsagentur-wegen-Luxus-Jobs-in-der-Kritik.html (http://www.welt.de/wirtschaft/article7639615/Arbeitsagentur-wegen-Luxus-Jobs-in-der-Kritik.html)

ansonsten lies noch ma oben, 100% Kürzungen waren immer illegal, und sind jetzt unmöglich.
Sachbearbeiter die so etwas in Erwägung ziehen stehen außerhalb der Verfassung der BRD.
:) sollte es davon mehrere geben , wäre es nett diese Leute wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung anzuzeigen.
Das ist ein Verfolgungsdelikt.

Und solange der verfassungswidrige Regelsatz nicht geklärt ist, ist eigentlich jede Kürzung unter dem scheinbar nicht evident unzureichenden physischen Existenzminimums verfassungswidrig.
Eines der wichtigen Dinge die durch Thomas Sturheit:) und Borchert zu Stande kamen.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 00:09:16 So. 30.Mai 2010
Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
@ na siehst, ist doch alles klar..
Seh ich auch so!

Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
Was diese Sanktionen angeht, hat sich das berühmte, bei mir berüchtigte BSG, ja mal wieder aus der Affäre gezogen, erstmal,
das wird dem Gericht aber nix nützen.
es werden jetzt noch mehrere Urteile auf Grund des BverG Urteils folgen.
kennst ja -- nicht anfechtbare Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März
Ja - Das BSG zieht sich gern auch mal aus der Affäre...

Deine Anfechtungsklage hat gute Aussicht auf Erfolg! Und das ER-Verfahren ist ja gut gelaufen. Ganz so schlecht ist das Urteil des BVerfG vom 09.02.10 ja nicht. Allerdings hätte das BVerfG z.B. mal den Ermittlungsgrundsatz ernst nehmen oder den Artikel 34 lesen sollen und anderes mehr.

Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
Ich vermute die Sache ist finanziell gegessen, solange keine eindeutigen Verstöße vorliegen, aber auch dann läßt es sich nicht unter das "nicht evidente" , oder ist es nun evident, physiche Existenzminimum  kürzen.
wobei wir schon wieder dabei wären keine EGV zu unterschreiben:)
Mögest du recht behalten mit dieser Vermutung!
Wenn wir alle weiterkämpfen wird es sicher in der Sache weitergehende Urteile geben. Die Unterstützung für Thomas Kallay ist richtig und wichtig - ohne Frage! Aber es müssen noch mehr Leute - so wie du - Klagen auf den Weg bringen.
Jetzt die Füße hochlegen und - wie das berühmte Kaninchen auf die Schlange - auf den Verlauf einer einzigen Klage zu schauen, wäre meiner Meinung nach zu wenig.


Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
Gegen die allgemein Praxis einer EGV klagen dürft schwer werden, Vertragsfreiheit,
wie ich oben aber schon schrieb, den Mist einfach nicht unterschreiben, das Zeug schafft sich dann selbst ab, was aber dann die Repressionen nicht besser macht, es bekommt nur einen anderen Namen.
Es wäre sehr zu begrüßen und die Wirkung sicher enorm, wenn keiner mehr eine EGV unterschreiben würde oder zumindest alles streichen würde, was nicht in die EGV gehört, allen voran die "Rechtsfolgenbelehrung"!

Also ich bin gern charmant! Das hat auch nichts mit dem Geschlecht zu tun, ob jemand charmant, mutig, selbstbewusst oder wehrhaft ist. Charmant zu sein gehört für mich bei Terminen in der ArGe zum Repertoire der Taktik der Gesprächsführung. Und man kann damit die Leutchen ganz schön in Verlegenheit bringen und verwirren.

LG
Dora
.
Titel: Re:EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland
Beitrag von: Dora am 09:55:47 So. 30.Mai 2010
Hallo @ThePoor,

du weißt Ja - früh morgens und am späteren Abend bin ich auf der Jagd - nach Schnecken.  ;)

Das mit den Luxusjobs bei der BA habe ich schon mitbekommen, Danke aber für den neuen Link.

Mir ist etwas wichtig aus deinem jüngsten Beitrag und möchte deshalb noch mal darauf zurückkommen:

Zitat von: ThePoor am 22:53:19 Sa. 29.Mai 2010
.....
ansonsten lies noch ma oben, 100% Kürzungen waren immer illegal, und sind jetzt unmöglich.
Sachbearbeiter die so etwas in Erwägung ziehen stehen außerhalb der Verfassung der BRD.
Wir hatten das auch schon zu den ersten, uns bekannt gewordenen 100% Sanktionen bei den U 25 vorgetragen. Also lange lange vor dem Urteil des BVerfG.  Diese Sanktionen wurden von der ArGe umgehend zurückgenommen durch einfachen Änderungsbescheid. Das war fast schon unfair!   ;)  denn
wir hatten gehofft den Klageweg beschreiten zu können. Nun ja - umgehende, schnelle Abhilfe und Auszahlung der ohnehin mageren Regelleistung sind für die Betroffenen fast schon wie Weihnachten und ihre Interessen (das Lebensnotwendige Geld muss weiter fließen) stehen auch für mich an vorderster Stelle.

Zitat von: ThePoor am 22:53:19 Sa. 29.Mai 2010
Und solange der verfassungswidrige Regelsatz nicht geklärt ist, ist eigentlich jede Kürzung unter dem scheinbar nicht evident unzureichenden physischen Existenzminimums verfassungswidrig.
Eines der wichtigen Dinge die durch Thomas Sturheit:) und Borchert zu Stande kamen.
Ja - seh ich auch so! Und ich hoffe es macht den Menschen Mut sich gegen dieses Unrecht zu wehren!

So long!
Dora
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