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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Thema gestartet von: amla_d_477 am 12:34:39 Di. 28.Dezember 2010

Titel: Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: amla_d_477 am 12:34:39 Di. 28.Dezember 2010
Hallo Leute,
ich habe anbei einen Link zum Musterschreiben gegen ALG II-Bescheide für die Zeit ab 01.01.2011.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-bescheide-ab-2011-rechtswidrig-42421.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-alg-ii-bescheide-ab-2011-rechtswidrig-42421.php)
Ich selbst habe heute diesen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein rausgeschickt und hoffe, dass es mir viele gleichtun.
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: DJ1980 am 18:07:07 Di. 28.Dezember 2010
Sauber! Morgen werd ich eh mal bei meiner Gerwerkschaft anrufen und da nachhaken, was jetzt weiterhin zu tun ist!

Ggf. besteht nämlich auch die Möglichkeit, seinen Regelsatz Einzelrichterlich festlegen zu lassen!
Mal schauen...
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Jonny79 am 19:07:14 Di. 28.Dezember 2010
Schätze mal ein Wiederspruch ist tatsächlich zu prüfen, denn:

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat an Hartz-IV-Empfänger appelliert, auf Widersprüche wegen der noch ausstehenden Erhöhung um fünf Euro zu verzichten. Das würde die Arbeit der BA stark behindern.

http://www.hna.de/nachrichten/politik/keinen-widerspruch-hartz-einlegen-1062734.html (http://www.hna.de/nachrichten/politik/keinen-widerspruch-hartz-einlegen-1062734.html)

Dann sind die ein wenig beschäftigt und haben weniger Zeit für Sanktionen.
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Eivisskat am 19:32:49 Di. 28.Dezember 2010
ZitatErwerbslosen Forum widerspricht der BA heftig – Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide sind begründet

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland widerspricht der Bundesagentur heftig, wonach Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide ab 1. Januar unbegründet wären. ,,Fakt ist, dass insbesondere die Regelleistungen für alle Altersgruppen ab 1. Januar verfassungswidrig sind und durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar auch keine Rechtsgrundlage mehr besteht. Außerdem wurde auch der Auftrag nicht erfüllt, wonach Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV-Haushalten Bildung und kulturelle Teilhabe (z.T. Bildungspaket) ermöglicht werden muss.

Da die BA aber Bescheide auf Grundlage des bisherigen Rechts versandt hat, ohne die Bescheide für vorläufig zu erklären, bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Und diese Bedenken können nur durch Sozialgerichte geklärt werden. Zudem können, wegen des verfassungswidrigen Zustands, auch einzelne Sozialgerichte die Höhe der Leistungen bestimmen", so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stimmt der heutigen Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit nicht zu, wonach die Bescheide nach geltendem Recht erteilt und Widersprüche unnötig wären und die Arbeit in den Jobcentern beieinträchtigen würden.

,,Die BA braucht ja nur die Widersprüche ruhend zu stellen, so wie wir sie auch in den Widersprüchen auffordern und die Bescheide für vorläufig zu erklären. Damit hat sie keinen unnötigen Verwaltungsaufwand und der Rechtsweg ist gewahrt. Leistungsbezieher muss es nicht interessieren, welche organisatorischen Aufgaben Behörden übernehmen müssen, wenn der Gesetzgeber seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Zeit dazu hatte er genügend gehabt", so Behrsing weiter.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat auf seinen Seiten (erwerbslosenforum.de) einen Musterwiderspruch bereit gestellt.


http://www.elo-forum.net/topstory/201012288238.html (http://www.elo-forum.net/topstory/201012288238.html)
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Jonny79 am 12:58:54 So. 02.Januar 2011
Darf ich dazu mal ne ganz dämliche Frage stellen, so als Gerichts und Wiederspruchsneuling? Wenn ich denen diesen Wisch schicke, wie ist da dann wahrscheinlich so der Ablauf? Was werden die dann wohl i.d.R tun, bzw. was könnten die im schlimmsten Fall tun, vielleicht auch um solchen Querulanten eins rein zu würgen? Wie läuft son Wiederspruch allgemein ab, bzw. wie könnte er wohl in diesem speziellen Fall ablaufen? Finanzielle Folgen hab ich ja zunächst wohl nicht zu erwarten, allein durch den Schrieb?

Mir geht es mal in erster Linie darum, dort in der Arge ein bisschen Arbeit zu produzieren und vor allem will ich, ein wenig Erfahrung in solchen Wiederspruchsgeschichten bekommen. Also so ne Art Training für den Ernstfall.

Danke erstmal!

Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: amla_d_477 am 13:39:32 Sa. 15.Januar 2011
Hallo an alle,

ich habe heute meinen Widerspruchsbescheid mit der Entscheidung "als unbegründet zurückgewiesen" bekommen.
Begründung (ich zitiere nur die letzte Passage des Schreibens):
...
Die Änderungsentscheidung (also mein ALG II-Bescheid) vom 23.11.2010 ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtswidrig. Zwar hat der Bundestag am  3.12.2010 den Gesetzentwurf beschlossen, aber weil der Bundesrat dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch bisher nicht zugestimmt hat, konnte dieses noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Vor einer abschließenden Regelung durch den Gesetzgeber ist es mir nicht möglich, anders zu bescheiden. Bis zur Verkündung des neuen Gesetzes fehlt es an einer geltenden Rechtsnorm zur Aufhebung und Änderung bereits bewilligter Leistungen. Es ist mir nicht möglich, in bestehende Rechte einzugreifen und neue Pflichten ohne Rechtsgrundlage zu begründen.

Als Rechtsbehelfsbelehrung kam der Hinweis "innerhalb eines Monats nach Bekannt gabe beim Sozialgericht Klage zu erheben.

Nun meine Frage an Euch: Sollte ich dies tun?

Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Seelchen am 17:54:02 Sa. 15.Januar 2011
Ehmm ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich Glaube das Urteil besagt auch, das die Leistungen Rückwirkend bezahlt werden müssen, wenn kein neues Gesetz gefunden wird. Ich würde also bei der Behörde nachfragen, ob man denn Rückwirkend Geld bekommt, wenn ein Gesetzt gefunden ist.
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Ed am 06:51:13 Fr. 28.Januar 2011
Hallo !

Ich würde auch mal einen "Begründung folgt" Widerspruch einlegen. Wann läuft die Frist dazu ab ?
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Ed am 10:05:26 Mo. 31.Januar 2011
OK, das hat sich erledigt. Ich bin ~4 Tage ( Absendedatum Arge war 23.12. 10 ) verfristet, kann man da noch was machen ?
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: hanni reloaded am 11:05:30 Mo. 31.Januar 2011
dann mach einen Überprüfungsantrag draus.



Zitat§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Ed am 15:36:04 Mo. 07.Februar 2011
Hm, vielen Dank für die Information. Da muß ich mich allerdings erst einlesen. Was passiert dann. Der Bescheid wird ungültig erklärt und ich bekomme einen neuen, vorläufigen ?
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: hanni reloaded am 17:32:36 Mo. 07.Februar 2011
Imho wird nix passieren.

bis dahin ist das Gesetz rum ums Eck.
vorausgesetzt, es geht dir hier um die bestehenden Regelsätze.


Falls es um andere Dinge geht, wird
a)dem Üantrag stattgegeben, neuer Bescheid, evtl Nachzahlung
b)dem Üantrag nicht stattgegeben.

bei b) kannste es
a)gut sein lassen
b)klagen
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Ed am 15:07:42 Di. 08.Februar 2011
Mir geht es nur darum, dß mir nichts durch die Lappen geht. Wird das neue Gesetz denn rückwirkend sein ?
Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: hanni reloaded am 17:08:07 Di. 08.Februar 2011
Ja.

Also Geld wird nachgezahlt.

Titel: Re:Widerspruch gegen ALG II - Bescheid
Beitrag von: Poor am 16:12:33 Mi. 09.Februar 2011
aber nicht alles wird nachgezahlt, nur der Regelsatz ab 1.1.2011

wer Kinder hat sollte meines erachtens entsprechende Anräge stellen und dann klagen.
Alleine schon der Regelsatz für Kinder ist statistisch ein witz, soweit ichs überblicke