Klage-Vorbereitung: Widerspruch eingereicht gegen aktuellen Hartz-IV-Bescheid

Begonnen von Thomas_Kallay, 19:16:55 Fr. 28.Januar 2011

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Thomas_Kallay

Hallo,

im Netz wird derzeit trefflich darüber gestritten, ob es Sinn macht, gegen aktuelle Hartz-IV-Bescheide, die also ins Jahr 2011 hineinreichen, Anträge auf Einstweiligen Anordnung wegen der zu niedrigen Regelsätze bei den Sozialgerichten zu stellen.

Dabei weiß jeder, der sich mit dem Sozialgerichtgesetz (SGG) befasst, daß in dieser Angelegenheit Eilanträge auf Einstweilige Anordnung völlig aussichtslos waren und sind.

Es muß nämlich - wieder - der ganz normale sozialgerichtliche Klageweg beschritten werden.

Ich also habe gestern meinen Widerspruch gegen den aktuellen Leistungsbescheid bei der hiesigen ARGE - sorry, die heissen ja jetzt Jobcenter - eingereicht auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes Az.: 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010 und auf Basis der Stellungnahme von Rüdiger Böker vom 18. November 2010 für den Sozialauschuß des Deutschen Bundestages - diese ist veröffentlicht als Bundestagsdrucksache 17(11)314 in der Sammeldrucksache 17(11)309.

Ich habe für meine Familie und mich auf der Basis der Böker-Bemessung jeweils 594.- Euro Regelsatz pro Person zzgl. der jeweils anteiligen KdU mit Wirkung ab dem 01. Januar 2011 beantragt.

Der Umfang meines Widerspruches beträgt 173 Seiten inklusive der vorgenannten Materialien (BVerfG-Urteil und Böker-Stellungnahme Sozialausschuß), die ich zum Inhalt des Widerspruches erklärt habe.

Jetzt warte ich den ablehnenden Widerspruchsbescheid ab und werde dann Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.

Falls es gewünscht wird, kann ich gerne Widerspruchstexte in den Formaten Word-DOC und  Openoffice-ODT und als Adobe-PDF zur Verfügung stellen, passend für Singles und Paare/Familien.

Für Leistungsbescheide, die ins neue Jahr hineinreichen, bei denen aber die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kann man jederzeit einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen - auch hierfür stelle ich auf Wunsch gerne Material zur Verfügung.

Für die Richtigkeit dieser Texte übernehme ich keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Ich habe das so, wie ich es gemacht habe, für richtig gehalten.

28. Januar 2011

Thomas Kallay

floh2

Zitat von: Thomas_Kallay am 19:16:55 Fr. 28.Januar 2011


Falls es gewünscht wird, kann ich gerne Widerspruchstexte in den Formaten Word-DOC und  Openoffice-ODT und als Adobe-PDF zur Verfügung stellen, passend für Singles und Paare/Familien.

Für Leistungsbescheide, die ins neue Jahr hineinreichen, bei denen aber die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kann man jederzeit einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen - auch hierfür stelle ich auf Wunsch gerne Material zur Verfügung.

Hallo,
ich würde dein Angebot gerne annehmen. Ich müsste es zunächst per Überprüfungsantrag machen.
Gruß
floh2

Peter-55

Hallo Thomas ich finde es gut das du weitermachst umd ich danke dir da für .

Hoffe das du schnell wieder zum Richter Borcher kommst und er es wieder nach Kalsruhe gibt .


Grüße von

Peter

spreewaldrac

Viel Erfolg, Thomas!

Bleibt zu hoffen, dass das SG Kassel deine Klage nicht wieder jahrelang angammeln lässt.

Für meinen Geschmack hast du dir mit deinem Widerspruch aber zu viel Mühe gemacht und zu viel Geld für Kopien investiert (173 Seiten!!! 8o), da ja ohnehin feststeht, dass dein Jobcenter ihn als unbegründet zurückweisen wird.

mousekiller

Zitat von: spreewaldrac am 01:00:19 Sa. 29.Januar 2011
Für meinen Geschmack hast du dir mit deinem Widerspruch aber zu viel Mühe gemacht und zu viel Geld für Kopien investiert (173 Seiten!!! 8o), da ja ohnehin feststeht, dass dein Jobcenter ihn als unbegründet zurückweisen wird.


Das interessiert die meisten Jobcenter - pardon - einen Scheißdreck. Ich habe schon mehrfach nur 4-seitige Schreiben vorgelegt und selbst die wurden nur quergelesen. Insofern ist die Masse an Kopien Taktik, um den ARGEn ihre juristischen Unzulänglichkeiten bildhaft unter die Nase zu halten.

Ich stelle mir grad einen Herrn Kallay vor, der im Gericht etwa diesen Satz sagt: "Auf Seite 112, Absatz zwei, wurde das von mir ausführlich ausgeführt. Haben sie das nicht gelesen?" Betretene Gesichter auf der anderen Seite. Sowas und die anschließende Herumeierei um eine Erwiderung kommt immer besonders gut. :D
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Thomas_Kallay

Moinsen,

sicherlich ist es auf den ersten Blick Perlen vor die Säue, der ARGE (oh, sorry: dem Jobcenter!) die ganzen Unterlagen einzureichen.

Auf den zweiten Blick steckt aber notwendiges Kalkül dahinter: wenn ich, was ich getan habe, den Inhalt des Urteils des Bundesverfassungsgericht Az.: 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010 und den Inhalt der Bundestagsdrucksache mit der Böker-Stellungnahme vom 18. November 2010 zum Inhalt meines Widerspruches erkläre, muß ich, damit das auch wirksam wird, die Sachen dem Widerspruch ausgedruckt beilegen, damit die Gegenseite davon Kenntnis nehmen kann.

Einfach eine Stelle zum Download angeben, geht hierbei nicht: was man vorträgt, oder zum Widerspruchsinhalt erklärt, muß direkt dem Widerspruch beigefügt sein.

Das ist das übliche juristische Procedere.

Ok, was die Texte angeht, sehe ich zu, daß ich das übers Wochenende fertig bekomme.

Grüsse
Thomas


counselor

Ich habe ebenfalls Widerspruch gegen den Änderungsbescheid des Jobcenters vom Dezember 2010 und gegen den neuen Weiterbewilligungsbescheid vom Januar 2011 eingelegt. Wobei es in meinen Widersprüchen nicht nur um den Regelsatz, sondern auch um die rückwirkende Aufhebung des bereits bewilligten Zuschlags nach § 24 SGB II für Januar 2011 geht.

Außerdem liegt seit ungefähr einem Jahr eine Nichtigkeits-Feststellungsklage gegen die "Einladungen" des Jobcenters beim Sozialgericht.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Strombolli

Entschuldigung, aber wir haben von unserem "befreundeten" RA jetzt erst einmal einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid bekommen, für die nicht durch das Gericht übernommenen Rechtshilfe-Kosten.

Wie bisher immer bei mir, brachten also Rechtsanwälte und der Gang zum Gericht nur weitere Kosten. Das kann ich auch mit normalen Inkassounternehmen haben.

Wenn man einmal im Arsch ist in Deutschland und kein Geld oder einflußreiche Freunde hat  ... vergesst es!

Natürlich sollen alle, die die Kraft haben und das finanzielle Durchstehvermögen, sowie den Glauben an den Rechtsstaat weiterkämpfen.
Wir können es bei dem in Großkotzhausen/Ost herrschenden Justiz-Inzest jedenfalls nicht mehr leisten.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Thomas_Kallay

@strombolli,

tut mir leid, was Euch da passiert ist.

Aber war das eine sozialrechtliche Sache? Ging es um das SGB II, um die neuen Regelsätze?

Wenn nicht, bitte ich Dich, dafür einen eigenen Thread auf zu machen.

Hier geht es um den Kampf gegen Hartz-IV.

Danke,
Thomas

Strombolli

Es war ein Gesamtpaket von mehreren Klagen. Nur eine befasste sich mit ALGII. Die Anderen  waren nur "Auswirkungen von ALGII im täglichen Leben". Dafür lohnt ein Extra Thread nicht. Der Eindruck, dass unser Justizsystem nur den Reichen und Regierenden nützt und damit parteilich ist, sollte keinen Bürger abhalten, seine offiziell vorhandenen Rechte auch einzuklagen.

Für meine subjektive Situation (allumfassend gemeint) habe ich mich entschieden.
In dem Zusammenhang möchte ich nochmal auf diesen VOX-Nachrichtenbeitrag hinweisen. Der Download ist virenfrei, wer ihn anders reinstellen kann (urheberrechtliche Frage bedenken!) bitte.
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Irrlichtprojektor

Zitat von: Thomas_Kallay am 18:13:28 Sa. 29.Januar 2011

Aber ......

Hier geht es um den Kampf gegen Hartz-IV.

Ich lasse mir berechtigte Kritik gern in den Arsch schieben, nicke dazu wohlwollend ab, aber Der muß jetzt sein: ehm und sorry, ja klar ;)


Hans-Eckardt Wenzel - Zeit der Irren und Idioten

schunkel-schunkel

Thomas_Kallay

@Irrlichtprojektor:

Was willst Du mit diesem Song nun mitteilen?

Grüsse
Thomas

hanni reloaded

Ich glaube, ich versteh es^^


Hat wohl damit zu tun, daß es hier bislang so war (also, was ich erlebt habe),
daß niemand abgebügelt wurde, der in einem Thema mal kurz über seine Sorgen berichtete.

Das war (ist) eines der schönen Merkmale von CD.

Thomas_Kallay

Sollte ich jemanden "abgebügelt" haben, tut mir das leid, ich bin mir dessen jedoch nicht bewusst.

In diesem Thread ging es darum, daß ich einen Widerspruch mit 173 Seiten gegen den aktuellen H4-Bescheid eingereicht habe und warum, und, daß ich anbiete, entsprechende Widerspruchsformulare zu erstellen.

Das Thema hatte also nichts zu tun mit Problemen mit einem Anwalt oder mit Songs von Liedermachern.

Vielmehr sollte diese eine Aussage meines Erachtens unterschwellig mitteilen: es lohne sich nicht, zu kämpfen.

Aber darum geht es hier auch nicht.

Falls das hier jemanden stört, daß ich das so sehe, ist die Lösung ganz einfach: ich schreib nichts mehr dazu, und mach meinen Kram alleine.

An die Moderation: wegen mir kann der Thread hier geschlossen werden.

In diesem Sinne
Tschüß
sagt
Thomas Kallay




Dora

Mal kurz OT und zu Hans-Eckardt Wenzel - von dessen Schaffen und Wirken ja selbst im Westen nicht immer leicht Kenntnis zu erhalten war.
Und weil ich auch Fan z.B. von Arlo Guthrie bin ;)

Leider kennen Wenzel und seine Kollegen auch heute noch viel zu wenige. So waren im Kölner Stadtpark bei "Glaubt nie, was ich singe" gerade mal 70 Leute .

Ein interessantes Interview:

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12110
.

Strombolli

In den Medien ist ja auch oft die Rede davon, dass 50% der Klagen gegen HartzIV Erfolg haben. Und die destabilisierende Wirkung (bezüglich des erzwungenen höheren Justizaufwandes) hat ja auch was.

Meines Kollegen Frau hatte monatlich wechselnde Einkünfte, aber nur halbjährlich eine Monatsabrechnung eingereicht. Heraus kam natürlich die Verpflichtung zum Nacheinreichen der fehlenden Lohnzettel. Das Ergebnis: 10 Blätter vom Amt über 12 Euro Überzahlung und (das nächste Schreiben) 9 € Nachzahlung.

Deutsche Gründlichkeit, mit der Vermutung, dass sie sich noch um 2 € Blumenkohl verrechnet haben.
In der für mich typischen Hochrechnung: Katastrophal grundsätzlich falsche Haushaltszahlen in allen Bereichen! Lug und Betrug, irreale Annahmen zum Führen eines Staates und Grund für hirnrissige Entblödungen unserer Bundeskanzlerin, ihres Vizekanzlers und des Bundeswirtschaftsministers zu allen nur denkbaren Anlässen.

Wie Sahra W. schon sagte: Es erinnert (verdammt) an die Endzeit der DDR.
Ich fürchte/hoffe* dass wir dieses Theater nicht (nur) mit Rechtsmitteln oder Wahlen richtig wirksam zu unseren und allgemeinen Gunsten ändern können. Aber es ist eine wichtige Variante des Aufbegehrens!

* Solidarität und gutes Gelingen denen im gerade aufbegehrenden Ausland! Lasst uns Deutsche daraus lernen.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
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Eivisskat

ZitatJetzt Anträge für höhere Hartz IV-Regelleistungen und Bildung und Teilhabe stellen

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt, wie angekündigt zwei Anträge und Widersprüche zur Verfügung.

Seit dem 01.01.2011 hätten alle Hartz IV-Bezieher Ansprüche auf verfassungskonforme Regelleistungen, die transparent und nachvollziehbar sein müssen. Zudem haben Kinder ab dem Schulalter einen Anspruch auf zusätzlicher Bildung und kulturelle Teilhabe.

Beides hat die Bundesregierung bisher noch nicht umgesetzt, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31.12.2010 gestellt hatte. Seit dem 1. Januar gibt es keine Rechtsgrundlage für die Regelsätze §§ 20, 28 SGB II mehr.

Bitte hier in unserem Forum weiterlesen.

Dort gibt es auch die Anträge etc: http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/68973-antraege-hoehere-hartz-iv-regelleistungen-bildung-teilhabe-stellen.html#post775612




Dora

.
Wie die Zeit vergeht! Vor ziemlich genau einem Jahr auf der Rückfahrt von der Urteilsverkündung in Karlsruhe haben wir spekuliert, ob die Regierung den Zeitplan einhält oder nicht und was dann ist.

Dass der Zeitplan eingehalten wird, war unwahrscheinlich. Daran habe ich nicht geglaubt. Schließlich war ja auf die Daten der EVS hingewiesen worden, die angeblich erst im Herbst 2010 zur Verfügung stehen würden für die geforderte, transparente und plausible Berechnung.
Klar war uns auch, dass es vermutlich in knapp 11 Monaten dann ab dem 1. Jan. 2011 keine verfassungsrechtliche Grundlage für die Regelleistungen (§§ 20 und 28)  geben würde.

Zitat von: Eivisskat am 10:30:40 So. 13.Februar 2011
ZitatJetzt Anträge für höhere Hartz IV-Regelleistungen und Bildung und Teilhabe stellen

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt, wie angekündigt zwei Anträge und Widersprüche zur Verfügung.

Seit dem 01.01.2011 hätten alle Hartz IV-Bezieher Ansprüche auf verfassungskonforme Regelleistungen, die transparent und nachvollziehbar sein müssen. Zudem haben Kinder ab dem Schulalter einen Anspruch auf zusätzlicher Bildung und kulturelle Teilhabe.

Beides hat die Bundesregierung bisher noch nicht umgesetzt, obwohl das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31.12.2010 gestellt hatte. Seit dem 1. Januar gibt es keine Rechtsgrundlage für die Regelsätze §§ 20, 28 SGB II mehr.

Bitte hier in unserem Forum weiterlesen.

Dort gibt es auch die Anträge etc: http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/68973-antraege-hoehere-hartz-iv-regelleistungen-bildung-teilhabe-stellen.html#post775612


Finde ich etwas sehr umständlich bzw. unsinnig,  was da im Behrsing-Forum vorgeschlagen wird:

Erst Antrag auf höhere Regelsätze beim Jobcenter (??)  und dann der Widerspruch?

Das Jobcenter kann keine höheren Regelsätze gewähren oder beschließen - dazu ist es gar nicht autorisiert.
Folglich ist das Jobcenter die falsche Adresse!
Den Antrag kann man sich also sparen. Viel zu umständlich und Zeit raubend. Was soll das?

Der Weg des direkten Widerspruchs gegen den / die jeweiligen Bewilligungs-Bescheide (in der Regel für 6 Monate) ist der kürzere. Es fehlt den Bescheiden  ab 1. Jan. 2011 an der verfassungsmäßigen Grundlage  Das gilt auch für Leistungsbescheide aus 2010 hinsichtlich eines Bew-Zeitraums in 2011.

Und schreibt das nicht das Elo-Deutschland bzw. Martin Behrsing selbst? Oder lese ich da was falsch in dem Zitat und auf der Seite des Behrsing-Forums selbst? Da steht doch:

"Seit dem 1. Januar gibt es keine Rechtsgrundlage für die Regelsätze §§ 20, 28 SGB II mehr. "

Das mit den Anträgen zur Teilhabe für die Kinder war schon direkt ab Verkündung des Urteils am 9. Feb. 2010 möglich.
Macht nichts - man kann nicht oft genug darauf hinweisen.

@Thomas_Kallay:
Was @rotrot schreibt, hab ich noch nicht gelesen - mach ich nach dem Mittagessen.
Bei der Gelegenheit aber auch von mir ein dickes Danke! für deine Materialsammlung!
.


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