Widerspruch Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Begonnen von Norbert456, 14:41:49 So. 25.Oktober 2015

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Norbert456

Hallo,

ich habe hier anbei eine anonymisierte
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt,
gegen die ich Widerspruch einlegen will.

Ich habe eine Ausbildung und einen prima Beruf,
in dem ich auch arbeiten möchte, aber leider seltener rein gekommen bin und
ziele allg. auf ... netto, ersten Arbeitsmarkt - oder eben auf ein BGE ab,
bzw. verbitte ich mir jegliche Drohungen Seitens dieses Amts,
da ich nichts getan habe, nicht zu beaufsichtigen bin.

Ich bin beim Amt glaube ich als Selbstständig eingetragen,
da ich ab und zu Einnahmen verzeichne, was ich dann in ner EKS etc. angebe.

Jetzt habe ich mal wieder einen neuen Fall-Manager, der
in diesem Ev/Va das ganze Register an Daumenschrauben listet,
was aber natürlich nicht zum Ziel führen wird. Ich habe ihm ausdrücklich
diese Punkte als "schädigend" und nicht zielführend genannt ...
bei einem "Kennenlern"-Gespräch.

Punkt ist ja, dass ich in den letzten Jahren mindestens
monatlich von denen kontaktiert wurde und ab und zu wurden mal
monatliche Zahlungen "verschlurt". Von all dem bin ich eigentlich
"etwas" traumatisiert - wenn ich ehrlich bin, was mich bisweilen schwer behindert.

na ja  - ein widerspruch ist also Pflicht, den bereite ich jetzt vor:

"Widerspruch gegen Ev per Va und
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als einstweilige Anordnung nach § 86b SGG
... "

Fällt euch noch evtl. was zu anliegendem Schreiben ein / auf?
verwaltungsakt_s1.jpg
verwaltungsakt_s2.jpg
verwaltungsakt_s3.jpg
verwaltungsakt_s4.jpg

Norbert

dagobert

Zitat von: Norbert456 am 14:41:49 So. 25.Oktober 2015
Ich habe eine Ausbildung und einen prima Beruf, in dem ich auch arbeiten möchte,
Interessiert das JC nicht, die wollen dich nur aus der Statistik haben.
Zitatziele allg. auf ... netto, ersten Arbeitsmarkt - oder eben auf ein BGE ab, bzw. verbitte ich mir jegliche Drohungen Seitens dieses Amts, da ich nichts getan habe, nicht zu beaufsichtigen bin.
Musst du in den Widerspruch schreiben, mal sehen was die antworten.  ;D
ZitatJetzt habe ich mal wieder einen neuen Fall-Manager, der in diesem Ev/Va das ganze Register an Daumenschrauben listet,
Nee, da hab ich schon schlimmeres gesehen.
Zitatab und zu wurden mal monatliche Zahlungen "verschlurt".
Beim nächsten Mal sofort das SG anschreiben. Es existiert ein gültiger Bewilligungsbescheid, also hat das JC auch zu zahlen.
Zitat"Widerspruch gegen Ev per Va und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als einstweilige Anordnung nach § 86b SGG
... "
Das werden zwei Schreiben, Widerspruch ans JC und Antrag auf aW ans SG.

Die VA-Laufzeit von 12 Monaten müsste gesondert begründet werden, sonst ist der VA rechtswidrig.

PS:
Die RFB ist falsch, aber das gehört nicht in den Widerspruch.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

mousekiller

Einstweilige Anordnungen sind bei dieser EGV nicht zielführend. Es muß dir nachweislich schon ein deutlicher Nachteil entstehen, damit das SG den VA sofort aufhebt. Hier bleibt nur die Tippeltappeltour über Widerspruch - Ablehnung durch JC - Klage beim SG.

Widerspruch gegen den VA würde ich auf jeden Fall wegen der Laufzeit einlegen. Eine EinV / VA darf maximal 6 Monate laufen (§ 15 SGB ll Abs. 1).

Zum VA:
Bewerbungskosten müssen alle übernommen werden, gleich ob du dich schriftlich, telefonisch oder sonstwie bewirbst.
Widersprich der Aufnahme in das Portal. Du hast dort keinerlei Administrative Berechtigungen und bist in deiner informellen Selbstbestimmung gehindert.
Der Passus mit den Maßnahmen hat nichts in einer EinV zu suchen. So etwas muß gesondert verfügt werden.
Vorlage einer Erkrankungsbescheinigung: diese zu sanktionieren ist rechtswidrig. Es dürfen maximal Leistungen eingestellt werden. So hab ich es jetzt erst schwarz auf Weiß vom SG Leipzig bekommen.

Alles in allem stelle ich folgende Prognose: Das JC wird den Widerspruch abschmettern, sofern es die Laufzeit ignoriert. Vor dem SG kannst du jedoch mehr Glück haben, da einige Regelungen recht unbestimmt sind.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Ich sehe in dieser EGV-VA folgendes :

Hier wird nicht genau bestimmt, was denn für eine Masnahme verabreicht wird.
Es wird zwar begründet, das nach Prüfung sprich "Du wirst erstmal darauf gechekkt,
wo es angeblich daran harpert, warum Du wohl kein Job findest und dann schicken
wir Dich dahin, wo Deine Chancen zur "Intregration in Arbeitsmarkt" verbessert werden
könnten.

Nicht umsonst will SB als Nachweis auch die Bewerbungsanschreiben sehen.
SB sucht darin nach Fehler und sucht ein Grund, Dich zum Bewerbungstrainig zu
schicken etc.

SB hat sich damit den Freibrief ausgestellt, Dich zu beobachten und dann was zu
verpassen, was sie für richtig hält.

Weiter wird hier der Begriff Eigenbemühungen verzerrt. Dieses Problem kenne ich auch
zu genüge und habe es im Widerspruch deutlich gemacht.
Ich sehe das so, Sobald ich mich bewerbe, ist dies eine Eigenbemühung. Egal von
welcher Quelle das Stellenangebot ist und welcher Art ich mich bewerbe.

Darauf im Widerspruchsbescheid, das es "ein Angebot" des JC sei und nicht als
Eigenbeühung aufgefasst werden könne. Klaro, das die Rechtsabteilung des JC erstmal
alles abschmettert, weil es ja Anwälte/Verteidiger sind, die das JC vertreten.

Anhand der Mindestanzahl von 4 Bewerbungen, sehe ich da schwarz, über die Schiene
Begrifflichkeit "Eigenbemühungen" zu streiten.
Bei mir wurden 12 verlangt und wurde zusätzlich mit Stellenangeboten bombadiert, die
teils noch nicht mal meinen Fähigkeiten entgegen kamen..

Dein Widerspruch könnte mit "Unvorhersehbarkeit" welche Masnahme Du den antreten
solltest und der Laufzeit, wie es andere User hier auch meinen, begründet werden.

Widerspruch, damit der Dissenz aufrecht erhalten bleibt und je nach dem, wie es sich
entwickelt, dann endsprechend dagegen arbeiten.

 



Lass Dich nicht verhartzen !

Norbert456

ich hab den W. allgemeiner gehalten:
--------------------------------------------------
,,Danke" für die erneute Auflistung Ihrer "Unterstützungen" im Ev/Va. Eine davon habe ich in der ,,Vorladung" am
12.10. tatsächlich vergessen zu erwähnen.

Nun: wenn Sie mich anspornen (Anreiz) wollen Sie zu verlassen, lassen Sie mich in Ruhe und
bieten mir vielleicht Geld für eine Duschrutschmatte an (Danke, brauche ich nicht, lehne ich nat. ab).
Wenn Sie mich gern weiterhin sehen möchten, machen Sie einfach so weiter (aber achten Sie §1 SGB II).

Ich lege hiermit Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ein!
(logisch nicht? Wenn man die Eingliederungsvereinbarung schon nicht unterschreibt ... eine Ev/Va ist überflüssig und Ihre ABM, denn allein der Bezug von HLu beinhaltet natürlich wesentliche Pflichten; ich verbitte mir jegliche Lenkungsexperimente - damit erreichen Sie nicht unser Ziel. Ihr Vorgehen demoralisiert, ist anstrengend und erschwert es mir extrem, Arbeit zu finden! Ich habe eine Ausbildung in & mit der ich gerne arbeite. Ich suche ein sinnvolles Einkommen bzw. auch eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, von der man vernünftig leben und einen Haushalt führen kann).

Widerspruch gegen alle in der Ev/Va aufgeführten ,,Festlegungen", hier insbesondere gegen
# die "Nachweisführung Bewerbungsbemühungen" als Schikane. Damit Sie einen Eindruck bekommen und als Kompromiss, erhalten Sie die ersten 8 Bewerbungen (2 Mon.). Die weiter folgenden wie gehabt als Liste am Ende des Bewilligungszeitraums. Alternativ berechne ich Ihnen pro weiteres Blatt 5,- Bearbeitungsgebühr (4 Stk./Monat = 20 Euro). Sollten Sie hierauf nicht reagieren, stimmen Sie der kostenpflichtigen Alternative zu.
# Ihre Vermittlungsvorschläge, da ich die im Netz selbst erkennen kann und die mich entmündigen
# jegliche Drohungen, Bevormundungen und Kriminalisierung, da unstatthaft: wir verfolgen dasselbe Ziel, ich habe nichts getan (straffällig, verurteilt), bin nicht zu beaufsichtigen (unmündig, ,,geschäftsuntüchtig"), befinde mich in keinem produzierenden Zusammenhang und es sind keine Katastrophen- oder Notzeiten (die Sie heraufbeschwören). Ich will nicht ,,geholfen werden"!
# den Eintrag in das Bewerberprofil von arbeitsagentur.de

Schaffen Sie ein attraktives Angebot, an das man sich aus freien Stücken wendet & wenden kann!
--------------------------------------------------
heut hat der Fall-Manager geschrieben, er würd gern mit mir darüber reden.
Das kommt nicht in Frage! Nur schriftlich.

Norbert

Onkel Tom

Na, da bin ich ja mal gespannt.

Deine Kritik zu dem Verfolgungsbetreuungswahn des SB/JC finde ich gut.

Schließlich ist es deren Werkzeug, erwerbslose fertig zu machen..
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker


  • Chefduzen Spendenbutton