Aufrechnungsbescheide aufschiebende Wirkung; LSG NSB - L 13 AS 289/07 ER -

Begonnen von Mambo, 15:46:19 Di. 18.März 2008

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Mambo

ZitatBei überzahltem ALG II haben Rückforderungs - und Aufrechnungsbescheide aufschiebende Wirkung

Die Anwendbarkeit des § 39 SGB II auf Rücknahme- bzw. Erstattungsbescheide im Falle der rückwirkenden Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach §§ 45ff SGB X und Erstattung überzahlter Leistungen nach § 50 SGB X ist umstritten.

Mit einem Grundsatzbeschluss hat jetzt der 13. Senat des LSG Niedersachsen- Bremen am 15.02.2008 folgenden Beschluss erlassen.

Nach Auffassung des 13. Senats des LSG Niedersachsen - Bremen, haben Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Rückforderungs- und Aufrechungsbescheide eines Sozialleitungsträgers nach dem SGB II bereits per Gesetz ( § 86 a Abs. 1 Satz 1 SGG ) aufschiebende Wirkung!

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.02.2008 - L 13 AS 289/07 ER -
Weiter: www.sozialticker.com

Siehe auch: www.carmilo.de

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