EGV; VA; Widerspruch und Klage heute auf Radio Dreyeckland

Begonnen von Berenike, 14:29:51 Mi. 19.Mai 2010

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schwarzrot

ZitatDora:
Da aber so viele Erwerbslose EGV "verhandeln" oder als "harmlos", "hinnehmbar", "milde" usw.  relativiert bekommen und dann unterschreiben könnte sich im Umkehrschluß deiner Logik die Frage stellen, wie viele Erwerbslose "denkende Erwerbslose" sind.

Und - nur wenn du die Frage beantworten willst - wie arbeitet ihr denn in der Ini, die du erwähnst?
Werde hier einen teufel tun, interne ini-infos ins netz zu stellen, oder per PM zu senden an leute, die ich nicht kenne.
Nur soviel, bei den meissten betroffenen, die bei uns aufschlagen, brennt akut die hütte (sanktion/kdu-probleme/massnahmemist). Fast alle haben sich von ihrem SB noch im 'beratungsgespräch' übertölpeln lassen ('mitwirkungspflicht'lüge) 'hier mal eben noch die EGV zu unterschreiben'. Ganz wenige schaffen es mehrere tage bedenkzeit durchzufighten und haben dann noch den mut die EGV zu 'verhandeln'.
Es auf einen VA ankommen zu lassen, trauen sich die wenigsten.

Nochmal zurück zum §13, du verwechselst m.m.n. immer noch ursache und wirkung: Das hört sich ja fast so an, als ob du meinst, weil betroffene angst haben und daher die EGV unterzeichnen, gibt es den sanktionsparagraphen.
Das gegenteil ist aber der fall.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Dora

Hallo ThePoor,

das mit der Ini war an @schwarzrot gerichtet. Er schreibt in Antwort # 24:

"Ich bin da um einiges pessimistischer, vermutlich weil ich durch die ini-arbeit einiges mitbekomme, was (selbst in diesen 'sozial'unrechtsgesetzen) nicht erlaubt ist und vom amt trotzdem 'kreativ' angewendet wird."

Deshalb dachte ich, vielleicht will @schwarzrot ja mal was zu schreiben, wie sie arbeiten und wir könnten uns vielleicht darüber austauschen.
Zitat von: ThePoor am 19:27:17 Sa. 29.Mai 2010
@Dora
Stimmt Dora der Umkehrschluss drängt sich auf,
und deshalb unterstütze ich deine Aussagen ja auch "restlos".
der Unterschied des Kruges der zum Brunnen geht, oder des Schafes das sich sein seinen Schlächter nicht wählt, ist evident.
mal abgesehen davon das ich gar keine Ini erwähnt habe.
....


Und da geht es mir ähnlich wie dir:
Zitat von: ThePoor am 19:27:17 Sa. 29.Mai 2010
mir gibt man ja gar keine Chance zu klagen:), ich würde hoffen das man demnächst versucht mich mal zu verarschen, denn ich bin ganz scharf drauf 1€ Jobs vor den EU Gerichtshof zu bringen.
Ich würde z. B. gerne gegen den Sanktionsparagraphen (§ 31) und den § 15 zur Eingliederungsvereinbarung und die EGV-Praxis der ArGe klagen. Das wissen die auch ganz genau, denn es war mit das Erste was ich der ArGe-Geschäftsführung und Widerspruchsstelle usw. zu Hartz IV als Unrechtsgesetz vorgetragen habe.

Dora
.

ThePoor

 @ na siehst, ist doch alles klar..

Was diese Sanktionen angeht, hat sich das berühmte, bei mir berüchtigte BSG, ja mal wieder aus der Affäre gezogen, erstmal,
das wird dem Gericht aber nix nützen.
es werden jetzt noch mehrere Urteile auf Grund des BverG Urteils folgen.
kennst ja -- nicht anfechtbare Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März
Ich vermute die Sache ist finanziell gegessen, solange keine eindeutigen Verstöße vorliegen, aber auch dann läßt es sich nicht unter das "nicht evidente" , oder ist es nun evident, physiche Existenzminimum  kürzen.
wobei wir schon wieder dabei wären keine EGV zu unterschreiben:)

Gegen die allgemein Praxis einer EGV klagen dürft schwer werden, Vertragsfreiheit,
wie ich oben aber schon schrieb, den Mist einfach nicht unterschreiben, das Zeug schafft sich dann selbst ab, was aber dann die Repressionen nicht besser macht, es bekommt nur einen anderen Namen.

übrigrigens Dora:)
als Mädchgen ist es fast unmöglich dieser Behörde gegenüber charmant zu sein,
da hilft dann nur die volle Selbstverteigungsstrategie,
wogegen ich mich schgon wieder amüsiere, sagte ja oben, ich hab ne EGV, jetzt hab ich auch noch einen Termin Ende Juni,
bei zwei Mädchen vermutlich, mal sehn ob bis dahin noch deutsch verstehe.
Ich werde denen aber nicht sagen, das ich nie wieder eine EGV unterschreiben werde, das werden die dann schon merken, also ich werde denen zu verstehen geben das mich ihr Amt null interessiert solange sie keine für mich interessannten Vorschläge haben.

Normalerweise sind die froh wenn sie mit mir nix zu tun haben, aber eine Riesensauerei ist es wie sie Leute behandeln die sich nicht wehren können.
zb hier in der Gegend, eine der reichsten Gegenden Deutschlands, berechnen sie die Miete auf der Basis einer Erhebung von 1998,
und dann tönen auch noch Schwachköpfe aus irgendeiner Partei was von Pauschalisierung der KDU.
ALG2 ist eigentlich eine ausgezeichnete Suventionierung für Errichter von Wohnklos, 30m² für 292,70€ + Umlagen, das hat schon was.

Ich sagte ja schon immer:)
Als der Heilige Geist vom Himmel feil , hatten viele einen Regenschirm auf:)

Dora

Zitat von: schwarzrot am 21:29:48 Sa. 29.Mai 2010

Werde hier einen teufel tun, interne ini-infos ins netz zu stellen, oder per PM zu senden an leute, die ich nicht kenne.
Nur soviel, bei den meissten betroffenen, die bei uns aufschlagen, brennt akut die hütte (sanktion/kdu-probleme/massnahmemist). Fast alle haben sich von ihrem SB noch im 'beratungsgespräch' übertölpeln lassen ('mitwirkungspflicht'lüge) 'hier mal eben noch die EGV zu unterschreiben'. Ganz wenige schaffen es mehrere tage bedenkzeit durchzufighten und haben dann noch den mut die EGV zu 'verhandeln'.
Es auf einen VA ankommen zu lassen, trauen sich die wenigsten.
Du musstest ja nicht antworten. Hatte ich ja gleich dazu geschrieben.
Mir ist bewusst, dass Niemand über Interna schreiben wird und das erwarte ich auch nicht.

Und die Problemlagen der Leute sind ja vermutlich fast überall so, wie von dir beschrieben.
Und Beistand ist immer dann unerwünscht, wenn Unrechtmäßiges geschehen soll.
Damit fangen die Probleme für Inis und auch Einzelpersonen in der Regel ja schon an.


Zitat von: schwarzrot am 21:29:48 Sa. 29.Mai 2010
Nochmal zurück zum §13, du verwechselst m.m.n. immer noch ursache und wirkung: Das hört sich ja fast so an, als ob du meinst, weil betroffene angst haben und daher die EGV unterzeichnen, gibt es den sanktionsparagraphen.
Das gegenteil ist aber der fall.
Du meinst den § 31 nehm ich an.
Da verstehst du mich falsch.
Und du musst dir auch nichts annehmen von dem, was ich schreibe oder von den Quellen, auf die ich verweise.
Betrachte Alles von mir einfach als meine unverbindliche Meinungsäusserung.
In Antwort # 7 hab ich ja schon geschrieben, welche Rolle die EGV spielt.
Daran entwickelte sich dann ein Teil der weiteren Diskussion
Und die Frage nach euerer Arbeitsweise zielte auf den Inhalt des Themas ab und  ob und wie das in der täglichen Arbeit umgesetzt wird.


Die Leute unterschreiben etwas, was ihrer Zustimmung nicht bedarf (sieh z. B. auch Antwort # 10 von Fantomas) und nach Meinung von Experten vefassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Dazu habe ich an anderer Stelle hier im Forum bereits auf den Lehr- Und Praxiskommentar von Münder zum SGB II und die Ausführungen von Prof. Dr. Uwe Berlit zum § 31 hingewiesen.

Achillesfesrse des SGB II ist der § 31 aber auch wegen der Möglichkeit der drastischen Kürzung des Existenzminmums (bis 100 %) verbunden mit dem Entzug der Kranken- und Pflegeversicherung und dem Ausschluß von Leistungen nach SGB XII im Hinblick auf das Zitiergebot aus dem GG.

Deshalb sollen Klagen von Sach- und Rechtskundigen verhindert werden. Und deshalb wohl lässt man die auch in Ruhe mit EGV und EGV als VA.
.

ThePoor

Dora, bei diesen Behörden ist soviel Dreck im Spiel, das die oft froh sind wenn man sie nicht bermerkt,
sind oft auch arme Schweine mit Kurzzeitverträgen, was ne Sauerei natürlich nicht entschuldigt.
Die ganze BA stinkt im mom reichlich
Wie kann man auch die Bundeswehr in das Arbeitsamt einziehen lassen:)

etwas älter, aber das Prinzip ist noch aktuell
http://www.sueddeutsche.de/politik/affaere-um-beratervertraege-gerster-wird-fuer-die-regierung-zur-belastung-1.894496

sehr aktuell:)
Der Bundesrechnungshof habe nun das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, den Schaden festzustellen und ,,mögliche Straftatbestände" zu prüfen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article7639615/Arbeitsagentur-wegen-Luxus-Jobs-in-der-Kritik.html

ansonsten lies noch ma oben, 100% Kürzungen waren immer illegal, und sind jetzt unmöglich.
Sachbearbeiter die so etwas in Erwägung ziehen stehen außerhalb der Verfassung der BRD.
:) sollte es davon mehrere geben , wäre es nett diese Leute wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung anzuzeigen.
Das ist ein Verfolgungsdelikt.

Und solange der verfassungswidrige Regelsatz nicht geklärt ist, ist eigentlich jede Kürzung unter dem scheinbar nicht evident unzureichenden physischen Existenzminimums verfassungswidrig.
Eines der wichtigen Dinge die durch Thomas Sturheit:) und Borchert zu Stande kamen.

Dora

Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
@ na siehst, ist doch alles klar..
Seh ich auch so!

Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
Was diese Sanktionen angeht, hat sich das berühmte, bei mir berüchtigte BSG, ja mal wieder aus der Affäre gezogen, erstmal,
das wird dem Gericht aber nix nützen.
es werden jetzt noch mehrere Urteile auf Grund des BverG Urteils folgen.
kennst ja -- nicht anfechtbare Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März
Ja - Das BSG zieht sich gern auch mal aus der Affäre...

Deine Anfechtungsklage hat gute Aussicht auf Erfolg! Und das ER-Verfahren ist ja gut gelaufen. Ganz so schlecht ist das Urteil des BVerfG vom 09.02.10 ja nicht. Allerdings hätte das BVerfG z.B. mal den Ermittlungsgrundsatz ernst nehmen oder den Artikel 34 lesen sollen und anderes mehr.

Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
Ich vermute die Sache ist finanziell gegessen, solange keine eindeutigen Verstöße vorliegen, aber auch dann läßt es sich nicht unter das "nicht evidente" , oder ist es nun evident, physiche Existenzminimum  kürzen.
wobei wir schon wieder dabei wären keine EGV zu unterschreiben:)
Mögest du recht behalten mit dieser Vermutung!
Wenn wir alle weiterkämpfen wird es sicher in der Sache weitergehende Urteile geben. Die Unterstützung für Thomas Kallay ist richtig und wichtig - ohne Frage! Aber es müssen noch mehr Leute - so wie du - Klagen auf den Weg bringen.
Jetzt die Füße hochlegen und - wie das berühmte Kaninchen auf die Schlange - auf den Verlauf einer einzigen Klage zu schauen, wäre meiner Meinung nach zu wenig.


Zitat von: ThePoor am 21:52:40 Sa. 29.Mai 2010
Gegen die allgemein Praxis einer EGV klagen dürft schwer werden, Vertragsfreiheit,
wie ich oben aber schon schrieb, den Mist einfach nicht unterschreiben, das Zeug schafft sich dann selbst ab, was aber dann die Repressionen nicht besser macht, es bekommt nur einen anderen Namen.
Es wäre sehr zu begrüßen und die Wirkung sicher enorm, wenn keiner mehr eine EGV unterschreiben würde oder zumindest alles streichen würde, was nicht in die EGV gehört, allen voran die "Rechtsfolgenbelehrung"!

Also ich bin gern charmant! Das hat auch nichts mit dem Geschlecht zu tun, ob jemand charmant, mutig, selbstbewusst oder wehrhaft ist. Charmant zu sein gehört für mich bei Terminen in der ArGe zum Repertoire der Taktik der Gesprächsführung. Und man kann damit die Leutchen ganz schön in Verlegenheit bringen und verwirren.

LG
Dora
.

Dora

Hallo @ThePoor,

du weißt Ja - früh morgens und am späteren Abend bin ich auf der Jagd - nach Schnecken.  ;)

Das mit den Luxusjobs bei der BA habe ich schon mitbekommen, Danke aber für den neuen Link.

Mir ist etwas wichtig aus deinem jüngsten Beitrag und möchte deshalb noch mal darauf zurückkommen:

Zitat von: ThePoor am 22:53:19 Sa. 29.Mai 2010
.....
ansonsten lies noch ma oben, 100% Kürzungen waren immer illegal, und sind jetzt unmöglich.
Sachbearbeiter die so etwas in Erwägung ziehen stehen außerhalb der Verfassung der BRD.
Wir hatten das auch schon zu den ersten, uns bekannt gewordenen 100% Sanktionen bei den U 25 vorgetragen. Also lange lange vor dem Urteil des BVerfG.  Diese Sanktionen wurden von der ArGe umgehend zurückgenommen durch einfachen Änderungsbescheid. Das war fast schon unfair!   ;)  denn
wir hatten gehofft den Klageweg beschreiten zu können. Nun ja - umgehende, schnelle Abhilfe und Auszahlung der ohnehin mageren Regelleistung sind für die Betroffenen fast schon wie Weihnachten und ihre Interessen (das Lebensnotwendige Geld muss weiter fließen) stehen auch für mich an vorderster Stelle.

Zitat von: ThePoor am 22:53:19 Sa. 29.Mai 2010
Und solange der verfassungswidrige Regelsatz nicht geklärt ist, ist eigentlich jede Kürzung unter dem scheinbar nicht evident unzureichenden physischen Existenzminimums verfassungswidrig.
Eines der wichtigen Dinge die durch Thomas Sturheit:) und Borchert zu Stande kamen.
Ja - seh ich auch so! Und ich hoffe es macht den Menschen Mut sich gegen dieses Unrecht zu wehren!

So long!
Dora
.



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