Widerspruch einlegen bei EGV per VA

Begonnen von Systemfehler, 16:46:13 Do. 16.Dezember 2010

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Systemfehler

Hallo,

nachdem ich die mir vorgelegte Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe, bekam ich sie nun als Verwaltungsakt per Post.
Gibt's denn irgendwo Musterwidersprüche und soll ich meinem Widerspruch einen EGV-Vorschlag von mir beilegen ?

Danke,
S. 

Pfiffi

Es reicht ein normaler Widerspruch.
Warum willst Du einen Vorschlag von Dir mit beilegen, auf welchen doch sicherlich nicht eingegangen wurde?

Es ist allerdings und das gebe ich zu bedenken immer konkret gegen etwas vorzugehen, also ein bloßes widersprechen ohne Substanz wird einfach nur einkassiert. ;)

Beispiel:

Mein letzter widerspruch als Beispiel:


Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bescheid, Ersatz der Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt vom XX.XX.2010 lege ich,

Widerspruch

ein und beantrage

ich die Überprüfung des genannten Bescheides gemäß § 44 I 1 SGB-X sowie die Erteilung eines
rechtsmittelfähigen Bescheides über das Ergebnis hierzu (§ 44 III SGB-X).
Sowie Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gem. §86a SGG.
Wenn diesseits eine Begründung des Widerspruchs für sinnvoll gehalten wird, wird diese unaufgefordert
innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Ich gehe andernfalls davon aus, dass der Erkenntnisgewinn im Rahmen der
gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage (§ 78 I 1, II SGG) auch ohne
Widerspruchsbegründung zu einer rechtmäßigen Abhilfeentscheidung führt. Sollte eine Begründung Ihrerseits -
zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung - für nützlich und sinnvoll erachtet werden, bitte ich um
entsprechende Mitteilung. Eine Aufforderung zur Begründung des Widerspruchs sehe ich als Aufforderung zum
Handeln zur Vermeidung eines Rechtsstreites an.
Mit freundlichen Grüßen

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Onkel Tom

Das von Pfiffi ist zwar ok, aber es kommt dabei immer wieder darauf an, wie die Vorgeschichte bis zur EGV-VA aussah.

1. Wie schauen die Inhalte der nicht unterzeichneten EGV aus.. (Genaue Formulierung)
2. Wie wurde auf die EGV reagiert.. Wurde darauf mit einem begründetem "Unstimmigkeitsschreiben" reagiert ?
2.1 Wenn ja, was für ein Inhalt ?
3. Wie schaut nun von der Formulierung her die EGV-VA aus und worin gibt es Unterschiede zur nicht unterzeichneten EGV ?..

Anhand meiner Fragen lässt sich auch der "Dissenz" beschreiben und eventuell die Unrechtsmäßigkeit der EGV-VA bekräftigen.
Auch bei uns in der ELSE tauchen immer mehr Probleme darin auf, das Sachbearbeiter der ARGE immer mehr darauf setzen, eine EGV auf die "lockere Art" zu verbraten und wenn das nicht gleich klappt, kommt gleich eine EGV-VA achteran..

Ich finde, das sich SB's seid der letzen H4-Änderung einfach zu einfach machen und über den Kopf des betroffenen erwerbslosen drüber hinwegentscheiden, was für den Betroffenen sinnvoll wäre..

Es gibt halt von der Zusammenstellung der EGV oder EGV-VA oft ganz simple Gründe, warum sie so nicht hinnehmbar ist.
Lass Dich nicht verhartzen !

b.d.

Zitat von: Onkel Tom am 12:00:28 Fr. 17.Dezember 2010

Ich finde, das sich SB's seid der letzen H4-Änderung einfach zu einfach machen und über den Kopf des betroffenen erwerbslosen drüber hinwegentscheiden, was für den Betroffenen sinnvoll wäre..


Die wiisen, dass es ein tolles BSG-Urteil gibt, das besagt, dass wir kein Mitspracherecht über den Inhalt einer EGV haben! Subordinierter Vertrag, was immer der Scheiss auch bedeuten mag!

Das BSG ist dabei, der ARGE-Willkür nach und nach alle Türen zu öffnen!!!

Berlusconi ist nicht übler als dieses Pack, dass die Gesetze so hinbiegt, wie s gefällt....

Pfiffi

Sicher ist mein konkretes Beispiel nicht immer und überall anzuwenden.

Folgende Überlegung möchte ich einmal anstellen, da ich kein Recht habe auf den Abschluß einer bestimmten EGV, ist eine Verhandlungsphase nicht nur nicht nötig sondern in meinen Augen kontraproduktiv. Egal was SB anstellt oder will, EGV wird eingesteckt und sich nicht dazu geäußert.

Terminierungen zur Abgabe einer EGV müssen schriftlich erfolgen als mit RFB, darauf antwortet man schriftlich, das man keine Grund sieht diesen Termin wahrzunehmen, und der SB die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen umfassend und verständlich benennt nach der eine Terminierung möglich ist, (dies sind nur 5 Punkte) Abgabe einer EGV ist nicht dabei.

Soll er das Teil als VA erlassen, dann habe ich die Möglichkeit dagegen in Widerspruch zu gehen und notfalls zu klagen.

Das hat nichts mit "harter Linie" oder sonst irgend etwas zu tun, einfach nur korrekt, nichts anderes, sollte die EGV zu einem Termin über die berufliche Situation vom SB "aus dem Hut gezaubert" werden, kann man dies getrost ignorieren. Denn um eine EGV ging es konkret nicht beim Termin.

Dieser ganze "Pfefferkuchen" mit dem EGVs ist einfach nicht die Arbeit und Aufregung wert, man nimmt die Teile mit legt sie in P-Ablage, wenn VA wird Widerspruch eingelegt.

Übrigends bei meinem Widerspruch habe ich mich mit Absicht auf keinen Grund festgelegt, die unrechtmäßigkeit ihres VAs dürfen sie selbst feststellen, wenn sie dies nicht können, und ich dadurch benachteiligt bin habe ich die Möglichkeit der Klage. Da wird dann mesit nach einem Zeitraum von über 6 Monaten nichts mehr passieren da der VA dann nicht mehr gültig, sollten die ARGE dennoch irgendeine "Schweinerei" ich vermute mal "Bürgerarbeit" versuchen, kommt Klage und ordentliche Bedründung, es ist einfach nur das ich mir die Möglichkeit auch offenhalte.

Aber Diskussion mit dieser Behörde kann und will ich nicht führen, einem SB ist nicht zu helfen, die sind stur und freuen sich ihre niedrigen Instinkte auszuleben. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

b.d.

Zitat von: Pfiffi am 14:40:18 Fr. 17.Dezember 2010
Terminierungen zur Abgabe einer EGV müssen schriftlich erfolgen als mit RFB, darauf antwortet man schriftlich, das man keine Grund sieht diesen Termin wahrzunehmen, und der SB die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen umfassend und verständlich benennt nach der eine Terminierung möglich ist, (dies sind nur 5 Punkte) Abgabe einer EGV ist nicht dabei.

Das ist gelinde gesprochen, gefährlicher Unfug, weil man einer korrekten Meldeaufforderung (Verwaltungsakt) nur dann nicht folgen muss, wenn man mit Widerspruch die aW durch das SG hat wiederherstellen lassen! Das ist aber wegen Zeitmangel in der Praxis fast nicht zu erreichen, macht aber Eindruck auf die Pfeifen  ;D ;D ;D

Pfiffi

Richtig b.d. danke für die Richtigstellung.
;) ;D
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Onkel Tom

Naja, da habe ich nichts drann aus zu setzen, aber Ihr wisst ja auch gut darüber Bescheid, wie weitreichend "Ermessensgeschichten" von SB's Unsicherheiten, Verwirrungen aber auch m.E. haltbare Gründe gegen EGV(-VA) liefern kann..

Ich denke, wenn Systemfehler sein Problem konkreter beschreibt, ist es wohl auch einfacher und konstruktiver, die für ihn am besten passende (Kanonen)kugel gegen seine EGV-VA zu formen..
(Widerspruch und Klage ist klar.. aber inhaltliche Gewichtung fehlt noch.)

Mit der Info "Habe keine EGV unterschrieben und nun eine EGV-VA bekommen.. Wie wiederspreche Ich jetzt ?" verlangt etwas viel, weil nicht klar ist wiso eigendlich ?

Ob es nun die Verpflichtung auf z.B. mindestens 15 Bewerbungen pro Monat (mit eventuellen Nachweis von der Firma..) oder einfach nur die Zuweisung in den EEJ etc.. ist..

L.G. Tom
Lass Dich nicht verhartzen !

Pfiffi

Als Hinweis, meist finden sich in einer EGV bzw. dem folgendem VA Sätze wie.

Nimmt jede öffentlich geförderte Tätigkeit an usw.
Das sind gute Gründe wegen Unbestimmtheit usw. klar vorzugehen, allerdings nicht unbedingt damit gleich z.B. im Widerspruch "schießen".  ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

b.d.

Scheint ja auch nicht besonders aufregend zu sein, was da drin steht, sonst hätte man wohl schon Genaueres gehört....

Im Zweifel erst mal Widerspruch - Begründung wird nachgeliefert -  und wenn da mehr als 10 Bews gefordert werden, Antrag aW bei SG, un fäätich.... ;D

inline

ich meine ja nach wie vor, gegen einen EGV VA muss man keinen Widerspruch einlegen - bzw. es ist nur Zeitverschwendung.

Onkel Tom

Zitat von: inline am 16:46:36 Mi. 22.Dezember 2010
ich meine ja nach wie vor, gegen einen EGV VA muss man keinen Widerspruch einlegen - bzw. es ist nur Zeitverschwendung.


Muss nicht, aber hält den Dissens aufrecht..
Lass Dich nicht verhartzen !

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