Jobcenter will unsinnigen Umzug

Begonnen von MarcoW75, 14:06:36 Mi. 29.Juni 2011

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MarcoW75

Hallo!
Im letzten Jahr meldete das JC plötzlich Zweifel an meiner Mietzahlung an,obwohl sie immer ihre Belege bekommen haben und auch eine Bestätigung des Vermieters nichts gegenteiliges besagte. Man sperrte mir daraufhin meine Mietzahlung (NK gibts aber noch). Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt,der aber erwartungsgemäß abgelehnt wurde (wie wohl 95% aller Widersprüche auch). Also habe ich Klage beim SG eingereicht,wo sie auch immer noch läuft.

In der Zwischenzeit habe ich die Kündigung der Wohnung wegen ausbleibender Mietzahlungen bekommen. Die Kündigung hat aber eine Rücknahmeoption, sollte ich die ausstehende Miete bis zum letzten Tag zahlen. Das Jobcenter hat nur in soweit darauf reagiert,indem sie äußerten,man würde das Mietverhältnis eh nicht anerkennen (ach,nach 6 Jahren ?), man biete mir aber den Umzug in eine andere Wohnung an,die auch noch teurer sein dürfe.

Ich war bei einer Anwältin, welche meinte,daß die Kündigung lt. Bundesozialgericht ungültig sei, da ich die ausbleibende Mietzahlung nicht zu verantworten habe. Zudem müsste mich meine Vermieterin erstmal rausklagen,bevor ich wirklich aus der Wohnung müsse.  Und bis dahin sei das SG-Verfahren garantiert schon durch. Sie schien aber kein wirkliches Interesse zu haben, mich zu vertreten,d.h. es ist bei diesem einen Beratungsgespräch geblieben.
Wie ihr euch denken könnt,habe ich gar kein Interesse daran,die Wohnung hier aufzugeben. Das fängt schon dabei an,daß ich dann einen Minijob hier im Ort aufgeben müsste und mangels Hausstand nicht einmal Möbel für eine andere Wohnung hätte. Zudem gibts im Umkreis von 25km keine angemessene Wohnung. Ein Hinweis auf den §22 Ab.7 SGBII ans Jobcenter (Miete ist im Zweifelsfall direkt an den Vermieter zu zahlen),versandete fruchtlos. Hat jemand eine Idee,was ich nun noch tun könnte ?

Aloysius

Ich weiß nnicht, in welcher Stadt / Gegend du wohnst, aber hier in Kiel gibt es eine Stelle im Rathaus, die sich um Fälle kümmert, wenn Leute bedroht sind, ihre Wohnung zu verlieren.

Ruf doch mal bei deinem zuständigem Rathaus an, und frag, ob es eine ähnliche Stelle gibt.
Reden wir drüber

Rotkaeppchen

ZitatIm letzten Jahr meldete das JC plötzlich Zweifel an meiner Mietzahlung an,obwohl sie immer ihre Belege bekommen haben und auch eine Bestätigung des Vermieters nichts gegenteiliges besagte.

Wie meldeten sie denn ihre Zweifel an? Was hat man dir mitgeteilt bzw. was forderte man von dir?

Spätlese

Sie schien aber kein wirkliches Interesse zu haben, mich zu vertreten,d.h. es ist bei diesem einen Beratungsgespräch geblieben.
=
Was ist das den für ein Anwalt? Da empfiehlt sich m. E. die schnellstmögliche Inanspruchnahme eines anderen Anwalts für Sozialrecht. Der kann u. U. eine einstweilige Anordnung erwirken, dass bis zur endgültigen Klärung der Sache die Mietzahlungen bzw. die Überweisungen für Miete nachgeholt bzw. durchgeführt werden.

Warum wird die Miete verweigert? Warum wird das Mietverhältnis nicht anerkannt? Hast Du keinen regulären Mietvertrag? 6 Jahre erfolgte Mietzahlungen bedeuten u. U. kein abzuleitendes Gewohnheitsrecht für die Zukunft.

So wie das jetzt läuft, bekommst Du auf jeden Fall Streß mit Deinem Vermieter. Denn den interessiert im Endeffekt nur seine Kohle. Wie lange oder kurz so eine Räumungsklage dauert, da würde ich mich auch mal nicht auf schöne beruhigende Geschichten verlassen. Es gibt durchaus Richter, die nach 2 oder 3 vollständig rückständigen Mieten die fristlose Kündigung mit anschließender Räumung für rechtens befinden.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

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