Erneuter Widerspruch sinnvoll?

Begonnen von GoingCrazy, 18:19:52 Mo. 16.Mai 2016

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GoingCrazy

Hallo zusammen,

ich benötige Unterstützung, weil ich mittlerweile überhaupt nicht mehr durchsehe:

Mein Mann ist eigentlich Freiberufler, hatte aber über ein paar Monate (und kurz nach einem Umzug) so wenig Aufträge, dass wir entschieden haben, dass er zukünftig besser einen zusätzlichen Teilzeitjob annimmt, um für die Zukunft abgesicherter zu sein. Dies war zunächst fast ein Ding der Unmöglichkeit - er bekam keine Stelle, sondern es wurde von sämtlichen Arbeitgebern gesagt, dass sie ihn nur mit einem Vermittlungsgutschein vom Amt nehmen. Also hat er sich im Janaur 2015 arbeitslos gemeldet, wir bekamen Leistungen und Mitte März 2015  hat er dann endlich dank Vermittlungsgutschein eine Stelle bekommen.
Die Stelle wurde dem Amt auch sofort gemeldet. Trotzdem wurden uns weiterhin Leistungen bis Juni bewilligt. Mein Mann war dann nochmal beim Amt und hat gefragt, ob das wirklich stimmt. Dort wurde ihm gesagt, alles ist korrekt.
Im Juni 2015 mussten wir erneute Gehaltszettel und eine weitere Vorberechnung des freiberuflichen Einkommens abgeben. Danach kam endlich Ablehnung zur Zahlung weiterer Leistungen, worüber wir mehr als froh waren.
Im Februar 2016 wurden wir plötzlich aufgefordert erneut Gehaltszettel und das freiberufliche Einkommen zu senden. Danach kam ein Bescheid,dass wir von Februar 2015 bis Juni 2015 zuviel Leistung bezogen haben und jetzt 1300€ zurückzahlen sollen.

Ich bin in Widerspruch gegangen, weil ich von einem Irrtum ausging. Der Widerspruch wurde vorgestern abgelehnt.
Angeblich wäre es ersichtlich gewesen, dass es ein vorläufiger Bescheid ist, weil im Februar 2015 (!!!) einmal im Bescheid das Wort vorläufig auftauchte. Es gab aber nach Februar 2015 3 weitere Bescheide, in denen nichts mehr von vorläufig stand.
Wir haben immer alle Angaben zeitnah eingereicht. Ich finde das unmöglich, dass über ein halbes Jahr später dann plötzlich festgestellt wird, dass wir zuviel gezahlt bekommen haben.
Wir waren damals gerade in ein Miethaus umgezogen, als plötzlich die Aufträge wegblieben. Die Situation war schon unangnehm genug und es gingen viele Reserven drauf. Im Schreiben wird uns dann noch vorgehalten, dass die Mietkosten ja eh zu hoch gewesen sind und wir froh sein können, dass wir überhaupt Leistungen bekommen haben.

In der Berechnung sind auch immer unsere 2 minderjährigen Kinder mit drin. Ich hatte schon ein paar Mal gelesen, dass das bei einer Rückrechnung nicht erlaubt ist. Stimmt das?

Ich ärgere mich wahnsinnig drüber, zumal mein Mann sich beim Amt extra noch erkundigt hat, ob wir nicht zuviel bekommen. Das hatte ich so auch noch in den Widerspruch geschrieben, aber darauf wurde natürlich nicht eingegangen.

Die Frage ist, ob es in unserem Fall Sinn macht, erneut in Widerspruch zu gehen (und wenn ja, mit welcher Begründung) oder sogar vor das Sozialgericht.

Ich hoffe, ich habe nicht zu durcheinander geschrieben. Falls das der Fall ist, beantworte ich gerne Detailfragen. Ich bedanke mich schon mal für etwaige Auskünfte.

Grüße

GoingCrazy

Narhap

Hallo GoingCrazy,

als dein Mann damals dort gefragt hat ob es so korrekt ist, dass war mündlich und nicht schriftlich oder?
Wie ichs mit der ARGE gelernt habe, ist es besser alles schriftlich zu machen, da die dort auch mal Sachen bejahen von denen Sie keine Ahnung haben und dann haste solche Überraschung wie jetzt..mündlich kannste schlecht Nachweisen was man dir gesagt hat und die Person würde auch behaupten das nie so gesagt zu haben..
Mehr kann ich dirzu deinem Fall nicht sagen, kenne mich damit nicht genug aus, aber paar andere Mitglieder bestimmt.

Rudolf Rocker

Ich kann nur dringend dazu raten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen!
Diese Frage ist ohne Einblick in die Verwaltungsakte kaum zu beantworten. Hier gibt es einfach zu viele unbekannte Faktoren.
Bei Rückforderungen lohnt es sich allerdings in den meisten Fällen Widerspruch und ggf. Klage einzureichen, weil die JCs irgendwie nicht in der Lage sind, die Berechnung fehlerfrei auf die Reihe zu kriegen!

GoingCrazy

Zitat von: Narhap am 19:29:58 Mo. 16.Mai 2016
Hallo GoingCrazy,

als dein Mann damals dort gefragt hat ob es so korrekt ist, dass war mündlich und nicht schriftlich oder?

Ja, leider. Wir wissen zwar, mit wem genau er gesprochen hat, aber ich schätze im Fall eines Falles, würde der gute Mann sicher sagen, dass er niemals diese Aussage getroffen hat.

BGS

Zitat

... Vermittlungsgutschein..
.


Ihr seid für immer verloren, sorry.. In der Behördenwillkür  gefangen..Denn ihr glaubt den Scheiss. "Vermitttlungsgutschein"?
Da gibt es nix zu hofffen.


MfG
BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Rudolf Rocker

Ja, der Vermittlungsgutschein!
In jeder seriösen Firma werden Menschen auch ohne einen Vermittlungsgutschein eingestellt!
Alles andere ist Abzocke um die man einen großen Bogen machen sollte!

GoingCrazy

Das mag sein und ich weiß nicht, wie das in anderen Städten oder Landkreisen ist, aber hier ist traurige Wahrheit, dass in einigen Branchen sonst kein Reinkommen ist, gerade bei Teilzeitstellen. Jeder Einstieg geht nur über Personalvermittlung oder Zeitarbeit und die wollen immer diesen Vermittlungsgutschein. Wir haben innerhalb kürzester Zeit sicher locker 30 Bewerbungen geschrieben und entweder direkt eine Absage oder den Hinweis auf den Gutschein bekommen, sonst wären wir den Weg nicht gegangen. Leider hatten wir allein rein finanziell auch keine andere Wahl. Mir wäre es auch lieber gewesen, wirhätten das Amt ganz umgehen können. Immerhin waren es so nur wenige Monate.
Mein Mann wurde nach 6 Monaten dann übrigens von der Firma übernommen und hat nun einen unbefristeten Vertrag.

Ich habe wegen dem Arbeitsagentur-Theater inzwischen einen Termin bei einem Anwalt vereinbart. Mal sehen, was da rauskommt.

Danke für eure Beiträge und Anmerkungen bisher.

Gruß

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