Frage wegen Widerspruch (dringend)

Begonnen von Roland_B, 14:49:31 Mi. 30.August 2006

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Roland_B

Hallo!

Ich wollte gegen meinen ALG-II-Bescheid Widerspruch einlegen und möchte
wissen, ob man den Widerspruch so schreiben kann:

                                      "... (Name, Vorname)
                                      ... (Straße, Hausnummer)
                                      ... (Postleitzahl, Ort, Datum)





Übergabe-Einschreiben mit Rückschein

...
...
... (Straße, Hausnummer)

... (Postleitzahl, Ort)




Widerspruch gegen den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) vom ... wegen falscher Berechnung von KdU und Heizkosten AZ: ...
Kd.-Nr. ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen o. g. Bescheid lege ich Widerspruch wegen falscher Berechnung
von KdU und Heizkosten ein.

Sie haben mir KdU von in Höhe von ... Euro und Heizkosten in Höhe von ...
Euro bewilligt. Laut Mietvertrag vom ... habe ich jedoch KdU in Höhe von
... Euro und Heizkosten in Höhe von ... Euro. Und laut
Beschluß ... vom ... Sonderkreistag am ... stehen mir diese
Kosten nach § 22 SGB II bzw. §§ 29 und 42 Nr. 2 SGB XII auch zu.

Ich möchte Sie daher bitten meinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem SGB II und insbesondere meinen Anspruch auf KdU und
Heizkosten noch einmal zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

... (Unterschrift)"

Herzliche Grüße

Roland

Onkel Tom

Moin Roland..

Wenn Du Dir mit den Paragraphen sicher bist, ist das ok..
Allerdings würde ich nach der Anrede den Satz so formulieren..

Hiermit lege ich zum Bewilligungsbescheid vom.. den Teilweisen Widerspruch ein.

Dieser Einstiegssatz kommt aus dem "Amtsdeutsch" und leutet Deinen
Widerspruch "Rechtlich" richtig an..

Das Wort Teilweisen dann weglassen, wenn der Widerspruch gegen
den kompletten Inhalt eines Schreiben etc.. ist.

Dann Deine Begründung/en..

Leider habe ich schon schlechte Erfahrungen mit dem Postweg zur ARGE gemacht..
Einschreiben können angeblich auch nicht angekommen sein.

Bei Widerspruch ist es besser, ein Duplikat zur  Eingangsbestätigung
am Schnellschalter (Frontoffice) abstempeln zu lassen.
Musst zwar latschen, aber es ist sicherer.

Hoffe das Dein Widerspruch funzt  =)

Gruß Tom
Lass Dich nicht verhartzen !

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