Vorschlag ausführlicher Widerspruch gg. Alhi-Befristung

Begonnen von tommes, 14:56:30 Sa. 05.Juni 2004

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tommes

Autor: Poldi
aus: Forum Attac und Forum Erwerbslose


Hallo, Leute,

da derzeit viele Vorschläge für Anträge und Widersprüche wg. Befristung Alhi und wg. Einführung ALG II herumschwirren, die aber alle argumentativ IMHO ziemlich dürftig sind, wäre nachstehend hier mal ein Vorschlag, der die Sachlage näher beleuchtet und auch juristisch fundierter sein und den ArbeitsÄmtlern auch zeigen dürfte, was auf sie alles zukommt, wenn sie so weitermachen, wie bisher.

Der Text muß natürlich in einigen Bereichen an die persönlichen Verhältnisse angepasst werden. Wichtig ist neben der frist- und formal wichtigen Einreichung solchen Widerspruches aber auch die Tatsache, daß man Flagge zeigt und nicht weiter vor den Ämtlern kuscht. Falls, was ich derzeit leider nicht weiß, Sozialhilfebezieher auch solche befristeten Bescheide erhalten haben sollten, kann auch auch hierzu einen analogen Widerspruch formulieren.

Insofern jemand Änderungsvorschläge hat, wäre es sicherlich gut, wenn wir alle die uns mal anschauen könnten. Und wer kann, sollte das Teil vielleicht einem Sozialrechts-Anwalt vorlegen, der das mal checken und ggf. auch noch festere Füße stellen könnte.


NICHT VERGESSEN: der Text muß auf jedermanns/fraus persönliche Verhältnisse angepaßt werden

VORSCHLAG:
------------------------------------------------------------
Vorname und Name
Straße, Haus-Nr.
PLZ Wohnort

Datum





EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit xyz
Straße, Haus-Nr.

PLZ Ort





Kundennummer: xxxxxxxxxx
hier:

1. Überprüfungsantrag für den Bewilligungsbescheid vom ______________________ gemäß § 44 SGB X

2. Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid vom __________________ in Bezug auf die Befristung der Arbeitslosenhilfe bis zum 31. Dezember 2004 in Verbindung mit der sog. Agenda 2010, den sog. Hartz-Gesetzen und daraus erfolgten und noch erfolgenden weiteren Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen und Dienstanweisungen



Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben genannten Angelegenheiten stelle ich hiermit Überprüfungsantrag für den Bewilligungsbescheid vom _____________________ gemäß § 44 SGB X und beantrage die Rücknahme dieses rechtswidrigen, nicht begünstigenden Bescheides ebenfalls gemäß § 44 SGB X und in Verbindung mit nachstehendem Widerspruch bezüglich der Befristung der Arbeitslosenhilfe zum 31.12. 2004. Sind Leistungen in Folgebescheiden vom obigen Bescheid abhängig, so gilt der Überprüfungsantrag auch für die Folgebescheide.

Ferner lege ich gegen den Bewilligungsbescheid vom _________________ bezüglich der Befristung der Arbeitslosenhilfe bis zum 31.12. 2004 in Verbindung mit der sog. Agenda2010, den sog. Hartz-Gesetzen und daraus erfolgten und noch erfolgenden weiteren Gesetzen und Vorschriften und Anordnungen sowie Dienstanweisungen Widerspruch ein.

Begründung:
Sowohl die sog. Agenda2010, als auch die daraus erfolgten Hartz-Gesetze und daraus erfolgte und er­folgende weitere Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und Dienstanweisungen waren und sind allein schon aufgrund der nicht zu widerlegenden Tatsache, daß sie erwerbslose Menschen im Gegensatz zu erwerbstätigen und vor allem wohlhabenden Menschen in Deutschland massivst und entgegen jedwedem grundgesetzlichen und verfassungsgemäßen Recht in Deutschland und Europa massiv benachteiligen und verarmen, verfassungswidrig und damit rechtswidrig. Dies gilt auch für alle Bescheide, die aufgrund dieses widrigen Rechts ergangen sind oder noch ergehen sollten.

Die Befristung der Arbeitslosenhilfe zum 31.12. 2004 und die geplante Einführung eines sogenannten Arbeitslosengeld 2 ab 2005 benachteiligen grundlos Millionen von erwerbslosen Sozialleistungsbeziehern und zerstören die Binnenkaufkraft in Deutschland mit der Folge massiver weiterer Arbeitsplatzverluste und Unternehmenschließungen ab dem Jahr 2005. Die Begründung der derzeitigen Bundesregierung und Opposition in gemeinsamer Aussage, dies diene der Schaffung neuer Arbeitsplätze und dem Fördern und Fordern von Erwerbslosen, ist allein schon von daher unsinnig und rechtlich haltlos, da in Deutschland derzeit bereits schon ca. 16 Millionen Menschen (Quelle u.a.: Broschüre Sind Arbeitslose faul? unter Mitarbeit von Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler an der FH Frankfurt, Verlag: Fachhochschulverlag Frank­furt, ISBN-Nr. 3-936065-18-7) größtenteils dauerhaft erwerbslos sind und denen auch auf lange Sicht gesehen, keine existenzsichernde und existenzaufbauenden Arbeitsplätze gegenüberstehen. In 2003 und 2004 haben die massiven Umsatz- und Gewinneinbrüche des deutschen Binnenmarktes, die aus der großen Angst der werktätigen und erwerbslosen Bevölkerung Deutschlands vor den angekündigen Sozialeinschneidungen ab 2005 herrühren, eindeutig gezeigt, was für Folgen der Unsinn dieser rechts- und verfassungswidrigen Maßnahmen zum Wohle der Reichen und Großunternehmen jetzt schon hat.

Weitere, ausführliche Begründung wird bei Bedarf auf schriftliche Anforderung hin nachgereicht. Ich verweise darauf, daß ich im ggf. folgenden Sozialgerichtsverfahren Beweisanträge zu Vorgenanntem stellen lassen werde.

Aus all diesen vorgenannten Gründen ist eine Fülle von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht und ggf. auch bis hin zum EuGH zu erwarten, und auch ich bin bereit, diesen Weg zu gehen.

Ich habe Familie und die Einführung von Arbeitslosengeld 2 würde für meine Familie und mich u.a. bedeuten, daß wir uns keinen Wohnraum mehr leisten könnten, obdachlos werden und dadurch unser gesamtes, wenn auch bescheidenes Hab und Gut verlieren würden.

Ich verweise darauf, daß ich mit dem Grad xx v. H. als schwerbehindert anerkannt und chronisch krank bin. Für mich würde Obdachlosigkeit, das Leben im Freien oder in einer Notunterkunft sowie der Verlust des bischens Lebensqualität, die wir uns noch bewahren, aufgrund meines Ihnen bekannten Krankheitsbildes den sicheren Tod bedeuten.

Ich verweise daher hiermit jede Person und jede Einrichtung, die aufgrund rechtswidriger Handlungen mir und/oder meiner Familie Schaden an Leib und Leben oder an unserem bescheidenen Besitz zufügt, darauf, daß ich sie persönlich zur Rechenschaft ziehe bzw. ziehen lasse.

Ich verweise Sie ausdrücklich hinsichtlich der Verfassungs- und Rechtswidrigkeit der sog. Agenda2010, der sog. Hartz-Gesetze und daraus erfolgter und erfolgende weitere Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und Dienstanweisungen sowie deren durch Sie erfolgter und ggf. noch erfolgender verfassungs- und rechtswidriger Anwendung und daraus resultierender Nachteile für meine Familie und mich u.a. auf die §§ 154, 240, 241, 339, 340, 357 und ggf. 27 Strafgesetzbuch (StGB) hin und behalte mir die jederzeitige Erstattung entsprechender Strafanzeigen gegen Sie vor, gleiches gilt für meine Familie.

Sie als Beamte, aber auch als angestelle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, entsprechend Ihrer Amts- bzw. Diensteide und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen jedwede Schäden vom deutschen Volke fernzuhalten, und dürfen daher keinerlei Rechtshandlungen vornehmen, die rechts- und/oder verfassungswidrig sind oder Menschen in Deutschland rechts- und verfassungswidrig an Leib und Leben sowie Hab und Gut schädigen.

Rechtshandlungen entsprechend rechts- und verfassungswidriger Gesetze, Vorschriften, Anordnungen und Dienstanweisungen sind Ihnen nicht erlaubt, Zuwiderhandlung ist strafbar.

Tun Sie es doch, brechen Sie geleistete Eide und arbeitsvertragliche Vereinbarungen sowie weiteres Recht und setzen sich dadurch in jedem Falle der Strafverfolgung aus, und ich denke mal, daß jede/r sachkundige Erwerbslose sehr genau darauf achten wird, daß die Strafverfolgung gegen Sie auch eintritt.

Hochachtungsvoll


Unterschrift
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mousekiller

Der Text ist so eventuell in Ordnung. Vielleicht sollte man jedoch als Verabschiedung lieber das "Mit freundlichen Grüßen" verwenden. "Hochachtungsvoll" lieber nicht, wir leben schließlich nicht mehr in der DDR....  :wink:
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

sumpf

der widerspruch ist schwachsinn. wenn gegen alg II widerspruch eingereicht werden soll o.k. aber doch nicht gegen die befristung. das aa ist an gesetz gebunden und muss es ausführen.
vorschlag:
widerspruch gegen die befristung der alhi wg zukünftiger neuregelung, da ich diese für verfassungswidrig halte. dieser widerspruch ist auch als widerspruch gegen die ab dem 01.01.04 geltenden leistungen zu werten.
ergebnis wird formale ablehnung sein, so dass klage vor dem sg erfolgen muss.
dort könnt ihr dann das verfassungsproblem erläutern.

wird aber scheitern, da alhi keine versicherungsleistung und sozialhilfeniveau gehalten wird + sozialhilfe rechtlich geprüft ist.

sorry ist aber so
es grüsst der sumpf

milo

Es wird kein Widerspruch gegen ALG II eingelegt, sondern gegen die ALHi-Bescheide dieses Jahres bzw. im weiteren geht es um Überprüfungsanträge von Bescheiden deren Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist ...

Steht in dem Beitrag auch geschrieben !
Zitatergebnis wird formale ablehnung sein, so dass klage vor dem sg erfolgen muss.
dort könnt ihr dann das verfassungsproblem erläutern.

wird aber scheitern, da alhi keine versicherungsleistung und sozialhilfeniveau gehalten wird + sozialhilfe rechtlich geprüft ist.
Klagen werden dieses Jahr genug eingereicht werden und laufen, nicht nur vor dem SG sondern auch vor dem Bundesverfassungsgericht, falls es noch nicht bekannt sein sollte ...

... und ob die Scheitern, wird sich ja noch rausstellen.

sumpf

bevor gegen eine rechtsnorm vor dem verfassungsgericht geklagt werden kann, muss diese erstmal in kraft sein (alg II is noch nicht) und es muss der ordentliche gerichtsweg gegangen werden.
es grüsst der sumpf

milo

Dann nenne es Hartz IV statt ALG II. Dagegen werden nämlich verschiedene Kommunen/Städte vor dem Bundesverfassungsgericht klagen ...

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