ZitatDublin/Irland - Zunehmend selbstorganisiert: Tausende gegen die Wohnkrise
Die Wohnungsnot in Irland ist kein Zufall – sie ist das Ergebnis bewusster Politik im Interesse von Investoren, Spekulanten und Großgrundbesitzern. Besonders junge Arbeiter:innen, etwa in den Callcentern internationaler Tech-Konzerne wie Google, Amazon oder Telus, sind betroffen.
ZitatUkrainekrieg - ,,Könnt Ihr Moskau treffen?"
Der faschistische US-Präsident hat gegenüber Russland ein Ultimatum gesetzt: 50 Tage gibt er der russischen Führung Zeit. Sonst will Trump allen Handelspartnern Russlands Zölle in Höhe von 100 Prozent auferlegen. Gleichzeitig USA und die NATO, so NATO-Generalsekretär Mark Rutte, vereinbart, ,,dass die Ukraine ihre Hände an wirklich massive Mengen an militärischer Ausrüstung bekommt".
Zitat,,Diffamierend" und ,,realitätsfern": SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf äußert Unmut über Berichterstattunghttps://www.deutschlandfunk.de/diffamierend-und-realitaetsfern-spd-kandidatin-brosius-gersdorf-aeussert-unmut-ueber-berichterstattu-100.html
Wenige Tage nach der gescheiterten Richterwahl im Bundestag hat sich die von der SPD vorgeschlagene Rechtsprofessorin Brosius-Gersdorf zu Wort gemeldet. In einer ausführlichen Erklärung, die dem Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio vorliegt, nennt Brosius-Gersdorf es diffamierend und realitätsfern, wenn sie als ,,ultralinks" oder ,,linksradikal" eingeordnet werde.
Eine eingehende Befassung mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit zeige vielmehr, dass ihre Positionen im Ganzen betrachtet der demokratischen Mitte zuzuordnen seien. Die Berichterstattung über sie und ihre Standpunkte sei in Teilen der Medien unzutreffend, unvollständig, unsachlich und intransparent gewesen, kritisierte die Juristin. So sei etwa die Behauptung verunglimpfend, sie habe sich für eine Legalisierung und eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt ausgesprochen. Auch ihre Positionen zu einem Kopftuchverbot und zu Paritätsmodellen für die Wahl des Bundestags seien häufig falsch dargestellt worden, betont Brosius-Gersdorf in der von einer Bonner Anwaltskanzlei verbreiteten Erklärung.
Zahlreiche Rechtswissenschaftler verteidigen Brosius-Gersdorf
Rund 300 Rechtswissenschaftler übten Kritik am öffentlichen Umgang mit der Kandidatin Brosius-Gersdorf. In einem offenen Brief heißt es, dass man dagegen nachdrücklich protestiere. Im Richterwahlausschuss eine Kandidatin zunächst zu bestätigen, um dann gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen zurückzurudern, zeuge zumindest von fehlendem politischem Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung. Brosius-Gersdorf sei eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin. Das sei in Fachkreisen völlig unstreitig. Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation infrage stellten, seien schlicht unzutreffend und unsachlich.
Unions-Fraktionschef Spahn räumt Mitverantwortung ein
Unions-Fraktionschef Spahn räumte eine Mitverantwortung für die gescheiterte Richterwahl ein. (...)
ZitatStellungnahme zur Causa ,,Frauke Brosius-Gersdorf"
Als Vertreterinnen und Vertreter der universitären – insbesondere rechtswissenschaftlichen – Forschung und Lehre sowie der Justiz protestieren wir nachdrücklich gegen die Art und Weise, wie im Rahmen der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht in der Politik und in der Öffentlichkeit mit Frauke Brosius-Gersdorf umgegangen wurde.
ZitatTausende Namen geleakthttps://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100819618/nius-reichelt-plattform-gehackt-kundendaten-im-netz.html
Hacker veröffentlichen Kundendaten von "Nius"
ZitatUmfrage zeigt, dass die neue Corbyn-Partei mit Labour gleichauf ist, bevor sie überhaupt einen Namen hathttps://www.councilestatemedia.uk/p/poll-shows-new-corbyn-party-is-level?utm_source=share&utm_medium=android&r=29yqhw&triedRedirect=true
ZitatLabour findet auf die harte Tour heraus, dass die Missachtung der Bedürfnisse der Arbeiterklasse und die Behandlung der Linken als Feind Konsequenzen hat. Starmer sagte uns laut und deutlich: "Wenn ihr die Veränderungen, die wir vorgenommen haben, nicht mögt, sage ich, dass die Tür offen ist und ihr gehen könnt". Genau das haben wir getan.
ZitatAlles, was passiert ist, ist, dass Labour weniger beliebt ist als je zuvor und mit dem echten Risiko des Aussterbens konfrontiert ist.
Während ein Fünftel der Wähler Labour verließ, weil sie nicht rechts war (Einwanderung zu hoch), verließen die anderen vier Fünftel aufgrund fehlender linker Politik.
ZitatGesetzliche Unfallversicherunghttps://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Am-Kaffee-verschlucken-Ein-Arbeitsunfall-~.html
Am Kaffee verschluckt: Kann das ein Arbeitsunfall sein?
11. Juli 2025
Ein Arbeitnehmer verschluckt sich an seinem Kaffee, stürzt und trägt diverse Verletzungen davon. Ob es sich um einen gesetzlich versicherten Arbeitsunfall handelt, hat das LSG Sachsen-Anhalt am 22.05.2025 entschieden.
Das war der Fall
Ein Mitarbeiter trank während einer morgendlichen Besprechung zum Tagesablauf auf der Baustelle Kaffee, verschluckte sich daran und verließ den Mannschaftscontainer, um den Kaffee auszuhusten. Dabei erlitt er eine Hustensynkope, wurde bewusstlos und fiel vor der Tür des Containers auf ein Metallgitter. Ihm wurde eine offene Nasenbeinfraktur und weitere Verletzungen diagnostiziert. Der Kläger brachte vor, es handele sich um eine gemischte Tätigkeit, die nicht in eine private oder versicherte Tätigkeit getrennt werden könne.
Die Beklagte lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Das Kaffeetrinken diene persönlichen und nicht betrieblichen Zwecken, es sei dem privaten Lebensbereich zuzurechnen. In der Klageerwiderung machte sie geltend, das Verschlucken und die Dienstbesprechung seien zeitlich trennbar.
Das Sozialgericht Magdeburg entschied, dass der Unfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle. Das Trinken sei dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen. Man könne auch keine gemischte Tätigkeit annehmen, denn hierfür müssten beide Verrichtungen aus dem versicherten Bereich stammen. Wirkursache für den Gesundheitsschaden sei hier aber das Kaffeetrinken, was von der versicherten Besprechung eine abtrennbare Tätigkeit darstelle.
Der Kläger macht nun geltend, ohne die Besprechung hätte er keinen Kaffee getrunken, es bestünde ein untrennbarer Zusammenhang. Die Beklagte erwidert, das Kaffeetrinken sei weder von der Unternehmensleitung organisiert worden, noch diene es Unternehmenszwecken, sondern lediglich dem eigenen leiblichen Wohl.
Die Zeugen erklären ergänzend, dass die Besprechung üblicherweise vor Arbeitsbeginn stattfinde und dort typischerweise Kaffee getrunken werde und dieser zum Teil auch vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werde.
Das sagt das Gericht
Die Berufung hat Erfolg. Bei dem Unfall handele es sich um einen Arbeitsunfall i.S.d. § 8 Abs. 1 S. SGB VII. Ein Unfall in dem Sinne sei ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, dass zu einem Gesundheitsschaden oder dem Tod führe. Zur Annahme eines Arbeitsunfalls sei erforderlich, dass die Verrichtung im Unfallzeitpunkt der versicherten Haupttätigkeit zugerechnet werden könne (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang) und sie zu dem Unfallereignis geführt habe, welches den Gesundheitsschaden verursacht habe.
Die Voraussetzungen seien gegeben. Insbesondere stelle auch das Verschlucken am Kaffee ein äußeres Ereignis dar, das den Gesundheitsschaden verursacht habe. Das Gelangen von Kaffee in die Luftröhre sei eine ungewollte Einwirkung auf den Körper von außen, die letztlich zu dem sturzbedingten Gesundheitsschaden geführt habe.
Unstreitig sei, dass sich das Ereignis grundsätzlich im Rahmen einer versicherten Tätigkeit abgespielt habe. Dieser sei das Kaffeetrinken auch sachlich zuzurechnen. Wertend zu untersuchen sei das Bestehen des sachlichen Zusammenhangs zwischen der betroffnen Verrichtung und der versicherten Tätigkeit. Maßstab hierfür sei die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, d.h. das objektiv beobachtbare Handeln des Versicherten müsse subjektiv zumindest auch auf die versicherte Tätigkeit gerichtet sein. Grundsätzlich richte sich der Schutzzweck des § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII zwar nicht auf die Nahrungsaufnahme zur Stillung von Grundbedürfnissen, aber das Kaffeetrinken richte sich vorliegend nicht auf die Durstlöschung. Vielmehr handele es sich um sozialtypisches Verhalten, das auch betrieblichen Zwecken diene. Diese schließen das Handeln des Klägers als Vorarbeiter auch subjektiv mit ein. Das Kaffeetrinken diene der positiven Atmosphäre bei der Einsatzplanung, der Stärkung der kollegialen Gemeinschaft und der Erhöhung der Wachsamkeit und Aufnahmebereitschaft. Dies sei auch vom Arbeitgeber gewusst und gewollt, dafür spreche, dass er den Kaffee teils selbst auffülle. Das Kaffeetrinken sei integraler Bestandteil der Dienstbesprechung, schließlich finde es auch nicht in privaten Frühstückspausen mit selbst mitgebrachtem Kaffee statt. Es handele sich vielmehr um eine betriebliche Übung, was auch die Zeugenaussagen zeigen, da der erste am Arbeitsplatz ankommende Arbeitnehmer immer für alle an der Dienstbesprechung anwesenden Kollegen Kaffee koche. Es gebe keinen Hinweis auf eine Unterbrechung der Dienstbesprechung zur aktiven Vornahme einer nicht versicherten Tätigkeit, sodass es keinen Raum für die Annahme einer gemischten Tätigkeit gebe.
© bund-verlag.de (kbe)
Quelle
LSG Sachsen-Anhalt (22.05.2025)
Aktenzeichen L 6 U 45/23
ZitatGemeinsame Pressemitteilung von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der ALSOhttps://www.also-zentrum.de/archiv/beitrag/pm.html
Pressemitteilung
Hannover/Oldenburg 08.07.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der AbL Niedersachsen/Bremen e.V. und ALSO e.V.
Ausbeutungsstrukturen und Lohndumping bringen keine gute Ernte ein!
Warum die Forderung nach einem geringeren Mindestlohn für Saisonarbeiter:innen nicht nur empörend, sondern auch nicht zielführend ist
Bauernverband und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer beweisen mit ihren öffentlichen Forderungen nach einer offiziellen Unterschreitung des Mindestlohns noch bevor die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag veröffentlicht hat, nicht nur mangelnde Empathie gegenüber der vielfach ohnehin von Armut und Ausbeutung betroffenen Gruppe der Saisonarbeiter:innen, sondern auch mangelnde Weitsicht.
Steigendende Kosten und stagnierende Erzeugerpreise sind ein wesentlicher Grund für eine weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation landwirtschaftlicher Betriebe. Daher ist es zwar nicht verwunderlich, dass die Anhebung des Mindestlohns in der Landwirtschaft vielfach auf Ablehnung stößt, Forderungen nach einem geringeren Mindestlohn für Saisonarbeiter:innen sind allerdings keine Lösung in diesem Dilemma, sondern widerliche Versuche, ein auf Ausbeutung beruhendes System gesetzlich zu verankern. Faire Arbeits- und Einkommensbedingungen müssen in der Landwirtschaft aber für alle gelten. Das ist die Voraussetzung für eine stabile Situation im ländlichen Raum und eine prosperierende Landwirtschaftsbranche. Ein System, dass nur durch Ausbeutungsstrukturen funktioniert, hat langfristig keine Zukunft.
Die Arbeitslosenselbshilfe Oldenburg (ALSO e.V.) berät u.a. auch Arbeitsmigrant:innen und Saisonarbeiter:innen in der Landwirtschaft und Arbeitnehmer:innen im vor- und nachgelagerten Bereich, die vielfach von ausbeuterischen Praktiken betroffen sind. Roman Langner, (ALSO e.V.) mahnt an:,,In unseren Beratungstätigkeiten stellen wir immer wieder Missstände fest. z.B. ausbeuterische Praktiken in der Saisonarbeit, wie Tricksereien bei der Sozialversicherung oder überzogene Unterkunfts- und Nebenkosten, das in Rechnung stellen von Arbeitsmitteln und undurchsichtige Lohnabrechnungen. Die Forderung der Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeiter:innen ist ein Angriff auf die Arbeitnehmer:innenrechte und die sozialen Mindeststandards. Dieser reiht sich ein in die Hetze gegen Bürgergeldempfänger:innen und Geflüchtete (Stichwort: Bezahlkarte). Wir rufen auf zu solidarischem Handeln gegen die Angriffe auf den Sozialstaat!"
Ottmar Ilchmann, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft – Landesverband Niedersachsen ( AbL Niedersachsen/ Bremen) ergänzt:: ,,Langfristig werden Saisonarbeiter:innen, die auf unseren Feldern, schwere Arbeit unter oft schwierigen Bedingungen verrichten, nur kommen, wenn ihre Arbeit fair entlohnt wird und die Arbeitsbedingungen sich nicht weiter verschlechtern. Die Anhebung des Mindestlohns muss einhergehen mit politischen verlässlichen Rahmenbedingungen, die es Erzeuger:innen ermöglichen, kostendeckende und gewinnbringende Preise am Markt zu erzielen, um landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und sowohl die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern wie auch der Saisonarbeiter:innen angemessen zu entlohnen. Hierfür zu arbeiten, sollte Fokus von Politik und Verbänden sein. Die AbL fordert daher auch gemeinsam mit der Verbändeplattform zur GAP in ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der GAP nach 2027, bei der neu eingeführten sozialen Konditionalität zukünftig auch den Mindestlohn als einzuhaltende Grundanforderung einzubeziehen." Dass die Steigerungen in den Lebenshaltungskosten in Deutschland eine Anpassung des Mindestlohns notwendig machen, kann kaum bestritten werden. Auch die Lebensmittelpreise haben deutliche Preissteigerungen verzeichnet.
Hierzu kommentiert Ottmar Ilchmann: "Hochwertige, zu hohen Sozial- und Umweltstandards produzierte Lebensmittel müssen ihren Preis haben. Um ärmere Menschen nicht von ihrem Kauf auszugrenzen, sollte man allerdings einmal einen Blick auf die Margenverteilung in der Wertschöpfungskette werfen. Lebensmittel sind um 30% teurer geworden, wer macht sich damit gerade die Taschen voll? Mit Sicherheit nicht die Erzeuger:innen! " Preisdrückerei im Lebensmittelsektor ist kein Ersatz für Sozialpolitik, Kostendrückerei zu Lasten der Schwächsten ersetzt nicht die Pflicht für den Einsatz für eine Möglichkeit der Kostenweitergabe in der Wertschöpfungskette."
Hintergrund:
Der Präsident des Bauernverbandes Joachim Rukwied fordert das jetzige Lohnniveau für Saisonkräfte in der Landwirtschaft einzufrieren und eine Sonderregelung für Saisonkräfte zu schaffen. Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte sich für diese Forderung offen gezeigt und sein Ministerium angewiesen zu prüfen, ob es hierfür einen rechtssicheren Weg der Umsetzung gäbe. Die Tagesschau hatte hierüber am 24.6. berichtet.
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