Verschlechterung des zumutbaren Arbeitswegs für Alg-II-Bezieher

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 01:18:38 Di. 01.März 2005

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Wilddieb Stuelpner

NDR, Markt: Folge III + IV: Fordern und Fördern, Rechtsmittel

Längere Arbeitswege

Änderungen gibt es auch beim zumutbaren Arbeitsweg. Wer noch Arbeitslosengeld bezieht, dem kann ein Arbeitsweg von maximal zweieinhalb Stunden täglich zugemutet werden. Im Arbeitslosengeld II gibt es eine solche Zeitbeschränkung nicht. Eine Arbeit ist also auch dann zumutbar, wenn der Weg dahin viel länger dauert.

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