Wohngeld

Begonnen von Kuddel, 19:25:42 Mi. 08.Mai 2019

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ZitatNeue Weisungen zum Wohngeldrecht
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Auf der Webseite von Tacheles wurden neue Weisungen zum Wohngeldrecht veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zum WoGG", mit Stand: 08.07.2024 (https://t1p.de/rjffw) und um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG" mit Stand: 22.05.2024 (https://t1p.de/vxo9r)
Insbesondere wichtig dürften für die Beratungspraxis die BMWSB – ,,Verwaltungshinweise zur Gewährung von Vorschüssen / Gewährung einer vorläufigen Zahlung/ Finanzielle Notlagen der Antragsteller" unter C. sein. Hier geht es um die Weisungen wie und wie schnell das Wohngeldamt Vorschüsse und vorläufige Leistungen zu erbringen hat. Diese Infos gibt es unter Ziff. C., ab Seite 6 des Dokuments. Download: https://t1p.de/j3w16

Kurzer Beratungshinweis: Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter habe immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig.

Quelle: Thomé Newsletter
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Zitat80 % mehr Wohngeldhaushalte im Jahr 2023
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Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz hat einen starken Anstieg der Wohngeld beziehenden Haushalte bewirkt. Laut Destatis bezogen am Jahresende 2023 rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 80%. Neben einer Erweiterung des Empfängerkreises wurde auch die Höhe des Wohngelds nach oben angepasst. Mit der Heizkosten- und der Klimakomponente kamen zusätzlich zwei neue Leistungsbausteine hinzu, die Mehrbelastungen angesichts gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.

Quelle und weitere Infos bei destatis: https://t1p.de/zuu2v

Hinweis: Auf der Webseite von Tacheles wurden neue Weisungen zum Wohngeldrecht veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zum WoGG", mit Stand: 08.07.2024 (https://t1p.de/rjffw) und um ,,Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG" mit Stand: 22.05.2024 (https://t1p.de/vxo9r)

Insbesondere wichtig dürften für die Beratungspraxis die BMWSB – ,,Verwaltungshinweise zur Gewährung von Vorschüssen / Gewährung einer vorläufigen Zahlung/ Finanzielle Notlagen der Antragsteller" unter C. sein. Hier geht es um die Weisungen wie und wie schnell das Wohngeldamt Vorschüsse und vorläufige Leistungen zu erbringen hat. Diese Infos gibt es unter Ziff. C., ab Seite 6 des Dokuments. Download: https://t1p.de/j3w16

 

& Beratungshinweis: Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter haben immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig.

Quelle: Thomé Newsletter
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ZitatMietzuschuss vom Staat - 15 Prozent mehr Wohngeld ab 2025 – wer Anspruch hat

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Miete oder Wohnkosten von Eigentümern. Ab Jahreswechsel gibt es 15 Prozent mehr. Wir erklären, wer Anspruch hat – mit Wohngeld-Rechner 2025.

Quelle: https://www.test.de/Wohngeld-Anspruch-Berechnung-Antrag-Hoehe-5550229-0/
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