S' is Feierabend für die Wohnungsschnüffler Hessens, zumindest bei Sohi-Empfängern

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 12:57:12 Fr. 15.September 2006

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Wilddieb Stuelpner

Videotexttafel 122, MDR, Fr.15.09.06 12:34:41

Sozialhilfe auch ohne Hausbesuch

Auch wer der Behörde einen Hausbesuch verweigert, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Zur Begründung hieß es, es gebe kein generelles Recht für Hausbesuche. Deshalb dürften Wohnungen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen betreten werden. Bleibe die aus, sei das kein Grund, die Sozialhilfe einzubehalten. (Az.: L 7 AS 1/06)

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Wiesbaden auf. Dieses hatte einer Behörde Recht gegeben, die einer Frau die Sozialhilfe nach verweigertem Hausbesuch gestrichen hatte.

-----------------------------------------------------

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundessozialgericht (BSG) dieses Urteil des Hessischen LSG kassiert, abwürgt oder zu einem allgemeinverbindlichen, bundesweit gültigen Grundsatzurteil erklärt, daß auch seine Übertragung auf beschnüffelte Alg-II-Empfänger findet.

suboptional

schön. das man hier auch mal gute Nachrichten zu lesen bekommt. Gilt das jetzt auch für ALGII?
Grüße Suboptional

Grundgesetz § 1: Die Würde des Menschen ist vom Einkommen abhängig !!!

Wilddieb Stuelpner

Nein, vorläufig nur für Leute, die Sozialgeld erhalten. Alg-II-Bezieher sind in dem Urteil mit keiner Silbe erwähnt. Und bei diesen Schwachsinnsjustizverhältnissen in der BRD endet die Wirkungskraft des Urteils an der CDU-Koch-Ausbeutungsenklave Hessen und ist nicht auf andere Landesteile und Bevölkerungsgruppen der BRD übertragbar. Es gibt ja in der BRD das Richterrecht, wo jeder Richter kraft seiner Wassersuppe frei entscheiden kann und sich nicht von der Vernunft seiner Berufskollegen leiten lassen muß. Sonst hätte man eine stufenweise automatisch entstandene, einheitliche Rechtssprechung, die bundesweit gleichermaßen anzuwenden ist.

Wenn das so wäre, wären eine ganze Reihe von Juristen überflüssig.

Kater

ZitatOriginal von suboptional
schön. das man hier auch mal gute Nachrichten zu lesen bekommt. Gilt das jetzt auch für ALGII?

hier findest du was zu Hausbesuchen und Alg 2:

http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=4979&hilight=Hausbesuche

glaube übrigens, es geht Joachim oben um genau dieses Urteil und der Begriff "Sozialhilfe" ist irreführend, es geht um eine Alg2-Bezieherin...

Wilddieb Stuelpner

Kater,

Du hast richtig vermutet. Bei der Videotextnachricht hat's bei mir geklingelt und ich wußte, daß in diesem Forum schon mal was gesagt wurde. Ich hab nur nicht die Quelle gefunden.

Dankeschön für Deine Hilfe.

Poldi

Hallo Joachim,

es wäre nett, wenn Du dann man Deine Deine Aussagen hier in dem Thread korrigieren würdest, denn Du schreibst weiter oben, es handele sich bei dem Urteil des LSG Hessen nur um eine Sozialgeldsache, was Hartz-IV bzw. ALG-2-Bezieher nicht beträfe.

Kater hat aber doch darauf verwiesen, daß Du da einem Irrtum aufgesessen bist.

Schöne Grüße,
P.

Wilddieb Stuelpner

Ich kann es nicht bestätigen, daß dieses Urteil auch für Alg-Bezieher zutreffend ist, denn die Entscheidungsdatenbank des Hessischen Landessozialgericht --> http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/suche?Openform gibt weder beim Aktenzeichen
L 7 AS 1/06 lt. Videotextnachricht noch bei den von Kater genannten Az. L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06 ER was aus.

Es ist zu vermuten, aber nicht zu bestätigen, daß es sich bei beiden Az. um denselben Rechtsfall handelt und damit für Sozialgeld- wie Alg-II-Empfänger gilt. Und die einschlägige Rechtsliteratur kann ich mir als Arbeitsloser nicht leisten, um nach einer dortigen Recherche eine Bestätigung abzugeben.

Es kann zwischen L 7 AS 1/06 und L 7 AS 1/06 ER ein wichtiger Unterschied liegen.

  • Chefduzen Spendenbutton