Ist das nicht 'ne Sauerei?

Begonnen von stranger, 18:06:27 Mo. 26.Januar 2009

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stranger

Hallo allerseits...(seit langer Zeit mal wieder)

Ich möchte hier mal meine eben gemachte Erfahrung mit euch teilen, meinen Frust loswerden und vielleicht den einen oder anderen Tipp von euch bekommen, ob ich mich richtig verhalten habe und ob mein "Arbeitgeber" sich rechtlich auf der sicheren Seite befindet...

Folgende Situation:
Ich und 2 weitere Kollegen waren über einen Personaldienstleister, dessen Namen ich hier nicht öffentlich nennen möchte (ich habe grade wirklich Angst, dass die mich anzeigen oder so was), langfristig bei einem Kunden über 1,5 Jahre eingesetzt. Dieser Kunde meldete uns nun relativ kurzfristig ab. Wir waren erstmal für eine Woche abgemeldet, da zur Zeit nicht genug zu tun ist. Aus dieser Woche wurden nun leider auf einmal Mitte letzter Woche vorraussichtlich 2 Monate.
Kurzfristig und durch Zufall konnte unser Chef nun eine Firma ausfindig machen, bei der wir eingesetzt werden könnten. Habe ich erwähnt, dass wir unsere Kündigungen trotzdem unterschreiben durften? - aus Sicherheitsgründen, falls wir abspringen, wie der Chef uns informierte...

Naja, wir sind dann am Freitag gemeinsam zur dieser Firma gefahren und haben uns den neuen Kunden bzw. Einsatzort angeschaut.
Die Arbeit wäre ungefähr die gleiche gewesen, nur bedeutend lauter. Die Strecke zum Einsatzort hätte sich für mich von 20 Kilometer (Hin+Rück) auf satte 100 Kilometer erhöht. Auch wenn ich die 6€ Fahrtgeld am Tag bekommen hätte, die uns "gnädigerweise" für diesen Einsatz zugesichert wurden, würde sich meine finazielle Lage wesentlich verschlechtern... und jeder weiss, als Leihsklave hat man eh zu wenig Geld...
Nun sah es so aus, das der Chef uns das Wochenende zum "drüber schlafen" gegeben und am heutigen Montag eine Entscheidung von uns gefordert hat. "Einsatz bei der neuen Firma und Rücknahme der Kündigung" oder halt "...Ende im Gelände".
Ich entschied mich, wegen den vielen Nachteilen, Veschlechterungen und ohnehin schlechten Bedingungen, gegen diesen Einsatz und hätte mit der Kündigung gelebt.

Während des Telefonats, konnte ich zwar hören, das mein Chef nicht unbedingt begeistert war, wir klärten jedoch wie wir weiter verfahren werden. Restliche Überstunden abbummeln und Einsatz als Helfer (in meinem gelernten Beruf, wohl gemerkt!) bis Ende Februar.

Ca. 2 Stunden später klingelte bei mir das Telefon und mein Chef teilte mir mit, das er die fristgerechte Kündigung zurücknimmt und daraus, wegen Arbeitsverweigerung, eine frislose Kündigung gemacht hätte... und ich solle das auf keinen Fall persönlich nehmen und hier und da und sowieso... Alles klar! Fristlose Kündigung = 3 monate Sperre beim Arbeitsamt...
Die Typen waren sauer, da wir alle den Einsatz abegelehnt haben!
 
Nach einer 20 minütigen Diskussion, bot der Chef an, mir ein Aufhebungsvertrag zu schicken... so würde ich wenigstens die Sperre umgehen können.

Ich finde, das ist trotzdem eine riesige Schweinerei!!!

Besonders weil ich weiss, das meine Niederlassung, die 30 km von mir entfernt sitzt (ganz toll, da immer hinfahren zu müssen um irgendwas auszufüllen oder unterschreiben) es nicht geschafft hat, mit einer anderen Niederlassung (die in ca. 10 Minuten zu fuss von mir zu erreichen ist *Ha Ha Ha*) sich kurzzuschliessen ... und ich weiss, das diese Niederlassung vor kurzen einige Elektriker eingestellt hat...

Ich bin tierisch angepisst... ist das verständlich?

Erstmal!
S.


Ziggy

Aufhebungsvertrag bedeutet ebenfalls Sperre.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Codeman

Ja Ziggy hat Recht.Wenn schon Kündigung: Betriebsbedingt.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

versklavter

Auch nicht Schlecht ,dein Chef nimmt die Kündigung zurück und macht daraus eine Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.Zuerst müsste er dich Abmahnen und erst bei der 3 Abmahnung kann er dir Fristlos Kündigen.Ich habe damals etwas ähnliches erlebt ,Mein chef wollte mich zu einen Einsatz schicken da wo ich täglich 130 Km fahren sollte bei 6 € Brutto die Stunde  >:(
Meine Antwort war Nein .Dann muss ich ihnen leider Kündigen sagte er zu mir, dann hatten wir eine Halbe Stunde ein Streitgespräch wie hat mein chef zu mir Gesagt ?,Dann fahren sie nach Erding dann haben sie eine Arbeit.

Steht in deinem Arbeitsvertrag eigentlich eine Klausel wie weit deine Fahrbereitschaft ist @Stanger?







Jeden Tag musst du aufstehen um zu kämpfen :aggressiv>

Irrlichtprojektor

hallo stranger,

geh in kündigungsschutzklage um über den rechtsweg die fristlose kündigung in eine betriebsbedingte kündigung umzuwandeln. (das sollte das hauptziel werden)

der kündigung hätte eine abmahnung vorausgehen müssen.

so ganz erschließt sich mir deine situation noch nicht ganz. wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist die 2 monatige pause angenommen von euren überstunden/zeitkonto abgefeiert ?
ist dir die kündigung (sie bedarf der schriftform) schon zugestellt? biete deine arbeitskraft an (ruf an und frage nach arbeit) und sollte der"chef/dispo" dich nicht vermitteln können, verweigere das dein stundenkonto dafür herhalten muß! zumindest diese zeit kann sich später für dich finanziell auszahlen (bgb615), rückwirkend wird es eher schwieriger die ausfallzeiten geltend zu machen.

Zitatund ich solle das auf keinen Fall persönlich nehmen

scheint ein recht sportlicher typ zu sein. dann leg mal los stranger ... ;)
an deiner stelle und nach dieser ansage sowieso würde ich erst einmal alles in frage stellen. "ich habe den einsatz abgelehnt...? stimmt nicht, ich wollte über die konditionen verhandeln und als fachkarft elektriker auch eingestuft bzw. bezahlt werden." ich nehme an das du trotz der helfertätigkeit die elektroarbeiten ausgeführt hast? der entleihbetrieb auch elektirker anforderte worüber du evtl. einen nachweis hast oder besorgen kannst?  wie lang geht das schon, dich als helfer abzuspeisen bzw. war dies gängige praxis in den letzten 1,5 jahren?

Arbeitsverweigerung? steht im av als berufsbezeichnung evtl. "helfer...." sollst du helfertätigkeiten lt. av ausführen oder gar elektrikerarbeiten über den "vereinbarten" av hinaus verrichten?

die arge wird erst einmal die füße still halten, wenn du die kündigung über den rechtsweg anfechtest. von hier aus betrachtet würde ich dir recht gute chancen einräumen die fristlose kündigung abzuwenden. natürlich brauchst du jetzt rechtsbeistand, einen anwalt der gemeinsam mit dir den weg beschreitet. du wohnst nicht zufällig in zwickau-umgebung? ;) (so ein dispo-kunde, da bekommt man richtig bock!)

ich wäre wahrscheinlich auch ziemlich angepisst stranger, aber das zählt jetzt weniger. viel wichtiger ist jetzt aus dieser sache rauszukommen ohne die knute von denen widerstandslos hinzunehmen, den frust in handlung münden zu lassen und du wirst sehen das nach bestandener auseinandersetzung, du gestärkt (trotz der kündigung-jobverlust) hervorgehst. es gilt ein paar fragen zu klären und darauf zu achten die widerspruchsfrist der kündigung von 3 wochen nicht zu verpassen. (beim "amt ohne für arbeit" sofort angeben das du kündigungsschutzklage gehst um die sperre erst mal abzwürgen)

druck dir den für dich geltenden tarivvertrag aus und nimm das flugi über leiharbeit fau solingen mit zu deinem anwalt. in meinem fall hatte sich diese zuarbeit für den anwalt gelohnt, damit kommt man recht schnell ohne größeren aufwand zum kernproblem.

sollte es sich für dich probelmatisch darstellen rechtsbeistand zu bekommen, dann schildere dies hier. in der regel (ich kenne kein negativbeispiel) gibt es immer einen weg.

gruß irrlicht

stela

Ich stimme da Irrlichtprojektor voll und ganz zu! Unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen, geht auch ohne Anwalt (Musterklagen im Netz, selbst schon 3 mal durchgezogen) und die Rücknahme der fristlosen beantragen und Wandlung in die betriebsbedingte Kündigung verlangen.

Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Jürgen

Hallo stranger,

so wie ich das sehe, wird es wohl auf eine Kündigungsschutzklage hinaus laufen, es sei denn, Du gibt Dich mit der fristlosen Kündigung und der dann 3monatigen Sperrfrist zufrieden.

Ich würde mir daher an Deiner Stelle jetzt ganz schnell einen Beratungsschein für 10 Euro beim Amtsgericht holen und dann ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht führen, der mit Dir auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) stellen kann.

An dem 7. Monat der Beschäftigung gilt für Dich das Kündigungsschutzgesetz.

In Bezug auf eine betriebsbedingte Kündigung aus dauerhaften (!) Auftragsmangel gibt es das BAG-Urteil vom 18.05.2006 (2 AZR 412/05):
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2006-5&nr=11237&linked=urt
Siehe dazu auch die Pressemeldung Nr. 35/06 des BAG:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2006-5&nr=11034&linked=pm

Im BAG-Urteil vom 18.05.2005 (2 AZR 412/05) heißt es zur Darlegungspflicht eines länger andauernden Auftragsmangels (betriebsbedingte Kündigung):
"..Die Beklagte habe die fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf Grund eines Auftragsmangels nicht hinreichend dargelegt. Sie trage als Leiharbeitsunternehmen das Beschäftigungsrisiko für kurzfristige Auftragslücken. Sie müsse darlegen, dass in einem repräsentativen Zeitraum vor Ausspruch der Kündigung weder im bisherigen Arbeitsbereich des Arbeitnehmers noch in anderen Bereichen, in denen er nach zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen hätte eingesetzt werden können, Aufträge vorhanden gewesen seien. Nur dann könne angenommen werden, solche Beschäftigungsmöglichkeiten würden auch zukünftig kurzfristig nicht entstehen. Dafür, dass dies nicht der Fall sei, trage der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast...".

Siehe dazu auch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.12.2007 (L 13 AL 4932/06):
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=9826

Zitat (Rz. 17): "..Das BAG hat zur betriebsbedingten Kündigung von Leiharbeitnehmern entschieden, dass es sich im Falle eines dauerhaften Auftragsrückgangs auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Beschäftigungsverhältnisses nicht begründen lasse, dass der Verleiher zumindest für weitere drei Monate das Beschäftigungsrisiko zu tragen habe (BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 – 2 AZR 412/05 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris), kurzfristige Auftragslücken bei einem Leiharbeitsunternehmen seien dagegen nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu rechtfertigen, da sie zum typischen Wirtschaftsrisiko dieser Unternehmen gehören (BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 – 2 AZR 412/05 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris). Im Umkehrschluss steht damit fest, dass bei einem von vornherein nur vorübergehenden Auftragsrückgang anders als im Falle des dauerhaften Rückgangs eine sofortige betriebsbedingte Kündigung nicht wirksam ausgesprochen werden kann. Offen bleibt die Frage, wie lange der Verleiher in solchen Fällen mit der Kündigung warten muss. Insoweit kann die dreimonatige Frist als ,,Daumenregel" für eine kurzfristige Auftragslücke angesehen werden (Brors, Betriebsbedingte Kündigung des Leiharbeitnehmers bei Auftragsrückgang, Juris PraxisReport, 2006; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17. November 1983 - 9 Sa 599/83 -; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 3. Juni 2005 - 11 Sa 1014/04 – und vom 10. Dezember 1998 - 6 Sa 493/98 -). Dies schließt nicht aus, dass dem Verleiher auch eine längere Frist zumutbar sein kann, wenn üblicherweise in seinem Betrieb längere Nichteinsatzzeiten entstehen. Der Verleiher wird die Kündigung nur dann rechtfertigen können, wenn er bezogen auf die konkreten Vermittlungszeiten nachweist, dass eine unüblich lange Überbrückungszeit durch Auftragsrückgänge verursacht worden ist (Brors a.a.O.)..."

ZitatHabe ich erwähnt, dass wir unsere Kündigungen trotzdem unterschreiben durften?

Es ist also fraglich, ob es in Deinem Fall einen Grund für eine reguläre betriebsbedingte Kündigung nach 1 Woche Nichteinsatzzeit gibt.
Ich denke nicht, das diese Kündigung dem BAG-Urteil vom 18.05.2009 entspricht.

Zitat..Die Strecke zum Einsatzort hätte sich für mich von 20 Kilometer (Hin+Rück) auf satte 100 Kilometer erhöht. Auch wenn ich die 6€ Fahrtgeld am Tag bekommen hätte, die uns "gnädigerweise" für diesen Einsatz zugesichert wurden, würde sich meine finazielle Lage wesentlich verschlechtern..

Zur Erstattung der Fahrtkosten und Fahrtzeiten gibt es 2 Urteile des LAG Köln, die Du dir einmal genau durchlesen solltest (auch alle anderen Leiharbeiter):

1. LAG Köln, Urteil vom 15.11.2002 - 4 Sa 692/02 - (Erstattung von Fahrtkosten, § 670 BGB)
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615672582/1861.html

2. LAG Köln, Urteil vom 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 - (Erstattung von Fahrtkosten und Fahrtzeiten)
http://www.ra-kotz.de/leiharbeiter_fahrtkosten.htm

Eine Fahrtkostenerstattung von 3 Euro/Arbeitstag bei einer Gesamtstrecke von 100 km (Hin- und Rückfahrt) - 30 km einfache Fahrtstrecke zur Niederlassung = 70 km/Arbeitstag ist für mich eine Ver...., da Du damit 0,04 Euro/km (4 Cent/km) bekommen solltest, anstatt den tatsächlichen Kosten gemäß § 670 BGB, die wohl zumindest heute zwischen 0,30 - 0,50 Euro/km liegen dürften, sprich 21 - 35 Euro/Arbeitstag.

Ob unter diesen Umständen eine fristlose Kündigung in Bezug auf eine Arbeitsverweigerung gerechtfertigt ist oder nicht, muss ein Arbeitsrichter entscheiden.

Zitat..das er die fristgerechte Kündigung zurücknimmt und daraus, wegen Arbeitsverweigerung, eine frislose Kündigung gemacht hätte..

Hast Du sie schon bekommen?

ZitatRestliche Überstunden abbummeln und Einsatz als Helfer (in meinem gelernten Beruf, wohl gemerkt!) bis Ende Februar.

Warum willst Du Deinem Arbeitgeber mit einem Antrag auf Freizeitausgleich den Geldwert von erarbeiteten Überstunden faktisch schenken, wenn er laut Arbeitsvertrag und § 11, Abs. 4 AÜG dazu verpflichtet ist im Fall eines Annahmeverzuges (fehlende Einsätze) Dir den Verzugslohn des § 615 BGB ("Garantielohn") zu zahlen?

Im Fall fehlender Einsätze (Annahmeverzug) verzichtest Du faktisch mit einer Unterschrift unter einen Antrag auf Freizeitausgleich auf den Dir laut § 11, Abs. 4 AÜG zustehenden Verzuglohnes und bekommst damit am Ende einer Beschäftigung die erarbeiteten Überstunden nicht in vollständiger Höhe ausgezahlt.

Hast Du was zu verschenken?

Zitat...mir ein Aufhebungsvertrag zu schicken... so würde ich wenigstens die Sperre umgehen können...

Das ist nicht richtig, denn auch bei einem Aufhebungsvertrag stimmst Du selbst der Kündigung im beiderseitigen Einverständnis zu und hast somit dann auch selbst gekündigt, was zu einer Sperrzeit führen kann.

Ich denke, das Dein Arbeitsverhältnis weiter besteht, da für mich persönlich weder eine betriebsbedingte Kündigung, noch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, weshalb Du bis zu einer evtl. Gerichtsverhandlung Deine Arbeitskraft weiter anbieten solltest und schnell einer Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten solltest.

Gruß

Juergen1










stranger

Hallo!
DANKE für die vielen und ausführlichen Antworten!

Ich werde jetzt zum Arbeitsamt laufen und denen meine Lage schildern und danach zum Amtsgericht, um versuchen einen Beratungsschein zu besorgen. Das Problem wird sein, dass ich zur Zeit ja noch nicht "bedürftig" bin. Ich gehe davon aus, das ich keinen bekomme...

zu den Fragen in ungeordneter Reihenefolge:
Zitatsteht im av als berufsbezeichnung evtl. "helfer...." sollst du helfertätigkeiten lt. av ausführen oder gar elektrikerarbeiten über den "vereinbarten" av hinaus verrichten?
Ich war bzw. bin als "Operator" eingestellt und habe beim letzten Einsatz als Produktionshelfer gearbeitet, beim neuen Einsatz wäre es auch so gewesen. Elektroarbeiten waren nicht gefordert. Also im Grunde okay.
ZitatSteht in deinem Arbeitsvertrag eigentlich eine Klausel wie weit deine Fahrbereitschaft ist @Stanger?
in meinem Vertrag steht zum Thema Einsatzgebiet folgendes:
2. Tätigkeit und Aufgabengebiet
2.2. Der/Die Mitarbeiter/in ist verpflichtet, bei Kunden von XYZ an verschiedenen Orten im folgenden Einsatzgebiet tätig zu werden: Schleswig-Holstein/Hamburg.
ZitatHast Du sie schon bekommen?
Die fristgerechte Kündigung habe ich bekommen,
und der Aufhebungsvertrag wird sich wohl mittlerweile in der Post befinden.


Die Sache mit dem Aufhebungsvertrag, wird die Sache noch schwerer machen...
Wenn ich das richtig sehe, war das auch nur ein fieser Link, da die genau wissen, das sie mit der Fristlosen nicht durchkommen werden...

Egal wie's ausgeht, eines ist sicher:
Deutsche Zeitarbeit? NIE WIEDER!!

mfg s.





Arwing

Verdammt nochmal, warum arbeiten soviel Leiharbeiter ohne eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle. So naiv kann man doch gar nicht sein. Eine Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung ist günstig und erspart jedem im Konfliktfalle viel Geld und vor allem Nerven!
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

Schraubenwelle

Zitat von: Arwing am 09:32:43 Di. 27.Januar 2009
Verdammt nochmal, warum arbeiten soviel Leiharbeiter ohne eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle. So naiv kann man doch gar nicht sein. Eine Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung ist günstig und erspart jedem im Konfliktfalle viel Geld und vor allem Nerven!

Oder treten in die Gewerkschaft ein !

stela

Zitat von: Schraubenwelle am 10:20:15 Di. 27.Januar 2009
Oder treten in die Gewerkschaft ein !
Seit 1988 ... und ich habe es nicht bereuht!
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

bobm.

Tach zusammen,

tja was soll Mann oder Frau dazu sagen??
Das sind Vorfälle die sind zum Schr >:(eien
Diese Zaf's sollten alle wech von der Bühne und die Verantwortlichen verklagt werden.
Aber leider muss ich auch mal was schreiben, nämlich das viele Zaf's Intere MA keine echten Personaler sind und deswegen fehlt denen auch eine richtige fachliche Ausbildung das habe ich schon mitbekommen, dass soll aber keine Entschuldigung sein dafür das dies Leute  ihre MA "bescheissen " wo sie können.

stranger

ZitatVerdammt nochmal, warum arbeiten soviel Leiharbeiter ohne eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle. So naiv kann man doch gar nicht sein. Eine Arbeits- und Berufsrechtsschutzversicherung ist günstig und erspart jedem im Konfliktfalle viel Geld und vor allem Nerven!
Ja... Verdammt nochmal! - Genau das denke ich gerade auch...
Warum bei wichtigen Sachen so geizig und naiv sein?
ich ärger mich  >:(

ZitatOder treten in die Gewerkschaft ein !
dazu sage ich nur:  "..."

// -  OFFTOPIC: Gewerkschaften sind ein thema für sich und müssen an dieser Stelle wohl nicht unbedigt (wahrscheinlich zum xten Male) thematisiert werden, oder?  Natürlich bieten sich viele Vorteile. Aber gerade in ihrer derzeitigen Kompromiss- und Korruptionsbereitschaft stehen sie, zumindest bei mir, nicht immer unter einem günstigen Licht  - //



Mein aktueller Stand:
Ich bin beim Arbeitsamt gewesen und habe Informationen eingeholt. Die Sachbearbeiterin, oder wie man das momentan auch immer nennt (bin noch nicht "up to date"), darf keine Rechtsauskünfte geben (Verständlich... und ich habe es auch nicht erwartet), riet mir aber vorerst nichts zu unterschreiben.
Von der Rechtsabteilung des Arbeitsamtes erfuhr  ich, dass der Aufhebungsvertrag entsprechend formuliert sein muss, um keine Sperre zu bekommen. In dem Vertrag muss ausdrücklich stehen, dass dieser von Seiten des Arbeitgebers ausgeht.

Bei einem Telefonat versicherte mir mein Chef/Dispo (what ever?), dass es sich um einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag handelt und so geschrieben wurde, dass wir Mitarbeiter keine Nachteile dadurch bekommen dürften.
Heute wird er wohl bei mir ankommen... Ich werde ihn bevor ich ihn unterschreibe, trotzdem sicherheitshalber jemanden zum Lesen geben.
Habe ich vielleicht noch mal Glück gehabt....?

Wenn sich was neues entwickelt, oder alles doch noch ganz anders kommt, halte ich euch gern auf dem Laufenden!

VIELEN DANK für eure Antworten und natürlich auch für die Kritik!

Mfg S.

Arwing

Zur Not scann den Aufhebungsvertrag ein , schwärze persönliche Stellen und lade ihn hier hoch.
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

stranger

so, ich hab das dann mal durch den Scanner gejagt... das ganze sieht dann mal so aus:
(sollten irgendwo punkte auf ä,ö, oder ü fehlen, so ist die OCR schuld)


ZitatAufhebungsvertrag

zwischen
- nachfolgend Arbeitgeber genannt
und
- nachfolgend Mitarbeiter/in genannt

wird Folgendes vereinbart:

1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.01.2009 auf Veranlassung des Arbeitgebers enden wird.

2. Urlaub
Es besteht weiterhin Einigkeit, dass ein Urlaubsanspruch genommen wurde.

3. Zeugnis
Der/die Mitarbeiter/in hat Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

4. Aufklärung
Der/die Mitarbeiter/in ist darauf hingewiesen worden, dass Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhaltnis endet, dazu verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung personlich bei der Agentur fur Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Der/die Mitarbeiter/in bestätigt ferner ausdrücklich, dass er/sie durch den Arbeitgeber aufgefordert wurde, sich bei der Agentur fur Arbeit über mögliche Konsequenzen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrzeit, das Ruhen des Arbeitslosengeldes und die Minderung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, wegen Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu informieren.

Gleichzeitig bestätigt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin, dass er/sie durch den Arbeitgeber bezuglich weiterer Auskunfte an die fur ihn zustandige Krankenkasse und Rentenversicherungsträger verwiesen wurde.

5. Sonstiges
Die Vertragsparteien sind sich daruber einig, dass mit der Erfullung der vorstehenden Verpflichtungen, sämtliche Ansprüche mit Ausnahme der Entgeltansprüche, aus dem beendeten Arbeitsverhältnis gleichgultig aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, erledigt sind.

Ergänzungen dieses Aufhebungsvertrages bedürfen der Schriftform.

6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Aufhebungsvertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Arbeitgeben und der/die Mitarbeiter/in verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu vereinbaren.

XYZ, den 26. Januar 2009


Jürgen

Hallo Stranger,

wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich so einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, der Dir in fast allen Dingen die
Verantwortung übeträgt!
Wenn er Dich loswerden will, soll er Dich doch allein kündigen, wenn das machbar ist, was ich bezweifle!

Was glaubst Du, warum er Dir jetzt so einen Aufhebungsvertrag unterjubelt?
Genau, weil er weder mit der fristlosen, noch mit einer fristgemäßen Kündigung vor Gericht durchkommen würde!

Um es mal im Klartext zu formulieren:
Ab dem 7. Monat der Beschäftgung gilt für Dich das Kündigungsschutzgesetz mit 4 Wochen Kündigungsfrist und einer
rechtmäßigen Begründung für eine Kündigung.

Laut dem BAG-Urteil vom 18.05.2006 (2 AZR 412/05) muss als Voraussetzung für eine rechtmäßige Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ein dauerhafter Auftragsmangel vorliegen, weil ein kurzfristiger Auftragsmangel zum normalen Betriebsrisiko einer ZAF gehört (§ 11, Abs. 4 AÜG)!

Das heißt im Klartext, das Dein Arbeitgeber dir erst dann rechtmäßig (mit 4 Wochen Kündigungsfrist) kündigen kann, wenn für Dich bis zu 3 Monate am Stück keinerlei Aufträge da sind, die Du machen könntest. Für diese bis zu 3 Monate hat Dein Arbeitgeber laut § 11, Abs. 4 AÜG den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn weiter zu zahlen, auch wenn Du nicht eingesetzt bist (Verzugslohn = Lohn ohne Gegenleistung des Arbeitnehmers = § 615 BGB)!

Mit diesem Aufhebungsvertrag spart er sich also mind. 4 Monate Lohnzahlung!


Ich nenne mal eine paar Punkte und schreibe meinen Einschätzung dazu:

Zitat1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.01.2009 auf Veranlassung des Arbeitgebers enden wird.

Aus max. 4 Monate weitere Lohnzahlung, inklusive der 4 Wochen Kündigungsfrist laut Kündigungsschutzgesetz, macht Dein Arbeitgeber wenige Tage!
Der ist ganz schön dreist!

Zitat2. Urlaub
Es besteht weiterhin Einigkeit, dass ein Urlaubsanspruch genommen wurde.

Dein gesamter Urlaub ist also weg?
Ich hoffe doch, Du hast keinen Urlaub in einsatzfreien Zeiten genommen, oder?
In einsatzfreien Zeiten hat jede ZAF den Verzugslohn zu zahlen und dafür keinen Urlaub oder Freizeitausgleich vom LAN zu erzwingen, da ja jeder LAN einen Urlaub und Freizeitausgleich selbst beantragen und genehmigen lassen muss.

Zitat3. Zeugnis
Der/die Mitarbeiter/in hat Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

Das ist völlig normal und die Pflicht des Arbeitgebers (ansonsten Verstoß gegen § 3, Abs. 1, Nr. 1 AÜG)!

ZitatDer/die Mitarbeiter/in bestätigt ferner ausdrücklich, dass er/sie durch den Arbeitgeber aufgefordert wurde, sich bei der Agentur fur Arbeit über mögliche Konsequenzen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrzeit, das Ruhen des Arbeitslosengeldes und die Minderung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, wegen Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu informieren.

Damit wird Dir die Verantwortung übertragen, ob der Aufhebungsvertrag Wort für Wort so geschrieben ist, das Dir keine Sanktion drohen kann.
Die ordentliche Kündigungsfrist laut Kündigungschutzgesetz beträgt 4 Wochen und in Bezug auf eine betriebsbedingte Kündigung aus Auftragsmangel müsste Dein Arbeitgeber dich laut dem BAG-Urteil vom 18.05.2006 noch dazu bis zu 3 Monate beschäftigen.
Insofern beträgt der Gesamtzeitraum dann bis zu 4 Monate und nicht ein paar Tage, die Du unterschreiben sollst!

Zitat5. Sonstiges
Die Vertragsparteien sind sich daruber einig, dass mit der Erfullung der vorstehenden Verpflichtungen, sämtliche Ansprüche mit Ausnahme der Entgeltansprüche, aus dem beendeten Arbeitsverhältnis gleichgultig aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, erledigt sind.

So etwas würde ich NIE unterschreiben!
Welche Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen des Arbeitgebers?
Das, was ersowieso laut Gesetz tun muss und dann auch noch mit einer rechtswidrigen Kündigungsfrist?

Diesen Aufhebungsvertrag kann man getrost in die Tonne treten!

Wenn dann muss er schon so aussehen:
1. Ende des Vertrages zum z.B. 31.05.2009 inklusive 4 Wochen Kündigungsfrist laut Kündigungsschutzgesetz unter Weiterzahlung des vereinbarten Lohnes
2. kein Urlaub und Freizeitausgleich bei einsatzfreien Zeiten
3. Erstattung der Fahrtkosten und Fahrtzeiten laut Rechtsprechung des LAG Köln (siehe Links zu den Urteilen)
4. Zahlung des Verzuglohnes bei ensatzfreien Zeiten, ohne gleichzeitige Eintragung von Minusstunden in das Arbeitszeitkonto
(dazu gibt es nach meiner Auffassung laut § 11, Abs. 4 AÜG und § 615 BGB keine Rechtsgrundlage, da laut § 615 BGB der Verzuglohn nicht vom Arbeitnehmer vor- oder nachgearbeitet werden muss)
5. Auszahlung der Überstunden und des Resturlaubs am Ende der Beschäftigung
6. zeitnahe Aushändigung der Arbeitspapiere, inklusive eines rechtmäßigen Arbeitszeignisses

Biete Deine Arbeitsleistung weiterhin an, um Deinen Rechtsanspruch auf den Verzugslohn zu sichern.

Ich denke weiterhin, das Dein Arbeitgeber mit keiner fristlosen und fristgemäßen Kündigung vor Gericht durchkommen würde, denn einsatzfreie Zeiten und deren Bezahlung gehören zum normalen Betriebsrisiko jedes Zeitarbeitsunternehmens (§ 11, Abs. 4 AÜG)!

Gruß

Jürgen












stranger

Danke Jürgen!

Das mir eine Sperrzeit eventuell erspart bleibt, glaube ich grade auch nicht mehr...
also wird dieser Vertrag, den du gerade wunderherrlich in der Luft zerissen hast
wohl dann wirklich "in der Tonne landen"...
Morgen heisst es dann mal wieder beim Cheffe anrufen und ihm dieses mitteilen...
Ach ja, und meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen natürlich...
Es soll ja nicht heissen, ich würde Arbeit verweigern!
Sollte ich dieses vielleicht auch in schriftlicher Form tun? Als Sicherheit....?

Letztendlich würde ich am liebsten die erste Kündigung einhalten (auch wenn nicht mal diese rechtlichen Bestand hat) und bis Ende Februar fleissig meine Arbeit tun. Diese 4 Monatsgeschichte möchte ich möglichst umgehen, da ich so schnell wie es nur geht von diesen Kasperverein weg möchte....auch wenn es vorerst Arbeitslosigkeit bedeutet. Wenn es aber wirklich nicht anders geht.... dann wird ein Anwalt eingeschaltet.

Zitat
Zitat
2. Urlaub
Es besteht weiterhin Einigkeit, dass ein Urlaubsanspruch genommen wurde.
Dein gesamter Urlaub ist also weg?
Mein gesamter Urlaub ist also weg?

MfG S.


Dominik

Zitat von: stranger am 09:20:08 Di. 27.Januar 2009


Ich werde jetzt zum Arbeitsamt laufen und denen meine Lage schildern und danach zum Amtsgericht, um versuchen einen Beratungsschein zu besorgen. Das Problem wird sein, dass ich zur Zeit ja noch nicht "bedürftig" bin. Ich gehe davon aus, das ich keinen bekomme...


Die Grenzen kenne ich gerade nicht.
Die zuständigen Amtsgerichte werden immer versuchen, dir den Schein zu verweigern. (Lief bei mir so obwohl "bedürftig").
Den Beratungsschein kann aber auch dein RA beantragen wennn die Sache schon läuft. Manchmal einfacher.....
Eine andere Politik ist Möglich!

Jürgen

Hallo stranger,

und, was hat Dein Chef heute gesagt?

ZitatSollte ich dieses vielleicht auch in schriftlicher Form tun? Als Sicherheit....?

Das kannst Du zusätzlich tun (ist vor Gericht evtl. besser als Beweis), obwohl es ja bereits ausreichend ist, wenn Du täglich anrufst und
dazu einen schriftlichen Einzelverbindungsnachweis des Telefonanbieters hast (was jeder eigentlich haben sollte).
Mit dem Einzelverbindungsnachweis könntest Du nachweisen, das Du dort jeden Tag angerufen hast.

ZitatLetztendlich würde ich am liebsten die erste Kündigung einhalten (auch wenn nicht mal diese rechtlichen Bestand hat) und bis Ende Februar fleissig meine Arbeit tun.

Das kann ich mir denken, jedoch hat Dein Chef diese Kündigung doch umgewandelt und ob die Bundesagentur so eine Kündigung
in Bezug auf das BAG-Urteil vom 16.05.2006 akzeptieren würde, kann ich nicht sagen.
Der Bundesagentur müsste ja eigentlich auch bekannt sein, ab wann eine betriebsbedingte Kündigung bei Leiharbeitern möglich ist und wann nicht.

Zitat....auch wenn es vorerst Arbeitslosigkeit bedeutet.

Das wird es sowieso, aber kannst Du dir eine 3monatige Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld leisten?
Da ich das nicht glaube, bleibt Dir wohl nichts anderes überig, als eine Kündigungschutzklage einzureichen.

Ich denke auch, das Du bei deinem geringen Verdienst auf jeden Fall einen Anspruch auf einen Beratungsschein hast und wenn das Amtsgericht es ablehnen sollte, dann kann es ja evtl. auch über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantragt werden (siehe Dominik).

ZitatWenn es aber wirklich nicht anders geht.... dann wird ein Anwalt eingeschaltet.

Zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage hast Du aber nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit!

Zitat: "..Ab dem 01.01.2004 gilt die Dreiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage für alle Arten von Arbeitgeberkündigungen bzw. für alle rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam sein könnte..."

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html

Gruß

Juergen1










stranger

Moinsen!

Es wird vor Gericht gehen.
Morgen schalte ich nen Anwalt ein...
Als ich heute anrief, und sagte, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben werde, bekam ich als Antwort, das es eh egal wäre, da eine fristlose Kündigung bereits unterwegs zu mir sei.... DIE SPINNEN DOCH!

Ich gehe morgen also mit 3!!! Kündigungen zum Anwalt....
Irgendwie kann ich mir das Grinsen bei dieser "merkwürdigen" Situation nicht mehr verkneifen....
*grins*

Zitat
Das wird es sowieso, aber kannst Du dir eine 3monatige Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld leisten?
Wer kann das schon???

ZitatZur Einreichung einer Kündigungsschutzklage hast Du aber nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit!
Das sollte der Anwalt doch eigentlich hinbekommen, oder?



... ich halte euch auf dem Laufenden.
Stranger

sleepy5580

da nimmt aber eine ZAF das "hire and fire" aber extrem wörtlich ;)

stranger

Hi!  ;D

ich habe gerade mit meinen Chef telefoniert, um zu fragen wo denn die fristlose Kündigung zum 31. Januar bleibt
(die brauche ich ja für Rechtsberatung bzw. Anwalt (das habe ich aber nicht erwähnt))
und erfahren, dass es zu keiner fristlosen Kündigung kommt und die erste, fristgerechte Kündigung wirksam bleibt!

Das Warum und Wieso usw. interessiert mich gerade kein Stück, ich bin einfach nur froh, dass ich heil aus der Sache heraus komme und mir der ganze Amts- und Gerichtskram erspart bleibt.

Hoffentlich findet man bis Ende Februar noch das ein oder andere für mich zu tun. Mir ging es ja nicht darum (wie scheinbar von Seiten der Firma anfangs vermutet) nur das Geld zu kassieren...

So, ich wünsch euch was!
und VIELEN DANK für die Unterstützung und die Ratschläge!!!

Stranger
p.s.: Ich werde versuchen hier auch mal zu schreiben, wenn ich keinen Ärger am Hals habe  ;)

Arwing

Glückwunsch ;D Da hat dein chef es einfach nur ausprobieren wollen, wie weit er ohne Widerstand gehen kann.

,,...ich bin einfach nur froh, dass ich heil aus der Sache heraus komme und mir der ganze Amts- und Gerichtskram erspart bleibt."

Glaub mir, das gilt für deinen Ausbeuterchef ebenso ;D
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

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