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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Thema gestartet von: Kater am 23:32:40 Di. 30.September 2008

Titel: ALG II: Wer zahlt die voreilig bezahlten Betriebskosten?
Beitrag von: Kater am 23:32:40 Di. 30.September 2008
ZitatALG II: Wer zahlt die Betriebskosten?
Neues Urteil: Jobcenter dürfen sich vor der Erstattung der Nachzahlung nicht drücken

Trotz knappster Kasse: Der Arbeitslose kratzt zusammen, was er zusammenkratzen kann, greift sogar seine nach den Regeln von Hartz IV noch zugelassenen Ersparnisse an, überweist dann die geforderte Nachzahlung zu der Betriebskosten-Abrechnung an den Hausbesitzer.

Doch für manche Empfänger von Arbeitslosengeld II erwies sich solch vorbildliche Zahlungsmoral schon als fatal.

Zwar gilt nach Hartz IV: Die Jobcenter tragen die Wohnkosten von ALG-II-Beziehern, stehen also auch für Nachforderungen bei den Betriebskosten gerade – doch in solchen Fällen wollten sie oft genug nicht zahlen. Das Verweigerungs-Argument der Jobcenter: Arbeitslosengeld II sei nun einmal eine Sozialleistung, grundsätzlich nur für eine aktuelle Notlage gedacht – und wenn ein ALG-II-Empfänger eine Nachforderung schon selbst beglichen habe, sei er deswegen ja auch nicht mehr hilfebedürftig.

Deshalb könne ihm das Jobcenter das Geld nun auch nicht mehr erstatten. Vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main fand diese Jobcenter-Praxis allerdings keine Gnade.

Auch wenn ein ALG-II-Empfänger das Geld vorstreckt, erst danach beim Jobcenter den Antrag auf Erstattung stellt – an seinem Anspruch auf das Geld ändert das nichts, meinte das Gericht. Hier müssen die Jobcenter auch nachträglich erstatten (Sozialgericht Frankfurt/M., Az.: S 26 AS 1333/07).

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/ratgeber/236099.html
Titel: ALG II: Wer zahlt die voreilig bezahlten Betriebskosten?
Beitrag von: blackbear am 01:29:52 Mi. 01.Oktober 2008
dazu sag ich nur eins,

es ist genial in den Alpen zu arbeiten.

hat ich doch oh welch wunderbarer Zufall!
einen Richter vom Berliner Sozialgericht zu Gast!

es war wenig los, also kont ich mit ihm auch über einiges reden.
natürlich nicht nur über Berlin an sich, sondern auch über ALG1 und 2.

seine Aussage: der Ansatz der neuen gesetze war ja nicht schlecht, die idee das Menschen gefördert werden sollen ist prima, er hat mir auch klar vermittelt das Jobs welche einen nicht aus h4 rausbringen sinnlos sind.

Und jetzt der Hammer: seine Aussage 95 prozent aller Bescheide, Schreiben usw von den Argen sind fehlerhaft, es ist das beste bei jedem Bescheid oder schriebs den man bekommt und der nachteilig für einen ist, vors sozialgericht!
Nen Richter sagt das er will das  so ziemlich alles  scheiße ist?

noch dazu: er hat gesagt ja es gibt auch verfahren gegen h4 bezieher, es gibt Leute die das geld zusätzlich nehmen, aber der Anteil sei so klein, das die Verfolgung wohl mehr koste als was h4 ausmacht.

Ergo:
wehren ja! aber mit ruhiger Hand, ohne Polemik, ohne ausfällig zu werden. Sachlich sein.
Mit  Schrot schießen bringt nix, trifft vielleicht auch den richtigen, aber dummerweise auch die falschen.
Nen Scharfschütze der aus sicherer stellung sein ziel anviesiert und den optimalen Zeitpunkt abwartet, er erreicht sein ziel.
Titel: ALG II: Wer zahlt die voreilig bezahlten Betriebskosten?
Beitrag von: Alien2k am 14:54:32 Mi. 01.Oktober 2008
Ruhig sein ist leichter gesagt als getan.

Du erhälst einen fehlerhaften Bescheid der dazu führt, das du deine Wohnugn verlierst und auf der Straße landest. Zeig mir jemanden der da ruhig bleibt und die 1-5 Jahre wartet bis das vor dem Sozialgericht verhandelt wird...