Neue Weisungen der BA zur Teilhabe am Arbeitsleben von erwerbsfähigen Leistungsb

Begonnen von counselor, 20:22:35 So. 29.September 2024

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counselor

ZitatNeue Weisungen der BA zur Teilhabe am Arbeitsleben von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen im SGB II
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Ab 01.01.2025 geht die Zuständigkeit für die Förderentscheidung und Finanzierung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen im SGB II, bei denen die BA der zuständige Rehabilitationsträger ist, von den JC auf die AA vollständig über. Die JC bleiben weiterhin für die aktive Kundenbetreuung sowie Integration zuständig und können zusätzlich bestimmte SGB-II-Leistungen erbringen. Um der gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden, wurden bestehende Prozesse zur Zusammenarbeit weiterentwickelt und verbindliche Fallberatungen / Fallbesprechungen eingeführt.
Dazu die zentrale Weisung: https://t1p.de/tuf06
Sowie Anlage 1 (Wegweiser zum Kundenprozess Reha SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 01.01.2025) dazu: https://t1p.de/gr4v3
und Anlage 2 (Der Kundenprozess Reha SGB II): https://t1p.de/wjyeq

Quelle: Thomé Newsletter
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ZitatNeue Weisungen im SGB II
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Die BA hat neue Weisungen zu § 27 SGB II herausgegeben, diese sind hier zu finden: https://t1p.de/buca und im Dez. wurden schon die Weisungen zum Eingliederungszuschuss aktualisiert. Darin wurde der Begriff der Minderleistung genauer beschrieben und es wurden verschiedene persönliche Gründe benannt und mit Blick auf den EGZ bewertet.


Weisung 202412002 (Ankündigung der Aktualisierung)
Fachliche Weisungen zu den §§ 88-92 SGB III zum Eingliederungszuschuss.

Quelle: Thomé Newsletter
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