Maßnahme - wie wehren, was mitmachen?

Begonnen von SirTurbo, 23:09:55 Mo. 26.April 2010

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SirTurbo

Hallo,
ich bin´s mal wieder mit ner Grundsatzfrage^^

Meine SB hat mir die Vereinbarung eines Gesprächstermines bei soner fragwürdigen Bildungsbutze (gibt es auch andere?^^) aufs Auge gedrückt.

Was dabei rauskommt dürfte "das Übliche" sein:
Das Amt hat mich aus der Statistik (H4), der Träger steckt sich den üppigen (lol) Bildungsgutschein ein und vermutlich noch mal die Kohle wenn man bei iwelchen schw*firmen ein "praktikum" machen "darf"...

Hab einiges dazu gelesen aber leider gibt es keinen sticky als Leitfaden - oder ich habe ihn nur nicht gesehen...
Habe aber zB das Flugi von Tom zu dem Thema gelesen...

An der Massnahme als solcher komme ich nicht vorbei? Oder gibt es da irgendwelche Regeln ala zielführend oder so? Sprich, daß der Kram der Integration in den 1. Arbeitsmarkt dienlich sein muss oder Ähnliches wie es das bei EEJs gibt?
Also das nicht machen muss wenn man als Kaufmann zB ne Weiterbildung "Gräber schippen" machen soll? (nicht daß das nicht sinnvoll sein kann, aber das gehört dann in ein anderes Kapitel*G)
Nach meinem derzeitigen Wissensstand muss man das auf alle Fälle mitmachen? Wobei in meinem Fall nicht die ArGe direkt eine bestimmte Weiterbildung ala "Bewerbungstraining" zugewiesen hat sondern die Bildungsmafia das quasi erst festlegen soll...

In meinem speziellen Fall kommt erleichternd hinzu, daß ich körperlich nicht sonderlich belastbar bin und selbiges amtsärztlich hinterlegt ist - wenn die mir also was ausserhalb des Büros als Praktikum verbasteln wollen gibt es den Effe*G
Das hilft mir allerdings rein gar nix wenn das auf so eine sch...öne 6-monatige Bewerbungsschreiberei hinausläuft oder so...
Die findet ja wohl im Büro statt^^

Bringen würde die höchstens die "Chance" sich bei möglichst vielen Sklavenbuden zu bewerben... (ok, und zu hoffen daß man selbst für die inzwischen zu alt ist^^) Oder bei sonstigen 6€-... Was ich im Rahmen meiner Eigenbemühungen bisher erfolgreich umgangen habe:)

Und wenn man/ich dann doch bei dieser tollen Massnahme ist - dann einfach nix unterschreiben, keine Daten herausgeben ausser denen, die unbedingt notwendig sind... Aber wie ist das denn wenn die einem meinetwegen sagen man solle sich doch mal da und da bewerben - natürlich wieder bei den schäbigsten Buden? Wo man selber zum Aufstocker wird und der Bildungsträger und die Sklavenbude sich die Förderungen teilen? Muss man das dann machen? Fürchte ja daß man das muss - aber gibt es da Tricks sich zu wehren?

Hmmm... hab ich noch was Wichtiges vergessen?
Bin für Tipps dankbar:o)
Naja, ausser zu einer EI zu gehen... sowas haben wir hier im Moment nicht richtig... und bei dem was mal eine werden soll bin ich ja dabei:)

Grüsse.

*****

Edith sacht auch noch was:
Hab mir noch mal ältere Sachen in meinen Unterlagen angeschaut:
Wie ist es mit der Vorgehensweise: Massnahme nicht per EGV unterschreiben bzw. nur ohne Verpflichtung auf Schadenersatz bei Abbruch? Folge dann eine EGV per VA, Vereinbarung von Schadenersatzpflicht bei Abbruch bedarf aber der Vereinbarung nach §15SGB2? Und dann darauf bauen, daß meine PAPnase keinen Bock hat auf den Kosten bei Abbruch sitzenzubleiben? Oder ist das inzwischen kein Hindernis mehr? Ich bin da nicht so ganz auf dem Laufenden...

Danke.

SirTurbo

Bin gerade darüber gestolpert:
Hier im Forum wird geraten, die Datenschutzerklärung beim Träger nicht zu unterzeichnen...

Wie sieht es denn dann mit §61 SGBII aus? Hat das schon mal jemand "auf die harte Tour" durchgefochten?

Danke.

Aguirre

Die harte Tour wegen §61 bahnt sich bei mir ja zur Zeit an. Allerdings akut wird das wohl erst Juni oder Juli, da ich immer mehrere Verteidigungslinien fahre, von denen jede heftiger wird als die vorherige. Und bis das ganz "durch" ist, wird wohl Spätherbst oder Winter. Aber ich bleibe an der sache drann, falls nicht Jobcenter vorher einknickt, was ich für mich persönlich natürlich anstrebe.

MizuNoOto

Der Gedanke aus dem edith könnte in einem Rechtsstaat funktionieren. Kann doch nicht sein, dass Jobcenter per VA Arbeitslosen die erheblichen finanziellen Risiken eines Maßnahmeabbruchs aufbürden können. Eigentlich sind die finanziellen Sanktionen mit § 31 SGB II abschließend geregelt. Der Schadenersatz wäre eine zusätzliche, eventuell weitaus schärfere Sanktion durch die Hintertür. Aber ob das SG das auch so sehen wird? Keine Ahnung.

Alternativ könntest du vielleicht, je anch EGV und Maßnahme, per eRS aufschiebende Wirkung beantragen und dann schnell abbrechen. Mangels wirksamen VA kommst du um den Schadensersatz dann herum.

War auch schon mal von einer Maßnahme bedroht. Ein wirklich guter Weg, die Maßnahme zu umgehen, ist mir nicht eingefallen.

Aguirre

EGV bedeutet tendentiell: Hier habe ich etwas unterschrieben. Jetzt muss ich dafür haften und hänge in der Scheisse.
Verwaltungsakt bedeutet: Hier wird mir, gegen meinen erklärten Willen, etwas befohlen. Ich lasse die Rechtmäßigkeit des Befehls prüfen.

Da steht man vor Gericht ganz unterschiedlich da.

SirTurbo

Hmm, ok. Im Prinzip sehe ich das genauso...
Ich hab ne EGV unterschrieben (jaaa - ich weiss^^ Aber das steht nicht wirklich was drin...) daß ich bei der Bude nen Erstberatungstermin hole und den der PAP mitteile (mit Frist). Das kann ich ja gerne machen, von dann auch was unterschreiben, teilnehmen oder was auch immer ist da noch nicht die Rede^^ Bin ja kooperativ und glaube an die tolle Weiterbildung - und wenn ich dann da bin stelle ich ganz enttäuscht fest, daß die nix haben was mir nützen wird und werde "dann" auf stur schalten - soll mir die ArGe eben was Passenderes geben*G
Und ich denke mal dann kommt VA, denn ich werde keinesfalls unterschreiben irgendeinen Mist auch zu machen der über ein unverbindliches Gespräch hinausgeht... aber bis dahin geht erstmal wieder Zeit ins Land^^

Aber zur Sache: Ich werde versuchen mir morgen mal einen hiesigen RA in der Sprechstunde zu krallen...
Der kann vielleicht auch darauf eingehen, wie das hiesig so gehandhabt wird... Und dann mal schauen... ich halte Euch auf dem Laufenden:)
Und bin für weitere Tips dankbar!

Aguirre

Ich kann Dir sagen wie das höchstwahrscheinlich läuft. Erst droht das Jobcenter mit Sanktion, damit Du zum Maßnahmeträger hindackelst. Der verlangt dann Deine Unterschrift zum Antritt der Maßnahme. Widrigenfalls droht man Dir, das Jobcenter zu informieren, worauf die Dich sanktionieren weil Du eine "zumutbare Eingliederungsmaßnahme" durch dein Verhalten verhindert hättest. Da Du eine EGV unterschrieben hast, wird es schwer aus der NUmmer geradewegs rauszukommen. Ich hoffe der Anwalt ist gut.

Indianerhäuptling A unterschreibt einen Reservationsvertrag, der sein Volk in ein katastrophales Reservatsgebiet zwingt.
Indianerhäuptling B scheisst auf die gespaltene-Zunge-Verträge der weissen Männer und beschliesst zu kämpfen!

B ist das was sie nicht wollen im Jobcenter. B ist mir sympathisch!  :evil:

SirTurbo

Naja, ich seh das mit den Verträgen bisher nicht so eng...
Ich bin einfach so arrogant, daß ich meine den PAPnasen beim Amt da locker das Wasser reichen zu können...
Bin nicht mehr der Jüngste und Zeit meines Lebens mit Jura und Beamtendeutsch auf Du und Du gewesen - da kommt also einiges zusammen... Mehr zumindest als bei den Tieffliegern die sich als Systemschergen nicht entblöden beim Amt die Hartzis verar* zu wollen... Muss mich halt immer wieder in Sachen erst einarbeiten - und dabei hoffe ich dann auf Euch und andere Foren... Wenn man erstmal den Einstieg hat kann man dann auch gezielt suchen und dann lichtet sich der Nebel doch meist...

In Anbetracht dessen, daß die PAPpis üblicherweise nicht lange bleiben und auch nicht die Schlauesten sind rechne ich mir schon aus, daß "wir" besser sind als "die"... War u.a. jahrelang Betriebsrat und bin es gewohnt mich in Sachen einzufuxen und "denen" in die Suppe zu spucken...

Das mit der EGV sehe ich im Moment so ein Bißchen wie Angeln: Leine geben! Solange da nur Sachen drin stehen um die ich eh nicht rumkomme oder die harmlos sind darf die PAPnase sich auch mal toll fühlen... (habe seinerzeit einiges ändern und vieles auch rausnehmen lassen... seitdem ist die Standard-EGV eher ärmlich im Textumfang) Sowie es dann aber ans Eingemachte geht wird der Fehdehandschuh seiner Verwendung zugeführt... Bin bisher damit ganz gut gefahren mit der Mischung aus Kuschelpelz und Reißzähnen... Naja, bisher... Offenbar befinde ich mich gerade in einem neuen Anlauf...

Naja, ich hoffe schon aus der Geschichte mit der EGV rauszukommen... indem ich das was da drin steht penibel durchführe - und nicht mehr... Wortwörtlich^^ Wenn ich damit in die Sch* lange - naja, dann läuft das eben unter Lehrgeld und in Zukunft gegen EGVs gleich den Weg in die Sofortablage kreisrund... irgendwann kommt immer einer der besser ist - auch wenn ich im Moment noch hoffe, daß dieses "irgendwann" noch nicht gekommen ist^^

Ob der Anwalt gut ist kann ich bisher nicht beurteilen... aber erfahren:) Macht einen Gutteil seines Geldes mit H4-Sachen...
Der sieht auf den ersten Blick Schwachstellen wo das Amt ständig(!) Fehler macht und lässt die dann regelmässig vor Gericht auflaufen... Denke mal das sind nicht die schlechtesten Aussichten...

Nochmal zum Thema Massnahme:
Im Moment sehe ich es so, daß ich zB keine Datenschutz(verzichts)erklärung unterschreiben werde... Wenn die Weitergabe im Gesetz geregelt ist brauchen die meine Einwilligung nicht... und für die Fälle die nicht zwingend sind bekommen die erst Recht keine^^ Denke mal die denken sich schon was bei diesen Wischen - wenn ich die erwische wie sie da Schindluder mit treiben kann ich zumindest mal versuchen denen den Hintern aufzureissen, und auch vorher andeuten daß ich sowas interessant fände...

Na, ich bin mal gespannt... Im Moment sehe ich die besten Chancen an der Schadenersatzfront... Sone EGV werde ich keinesfalls unterschreiben - und m.W. ist so eine Geschichte per VA nicht zulässig? Na, mal schauen...

Im Moment hoffe ich noch...

Und wenn alle Stricke reissen: Ich hab da noch nen paar medizinische Sachen die endlich mal gemacht werden müssten weil die echt lästig werden... Glaube nicht, daß mir einer vorschreiben kann auf Arztbesuche und Behandlungen zu verzichten wegen einer extrem sinnvollen Maßnahme...

Aguirre

Den Schadensersatzmüll hab ich ja auch in der (nicht unterzeichneten) EGV stehen. Verwaltungsakt kommt. Ich werde da genau den gleichen Weg gehen. 5 Bewerbungen im Monat, solange ich Adressen auftreiben kann, ist jeweils an einem Nachmittag passiert. Aber wenn es Stress gibt, oder Maßnahmen ins Spiel kommen, wird geklagt. 1€-Job konnte ich ja sogar per Amtsarzt verhindern. Meinem neuen SB ist die Kinnlade runtergefallen als er die Fotokopie vom Persilschein eines Arztes der Bundesargentur bekommen hat.  ;D Ich hatte tierisch dusel mit diesem Amtsarzt, der sah mir etwas "alternativ" aus, beinahe optisch wie dieser Löwenzahn-Typ. Hatte keinen weissen Kittel an sondern echt Latzhosen und Karohemd!! ;D Kaputtschreiben konnte der mich zwar nicht komplett, aber für 1€-Job bin ich quasi speziell kaputtgeschrieben.

SirTurbo

Hehe, Glück gehabt... Naja, ich war mal beim medizinischen Dienst, der hat mich quasi auch unter fast-Invalide verbucht^^
Dann hatte ich ne Reha, da hat mich dann ein Arzt arbeitstauglich eingestuft der mich in der ganzen Zeit nicht einmal untersucht hat... Der hat sich halt auf seine Glaskugel verlassen >:D Bei der ArGe ist aber jetzt was hinterlegt mit dem leben kann - vom Medizinischen her völlig am Thema vorbei, aber vom Ergebnis her genug Einschränkungen um für die beliebtesten Verar* nicht in Frage zu kommen... also Produktionshelfer oder sowas ist komplett no-go...

War heute in der Sprechstunde, hat mir aber nicht wirklich was gebracht... So Abteilung erstmal dieses und jenes und dann mal schauen... Toll, ich wüsste gerne nen paar Eckwerte *bevor* ich bei der Bude antanzen darf... wenn man ungefähr weiss was man darf, was man muss und was umstritten ist fühlt man sich um Längen wohler im Gespräch... Ich sollte vielleicht doch ein Abendstudium Jura anfangen oder so:) So gesehen aber positiv: Ein gutes Forum ist einem Fachanwalt überlegen*G

SirTurbo

Hab mir mal als letzten Ausweg die Formalitäten http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11365 herausgesucht...

Aber bis dahin werde ich erstmal versuchen der ArGe und dem Träger "so" vors Bein zu pinkeln...
Ok, ausser die Maßnahme ist sinnvoll... aber das halte ich für so wahrscheinlich wie nen 6er im Lotto oder daß die Linke zusammen mit den Piraten in NRW eine regierungsfähige Mehrheit bekommt^^

Werde dann also die Woche zum Träger dackeln und mir das mal anhören... Und dann wird es die nächsten Wochen interessant:o)

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