Sollte laut Arge ein Arbeitsangebot erhalten haben,dieses kam bie mir aber nie a

Begonnen von Frank71, 13:33:22 Di. 11.Mai 2010

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Frank71


ZitatHallo zusammen,

habe da auch mal eine Frage, zur einer Sache, die mich heute erreicht hat und zwar sollte Ich ein Arbeitsangebot von meiner Arge erhalten haben,dieses widerum bei mir aber nie angekommen ist, somit Ich auch keine Kenntnis darüber erlangen konnte was das Stellenangebot angeht. Soll mich nun Schriftlich dazu äußern, was kann mann da am besten Schreiben?

Könnt ihr mir dabei helfen liebe Mitstreiter/in.

Gruß Frank71

Vincent_Vega

ich würd einfach ein schreiben an den sb verfassen

mit bezug auf das letzte schreiben

und dann schreiben: "das offenbar von Ihnen an mich gesendete Schreiben vom ........ hat mich leider nie erreicht."

das schreiben würde ich persönlich abgeben und mir auf einer Kopie davon den Eingang bestätigen lassen-im Idealfall mit Beistand.

Gruss
In Deutschland wird nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Arbeitslose bekämpft.

Aguirre

Im Zweifelsfall muss die ARGE das nachweisen. Die müssten Dir dann in Zukunft Einschreiben schicken, oder Dich regelmäßig vorladen um Dir Stellenangebote persönlich zu überreichen. Aber erstmal kommst Du aus der Nummer raus, weil die nichts beweisen können. Also Widerspruch gegen eventuellen Sanktionsversuch und darin auf die Beweislage hinweisen. Notfalls Klage. Dürfte hier zu 100% gewinnbar sein.

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