Fragen über Fragen

Begonnen von MKnecht, 22:44:00 Mo. 14.März 2011

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MKnecht

hallo mit"leidenen"

ich bekomme seit kurzem ALG1 und sollte so einen Wisch unterschreiben. Und zwar war das gleich beim ersten mal als ich vorstellig geworden bin.

habe gesagt ich will nichts unterschreiben...dann beim 2ten mal genau das gleiche nun habe ich auch noch eine Tabelle bekommen wo ich eintragen soll wo ich mich überall beworben habe... ist das alles rechtens? das ich mich um arbeit kümmer ist klar aber warum muss ich denen rechenschaft ablegen?!

wie gesagt unterschrieben habe ich gar nichts... wäre klasse wenn ihr mir weiter helfen würdet.

klasse wäre auch ein faq mal anzulegen nur so zum einlesen wie leute für mich ;)

Mfg
mknecht

Rotkaeppchen

Zitatich bekomme seit kurzem ALG1 und sollte so einen Wisch unterschreiben. Und zwar war das gleich beim ersten mal als ich vorstellig geworden bin.

Was stand denn in dem "Wisch" drin? Kannst du den hier einscannen oder abtippen? Das ist bei ALG I immer so eine Sache. Du musst nichts unterschreiben. Es stellt sich nur die Frage, ob es dir dient oder schadet. Deshalb müsste man es sehen.

Zitatnun habe ich auch noch eine Tabelle bekommen wo ich eintragen soll wo ich mich überall beworben habe... ist das alles rechtens? das ich mich um arbeit kümmer ist klar aber warum muss ich denen rechenschaft ablegen?!
Die Überprüfung deiner Bewerbungsbemühungen wirst du dir als Arbeitsloser gefallen lassen müssen. Trag doch alles ein in die Tabelle! Hat man dir denn schriftlich auch die Bewerbungskostenerstattung zugesagt? Wenn nein, dann stelle bitte schriftlich einen Antrag. Auch die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräch bekommst du erstattet, wenn du vor der Reise einen Antrag stellst. Möglicherweise wird man dir eine Bescheinigung der Arbeitgeber verlangen, dass man deine Fahrtkosten nicht übernommen hat. Auch da wirst du dich erniedrigen müssen und diese Bescheinigung verlangen. Du bekommst sonst die Fahrt nicht erstattet.

MKnecht

ja ich scann den morgen ein und melde mich wieder sry das ich solange nicht konnte aber mein internet ging nicht...

vielen dank schonmal

wie ist das eigentlich wenn ich nun zu ner leihbude muss wird mein arbeitslosengeld dann wieder neu berechnet und ich bekomme falls ich wieder arbeitslos werde weniger geld?

unterschrieben hab ich bis lang nichts... wie komm ich nur aus dieser bewerbungsliste raus? ich will ab august Schule machen und bis dahin bestimmt nicht zu ner Leihbude ;) hab noch genug anderes zu tun ;)

mfg

Rotkaeppchen

Zitat von: MKnecht am 00:03:14 Fr. 18.März 2011
wie ist das eigentlich wenn ich nun zu ner leihbude muss wird mein arbeitslosengeld dann wieder neu berechnet und ich bekomme falls ich wieder arbeitslos werde weniger geld?

Du brauchst dich bei der Leihbude ja nicht zu bewerben, wenn es auch anderes gibt. Und wenn die SB dich dorthin vermittelt, dann wird dir schon etwas einfallen. Muss ich dir sagen, wie man das anstellt?

Kalle007

Ich habe' auch mal eine Frage ;)!

Ich habe von März 2009 bis Dezember 2010 gearbeitet, war dann 2 Monate arbeitslos und arbeite nun seit Mitte Februar wieder.
Hatte einen Anspruch von 10 Monaten auf ALG I plus 1 Monat Restanspruch von der (vor)letzten Arbeitslosigkeit.

Nun meine Frage: Da ich wohl nur bis Jahresende arbeiten werde, sagte mir jemand, dass sich mein Anspruch auf ALG I nicht verlängern würde, da ich jetzt nicht ein ganzes Jahr arbeiten würde. So würde es nach fast einem ganzen Jahr Arbeiten nur den "Rest" von 9 Monaten ALG I geben (2 Monate hatte ich ja zu Beginn des Jahres verbraucht). Ist das rechtens?

mfg Kalle007 ;)
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