Lebensversicherung mit ALG2?

Begonnen von Leo, 12:02:10 Di. 17.Juli 2012

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Leo

Hallo,

ich wurde kürzlich von einem Freund etwas gefragt, worauf ich auch keine Antwort wusste. Und zwar ob er, solange er ALG2 bezieht, eine Lebensversicherung abschließen darf?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Leo

Ach ja, falls das wichtig ist:
Er will keine Lebensversicherung abschließen, aus der er selbst einmal Geld heraus bekommt, sondern seine Kinder nach seinem Tod.

Sobutai

Zitat von: Leo am 12:05:51 Di. 17.Juli 2012
Ach ja, falls das wichtig ist:
Er will keine Lebensversicherung abschließen, aus der er selbst einmal Geld heraus bekommt, sondern seine Kinder nach seinem Tod.

Natürlich kann er das, sofern es die Bestattungskosten etc. decken soll.
Zitat / Song Frank Zappa:
What I always say is that politics is the entertainment branch of industry.

Leo

Er will halt praktisch monatlich etwas einzahlen, was dann später seine Kinder nach seinem Tod ausgezahlt bekommen, also was er ihnen praktisch vererben kann, also schon mehr als nur Bestattungskosten.
Da er aber jetzt grad ALG2 bezieht, weiß er nicht, ob er das darf oder es da ne Regelung oder irgendwas gibt.

Nick N.

Mit einer Lebensversicherung bildet er ja Vermögen.

Ob dies erlaubt ist oder nicht, und wenn ja, in welcher Form und welchem Ausmaß, wird offenbar ausführlich und kontrovers diskutiert, u.a.
hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1405932
oder hier:
http://hartz.info/index.php?topic=46936.15

Zu ALG 2 und Vermögensbildung habe ich auch das hier gefunden:
http://www.ihre-vorsorge.de/vermoegensbildung/arbeitslos-vorsorgen/hartz-4-und-ersparnisse.html
ZitatDefinition von Altersvorsorge
"Der Freibetrag gilt für jegliche Form der Altersvorsorge", stellen die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) klar. Die Regelung begünstigt damit nicht nur private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sondern auch andere Vorsorgeprodukte (beispielsweise Sparverträge). Voraussetzung ist dafür allerdings in jedem Fall, "dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist", so die Bundesagentur in ihren Durchführungsbestimmungen.

Auch ein Rückkauf beziehungsweise eine Kündigung oder eine Beleihung darf nicht möglich sein. Dies müsse aus der jeweiligen Vereinbarung hervorgehen, schreibt die Bundesagentur. Ein Ausschluss der Verwertung vor dem 60. Lebensjahr reiche dabei aus. Die Bundesagentur gibt hierzu auch einen Formulierungsvorschlag: "Fälligkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahrs ist ausgeschlossen, vorheriger Rückkauf/vorherige Kündigung ausgeschlossen."
ZitatVertragsänderung
Herkömmliche Kapitallebens- und Rentenversicherungen genügen den Forderungen der Bundesagentur nicht. Denn diese können die Versicherten - selbst wenn sie bis zum Rentenalter abgeschlossen sind - jederzeit bei Bedarf auflösen und zu Geld machen. Damit sind sie nicht vor dem Zugriff der Hartz-4-Ämter geschützt.


Satyagraha

schwarzrot

Zitat von: Leo am 12:05:51 Di. 17.Juli 2012
Ach ja, falls das wichtig ist:
Er will keine Lebensversicherung abschließen, aus der er selbst einmal Geld heraus bekommt, sondern seine Kinder nach seinem Tod.

Vor allem solltest du dich mal mit dem § 35 SGB II sog. 'Erbenhaftung' auseinandersetzen, wenn ich richtig verstanden habe, geht es hier ja nicht um eine selbstverwertung einer lebensversicherung, wie Nick meint. Sondern darum, den kindern etwas vererben zu können?

Für Hartzies sehr blöde idee!
Besonders da leider wahrscheinlich ist, dass wer mit über 35 in diesem land in HartzIV gerät, wegen zu wenig existenzsichernden arbeitsplätzchens, sein restliches leben damit bestreiten darf, also da nicht mehr rauskommt.

Selbst eine 'lebensversicherung', die erst bei rente fällig wird, ist (meisst) nonsens, weil die meissten ALGII bezieher, später sozialrente beziehen müssen. Und da mindert sich einfach nur der staatliche zuschuss, wenn irgendwas als rente angespart wurde, die rente erhöht sich dadurch nicht.  :(
(mal die suchfunktion benutzen, wir hatten hier irgendwo einen thread zur 'Riester'-rente und deren böse fallen.)

ZitatIm Prinzip handelt es sich beim Alg II um einen zinslosen Kredit, der nach Ihrem Tod von dem zu Ihren Lebzeiten geschützten Vermögen zurückgezahlt werden muss. Wenn Sie also der Meinung sind, dass z.B. das Eigenheim, in dem Sie leben, keine weitere Rolle mehr spielt, weil es sog. geschütztes Vermögen ist, dann irren Sie sich. Nach Ihrem Tod müssen Ihre Erben das gezahlte Alg II zurückzahlen.
http://mittelhessen.verdi.de/sozialberatung/ratgeber/erbenhaftung

Also lieber zu lebzeiten den kindern mal was schenken (wenn das bei ALGII überhaupt geht), dann macht man auch nicht die versicherungsindustrie fett!

Als Hatzie finger weg von erbschaften und den 'tollen' 'angeboten' der versicherungswirtschaft!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Nick N.

ZitatIm Prinzip handelt es sich beim Alg II um einen zinslosen Kredit, der nach Ihrem Tod von dem zu Ihren Lebzeiten geschützten Vermögen zurückgezahlt werden muss.

Normalerweise, wenn ich einen Kredit beantrage, gehört sowas ins Kleingedruckte. >:D

Was mir noch eingefallen ist, falls man jetzt unbedingt um jeden Preis sowas machen möchte: Man kann auch das Leben einer anderen Person versichern, bedeutet im Umkehrschluß, diejenigen, die das Geld erben, können die Police selber auf den eigenen Namen abschließen und damit das Leben des Freundes von Leo versichern. Und der Freund von Leo würde dann, ohne es uns zu verraten, seinen Erben heimlich das Geld unter dem Tisch rüberschieben.

Muß er aber mit H4 ein echter Lebenskünstler sein, und zwar dauerhaft!
Sobald er unvorhergesehen doch mal das ganze Geld für sich selber braucht, bleiben die Erben dann nämlich auf der Rate sitzen. Und immer Schiß, daß es rauskommt, wär auch nix für mich.

Satyagraha

Leo

Hallo.

Erstmal danke für die Antworten, ich hab das alles mal so weitergegeben.

Er hat mir gestern Abend auf jeden Fall erzählt, dass er selbst beim JC und bei ner Versicherung (keine Ahnung welche) angerufen hat und nachgefragt hat. Bei der Versicherung meinten sie, dass er so eine Riester-Dingsbums abschließen könnte, weil das Hartz 4 geschützt wäre, aber auch er und seine Frau eine Risiko-Lebensversicherung abschließen könnte, wo beim Ableben von einem davon der andere Partner die Prämie ausgezahlt bekommt, bzw. beim gleichzeitigen Ableben von beiden (Autounfall oder ähnliches) dann die Kinder, bzw. ein Treuhänder bis die Kinder volljährig sind, das Geld bekommt.
Laut Versicherung wäre das auch Hartz 4 geschützt, weil dieser Vertrag nur greift, wenn jemand stirbt, also nicht vorher auszahlbar ist, somit ja auch kein Vermögen ist.

Das JC muss ihm wohl einfach kurz und knapp gesagt haben, solange er sich sowas von seinem ALG2 leisten kann, könnte er sowas jederzeit abschließen.

Soweit das, was ich jetzt als Info zurück bekam.

Was mich jetzt noch etwas verwirrt, ist das mit der Erbenhaftung. Ich hab mir den Gesetzestext mal durchgelesen (danke für die Info) und es ist ja quasi so, dass das JC erstmal erfahren muss, dass die Kinder/der Partner etwas geerbt haben und das dann einklagen müssen oder? Und nach 3 Jahren ist es verjährt.
Aber wenn sie es nicht erfahren oder das Erbe bis dahin "weg" ist, dann haben sie doch einfach Pech gehabt.
Und so wie ich das verstanden hab, gilt das doch auch nur, wenn der Verstorbene 10 Jahre vor dem Tod ALG2 bezogen hat oder?

Das Ganze interessiert mich nämlich auch selbst, weil mein Vater auch ALG2 bezieht und da ist es ja nicht schlecht, wenn man schon mal weiß, was auf einen mal zukommen könnte.

inline

Zitat von:  LeoWas mich jetzt noch etwas verwirrt, ist das mit der Erbenhaftung. Ich hab mir den Gesetzestext mal durchgelesen (danke für die Info) und es ist ja quasi so, dass das JC erstmal erfahren muss, dass die Kinder/der Partner etwas geerbt haben und das dann einklagen müssen oder? Und nach 3 Jahren ist es verjährt.

Das finden die ganz leicht raus, nämlich über die Freistellungsaufträge .
Sowas unterschreibt man bei jedem Sparvertrag LV etc. und das wird Zentral gespreichtert.  Das JC kann die Daten dort abrufen.
Wenn das Vermögen auffliegt werden einfach die Leistungen eingestellt oder das Vermögen angerechnt.

Nach 3 Jahren ist auch nichts verjährt.

Zitat von:  LeoDas Ganze interessiert mich nämlich auch selbst, weil mein Vater auch ALG2 bezieht und da ist es ja nicht schlecht, wenn man schon mal weiß, was auf einen mal zukommen könnte.

ganz einfach -  ALG II - dort ist nichts materielles zu erben außer ggf. im Rahmen des Schonvermögens, liegt je nach alter, so um die 7000 € (hat aber auch nicht jeder ALG II-Empfänger). Das meiste dürfte dann für die Beerdigung drauf gehen - das wars.


Sobutai

Zitat von: inline am 13:30:54 Fr. 20.Juli 2012
Zitat von:  LeoWas mich jetzt noch etwas verwirrt, ist das mit der Erbenhaftung. Ich hab mir den Gesetzestext mal durchgelesen (danke für die Info) und es ist ja quasi so, dass das JC erstmal erfahren muss, dass die Kinder/der Partner etwas geerbt haben und das dann einklagen müssen oder? Und nach 3 Jahren ist es verjährt.

Das finden die ganz leicht raus, nämlich über die Freistellungsaufträge .
Sowas unterschreibt man bei jedem Sparvertrag LV etc. und das wird Zentral gespreichtert.  Das JC kann die Daten dort abrufen.
Wenn das Vermögen auffliegt werden einfach die Leistungen eingestellt oder das Vermögen angerechnt.

Nach 3 Jahren ist auch nichts verjährt.

Zitat von:  LeoDas Ganze interessiert mich nämlich auch selbst, weil mein Vater auch ALG2 bezieht und da ist es ja nicht schlecht, wenn man schon mal weiß, was auf einen mal zukommen könnte.

ganz einfach -  ALG II - dort ist nichts materielles zu erben außer ggf. im Rahmen des Schonvermögens, liegt je nach alter, so um die 7000 € (hat aber auch nicht jeder ALG II-Empfänger). Das meiste dürfte dann für die Beerdigung drauf gehen - das wars.



genau so sieht es leider aus
Zitat / Song Frank Zappa:
What I always say is that politics is the entertainment branch of industry.

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