Gilt Entbindung d. ärztlich. Schweigepflicht für Bundesagentur UND JC?

Begonnen von Yilloni, 07:52:48 Do. 22.März 2018

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Yilloni

Moin, moin!

Ich hab im Frühling 2016 der Bundesagentur eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschrieben (leider ohne Befristung, war damals komplett blauäugig und unwissend). Inzwischen bin ich beim JC gelandet. Die wollen jetzt nochmals ein neues amtärztliches Gutachten anfertigen lassen. Bei der Einholung bei meinem Hausarzt wäre das kein Problem (der steht komplett hinter mir), aber wenn sie meine Neurologin von damals nochmals befragen, wäre das ziemlich negativ für die von mir angestrebte Umschulung.
Deshalb meine Frage: Gilt meine 2016 gemachte Unterschrift bei der Bundesagentur jetzt fürs JC auch (noch) oder müssen die neue Unterschriften von mir einholen? Ich hab nach der Einholung im Frühling 2016 nochmal für 4 Monate gearbeitet,  ehe ich im Herbst 2017 beim JC gelandet bin, damit hab ich doch eigentlich ne veränderte Situation, oder?
Wenn sie noch gilt.... wie komm ich aus der Geschichte raus, dass das JC nur von mir "ausgewählte" Ärzte befragen und eben nicht besagte Neurologin? Sollte ich bei der Neurologin direkt widerrufen (damit ich auf der sicheren Seite bin)?

Nikita

Der Text klingt vielleicht, als hätte ich gesoffen, aber so kannst du deine Vollmacht selbst analysieren:

Vollmachten sind grundsätzlich juristisch banal:

Du kannst Vollmachten und Untervollmachten jederzeit durch einfache formlose Erklärung z.B. gegenüber dem Bevollmächtigten  widerrufen. Steht keine zeitliche Befristung (Verfallsdatum) in der Vollmacht, gilt sie zeitlich unbegrenzt. Bevollmächtigt ist der, den du bevollmächtigt hast.  Wenn derjenige sich eine Vollmacht unterschreiben ließ, Untervollmachten in der Sache erteilen zu dürfen, kann er andere Behörden oder sonstige Dritte bevollmächtigten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Jobcenter oder die Bundesanstalt für Arbeit sich dafür interessieren, was tatsächlich unterschrieben wurde.

Kurzform:
Nur Beschränkungen, die auch in der Vollmacht stehen, existieren.

(Außer die Beschränkung nach Paragraf 181 BGB. Der muß dann explizit ausgeschlossen werden, ist aber für dich unbedeutend.)



mousekiller

Normalerweise werden die Entbindungen für den medizinischen Dienst gegeben und nicht für JC oder BA - AA.

Also am besten die vorgelegte Entbindung durchlesen, zeitlich begrenzen und lediglich den Medizinischen Dienst autorisieren.

Du kannst auch sämtliche vorhergehenden Entbindungen widerrufen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

  • Chefduzen Spendenbutton