Corona-Einmalzahlungen im SGB II gehen vors Verfassungsgericht

Begonnen von dagobert, 22:29:51 So. 17.September 2023

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dagobert

Zitat3. Das SG Karlsruhe macht einen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht um prüfen zu lassen, ob die Regelungen des Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen verfassungskonform waren
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Das mutige Sozialgericht Karlsruhe hat in drei Fällen einen Vorlagebeschluss an das BVerfG gemacht um prüfen zu lassen ob die Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) und zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung verfassungskonform ausgestaltet waren.
Die Aktenzeichen lauten: SG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23.
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-29-2023-vom-17-09-2023.html

Der Vorlagebeschluss:
SG Karlsruhe, 06.06.2023, S 12 AS 2208/22
Vorsicht, lang!
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174321
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

dagobert

Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar.

https://harald-thome.de/files/pdf/2024/BVerfG%2018.01.2024%20zu%201BvL2-23.pdf

Aber immerhin steht da mal das Aktenzeichen beim BVerfG drin, das ist für den einen oder anderen Kläger vielleicht interessant.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

Tiefrot

Puha, bevor ich mich dazu äußere, bagger ich mich erstmal durch den Text.
Danke für die Abendlektüre.  :)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !

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