Wieder mehr Arbeit – für die Job-Center

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 12:07:13 Fr. 05.Mai 2006

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Wilddieb Stuelpner

Tagesspiegel, vom 5. Mai 2006

Wieder mehr Arbeit – für die Job-Center - Sozialsenatorin Knake-Werner befürchtet ,,Kaskade von Prüfroutinen". Bisher sind Missbrauchsfälle statistisch nicht erfasst

Von Sigrid Kneist und Sabine Beikler

Für Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) sind die Neuregelungen der Bundesregierung zum Arbeitslosengeld II (ALG II) vor allem geprägt von ,,Misstrauen und Missgunst gegenüber den Leistungsempfängern". ,,Erneut wird suggeriert, dass sich Arbeitslose in großem Umfang überhöhte Leistungen erschleichen würden und deswegen die Kosten aus dem Ruder laufen", sagt Knake-Werner. Wie berichtet, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen beschlossen, durch die die Kosten für das ALG II gesenkt werden sollen.

Unter anderem werden Sanktionen bei Verstößen verstärkt und nichteheliche Lebensgemeinschaften stärker überprüft, ob sie nicht füreinander aufkommen müssen. Auch soll über Datenabgleiche beim Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt werden können, ob ein ALG-II-Empfänger wirklich nur das Auto fährt, das er angegeben hat.

Laut Knake-Werner ziehen diese Regelungen ,,eine Kaskade neuer Prüfroutinen" nach sich. Wie die Job-Center diese bewältigen werden, ist noch unklar.

Diese müssten jetzt selber entscheiden, ob sie die Prüfdienste aufstocken oder mit ihren bisherigen Kapazitäten auskommen werden, sagt Raimund Rügenberg, Sprecher der Regionaldirektion für Arbeit. Sie würden aber wie bisher nur im Verdachtsfall tätig. Für realistisch hält Rügenberg, dass künftig jedem Antragsteller auf ALG II, der bislang keinerlei Arbeitslosengeld bekommen hat, ein Angebot gemacht wird. Dies sei ein überschaubarer Kreis. Das bedeute nicht, dass man sofort ein Jobangebot erhalte. Denkbar sei in der Regel eine mehrwöchige Trainingsmaßnahme.

Die Sprecherin von Knake-Werner, Roswitha Steinbrenner, hält das für unrealistisch: ,,Das gelingt noch nicht einmal bei den Arbeitslosen unter 25 Jahren." Völlig unklar ist zudem, wie viel die Job-Center bei Sanktionen – also Sperrung oder Kürzungen beim ALG II – sparen können. Denn Missbrauchsfälle und Sanktionen werden statistisch nicht erfasst, da dies die Software in den Job-Centern nicht ermöglicht.

Vor allem die Frage, wann es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, wird künftig die Sozialgerichte beschäftigen. Schon heute geht es bei einem erheblichen Teil der Hartz-IV-Verfahren um diesen Themenkomplex. Oft sei die Frage nur aufwändig zu klären, sagt der Sprecher des Sozialgerichts, Michael Kanert. Dabei machen die Kammern in Einzelfällen nach Kanerts Angaben sogar Ortstermine. Es sei nicht ausschlaggebend, ob jemand eine Beziehung habe, sondern ob die Partner gegenseitig für einander eintreten können. Nach den Reformplänen der Bundesregierung müssen künftig die nichtehelichen Lebensgemeinschaften nachweisen, dass sie keine Wirtschaftsgemeinschaft sind: wenn sie mindestens ein Jahr zusammenleben, gemeinsame Kinder oder ein gemeinsames Konto haben. Vorher lag die Beweislast bei den Job-Centern.

Ein Kostenfaktor von Hartz IV ist die Übernahme der Mieten durch den Senat.

Seit Anfang des Jahres werden diese überprüft. Sozialsenatorin Knake-Werner sagte gestern im Abgeordnetenhaus, dass bisher weniger als ein Prozent der 330 000 Bedarfsgemeinschaften aufgefordert worden sei, die Mietkosten zu senken. Nur in zwölf Fällen hätten ALG-II- Empfänger bisher umziehen müssen.

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