ALG1-Antrag: Arbeitsvertrag benötigt?

Begonnen von grotty, 10:15:47 Di. 27.Februar 2007

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grotty

Also irgendwie will ich die ganze Zeit sagen - die Dame hat KEINE AHNUNG.

Ich hab nämlich im Bekanntenkreis herumgefragt, und dort benötigte man niemals einen Arbeitsvertrag beim ALG1-Antrag.

Wieso musste ich aber extra nochmal herfahren und dieses redundante Zeug beibringen? Einen älteren hatte ich bereits weggeschmissen, weil ich sonst in Papier ersaufe; den musste ich mir nochmals ausdrucken lassen.
Sie hat doch die Arbeitsbescheinigung; und dort steht schwarz auf weiß drin was ich verdient habe, und alles sonstige blabla.

Ging das noch mehreren so, dass die Arbeitsverträge vorgezeigt werden mussten?
"GIB ZEITARBEITSFIRMEN KEINE CHANCE."

Micki

1. Normal musst du so weit ich weis vom den Arbeitgebern der letzten 36 Monate dir so ein Formular das du von der BA bekommst ausfüllen lassen.

2. Arbeitsvertrag weis ich noch von keinem Fall.

War es ein Befristeter Vertrag, so das es keine Kündigung gibt?
Dann könnte ich mir vorstellen das die checken wollen ob die Befristung in Ordnung war.

grotty

Whoa, da HAT aber einer Ahnung!!  8o
Deine Detailfrage war nicht von schlechten Eltern.  :P

Es verhielt sich nicht genauso, aber recht ähnlich!
Es handelte sich um einen Zeitarbeitsvertrag und der wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, und dann fristgerecht zu einem bestimmten Januar-Tag dieses Jahres gekündigt.
"GIB ZEITARBEITSFIRMEN KEINE CHANCE."

Micki

Also kein von vornherein befristeter Vertrag.

grotty

"GIB ZEITARBEITSFIRMEN KEINE CHANCE."

Ziggy

Okay, also ich musste auch noch nie einen AV vorzeigen, meine letzte Meldung ist aber auch schon eine Weile her.
Üblicherweise werden in der ZA zumindest am Anfang nur befristete Arbeitsverträge gemacht, später werden dann öfter unbefristete draus (so war's z.B. bei mir nach einem Jahr)
Nach den neuen Bestimmungen (die ja so neu nun nicht mehr sind), besteht ja die Verpflichtug, sich "rechtzeitig" arbeitslos/-suchend zu melden, d.h. bei befristeten AV z.B. schon 3 Monate vorher.
Deine SB will wahrscheinlich diesen Sachverhalt genau prüfen, und ich denke mal, das macht sie auch nicht, weil sie "jeck" ist, sondern sie befolgt eine Direktive.
So, jetzt liegt's doch alleine an dir, dieses leidige Thema zu beenden und ihr diesen doofen Vertrag vorzulegen, um die Richtigkeit deiner Angaben zu beweisen. Beschweren kannst du dich ja trotzdem, dass nimmt dir doch keiner, aber du willst ja auch irgendwann Geld sehen, oder?
Ich hätte damit kein Problem, in meinem Ausbeuter-AV steht nix drinne, was geheim bleiben müsste, den veröffentliche ich sogar hier im Forum, wenn's sein muß.
Jetzt frage ich mich, was für ein Problem DU damit hast.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Paul Brömmel

Bei ALG1 muß kein AV vorgelegt werden,bei ALG2 ist es normal.Was die dressierten Affen vom Amt damit überhaupt machen ,ist schleierhaft.Eigentlich geht die bloß bei Arbeitsaufnahme der Termin des ersten Lohnzahltages an.Und bei Kündigung andersrum.Genau das aber kriegen die nicht raus und schicken Dir Mahnungen mit Androhung von Sanktionen.... :D

grotty

Genau!!
Eine Hand weiß nicht was die andere tut!

Ich sollte echt mit Videokamera oder Diktiergerät arbeiten bei dem Laden! Mitschneiden und feddich!

Kam heute wieder zu einer anderen, die meinte "Arbeitsvertrag? Wer hat denn das verlangt?" obwohl es definitiv noch verlangt wurde am vergangenen Freitag von der noch nicht lange im Amt befindlichen (übrigens bildhübschen aber gleichermaßen ahnungslosen) Kollegin. "Da haben Sie sich wohl verhört".
Ah, ja klar. Ich komme ja auch zugedröhnt ins AA und höre jeden Satz nur ganz diffus und kann mir nichts, aber auch gar nichts merken ... nein! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - nur dieses Sprichwort passt dort! Die decken ihre Fehler gegenseitig mit einer Kongruenz von 100%!
Die Rennerei hätte ich mir wieder mal sparen können. Aber wenn die unsäglichen AA-Weibsen (sorry aber langsam reicht's mir) darauf bestehen, kannst du als kleiner (glücklicher!) (Noch-)ALG1-Empfänger ja nur resigniert sagen "OK, bring ich dann noch vorbei" und dann halt nochmal hindüsen.
Sonst wird der Antrag eben nicht bearbeitet und dann heißt's "nächster Fall bitte". Und von deinem Vermieter haste dann eine potentielle Klage am Hals wegen Nichtzahlung. Und vom Stromanbieter will ich gar nicht reden...

Mein Gott, mein Gott.
"GIB ZEITARBEITSFIRMEN KEINE CHANCE."

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