BAFÖG

Begonnen von Rain, 12:23:14 Do. 09.Juli 2009

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Rain

Hey, ich möchte gerne mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich gehe noch zur Schule und bekomme BAFÖG, mein Freund bezieht leider Hartz 4.

Wie ist das? Wird ihm

1) mein BAFÖG an sein Hartz 4 angerechnet oder
2) da ich dann mit in seiner Bedarfsgemeinschaft wäre würde mein BAFÖG wegfallen und ich anstattdessen Hartz 4 oder Sozialhilfe bekkommen würde?

Hat da jemand Ahnung? Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Schüler, der Anspruch auf (elternuabhängiges) BAFÖG hat, Hartz 4 oder gar Sozialhilfe bekommen soll, weil dessen Freund Hartz 4 bezieht? Ne Bekannte hat mir den Quark erzählt und mein Freund glaubt ihr das auch noch...

Ich tus nicht, da ich mir das nicht vorstellen kann, dass bei ner WG, wo nen Arbeitsloser mit drin ist, mir dann mein BAFÖG wegfallen würde...

Hat da jemand Ahnung? Denn so wie es aussieht wäre es keine gute Idee, zusammen zu ziehen um sich ne Menge Stress zu ersparen.

MizuNoOto


1. Solange du studierst, läufst du nicht Gefahr, Hartz IV zu erhalten. Siehe SGB II ganz vorne, Kreis der Berechtigten Personen, § 5 oder 7 oder so.
2. Bilde eine Wohn- und keine Lebens(Bedarfs)gemeinschaft mit deinem Freund. Welche Vorteile das hat, und wie man die Lebensgemeinschaft beim zusammen wohnen umgeht, steht hier im Forum.

Nachteilige Folgen könnte sich vor allem für die Leistungshöhe deines Freundes ergeben. Regelsatzhöhe, max KdU, Anrechnung deines Einkommens, falls du in den Semesterferien mal mehr verdienst.

letzter Thread zur LG: http://www.chefduzen.de/index.php?topic=19004.0

Rain

Die Antwort, die ich will, hab ich ! Jetzt stellt sich aber die Frage: Kann das Amt an mein (elternunabhängiges) BAFÖG um meinem Freund das Geld zu kürzen bei einer WG? Meines Wissens nach dürften die an das BAFÖG gar nicht oder?

Postaldude

Du bist aufgrund der Tatsache das du studierst nicht mit deinem Freund in der Bedarfsgemeinschaft.

Allerdings werden die Mietkosten halbiert bei der Berechnung seiner KDU, da du ja mit in der Wohnung wohnst.
Dein Bafög dürfen die nicht auf den Regelsatz anrechnen, ein korekter Bescheid sieht dann so aus, dass du als Mitbewohner zwar in dem Bescheid auftauchst die Felder bei Einkommen sind aber alle bei dir ausgenullt.
Genau so darf die ARGE dein Studiejob nicht mit einbeziehen bzw. von dir Kontoauszüge verlangen, da du nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst bist du denen keine Rechenschaft schuldig.


Grüße

PD
live is a mountain railroad, crossing down the edge

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