Hausverbot wegen aufgehängter Zettel mit beleidigendem Inhalt an Wänden der ARGE ist rechtmäßig

Begonnen von TagX, 17:36:06 Sa. 09.Dezember 2006

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TagX


ZitatHausverbot wegen aufgehängter Zettel mit beleidigendem Inhalt wie etwa - Arschgemeinschaft - an Wänden der ARGE ist rechtmäßig

Zettel an den Wänden der von der Bundesagentur für Arbeit eingerichteten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit dem Inhalt:
  • "Selbstbeschäftigungsmafia",
  • "Arschgemeinschaft",
  • "Verblödungsindustrie" und
  • "Totaler Streik, heute keine sinnlosen Betreuungsgespräche"
rechtfertigen ein Hausverbot gegen denjenigen, der sie aufgehängt hat. Das Hausverbot ist wegen des erheblich beleidigenden und entwürdigenden Inhalts offensichtlich rechtmäßig, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf.

Dem Betroffenen muss dabei jedoch gestattet werden, das Gebäude nach Aufforderung durch die ARGE oder zur Erledigung notwendiger Behördenangelegenheiten auch weiterhin zu betreten.

VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 23.11.2006, Az. 4 L 1746/06.NW

... mit anderen Worten: Kommen sie rein ... können sie rauschauen.
Quelle: http://www.sozialticker.com/hausverbot-wegen-aufgehaengter-zettel-mit-beleidigendem-inhalt-wie-etwa-arschgemeinschaft-an-waenden-der-arge-ist-rechtmaessig.html
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Grüße


Sozialismus!

Pinnswin

Mist, meine Druckerpatrone ist grad alle. Bin grad am Flyerdrucken - und dann DAS!  X( Grrrr! Ich will auch Hausverbot!  ;( ;(

Was macht mich da noch stutzig, da war doch noch was:

ZitatDas Hausverbot ist wegen des erheblich beleidigenden und entwürdigenden Inhalts offensichtlich rechtmäßig, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf.


Recht als Einbahnstraße Die Jobcenter der Arbeitsgemeinschaften in Deutschland verhängen einem Zeitungsbericht zufolge jeden Monat gut 100.000 Sanktionen gegen Arbeitslose. Das ist zwar auch erheblich beleidigend und entwürdigend... doch - wen intressierts.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

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