böse Falle - Insolvenzverwalter will Lohn zurück

Begonnen von besorgter bürger, 12:52:56 Di. 14.August 2007

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besorgter bürger

ZitatImmer mehr Insolvenzverwalter verklagen ehemalige Mitarbeiter auf Rückzahlung des gezahlten Lohnes - mit der Begründung, sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können

http://www.mdr.de/fakt/4751367.html
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Alex22

Ich setze eins drauf
Alle Mitarbeiter in der Waffenzulieferproduktion sind Mörder. Sie WISSEN um die Produkte, die sie herstellen.
Jetzt geht es aber los.
 :aggressiv>
doof,........

Micki

Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter wegen versuchs des Lohnwuchers! Rückbehaltung unter Verweis auf laufendes Ermittlungsverfahrens!

Deep

Wow..das hiese ja dann...wenn man weiss...das der Betrieb insovent ist..oder wird...muss man kündigen und erhält dann eine Sperre vom Arbeitsamt weil man gekündigt hat oder??  :aggressiv>

Schraubenwelle

Jedenfalls soll das auch noch alles Rechtens sein !!!!
Man muss also mit seiner Arbeit(Geld) haften dafür das Chefe Insolvens anmeldet.
Ich glaube das Hackt nur noch.

manbar

"hätte ahnen können"

eine Formulierung die mir in so manchem Gesetzestext und Urteil schon aufgefallen ist.

Was man nicht alles hätte ahnen können?
wer will denn wissen was ich "ahne"? wenn man sich nicht mal darüber Gedanken macht was ich SAGE? Interessiert doch keinen, erst recht nicht die meisten AGs und deren Rechtsverdreher.

Noch n Denkanstoß:

was würde denn mit den zurückgezahlten Löhnen passieren, so sie der Insolvenzverwalter in die Griffel kriegt?
Richtig, ausstehende Lieferantenrechnungen, Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftspartnern würden ausgeglichen werden.
Nur wiederstrebt es meinem Rechtsempfinden, dass dieses Geld in den Bilanzen anderer Unternehmen besser aufgehoben sein soll als auf den Konten ehemaliger - jetzt sowieso Arbeitsloser - Mitarbeiter!

Natürlich kann es einem Zulieferer das Genick brechen wenn der vermeintliche Großauftrag sich als "blanke Sau" entpuppt, desshalb spricht man hier vom "unternehmerischen Risiko", das der Unternehmer eben SELBST zu tragen hat, und nicht die Mitarbeiter seiner Geschäftspartner!


Gruß Manuel
Lachen macht Spaß!
www.dasbash.de.vu

Eivisskat

Vielleicht sollte ich auch "ahnen", dass mein Betrieb möglicherweise bald Pleite macht und deshalb bereits im Vorfeld Kunden und Zulieferer entsprechend informieren/vor Schaden bewahren?
Oder ist soviel Mitdenken dann doch wieder nicht erwünscht und wird als Betriebsschädigend ausgelegt? ;)

Das gibts doch alles gar nicht... :wallbash>

Wilddieb Stuelpner

Auch wenn man seine Lohnansprüche durch zugesprochene Urteile aus Lohn- und Kündigungsschutzklagen von Arbeitsgerichten bewilligt bekommen hat, geht der AG bis kurz vor seiner Insolvenzeröffnung noch in Berufung vorm Landesarbeitsgericht, verschleppt diese Verhandlungstermine, eröffnet das Insolvenzverfahren, übergibt den Rechtsfall an den Insolvenzverwalter und der Richter des Landesarbeitsgerichts hebt das Urteil des Arbeitsgerichts auf, schlägt die schon zugesprochenen Lohngelder der Insolvenzmasse zu.

Der rechtssuchende AN/Arbeitslose wird so um seine Rechtsansprüche gebracht, die Rechtssekretäre des DGB-Rechtsschutzes stehen achselzuckend da und schauen hilflos dem abgekartetem Rechtsspiel zwischen AG, Landesarbeitsgericht und Insolvenzverwalter zu, weil Löhne und Überstunden auf Arbeitszeitkonten, betriebliche Sozialleistungen wie Betriebsrenten etc. grundsätzlich in diesem Verbrecherstaat nicht insolvenzsicher sind.

Also haben Politiker, AG-Verbände und Juristen den staatlichen Lohnraub gesetzlich organisiert.

Man sollte annehmen, daß dann mit diesem der Insolvenzmasse zufließenden Lohngeldern geprellter AN/Arbeitsloser die Gläubiger nach einer bestimmten Rangfolge bedient werden. Wer das annimmt, befindet sich mächtig gewaltig auf dem Holzwege. Vor Jahren waren die Arbeitseinkommen der Ex-Mitarbeiter vorrangig zu bedienen. Das hat die Unternehmer-CDU/CSU/FDP durch eine Reform des Insolvenzrechts völlig abgeschafft. Jetzt haben Vorrang die ausstehenden Ansprüche des Finanzamtes, der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen, der Lieferanten und dann mit Lichtjahren Abstand evtl. mal die Ex-Mitarbeiter.

Der DGB-Rechtsschutz verweigert zunehmend seine Mitglieder bei Insolvenzverfahren rechtlich zu betreuen und zu vertreten und ihre verbliebenen Mini-Ansprüche durchzusetzen. Ein Insolvenzverfahren kann sich zwischen 10 und 20 Jahren hinziehen, sofern Insolvenzmasse noch vorhanden ist. Der DGB-Rechtsschutz pflegt zwar den Schriftwechsel mit dem Insolvenzverwalter, aber hat die geringste Ahnung vom Insolvenzrecht, den darin enthaltenen Rechten der Ex-Mitarbeiter. Man wartet ab, was der Insolvenzverwalter dann vielleicht als Schundangebote den Ex-Mitarbeitern auftischt, sofern er die Lohnansprüche nicht vorher bestreitet. Die realisierbaren Lohnforderungen bewegen sich meist zwischen 1 - 5% der ursprünglichen Lohnforderungen aus den Arbeitsrechtsurteilen, wenn überhaupt. Diese erhaltenen Prozente nennt man dann Verteilungsquote.

Der DGB-Rechtsschutz weiß ja nicht einmal, daß der Insolvenzverwalter allen Gläubigern gegenüber für sein Handeln regelmäßig rechenschaftspflichtig ist, dazu Versammlungen anberaumen muß und nach der ersten Gläubigerversammlung alle Gläubiger aus ihren Reihen einen Gläubigerausschuß bilden können, der mit Stimmrecht alle Aktionen des Insolvenzverwalters genehmigen oder verbieten lassen kann. Und da Ex-Mitarbeiter diese letzte Rechtsanwendung nicht kennen, herrscht der Insolvenzverwalter wie ein Despot, Raubritter und Leichenfledderer von Firmen über das zusammengekratzte Firmenvermögen und verscherbelt es gegen fette Rechnungslegungen zum eigenen Vorteil an intime Duzbrüder. Man kennt sich ja untereinander.

Die meisten Gläubiger sehen nichts von ihren gestellten Forderungen. Für sie gilt der Grundsatz: Außer spesen nicht gewesen.

Und noch was zur Vorbereitung von Insolvenzverfahren: Insolvenzverwalter geben den insolventen Unternehmern in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ratschläge wie sie ihre Pleitefirma über Ehefrauen, Verwandte, Bekannte und Strohleute ausschlachten können, denn meist tauchen diese Leute wie ein Phoenix aus der Asche nach dem eröffneten Insolvenzverfahren wieder mit einem Folgeunternehmen wieder auf und setzen ihr schändliches Unternehmertreiben fort, haben sich gleichzeitig von den Altlasten aus ihrer Vorgängerfirma völlig befreit.

MDR, Sendung "Ein Fall für Escher" vom 07. April 2005: Insolvenz – Wenn die Firma Pleite geht ...

MDR, Sendung "Ein Fall für Escher" vom 03. Februar 2005: Lohnrückstand und Pleitewelle - Wie kommen Arbeitnehmer zu ihrem Recht?

MDR, Sendung "Ein Fall für Escher": Lohnrückstand - Rechtsweg bei den Arbeitsgerichten

MDR, Sendung "Ein Fall für Escher" vom 03. Mai 2007: Arbeiten ohne Lohn - Wenn der Chef nicht zahlt

Wikipedia: Insolvenz

flipper

jo was soll man da sagen. die insolvenzverwalter gehen halt erst den weg des geringsten widerstandes um geld für ihre gläubiger beizuholen.

da macht man einen termin und hält dem insolvenzverwalter in begleitung 2er grosser jungs mit schwarzen brillen ein photo von seiner bürgersbrut im kindergarten unter die nase. damit dürfte der fall dann erledigt sein, show ist alles  :] man muss doch wegen so einer kleinigkeit nicht die gerichte beanspruchen, das ist doch unwirtschaftlich.

strafanträge wegen lohnwuchers und nachträglichem vorenthalten von arbeitsentgelt machen den eigenen standpunkt sicher auch deutlich.

und wer "ahnt, dass sein ausbeuter in finanziellen schwierigkeiten ist", oder "nen gesunden konkurs" abziehen will, der sollte gleich bummeln, schrott produzieren und krankfeiern, alles andere ist dummheit und geschieht einem recht.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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